Worum geht's?
Mit einer internationalen Marke können Sie Ihre Marke mit einer Anmeldung in mehreren Ländern gleichzeitig schützen. Das lohnt sich insbesondere, wenn Sie nicht nur vom Markenschutz in Deutschland oder der Europäischen Union profitieren möchten, sondern auch darüber hinaus. Eine weltweit geschützte Marke ist die IR-Marke allerdings nicht. Warum das so ist, in welchen Ländern Schutz besteht, wie Sie eine internationale Marke anmelden und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, lesen Sie hier.
1. Was ist eine IR-Marke?
Wer seine Marke außerhalb Deutschlands schützen möchte, hat im Markenrecht die Möglichkeit, eine IR-Marke anzumelden. Die Abkürzung IR steht für “international registered” – meint also die internationale Registrierung einer Marke.
Das Fundament der internationalen Markeneintragung bilden das Madrider Markenabkommen (MMA) und das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA). Bei beiden handelt es sich um Vereinbarungen verschiedener Länder zur internationalen Registrierung von Marken. Verwaltet wird das IR-Markensystem durch die Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, kurz: WIPO).
In allen Ländern, die dem MMA und dem PMMA angehören, lässt sich eine IR-Marke registrieren und Markenschutz in den jeweiligen Staaten erreichen. Möglich ist das durch eine zentrale Anmeldung bei der WIPO. Separate Registrierungen in jedem einzelnen Land sind nicht erforderlich. Wichtig ist aber: Eine IR-Marke ist keine Weltmarke.
GUT ZU WISSEN
Mit der IR-Marke erhalten Sie ein Bündel von Schutzrechten in den Ländern, die Sie bei der Anmeldung der internationalen Marke angeben. Die IR-Marke erzielt jedoch keinen weltweiten Schutz. Sie können Ihre Marke nur in Staaten absichern, die Mitglied im Madrider Abkommen bzw. im Protokoll zum Madrider Abkommen sind.
Mit einer IR-Marke erzielen Sie Markenschutz in allen Ländern, die Sie bei der Registrierung angeben. Mit erfolgreicher Eintragung ins IR-Markensystem haben Sie als Markeninhaber die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte und können anderen die Verwendung der Marke untersagen oder an die Zahlung einer Lizenzgebühr knüpfen.
Verstößt jemand durch eine Markenrechtsverletzung gegen Ihre Markenrechte, haben Sie das Recht, mit einer markenrechtlichen Abmahnung dagegen vorzugehen.
2. Wo ist eine internationale Marke geschützt?
Mit einer IR-Marke können Sie Ihre Marke in allen Mitgliedstaaten des Madrider Abkommens und Protokolls schützen. Für welche Länder Markenschutz bestehen soll, entscheiden Sie. Sie können bei der internationalen Markenregistrierung:
- Markenschutz für einige ausgewählte Vertragsstaaten beantragen.
- Ihre IR-Marke in allen Mitgliedstaaten des MMA und des PMMA schützen lassen.
- erst für wenige Länder die IR-Marke anmelden und zu einem späteren Zeitpunkt Schutzrechte für weitere Vertragsländer beantragen.
Sollte Ihre IR-Marke nach der Anmeldung in einem der Länder für ungültig erklärt werden, wirkt sich dies nicht auf die anderen Staaten aus, in denen Sie Schutzrechte beantragt haben. Wichtig ist aber: Nicht für alle Länder auf der Welt kann eine IR-Marke angemeldet werden.
WICHTIG
Eine IR-Marke kann nur Schutz in Staaten erreichen, die Mitglied des Madrider Abkommens bzw. des Protokolls zum Madrider Abkommen sind. Länder wie z. B. Peru, Venezuela und Südafrika sind nicht vertreten – dort lässt sich somit keine internationale Marke registrieren. Alle Mitgliedsstaaten können Sie in der Mitgliederliste der WIPO einsehen.
3. Wie melde ich eine IR-Marke an?
Um eine IR-Marke anzumelden, brauchen Sie zunächst eine Basismarke. Die Markenanmeldung können Sie für eine nationale Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder für eine Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vornehmen.
Haben Sie die Basismarke, gehen Sie für die Registrierung Ihrer IR-Marke wie folgt vor:
Schritt 1: Antrag ausfüllen und einreichen
Für die IR-Markenanmeldung benötigen Sie ein Begleitschreiben und ein Formblatt, die Sie sowohl auf der Website des DPMA als auch auf der Website der WIPO finden. Die Beantragung selbst erfolgt entweder über das DPMA oder das EUIPO. Beide leiten Ihre Unterlagen an die WIPO weiter.
Beim DPMA können Sie Ihre Unterlagen unkompliziert elektronisch und signaturfrei einreichen. Welches Markenamt als sogenanntes Ursprungsamt zuständig ist, hängt von Ihrer Basismarke ab:
WELCHES MARKENAMT?
- Deutsche Marke: Möchten Sie die IR-Marke auf Basis einer deutschen Marke beantragen, reichen Sie die Anmeldeunterlagen beim DPMA ein.
- Unionsmarke: Haben Sie als Basismarke eine europäische Unionsmarke angemeldet, wenden Sie sich an das EUIPO.
Schritt 2: Prüfung und Weiterleitung des Antrags
Das Ursprungsamt (DPMA oder EUIPO) prüft den Antrag der IR-Markenanmeldung und übermittelt ihn – sofern es nichts zu beanstanden gibt und die Unterlagen vollständig sind – an die Weltorganisation für geistiges Eigentum. Die WIPO prüft Ihren Antrag dann erneut auf eventuelle Formfehler.
Schritt 3: Eintragung der IR-Marke bei der WIPO
Entspricht der Antrag allen Anforderungen, trägt die WIPO Ihre Marke im internationalen Markenregister ein und veröffentlicht sie in der “Gazette of International Marks” – dem offiziellen Journal für IR-Marken. Die WIPO sendet Ihnen außerdem eine internationale Registrierungsurkunde und informiert die Vertragsstaaten, in denen Sie Schutzrechte für Ihre Marke beantragt haben.
Schritt 4: Eintragung der IR-Marke in den jeweiligen Ländern
Die einzelnen Vertragsstaaten prüfen die Eintragung Ihrer internationalen Marke noch einmal selbstständig – denn neben allgemeinen Voraussetzungen wie Schutzfähigkeit und Beachtung von Schutzhindernissen können die jeweiligen Länder eigene Anforderungen an den Schutz der Marke stellen. Der Prüfungsprozess dauert meist 12 bis 18 Monate.
Innerhalb dieser Frist hat jedes benannte Land das Recht, Ihrer IR-Marke die Schutzrechte zu verweigern – beispielsweise, wenn es Konflikte mit bestehenden Marken gibt. Auch andere Markeninhaber dürfen innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Marke im Markenregister Widerspruch gegen die Eintragung einlegen, wenn es dafür triftige Gründe gibt – etwa, weil Ihre Marke einer bereits geschützten Marke zu stark ähnelt.
SCHUTZDAUER
Bestehen keine Einwände, gewähren die genannten Staaten den Schutz Ihrer IR-Marke für die nächsten 10 Jahre. Die WIPO erinnert Sie ein halbes Jahr vor Ablauf der Schutzrechte an die Verlängerung Ihres Antrags. Sofern Sie möchten, können Sie den Markenschutz beliebig oft verlängern.
Sollte es zu einer Ablehnung kommen, erhalten Sie eine Mitteilung und können die Unstimmigkeiten im Antrag oder im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis innerhalb einer Frist anpassen und erneut einreichen.
Nach der erfolgreichen Eintragung ist Ihre IR-Marke umfassend geschützt. Es liegt aber in Ihrer Verantwortung, Rechtsverstöße aufzudecken und Konsequenzen zu ergreifen. Eine regelmäßige Markenüberwachung ist daher unerlässlich.
4. Was kostet eine IR-Marke?
Was eine IR-Marke kostet, hängt davon ab, welche Markenart Sie anmelden und für wie viele Länder und für welche Waren- und Dienstleistungsklassen Schutz bestehen soll. Wir haben Ihnen mögliche Kosten einer IR-Marke in der folgenden Tabelle zusammengefasst (Stand: Juli 2024).
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gebühren an die WIPO nicht in Euro, sondern in Schweizer Franken (CHF) bezahlt werden, da das Markenamt seinen Sitz in Genf hat.
Art der Kosten einer IR-Marke |
Höhe der Kosten einer IR-Marke |
Gebühr an das DPMA für den Antrag auf internationale Registrierung |
180 Euro |
Grundgebühr an die WIPO |
653 CHF für eine Marke in schwarz-weiß 903 CHF für eine Farbmarke |
Gebühr für jede zusätzliche Waren- und Dienstleistungsklasse (ab der dritten) |
100 CHF pro Klasse |
Zusatzgebühren je Vertragsstaat |
variiert je nach Land (bei manchen Standardgebühr von 100 CHF, bei anderen höhere Gebühren) |
5. Fazit: Weltweiter Markenschutz dank IR-Marke?
Ein weltweiter Markenschutz lässt sich mit einer IR-Marke nicht erreichen, denn sie gilt nicht für alle Länder auf der Welt, sondern nur für die Staaten, die Mitglied im Madrider Abkommen bzw. im Protokoll zum Madrider Abkommen sind. Dennoch bietet die IR-Marke mit relativ wenig Aufwand die Möglichkeit, Ihre Marke umfassend international zu schützen – mit einer einzigen Anmeldung beim DPMA bzw. dem EUIPO.
Ob Sie tatsächlich eine IR-Marke brauchen, oder ob es ausreichend ist, eine nationale Marke bzw. Unionsmarke anzumelden, hängt von Ihrem Vorhaben ab. Streben Sie begrenzten geografischen Schutz an, ist eine deutsche oder europäische Marke in der Regel deutlich kostengünstiger.
Sie können sich mit einer frühzeitigen Anmeldung zudem Prioritätsrechte sichern, die wichtig für eine spätere internationale Registrierung von Marken sein können. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Erfolg Ihrer Marke erst einmal auf dem Markt zu testen, bevor Sie in eine teurere IR-Marke investieren.
Interessieren Sie sich für eine Markenanmeldung in Deutschland oder der EU, unterstützen Sie die Anwälte der eRecht24 Partnerkanzlei Siebert Lexow Lang gern dabei. Wir prüfen in einer umfassenden Markenrecherche nicht nur, ob es ähnliche oder identische Marken gibt, die Ihrer Marke gefährlich werden können, sondern nehmen Ihnen auch die aufwendige Kommunikation mit den Markenämtern ab.
6. FAQ: Häufig gestellte Fragen zur IR-Marke