Worum geht's?
Eine Unionsmarke bietet mit nur einer Anmeldung Markenschutz in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sinnvoll ist das für Unternehmen, die nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Staaten aktiv sind oder bald expandieren möchten. Auch für Onlinehändler, Shopbetreiber, Dienstleister und Hersteller, deren Angebote automatisch Kunden in verschiedenen Ländern erreichen, kann sich die Eintragung einer Unionsmarke lohnen. Wir klären, was Sie zu Anmeldung, Kosten und Vorgehen wissen müssen.
1. Was ist eine Unionsmarke?
Bei der Unionsmarke oder EU-Marke handelt es sich um ein gewerbliches Schutzrecht für Marken wie Wörter und Slogans, Abbildungen und Logos oder 3D-Designs. Das Besondere: Die Unionsmarke gilt in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU – mit einer einmaligen Eintragung.
Wer eine Marke in der gesamten Europäischen Union schützen möchte, muss diese beim europäischen Markenamt EUIPO anmelden. Eintragungsfähig ist eine Marke – egal ob EU- oder DE-Marke – aber nur dann, wenn sie sich dafür eignet, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen zu unterscheiden.
Unterschied zur DE-Marke
Der Unterschied zwischen EU- und DE-Marke liegt in ihrem Geltungsbereich: Während die Unionsmarke in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, beläuft sich der Schutzumfang einer DE-Marke nur auf Deutschland.
Ist die Unionsmarke eingetragen, ist sie ab dem Anmeldetag für zehn Jahre geschützt. Wer den Schutz verlängern möchte, kann dies unbegrenzt für jeweils weitere zehn Jahre gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr tun. Damit bietet die EU-Marke Unternehmen die Möglichkeit, ihr geistiges Eigentum auf EU-Ebene langfristig zu schützen.
2. Wann sollte ich eine Unionsmarke statt einer DE-Marke anmelden?
Ob Sie für Ihr Unternehmen eine Unionsmarke oder lieber eine DE-Marke anmelden sollten, hängt von Ihrer geschäftlichen Tätigkeit ab. Handeln Sie grenzüberschreitend oder möchten expandieren, lohnt es sich, die Anmeldung einer Unionsmarke in Betracht zu ziehen.
- Einheitlicher Schutz: Eine einzige Anmeldung schützt Ihre Marke in allen EU-Mitgliedstaaten.
- Kostenersparnis: Anstatt in jedem Land eine separate Schutzgebühr zu zahlen, zahlen Sie nur einmalig Anmeldegebühren.
- Umfangreiche Schutzrechte: Nutzen Dritte die Marke ohne Erlaubnis, haben Sie als Inhaber bei einer Markenrechtsverletzung Recht auf Unterlassung und ggf. Schadensersatz.
- Alles oder nichts: Bei Unionsmarken gilt das Alles-oder-nichts-Prinzip. Weist das Markenamt in einem Mitgliedstaat die Eintragung aufgrund älterer Markenrechte zurück, ist die gesamte EU-Markenanmeldung gefährdet.
- Gefahr von Kollision: Ist Ihr Unternehmen nur in einigen wenigen EU-Ländern tätig, gilt die Unionsmarke trotzdem in allen und kann dadurch leichter mit anderen Kennzeichen kollidieren.
Unionsmarke oder DE-Marke?
Sind Sie in mehreren Ländern der EU tätig oder möchten mit Ihrem Business expandieren, profitieren Sie mit einer EU-Marke von einem zentralisierten Markenschutz. Für Unternehmen, die ausschließlich in Deutschland aktiv sind, ist eine nationale Marke meist ausreichend. Wer aber z. B. einen Onlineshop in Deutschland betreibt, für den kann es sinnvoll sein, seine Marke auch in Österreich und der Schweiz anzumelden und damit den gesamten deutschsprachigen Raum abzudecken.
3. Was kostet eine Unionsmarke?
Die Kosten einer Unionsmarke hängen von der Anzahl an Waren- und Dienstleistungsklassen ab. Genau wie bei einer DE-Marke gilt der Schutzumfang nicht beliebig, sondern nur für die Klassen, für die Sie die Marke anmelden.
Folgende Kosten fallen für eine Unionsmarke beim EUIPO an:
- Grundgebühr inkl. einer Waren- und Dienstleistungsklasse: 850 Euro
- zweite Klasse: 50 Euro
- jede weitere Klasse: 150 Euro
Hinzu können Kosten für die anwaltliche Beratung kommen, wenn Sie einen Anwalt für Markenrecht mit Anmeldung und Markenrecherche beauftragen.
GUT ZU WISSEN
Durch die einmalige Anmeldegebühr ist die Unionsmarke günstiger als mehrere, separate Anmeldungen nationaler Marken in den einzelnen Ländern. Für eine DE-Marke fallen im Vergleich zwar weniger Kosten an (ab ca. 300 Euro) – dafür deckt sie aber auch nur Deutschland ab.
4. Unionsmarke anmelden: So geht's Schritt für Schritt
Haben Sie sich dafür entschieden, eine Unionsmarke anzumelden, läuft das Eintragungsverfahren online über das EUIPO ab. Ob Sie dies allein machen oder die Unterstützung eines Anwalts hinzuziehen, ist Ihre Entscheidung. In der Checkliste sehen Sie die wichtigsten Schritte.
- Markenrecherche: Mit einer Markenrecherche prüfen Sie, ob Ihre Marke oder eine ähnliche bereits geschützt ist – falls ja, können und sollten Sie diese nicht anmelden.
- Geeignete Markenform wählen: Überlegen Sie sich, wie Sie Ihr geistiges Eigentum schützen möchten. Infrage kommt z. B. Wortmarke, Bildmarke oder eine kombinierte Wort-Bild-Marke.
- Waren und Dienstleistungsklassen festlegen: Wählen Sie anhand der Nizza-Klassifikation die richtige Anzahl und Kategorie der Klassen aus.
- Unionsmarke anmelden: Füllen Sie den Online-Antrag beim EUIPO mit allen erforderlichen Angaben aus und reichen Sie ihn ein.
- Prüfung durch das Amt: Das Amt prüft Ihren Antrag auf formale Anforderungen und Ihre Wunschmarke auf absolute Schutzhindernisse. Steht der Anmeldung nichts im Weg, wird die Marke im Markenblatt veröffentlicht.
- Widerspruchsfrist abwarten: Nach der Veröffentlichung haben Dritte drei Monate Zeit, Widerspruch gegen die Marke einzulegen. Ist die Frist verstrichen, wird Ihre Unionsmarke ins Register eingetragen und ist ab sofort in der EU geschützt.
5. Do it yourself oder Anwalt: Wann ist juristische Unterstützung bei der Markenanmeldung sinnvoll – und was kostet das?
Grundsätzlich können Sie eine Markenanmeldung selbst durchführen. Es kann aber aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, die Unterstützung eines Anwalts für Markenrecht hinzuziehen – insbesondere bei Unionsmarken. So können etwa falsch gewählte Klassen den Schutzumfang Ihrer Marke erheblich einschränken und unzureichende Recherchen führen nicht selten zu teuren Kollisionen mit älteren Markenrechten.
Bevor Sie eine Unionsmarke anmelden, sollten Sie daher mit einer umfassenden Markenrecherche prüfen, ob es bereits ähnliche Marken, Firmennamen, Produktnamen oder Designs in der EU gibt – denn schon bestehende Markenrechte in nur einem Mitgliedstaat können die Anmeldung verhindern.
Eine gründliche Recherche ist deshalb unerlässlich. Ein Anwalt prüft nicht nur Markenregister, Firmenbücher und Datenbanken in allen EU-Ländern, sondern stellt auch die Schutzfähigkeit sicher und begleitet das Anmeldeverfahren bis zur erfolgreichen Eintragung. In komplexeren Fällen oder wenn die Marke für ein größeres Unternehmen von Bedeutung ist, ist anwaltliche Hilfe besonders sinnvoll.
Die Kosten für Markenrecherche und -prüfung hängen vom Aufwand ab. Die Anwälte der eRecht24 Partnerkanzlei Siebert Lexow unterstützen Sie gern bei Recherche und Anmeldung Ihrer Unionsmarke bereits ab 749 Euro.
6. Fazit: Mit der Unionsmarke EU-weiten Markenschutz erreichen
Wenn Sie sich europaweite Markenrechte sichern möchten, ist die Unionsmarke das richtige Werkzeug: Mit nur einer Eintragung erhalten Sie Markenschutz in allen 27 Mitgliedsstaaten – tritt ein weiteres Land der EU bei, fällt es automatisch in den Schutzumfang.
Allerdings gilt bei EU-Marken das „Alles-oder-nichts-Prinzip“: Sobald es nur in einem anderen Land ältere Markenrechte gibt, die denen Ihrer Wunschmarke entgegenstehen, kann die Eintragung ins Markenregister scheitern. Prüfen Sie daher unbedingt, ob Konflikte mit anderen Markeninhabern bestehen. Ein Anwalt für Markenrecht kann Sie dabei unterstützen und durch eine gründliche Markenrecherche sicherstellen, dass Ihre Unionsmarke erfolgreich angemeldet und in der EU geschützt werden kann.
7. Häufig gestellte Fragen zur Unionsmarke



