Was ist eine Marke?
Mit dem Begriff Marke wird ein bestimmtes Kennzeichen für ein Unternehmen, Produkt oder eine Dienstleistung beschrieben. Marken besitzen daher eine wichtige Werbefunktion und sind eine Art Visitenkarte. Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Marken: die Wortmarke und die Bildmarke.
Marken können neben Worten und Bildern auch Mischungen darstellen: zum Beispiel sogenannte Bildmarken mit Wortelementen – also ein Bild mit enthaltenen Buchstaben oder Zahlen. Zudem können auch bestimmte Formen mit oder ohne Wortelementen sowie Positionen, Klänge, Farben, Muster, Hologramme, Bewegungen und Multimedia eine Marke bilden.
Wie entsteht Markenschutz?
Voraussetzung einer Markenverletzung ist der Schutz der Marke. Markenschutz kann auf drei verschiedene Arten entstehen: So kann man das Zeichen oder bzw. den Namen in das hierfür vorgesehene Register beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Marke nicht nur deutschlandweit, sondern auch als Unionsmarke europaweit schützen zu lassen.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass das Kennzeichen bereits innerhalb der dafür bestimmten Verkehrskreise als Marke bekannt ist oder – als dritte Möglichkeit – im Sinne der „Pariser Verbandsübereinkunft“ sogenannte notorische Bekanntheit erlangt hat. Wann eine Marke die erforderliche Geltung erreicht hat, hängt vom Einzelfall ab und im Zweifel sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Um Streit im Vorhinein auszuräumen und später teure Prozesse zu vermeiden, sollten daher Nutzer einer Marke diese anmelden.
Erfüllt ein Kennzeichen eines dieser genannten Kriterien, genießt es markenrechtlichen Schutz. Das heißt, der Inhaber hat das alleinige Nutzungsrecht der Marke und kann anderen die Nutzung verbieten.
Wann wird der Schutz der Marke verletzt?
Der markenrechtliche Schutz wird dann verletzt, wenn Konkurrenten dasselbe Markenzeichen oder ein „zum Verwechseln“ ähnliches Zeichen für ihre Zwecke verwenden und damit die Unterscheidungskraft der Marke aushöhlen. Es geht also darum, ob potenzielle Kunden oder Verbraucher Gefahr laufen, die von der Konkurrenz verwendete Marke mit der geschützten Marke zu verwechseln. Hierbei sind viele Möglichkeiten denkbar.
So bietet die Digitalisierung zusammen mit dem Internet ein großes Umfeld mannigfacher Markenverletzungen – vom frechen „Copy-and-paste“ bis zur betrügerischen Nachahmung. Auch wer selbst eine Marke kreiert, läuft Gefahr, wegen einer Markenverletzung belangt zu werden, wenn diese einer bereits geschützten Marke zu sehr ähnelt.
Markenverletzungen vermeiden
Wer eine teure Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung vermeiden möchte, sollte bei der Gestaltung seiner Marke darauf achten, keine bereits geschützte Marke zu verletzen. So kann im Rahmen der Markenanmeldung eine Recherche durchgeführt werden. Hierzu kann und – bei Ungewissheiten – sollte ein Rechtsanwalt mit der Recherche beauftragt werden, um einen späteren Rechtsstreit zu vermeiden.
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ich hätte eine Frage.
Wir würden als Tanzsportabteil ung gerne einen Schriftzug verwenden, welchen ich zufällig mit gleicher Schriftart im Internet gefunden habe. Es handelt sich um einen Energy Drink. Wie kann ich hier vorgehen um keinen Stress zu bekommen. Ich freue mich von Ihnen zu hören.
MfG,
Rebecca Gerstberger