Markenrechtsverletzung

Grenzüberschreitung im Markenrecht: Der schmale Grat der Markenrechtsverletzung bei Unternehmen

Fachlich geprüft von: Caroline Schmidt Caroline Schmidt
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Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen, die mit einem Produkt werben, sollten dieses vor Nachahmern schützen und eine Marke anmelden - bestenfalls mit Hilfe eines Anwalts.
  • Markeninhaber können rechtliche Schritte gegen Verletzer einleiten.
  • Eine Markenrechtsverletzung kann nicht nur eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung, sondern je nach Schwere der Tat auch eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Worum geht's?

Markenrechtsverletzungen sind nicht nur ein Problem global bekannter Unternehmen, sondern können jedes mittelständische Unternehmen treffen. Vor allem, wenn Sie es geschafft haben, sich mit Ihren Dienstleistungen und Produkten auf dem Markt einen Namen zu machen, kann dies Ihr Unternehmen existenziell schädigen. Doch was ist eine Marke und wann wird diese verletzt? Wir bringen Licht ins Dunkel.

1. Was ist eine Marke?

Mit dem Begriff Marke wird ein bestimmtes Kennzeichen für ein Unternehmen, Produkt oder eine Dienstleistung beschrieben. Marken besitzen daher eine wichtige Werbefunktion und sind eine Art Visitenkarte. Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Marken: die Wortmarke und die Bildmarke.

Marken können neben Worten und Bildern auch Mischungen darstellen: zum Beispiel sogenannte Bildmarken mit Wortelementen – also ein Bild mit enthaltenen Buchstaben oder Zahlen. Zudem können auch bestimmte Formen mit oder ohne Wortelementen sowie Positionen, Klänge, Farben, Muster, Hologramme, Bewegungen und Multimedia eine Marke bilden.

2. Wie entsteht Markenschutz?

Voraussetzung einer Markenrechtsverletzung ist der Schutz der Marke. Markenschutz kann auf drei verschiedene Arten entstehen: So kann man das Zeichen oder bzw. den Namen in das hierfür vorgesehene Register beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Marke nicht nur deutschlandweit, sondern auch als Unionsmarke europaweit schützen zu lassen.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass das Kennzeichen bereits innerhalb der dafür bestimmten Verkehrskreise als Marke bekannt ist oder – als dritte Möglichkeit – im Sinne der „Pariser Verbandsübereinkunft“ sogenannte notorische Bekanntheit erlangt hat.

Rechtsanwalt mit Markenrecherche und Markenanmeldung beauftragen

Wann eine Marke die erforderliche Geltung erreicht hat, hängt vom Einzelfall ab und im Zweifel sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Der komplette Prozess der Markenrecherche und Markenanmeldung ist komplex und kann langwierig sein. Um teure Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Marke professionell von einem Anwalt, bestenfalls von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, anmelden lassen.

Erfüllt ein Kennzeichen eines dieser genannten Kriterien, genießt es markenrechtlichen Schutz. Das heißt, der Markeninhaber hat das alleinige Nutzungsrecht der Marke und kann anderen die Nutzung verbieten.

Mehr zum Thema Markenrecht und Markenanmeldung lesen Sie in unserem ausführlichen Artikel zu dem Thema.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

3. Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

Es liegt eine Verletzung der Marke vor, wenn Konkurrenten dasselbe Markenzeichen oder ein „zum Verwechseln“ ähnliches Zeichen für ihre Zwecke verwenden und damit die Unterscheidungskraft der Marke aushöhlen. Es geht also darum, ob potenzielle Kunden oder Verbraucher Gefahr laufen, die von der Konkurrenz verwendete Marke mit der geschützten Marke zu verwechseln. Hierbei sind viele Möglichkeiten der Markenrechtsverletzung denkbar.

So bietet die Digitalisierung zusammen mit dem Internet ein großes Umfeld verschiedener Markenverletzungen – vom frechen „Copy-and-paste“ bis zur betrügerischen Nachahmung. Auch wer selbst eine Marke kreiert, läuft Gefahr, wegen einer Markenrechtsverletzung belangt zu werden, wenn diese einer bereits geschützten Marke oder einem Markennamen zu sehr ähnelt.

4. Welche Strafe droht bei einer Markenrechtsverletzung?

Auch wenn Dritte Markennamen oder Logos im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich verwenden, kann eine Markenrechtsverletzung vorliegen. Der Markeninhaber kann im Falle einer Markenverletzung eine Unterlassungserklärung inkl. Schadensersatz vom Verletzer verlangen. Die Abmahnung kann dem Verletzer teuer zu stehen kommen.

Sollte die Abmahnung wegen der Verletzung im Markenrecht nicht ausreichen, können Sie als Markeninhaber eine Anzeige erstatten. Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sind in dem Fall möglich. Das Strafmaß kann zudem erhöht werden, wenn die Markenrechtsverletzung gewerbsmäßig stattfindet und die Markenrechte regelmäßig verletzt werden.

5. So können Sie Markenverletzungen vermeiden

Wer eine teure Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung durch eine Markenverletzung vermeiden möchte, sollte bei der Gestaltung seiner Marke darauf achten, keine bereits geschützte Marke eines Markeninhabers zu verletzen.

So kann im Rahmen der Markenanmeldung eine Recherche durchgeführt werden. Hierzu kann und – bei Ungewissheiten – sollte ein Rechtsanwalt mit der Markenrecherche beauftragt werden, um einen späteren Rechtsstreit wegen einer Markenrechtsverletzung zu vermeiden.

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt

Caroline Schmidt ist Online-Redakteurin und bei eRecht24 für Content und SEO zuständig. Als Legal Writer kümmert sie sich um die Aktualisierung bestehender Beiträge und bereitet sowohl alte als auch neue Texte verständlich auf. Nach ihrem Studium der Medienbildung konnte sie bereits erste redaktionelle Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten z. B. Arbeits-, Verkehrs- und Familienrecht sammeln.

Rebecca Gerstberger
Guten Tag,
ich hätte eine Frage.
Wir würden als Tanzsportabteil ung gerne einen Schriftzug verwenden, welchen ich zufällig mit gleicher Schriftart im Internet gefunden habe. Es handelt sich um einen Energy Drink. Wie kann ich hier vorgehen um keinen Stress zu bekommen. Ich freue mich von Ihnen zu hören.

MfG,
Rebecca Gerstberger

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