Unionsmarke

Unionsmarke – lohnt sich das für mein Unternehmen?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
(2 Bewertungen, 5.00 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Unionsmarke erhalten Sie mit nur einer Anmeldung Markenschutz in der gesamten EU.
  • Eine Unionsmarke ist zehn Jahre lang geschützt und kann unbegrenzt verlängert werden. Die Grundgebühr für die Anmeldung startet bei 850 Euro.
  • Für die Anmeldung ist juristische Unterstützung empfehlenswert.

Worum geht's?

Eine Unionsmarke bietet mit nur einer Anmeldung Markenschutz in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sinnvoll ist das für Unternehmen, die nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Staaten aktiv sind oder bald expandieren möchten. Auch für Onlinehändler, Shopbetreiber, Dienstleister und Hersteller, deren Angebote automatisch Kunden in verschiedenen Ländern erreichen, kann sich die Eintragung einer Unionsmarke lohnen. Wir klären, was Sie zu Anmeldung, Kosten und Vorgehen wissen müssen.

 

1. Was ist eine Unionsmarke?

Bei der Unionsmarke oder EU-Marke handelt es sich um ein gewerbliches Schutzrecht für Marken wie Wörter und Slogans, Abbildungen und Logos oder 3D-Designs. Das Besondere: Die Unionsmarke gilt in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU – mit einer einmaligen Eintragung.

Wer eine Marke in der gesamten Europäischen Union schützen möchte, muss diese beim europäischen Markenamt EUIPO anmelden. Eintragungsfähig ist eine Marke – egal ob EU- oder DE-Marke – aber nur dann, wenn sie sich dafür eignet, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen zu unterscheiden.

Unterschied zur DE-Marke

Der Unterschied zwischen EU- und DE-Marke liegt in ihrem Geltungsbereich: Während die Unionsmarke in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, beläuft sich der Schutzumfang einer DE-Marke nur auf Deutschland.

Ist die Unionsmarke eingetragen, ist sie ab dem Anmeldetag für zehn Jahre geschützt. Wer den Schutz verlängern möchte, kann dies unbegrenzt für jeweils weitere zehn Jahre gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr tun. Damit bietet die EU-Marke Unternehmen die Möglichkeit, ihr geistiges Eigentum auf EU-Ebene langfristig zu schützen.

2. Wann sollte ich eine Unionsmarke statt einer DE-Marke anmelden?

Ob Sie für Ihr Unternehmen eine Unionsmarke oder lieber eine DE-Marke anmelden sollten, hängt von Ihrer geschäftlichen Tätigkeit ab. Handeln Sie grenzüberschreitend oder möchten expandieren, lohnt es sich, die Anmeldung einer Unionsmarke in Betracht zu ziehen.

Vor- und Nachteile der Unionsmarke im Überblick
Vorteile der Unionsmarke:
  • Einheitlicher Schutz: Eine einzige Anmeldung schützt Ihre Marke in allen EU-Mitgliedstaaten.
  • Kostenersparnis: Anstatt in jedem Land eine separate Schutzgebühr zu zahlen, zahlen Sie nur einmalig Anmeldegebühren.
  • Umfangreiche Schutzrechte: Nutzen Dritte die Marke ohne Erlaubnis, haben Sie als Inhaber bei einer Markenrechtsverletzung Recht auf Unterlassung und ggf. Schadensersatz.
Nachteile der Unionsmarke:
  • Alles oder nichts: Bei Unionsmarken gilt das Alles-oder-nichts-Prinzip. Weist das Markenamt in einem Mitgliedstaat die Eintragung aufgrund älterer Markenrechte zurück, ist die gesamte EU-Markenanmeldung gefährdet.
  • Gefahr von Kollision: Ist Ihr Unternehmen nur in einigen wenigen EU-Ländern tätig, gilt die Unionsmarke trotzdem in allen und kann dadurch leichter mit anderen Kennzeichen kollidieren.

 

Unionsmarke oder DE-Marke?

Sind Sie in mehreren Ländern der EU tätig oder möchten mit Ihrem Business expandieren, profitieren Sie mit einer EU-Marke von einem zentralisierten Markenschutz. Für Unternehmen, die ausschließlich in Deutschland aktiv sind, ist eine nationale Marke meist ausreichend. Wer aber z. B. einen Onlineshop in Deutschland betreibt, für den kann es sinnvoll sein, seine Marke auch in Österreich und der Schweiz anzumelden und damit den gesamten deutschsprachigen Raum abzudecken.

3. Was kostet eine Unionsmarke?

Die Kosten einer Unionsmarke hängen von der Anzahl an Waren- und Dienstleistungsklassen ab. Genau wie bei einer DE-Marke gilt der Schutzumfang nicht beliebig, sondern nur für die Klassen, für die Sie die Marke anmelden.

Folgende Kosten fallen für eine Unionsmarke beim EUIPO an:

  • Grundgebühr inkl. einer Waren- und Dienstleistungsklasse: 850 Euro
  • zweite Klasse: 50 Euro
  • jede weitere Klasse: 150 Euro

Hinzu können Kosten für die anwaltliche Beratung kommen, wenn Sie einen Anwalt für Markenrecht mit Anmeldung und Markenrecherche beauftragen.

GUT ZU WISSEN

Durch die einmalige Anmeldegebühr ist die Unionsmarke günstiger als mehrere, separate Anmeldungen nationaler Marken in den einzelnen Ländern. Für eine DE-Marke fallen im Vergleich zwar weniger Kosten an (ab ca. 300 Euro) – dafür deckt sie aber auch nur Deutschland ab.

4. Unionsmarke anmelden: So geht's Schritt für Schritt

Haben Sie sich dafür entschieden, eine Unionsmarke anzumelden, läuft das Eintragungsverfahren online über das EUIPO ab. Ob Sie dies allein machen oder die Unterstützung eines Anwalts hinzuziehen, ist Ihre Entscheidung. In der Checkliste sehen Sie die wichtigsten Schritte.

Checkliste
Unionsmarke anmelden
  • Markenrecherche: Mit einer Markenrecherche prüfen Sie, ob Ihre Marke oder eine ähnliche bereits geschützt ist – falls ja, können und sollten Sie diese nicht anmelden.
  • Geeignete Markenform wählen: Überlegen Sie sich, wie Sie Ihr geistiges Eigentum schützen möchten. Infrage kommt z. B. Wortmarke, Bildmarke oder eine kombinierte Wort-Bild-Marke.
  • Waren und Dienstleistungsklassen festlegen: Wählen Sie anhand der Nizza-Klassifikation die richtige Anzahl und Kategorie der Klassen aus.
  • Unionsmarke anmelden: Füllen Sie den Online-Antrag beim EUIPO mit allen erforderlichen Angaben aus und reichen Sie ihn ein.
  • Prüfung durch das Amt: Das Amt prüft Ihren Antrag auf formale Anforderungen und Ihre Wunschmarke auf absolute Schutzhindernisse. Steht der Anmeldung nichts im Weg, wird die Marke im Markenblatt veröffentlicht.
  • Widerspruchsfrist abwarten: Nach der Veröffentlichung haben Dritte drei Monate Zeit, Widerspruch gegen die Marke einzulegen. Ist die Frist verstrichen, wird Ihre Unionsmarke ins Register eingetragen und ist ab sofort in der EU geschützt.

5. Do it yourself oder Anwalt: Wann ist juristische Unterstützung bei der Markenanmeldung sinnvoll – und was kostet das?

Grundsätzlich können Sie eine Markenanmeldung selbst durchführen. Es kann aber aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, die Unterstützung eines Anwalts für Markenrecht hinzuziehen – insbesondere bei Unionsmarken. So können etwa falsch gewählte Klassen den Schutzumfang Ihrer Marke erheblich einschränken und unzureichende Recherchen führen nicht selten zu teuren Kollisionen mit älteren Markenrechten.

Bevor Sie eine Unionsmarke anmelden, sollten Sie daher mit einer umfassenden Markenrecherche prüfen, ob es bereits ähnliche Marken, Firmennamen, Produktnamen oder Designs in der EU gibt – denn schon bestehende Markenrechte in nur einem Mitgliedstaat können die Anmeldung verhindern.

Eine gründliche Recherche ist deshalb unerlässlich. Ein Anwalt prüft nicht nur Markenregister, Firmenbücher und Datenbanken in allen EU-Ländern, sondern stellt auch die Schutzfähigkeit sicher und begleitet das Anmeldeverfahren bis zur erfolgreichen Eintragung. In komplexeren Fällen oder wenn die Marke für ein größeres Unternehmen von Bedeutung ist, ist anwaltliche Hilfe besonders sinnvoll.

Die Kosten für Markenrecherche und -prüfung hängen vom Aufwand ab. Die Anwälte der eRecht24 Partnerkanzlei Siebert Lexow unterstützen Sie gern bei Recherche und Anmeldung Ihrer Unionsmarke bereits ab 749 Euro.

JETZT MARKENANMELDUNG BUCHEN

KANZLEI SIEBERT LEXOW

Erhalten Sie ein Komplettpaket zur Markenrecherche und -anmeldung bei unserer Partnerkanzlei Siebert Lexow.
  • Prüfung Ihrer Marke auf absolute Schutzhindernisse, Markenberatung
  • Professionelle Markenrecherche für Deutschland bzw. Europäische Union
  • Anmeldung Ihrer Marke beim Markenamt
JETZT MARKENANMELDUNG BUCHEN

6. Fazit: Mit der Unionsmarke EU-weiten Markenschutz erreichen

Wenn Sie sich europaweite Markenrechte sichern möchten, ist die Unionsmarke das richtige Werkzeug: Mit nur einer Eintragung erhalten Sie Markenschutz in allen 27 Mitgliedsstaaten – tritt ein weiteres Land der EU bei, fällt es automatisch in den Schutzumfang.

Allerdings gilt bei EU-Marken das „Alles-oder-nichts-Prinzip“: Sobald es nur in einem anderen Land ältere Markenrechte gibt, die denen Ihrer Wunschmarke entgegenstehen, kann die Eintragung ins Markenregister scheitern. Prüfen Sie daher unbedingt, ob Konflikte mit anderen Markeninhabern bestehen. Ein Anwalt für Markenrecht kann Sie dabei unterstützen und durch eine gründliche Markenrecherche sicherstellen, dass Ihre Unionsmarke erfolgreich angemeldet und in der EU geschützt werden kann.

7. Häufig gestellte Fragen zur Unionsmarke

Was ist eine Marke der Europäischen Union?

Eine Marke der Europäischen Union ist die sogenannte Unionsmarke. Mit nur einer Anmeldung beim europäischen Markenamt EUIPO erreichen Sie mit ihr Markenschutz mit Wirkung in allen Mitgliedstaaten der EU.

Ist die Unionsmarke dasselbe wie die Gemeinschaftsmarke?

Ja, beide Begriffe werden synonym verwendet. Bis 2016 hieß die Unionsmarke Gemeinschaftsmarke, wurde dann umbenannt und wird heute auch als EU-Marke bezeichnet.

Wo gilt die Unionsmarke?

Der Markenschutz der Unionsmarke erstreckt sich auf die gesamte Europäische Union und gilt somit derzeit in 27 Ländern. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land die Marke angemeldet wurde.

Kann ich meine Marke auch nur für bestimmte Mitgliedstaaten schützen lassen?

Ja, das ist möglich, allerdings nicht mit der Unionsmarke – denn diese gilt in allen EU-Staaten. Möchten Sie Ihre Marke in einzelnen Ländern schützen lassen, müssen Sie einzelne, nationale Markenanmeldungen in den entsprechenden Staaten vornehmen.

Muss ich in allen Ländern geschäftlich aktiv sein?

Nein, das müssen Sie nicht, da der Schutz laut Verordnung unabhängig von der tatsächlichen Nutzung besteht. Nutzen Sie die Marke innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung allerdings nicht – ist also die Benutzungsschonfrist der Unionsmarke abgelaufen –, können Dritte sie angreifen und beim Markenamt einen Antrag auf Nichtbenutzung stellen. Gibt das Amt diesem statt, wird die Marke gelöscht.

Wie lange gilt eine Unionsmarke?

Die Schutzdauer der Unionsmarke beträgt zehn Jahre ab dem Tag der Anmeldung. Sie kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden, sodass ein Markenschutz mit dauerhafter Wirkung möglich ist.

Was kostet eine Unionsmarke?

Die Grundgebühr für die Anmeldung einer Unionsmarke beim EUIPO beträgt 850 Euro inklusive einer Klasse für Waren und Dienstleistungen. Eine zweite Klasse kostet 50 Euro, für jede weitere fallen 150 Euro an.

 

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details