Worum geht's?
Die Markenüberwachung ist ein unverzichtbarer Prozess für jeden Markeninhaber: Ohne sie macht die Anmeldung der eigenen Wunschmarke nur wenig Sinn. Mit einer regelmäßigen Überwachung Ihrer Marke verhindern Sie, dass Markenverletzungen unentdeckt bleiben und Ihre Marke aufgrund von Fremdnutzung an Exklusivität und Wert verliert. Wir verraten Ihnen, wie eine Markenüberwachung funktioniert, welche Datenbanken Sie nutzen können und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie einen Rechtsverstoß aufdecken.
1. Was versteht man unter Markenüberwachung und wozu dient sie?
Mit einer Markenüberwachung suchen Sie proaktiv und systematisch nach neu registrierten Marken, die Ihrer eigenen Marke stark ähneln oder sogar mit ihr identisch sind. Machen Sie eine ausfindig, können Sie Maßnahmen ergreifen, um die Eintragung ins Markenregister zu verhindern – denn die Rechte an Ihrer Marke haben nur Sie.
Die Verteidigung von Markenrechten ist sehr wichtig, denn allein mit einer Markenrecherche und der anschließenden Markenanmeldung Ihrer Wunschmarke ist es nicht getan: Möchten Sie langfristig mit Ihrer Marke erfolgreich sein, gehört zur Markenpflege auch die regelmäßige Überwachung der Marke, um Markenrechtsverletzungen zu verhindern.
Mit einer Markenüberwachung vermeiden Sie Konflikte mit anderen Markeninhabern. Gehen Sie rechtzeitig gegen problematische Markeneintragungen vor, können Sie die Eintragung der Marke und damit spätere langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Um Markenverletzungen tatsächlich aufzudecken, sollte sich die Überwachung nicht nur auf eine Recherche im deutschen Markenregister beschränken, sondern auch internationale Markenanmeldungen von IR-Marken regelmäßig auf identische und ähnliche Marken kontrollieren. Weiterhin ist es ratsam, auch auf dem Markt zu schauen, ob Mitbewerber Ihre Marke für eigene, unbefugte kommerzielle Zwecke verwenden.
Sie können eine Marke manuell überwachen oder auf spezielle Software, automatisierte Tools und Künstliche Intelligenz zurückgreifen. Oftmals ist es sinnvoll, die Überwachung der Marke in die Hände von Experten zu legen. Dienstleister und Anwaltskanzleien bieten Markenüberwachungen zu unterschiedlichen Kosten an.
2. Warum muss ich meine Marke überwachen?
Als Markeninhaber haben Sie die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte an Ihrer Marke. Sie dürfen anderen die Verwendung untersagen oder an die Zahlung einer Lizenzgebühr knüpfen, die Sie in einem Markenlizenzvertrag regeln. Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen: Sie haben das Recht, eine Abmahnung auszusprechen.
Ob jemand gegen Ihre Markenrechte verstößt, wissen Sie aber nur, wenn Sie die Marke überwachen. Eine Markenüberwachung umfasst daher nicht nur die Recherche in Markendatenbanken nach Neuanmeldungen, die Ihrer Marke ähneln – sondern auch bei Wettbewerbern auf dem Markt.
Ein Beispiel: Sie haben sich eine Produktbezeichnung für Ihren Verkaufsschlager im Onlineshop als Markennamen sichern lassen. Bei der Googlesuche sehen Sie, dass ein anderer Shop ein ähnliches Produkt unter dem gleichen Namen anbietet – und damit Ihre Markenrechte verletzt. Ist die Produktbezeichnung als Marke eingetragen, haben nur Sie als Markeninhaber das Recht, diese kommerziell zu nutzen. Um zu verhindern, dass die Marke verwässert, sollten Sie die Markenverletzung umgehend unterbinden.
GUT ZU WISSEN
Eine Markenverwässerung tritt auf, wenn andere Ihre Marke für eigene Produkte oder Dienstleistungen verwenden. Kunden können sie dann nicht mehr Ihrem Unternehmen zuordnen, die Marke verliert an Exklusivität und wird im schlimmsten Fall wertlos.
Wenn Sie Ihre Marke nicht überwachen, lassen sich Markenverletzungen nicht frühzeitig aufdecken. Andere können Ihre Marke dann leicht für eigene Zwecke missbrauchen und Ihren guten Ruf ausnutzen – ohne dass Sie es bemerken.
3. Aber das Markenamt überwacht doch meine Marke – oder nicht?
Nein, das machen die Markenämter leider nicht. Die Überwachung Ihrer Marke liegt in Ihrer Verantwortung als Markeninhaber.
Markenämter wie das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) prüfen bei der Neuanmeldung einer Marke nur, ob diese gegen absolute Schutzhindernisse verstößt. Darunter fällt zwar auch eine fehlende Unterscheidungskraft – gemeint ist damit jedoch nicht, ob sich eine Marke ausreichend von anderen Marken unterscheidet, sondern nur, ob sie eine Waren- oder Dienstleistungsklasse lediglich allgemein beschreibt.
WICHTIG
Um zu verhindern, dass andere eine Marke anmelden, die Ihrer eigenen stark ähnelt oder gar mit ihr identisch ist, müssen Sie die Marke selbst überwachen. Nur so können Sie frühzeitig Maßnahmen gegen die Neuanmeldung ergreifen und Ihre Marke vor Nachahmern und Mitbewerbern schützen.
4. Wie funktioniert eine Markenüberwachung?
Eine Markenüberwachung setzt sich aus drei Schritten zusammen:
- Recherche
- Analyse
- Maßnahmenergreifung
Schritt 1: Recherche
Ausgangspunkt einer jeden Markenüberwachung ist eine gründliche Recherche in verschiedenen Datenbanken und Plattformen, um mögliche Verletzungen Ihrer Marke zu identifizieren. Durch die Recherche prüfen Sie, ob andere Ihre Marke unerlaubt verwenden.
Wichtig ist: Ihre Marke hat keine allumfassenden Schutzrechte, sondern ist nur in den angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt. Das heißt, andere dürfen sie nur nicht für gleiche oder ähnliche Produkte bzw. Dienstleistungen nutzen. Außerdem betrifft der Markenschutz ausschließlich den kommerziellen Gebrauch. Sollten Privatpersonen Ihre Marke verwenden, können Sie dagegen nicht vorgehen.
Während der Recherche sind zwei Punkte wichtig: Zum einen müssen Sie in den Datenbanken der Markenämter prüfen, ob Dritte eine identische oder sehr ähnliche Marke anmelden. Zum anderen stellen Sie durch eine Recherche bei Wettbewerbern fest, ob die Konkurrenz die Marke nutzt.
PRAXIS-TIPP
Für die Recherche eignen sich folgende Datenbanken und Quellen:
- DPMAregister für Marken, Patente, Gebrauchsmuster und Designs des DPMA
- eSearch plus für Unionsmarken, Designs, Inhaber und Vertreter des EUIPO
- TMview für nationale, europäische und internationale Marken
- Websites und Onlineshops von Mitbewerbern
- Fachzeitschriften
- Handelsregister
- Firmenverzeichnisse
Schritt 2: Analyse
Nach der Recherche müssen Sie die Ergebnisse analysieren: Haben Sie eine Markeneintragung gefunden, die Ihrer eigenen Marke ähnelt? Hat der Anmelder diese beim Markenamt für die gleichen Waren- und Dienstleistungsklassen registrieren lassen? Dann können – und sollten – Sie gegen die Neuanmeldung vorgehen.
Berücksichtigen Sie bei der Analyse der Ergebnisse neben der Branche (Waren- und Dienstleistungsverzeichnis) auch Kriterien wie Klang und Schriftbild der Marke.
Schritt 3: Maßnahmen ergreifen
Stellen Sie fest, dass tatsächlich ein anderes Unternehmen Ihre geschützte Marke missbraucht oder durch die Neuanmeldung einer identischen oder ähnlichen Marke eine Markenverwässerung droht, sollten Sie umgehend handeln.
Gegen eine Neuanmeldung können Sie beim Markenamt Widerspruch einlegen. Nutzt ein anderes Unternehmen Ihre Marke, haben Sie das Recht, abzumahnen und – falls nötig – weitere juristische Schritte einzuleiten.
5. Was kann ich tun, wenn jemand meine Marke verletzt?
Verletzt jemand Ihre Marke, indem er eine identische oder ähnliche Marke erneut anmeldet oder Ihre geschützte Marke ohne Genehmigung verwendet, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Markenrechte zu verteidigen. Sie können:
- Widerspruch gegen die Neuanmeldung beim Markenamt einlegen.
- den Rechtsverletzer wegen einer Markenverletzung abmahnen.
- eine einstweilige Verfügung beantragen, um den Rechtsverstoß zu unterbinden.
Widerspruch gegen Neuanmeldungen
Versucht ein anderes Unternehmen, eine Marke schützen zu lassen, die Ihrer stark ähnelt, können Sie gegen die Markenanmeldung Widerspruch beim DPMA einreichen. In dem Widerspruch müssen Sie nachweisen, dass zwischen beiden Marken aufgrund fehlender Unterscheidungskraft die Gefahr von Verwechslung besteht. Stimmt das DPMA dem zu, löscht es die neue Marke wieder aus dem Markenregister.
ACHTUNG
Für den Widerspruch haben Sie nur drei Monate ab Veröffentlichung der neuen Marke im Markenregister Zeit. Reagieren Sie nicht rechtzeitig und lassen die Frist verstreichen, können Sie die Neuanmeldung nur noch mit einer aufwändigen Löschungsklage abwehren. Eine regelmäßige Überwachung kann dies verhindern.
Der Widerspruch gegen die Neuanmeldung ist nicht kostenlos. Welche Kosten nach der Markenüberwachung für den Widerspruch anfallen, hängt vom Markenamt ab: Das DPMA erhebt eine Gebühr von 250 Euro für den ersten Widerspruch und 50 Euro für jeden weiteren. Beim EUIPO beträgt die Widerspruchsgebühr 320 Euro.
Markenrechtliche Abmahnung
Nutzt ein anderes Unternehmen Ihre Marke für eigene Zwecke, haben Sie das Recht, den Mitbewerber wegen Markenverletzung abzumahnen. In der Abmahnung können Sie:
- durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Unterlassung fordern.
- Auskunft über die Markenverletzung verlangen (z. B. Anschriften von Herstellern und Lieferanten der unzulässig gekennzeichneten Waren, Angaben über Vertriebsweg und Produktherkunft).
- Herausgabe bzw. Vernichtung der gefälschten Produkte beanspruchen.
- Schadensersatz geltend machen.
Einstweilige Verfügung
Sollte das Unternehmen nicht auf die Abmahnung reagieren und die Frist, die Sie für die Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt haben, verstreichen lassen, können Sie eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen.
Gibt das Gericht dem Antrag statt, erhalten Sie sofortigen Rechtsschutz und verhindern, dass Ihre Marke weiter verwässert und an Wert verliert. Verstößt das andere Unternehmen weiterhin gegen Ihre Markenrechte, verhängt das Gericht auf Antrag ein Ordnungsgeld. Die einstweilige Verfügung bietet jedoch nur vorübergehenden Schutz: Um die Rechte an Ihrer Marke durchzusetzen, müssen Sie unter Umständen Klage einreichen.
Ein Anwalt kann nicht nur prüfen, ob die einstweilige Verfügung rechtmäßig ist (denn sonst kann der Antragsgegner Schadensersatz beanspruchen), sondern Ihre Markenrechte auch im Klageverfahren verteidigen.
6. Brauche ich einen Anwalt oder kann ich meine Marke auch selbst überwachen?
Ohne eine regelmäßige Markenüberwachung macht eine Markenanmeldung wenig Sinn – denn nur, wenn Sie Ihre Markenrechte nach der Eintragung ins Markenregister auch verteidigen, können Sie den Wert des Markenimage und die Exklusivität Ihrer Marke bewahren.
Sie können Ihre Marke grundsätzlich selbst überwachen. Ob das jedoch auch sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Da die Überwachung unerlässlicher Bestandteil einer jeden langfristigen Markenpflege ist, ist es sinnvoll, das Markenmonitoring in professionelle Hände zu legen.
Ein Anwalt oder spezielle Dienstleister können durch eine Markenrecherche in den Datenbanken des DPMA, des EUIPO und der WIPO frühzeitig aufdecken, ob Dritte Ihre Marke durch die Anmeldung einer neuen Marke gefährden. So schützt eine professionelle Markenüberwachung Ihre Marke vor Verwässerung und anderen Markenverletzungen.
Möchten Sie Ihre Marke schützen lassen und dabei auf die Expertise erfahrener Anwälte vertrauen, unterstützt Sie die eRecht24 Partnerkanzlei Siebert Lexow Lang bei der Anmeldung Ihrer DE- oder Unions-Marke gern.
7. FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Markenüberwachung