Anwalt für Markenrecht

Markenrecherche, Markenanmeldung & Co.: So finden Sie den richtigen Rechtsanwalt für Markenrecht

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
(4 Bewertungen, 4.75 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schutz Ihrer Marke ist elementar, um zu verhindern, dass diese verwässert und an Wert verliert.
  • Ein Anwalt für Markenrecht unterstützt Sie beim Markenschutz – angefangen von Markenrecherche und -anmeldung bis hin zur Verteidigung im Streitfall.
  • Sind Sie auf der Suche nach einem Anwalt für Markenrecht, ist die eRecht24 Partnerkanzlei Siebert Lexow Ihr Ansprechpartner.

Worum geht's?

Eine Marke ist mehr als nur ein Logo, ein Slogan oder ein Firmenname: Sie ist das Gesicht Ihres Unternehmens. Als wertvolles Wirtschaftsgut sollte sie umfassend geschützt werden – denn tun Sie das nicht, riskieren Sie Verluste, Konflikte und Imageschäden. Da das Markenrecht komplex ist und andere Rechtsgebiete wie Designrecht, Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht berührt, ist die Unterstützung eines Anwalts für Markenrecht sinnvoll. Er sorgt dafür, dass Ihre Marke von Anfang an rechtssicher aufgebaut, korrekt angemeldet und im Streitfall wirksam verteidigt wird.

 

1. Was macht ein Anwalt für Markenrecht?

Ein Anwalt für Markenrecht berät Sie in Fragen und Anliegen rund um das Thema Markenrecht und gewerblicher Rechtsschutz – angefangen von der Auswahl einer geeigneten Markenart, über die Markenrecherche und -anmeldung bis hin zur Vertretung vor Markenämtern wie dem DPMA, dem EUIPO und der WIPO und der Verteidigung in Streitfällen.

Folgende Aufgaben kann ein Anwalt für Markenrecht für Sie übernehmen:

  • Markenrecherche, um zu prüfen, ob Ihre präferierte Marke bereits eingetragen ist
  • Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
  • Rechtsberatung zum Schutz “besonderer” Markenarten wie 3D-Marken, Farbmarken und Klangmarken
  • Erstellung und Prüfung von Markenlizenzverträgen
  • Verteidigung der Marke gegen Markenverletzungen bei einer unbefugten Nutzung durch Dritte
  • Vertretung bei Klage, Verfügung oder Abmahnung – auch, wenn Ihnen selbst eine Markenverletzung vorgeworfen wird

Mit einem Anwalt für Markenrecht haben Sie somit nicht nur jemanden an Ihrer Seite, der Sie bei der Verteidigung Ihrer Markenrechte im Streitfall unterstützt, sondern Sie auch bei der rechtssicheren wirtschaftlichen Nutzung der Marke begleitet, etwa durch Nutzungsvereinbarungen und Lizenzverträge.

Zuerst steht jedoch der Schutz Ihrer Wunschmarke im Fokus. Diesen erreichen Sie am einfachsten durch eine Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt. Unsere Partnerkanzlei Siebert Lexow unterstützt Sie umfassend dabei.

JETZT MARKENANMELDUNG BUCHEN

KANZLEI SIEBERT LEXOW

Erhalten Sie ein Komplettpaket zur Markenrecherche und -anmeldung bei unserer Partnerkanzlei Siebert Lexow.
  • Prüfung Ihrer Marke auf absolute Schutzhindernisse, Markenberatung
  • Professionelle Markenrecherche für Deutschland bzw. Europäische Union
  • Anmeldung Ihrer Marke beim Markenamt
JETZT MARKENANMELDUNG BUCHEN

2. Wie hilft mir ein Anwalt für Markenrecht?

Ob Markenrecherche, Markenanmeldung, Lizenzierung oder im Streitfall: Ein Anwalt für Markenrecht hilft Ihnen, Ihre Marke rechtlich sicher aufzubauen, zu schützen und Ihre wertvollen Markenrechte gegen Rechtsverletzungen zu verteidigen.

Markenrecherche

Bevor Sie eine Marke nutzen oder anmelden, sollten Sie sicherstellen, dass diese nicht bereits geschützt ist – sonst verletzen Sie die Markenrechte Dritter. Dies überprüfen Sie mit einer gründlichen Markenrecherche. Ein Anwalt für Markenrecht unterstützt Sie dabei, indem er

  • durch die Recherche in Markendatenbanken kontrolliert, ob identische oder ähnliche Marken dem gewerblichen Rechtsschutz Ihrer Wunschmarke entgegenstehen.
  • nicht nur die Markenregister des DPMA, sondern auch die des EUIPO und der WIPO überprüft.
  • neben den Datenbanken auch Firmenverzeichnisse und Social Media in die Recherche einbezieht.

SCHON GEWUSST?

Eine gründliche Markenrecherche ist das Fundament jeder erfolgreichen Markeneintragung – denn melden Sie eine Marke an, die bereits geschützt ist, kann der andere Markeninhaber nicht nur ein Löschungsverfahren anstreben, sondern Sie auch zur Unterlassung verpflichten.

Markenanmeldung

Eine Markenanmeldung ist häufig komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint und beinhaltet mehr als nur das Ausfüllen eines Formulars. Haben Sie sich für eine Wunschmarke entschieden, sollte die Anmeldung beim Markenamt fehlerfrei sein – sonst kann das DPMA bzw. das EUIPO diese ablehnen. Ein Anwalt für Markenrecht begleitet Sie durch den Prozess, indem er

  • Sie bei der Auswahl der richtigen Waren- und Dienstleistungsklassen unterstützt (Schutz für die Marke besteht nämlich nur innerhalb dieser).
  • überprüft, ob absolute oder relative Schutzhindernisse der Anmeldung entgegenstehen.
  • die Kommunikation mit den Markenämtern übernimmt.

Fehler bei der Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen oder der Markenform können den Schutzwert Ihrer gewünschten Marke stark beeinträchtigen. Damit das nicht passiert, lohnt es sich, die Markenanmeldung professionell begleiten zu lassen. Die Kanzlei Siebert Lexow unterstützt Sie gern dabei.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Abmahnungen bei Markenrechtsverletzungen

Konnten Sie Ihre Marke schützen lassen, ist es allein mit der Eintragung ins Markenregister nicht getan – wenn es darauf ankommt, müssen Sie diese auch verteidigen. Verletzt jemand Ihre Markenrechte, weil er z. B. Ihr geschütztes Firmenlogo oder Ihren Werbeslogan ohne Erlaubnis nutzt, können Sie ihn mit anwaltlicher Unterstützung kostenpflichtig abmahnen und zur Unterlassung auffordern. Ihr Anwalt für Markenrecht

  • prüft den Rechtsverstoß und schätzt die Sachlage ein.
  • setzt einen Gegenstandswert fest und fordert den Rechtsverletzer zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.
  • setzt Ihre Rechte konsequent durch – wenn nötig, auch mittels einstweiliger Verfügung oder Klage.

PRAXIS-TIPP

Möchten Sie Ihre Markenrechte verteidigen, müssen Sie die Anwaltskosten nicht selbst tragen – Sie haben das Recht, diese in Form von Abmahnkosten dem Abgemahnten in Rechnung zu stellen.

Wichtig: Sollte der Fall umgekehrt gelagert sein – haben Sie also selbst eine Abmahnung im Markenrecht erhalten – ist anwaltliche Hilfe ebenfalls dringend empfohlen. Ein Anwalt für Markenrecht prüft das Abmahnschreiben auf Richtigkeit und berät Sie über die weiteren Schritte.

Vertretung bei Nichtigkeits- und Widerspruchsverfahren

Nach der Anmeldung Ihrer Marke haben Dritte die Möglichkeit, Widerspruch dagegen einzulegen – etwa, weil Ihre Marke einer bereits geschützten Marke zu ähnlich ist. Ein solches Widerspruchsverfahren können natürlich auch Sie selbst anstreben. Werden ältere Markenrechte verletzt, ist auch ein sogenanntes Nichtigkeitsverfahren möglich. In beiden Fällen ist die Unterstützung eines Anwalts für Markenrecht oft sinnvoll:

  • Ihr Anwalt übernimmt die Vertretung in Widerspruchsverfahren, Nichtigkeitsverfahren und eventuellen Löschungsverfahren.
  • Er prüft, ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr mit einer älteren Marke besteht.
  • Er berät Sie über außergerichtliche Lösungen wie z. B. eine schriftliche Abgrenzungsvereinbarung, die oft für beide Seiten vorteilhaft ist.

GUT ZU WISSEN

Eine Abgrenzungsvereinbarung ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen zwei Markeninhabern, mit dem eine klare Trennung der jeweiligen Markenrechte erfolgt. Ziel ist es, die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken vertraglich zu regeln und Konflikte wie Abmahnungen oder Widerspruchsverfahren zu vermeiden. Festgelegt wird u. a., wer die Marke in welchem geografischen Gebiet nutzen darf und für welche Waren- und Dienstleistungsklassen sie zulässig ist.

Erstellung und Verhandlung von Lizenz- und Übertragungsverträgen

Als Inhaber einer eingetragenen Marke können Sie diese nicht nur selbst nutzen, sondern auch lizenzieren und kostenpflichtig an Dritte übertragen – beispielsweise an Tochtergesellschaften, Vertriebspartner oder Franchisenehmer. Eine solche Markenübertragung sollte selbstverständlich vertraglich abgesichert werden. Auch hier ist ein Anwalt für Markenrecht der richtige Ansprechpartner:

  • Ausarbeitung individueller Markenlizenzverträge, abgestimmt auf Ihre Geschäftsziele
  • Rechtliche Prüfung und Verhandlung von Vertragsklauseln, etwa über Nutzung, Laufzeit, Vergütung, Qualitätssicherung und Vertragsbeendigung.
  • Ausgestaltung von Übertragungsverträgen und Durchführung von Markenübertragungen inklusive sämtlicher Formalitäten und Kommunikation gegenüber den Behörden.

Mit einem wasserdichten Vertrag vermeiden Sie spätere Streitigkeiten und gestalten die Lizenzierung bzw. Übertragung Ihrer Marke zu Ihren Gunsten. Ob durch Lizenznehmer, Franchisepartner oder bei einem Verkauf: Die Anwälte für Markenrecht der Kanzlei Siebert Lexow sorgen dafür, dass Sie die Kontrolle über die Nutzung Ihrer Marke behalten.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Vertretung vor Behörden und Gerichten

Kommt es zu Markenrechtsstreitigkeiten, vertritt Sie ein Anwalt für Markenrecht auch vor Gerichten und den zuständigen Behörden – z. B. bei einer Markenverletzungsklage, einem Verfügungsverfahren oder bei Einsprüchen gegenüber amtlichen Entscheidungen in Bezug auf den Schutz Ihrer Marke (Widerspruchsverfahren, Nichtigkeitsverfahren).

3. Wie teuer ist ein Anwalt für Markenrecht?

Möchten Sie einen Anwalt für Markenrecht beauftragen, hängen die Kosten vom Fall und dem Umfang seiner Tätigkeit ab. Auch wenn sich daher keine konkreten Aussagen treffen lassen, können Ihnen die folgenden Leistungen eine erste Orientierung geben:

  • Markenrecherche: ab ca. 200 bis 300 Euro
  • Markenanmeldung (inkl. Beratung): ab ca. 400 bis 700 Euro zzgl. amtlicher Gebühren (DE-Marke, für EU-Marken sind die Kosten höher)
  • Abmahnung/Verteidigung gegen Abmahnung: abhängig vom Gegenstandswert, oft mehrere hundert bis tausende Euro
  • Gerichtliche Vertretung: abhängig vom Streitwert, Aufwand und ggf. Gerichtskosten

Möchten Sie eine Marke anmelden, können Sie sich bei der eRecht24 Partnerkanzlei Siebert Lexow auf ein Rundum-Paket zu transparenten Kosten verlassen: Wir bieten Ihnen eine Markenanmeldung inklusive Recherche für DE-Marken schon ab 449 Euro an. Jetzt Markenanmeldung buchen.

4. Fazit: Marken brauchen rechtlichen Schutz – von Anfang an

Ob Wort-, Bild-, 3D- oder Farbmarke: Marken sind mehr als nur Zeichen. Sie repräsentieren den Wert, die Identität und die Wiedererkennbarkeit Ihres Unternehmens und sind somit ein wertvolles Gut, das es unbedingt zu schützen gilt. Verteidigen Sie Ihre Markenrechte nicht, wenn es darauf ankommt, riskieren Sie nicht nur Ihre Investition, sondern auch Ihr Image und Ihr Standing bei Kunden und Partnern.

Ein Anwalt für Markenrecht ist Ihr Partner, wenn es um die strategische Anmeldung der eigenen Wunschmarke, um die rechtssichere Nutzung oder um die Verteidigung im Streitfall geht. Die Kanzlei Siebert Lexow steht Ihnen mit maßgeschneiderten Lösungen zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für eine Erstberatung.

JETZT MARKENANMELDUNG BUCHEN

KANZLEI SIEBERT LEXOW

Erhalten Sie ein Komplettpaket zur Markenrecherche und -anmeldung bei unserer Partnerkanzlei Siebert Lexow.
  • Prüfung Ihrer Marke auf absolute Schutzhindernisse, Markenberatung
  • Professionelle Markenrecherche für Deutschland bzw. Europäische Union
  • Anmeldung Ihrer Marke beim Markenamt
JETZT MARKENANMELDUNG BUCHEN

5. Häufige Fragen zum Thema Markenrecht & Anwalt

1. Was kostet ein Markenanwalt?

Die Kosten für einen Anwalt für Markenrecht hängen davon ab, was dieser für Sie tun soll: Eine einfache Markenrecherche mit oder ohne anschließende Markenanmeldung erhalten Sie bei vielen Kanzleien für Pauschalpreise ab ca. 400 bis 1.200 Euro. Möchten Sie Ihre Markenrechte verteidigen oder wird Ihnen selbst eine Rechtsverletzung vorgeworfen, berechnen sich die Anwaltskosten nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert.

2. Was kostet eine Markenanmeldung?

Die amtlichen Kosten für eine nationale Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt starten bei 290 Euro und setzen sich aus verschiedenen Gebührenarten zusammen. Möchten Sie die Anmeldung nicht allein übernehmen, sondern Markenrecherche und/oder Markenanmeldung in die Hände eines Anwalts legen, können Sie je nach Aufwand mit Kosten von ca. 600 bis 1.200 Euro rechnen.

3. Kann ich eine Marke auch selbst anmelden?

Ja, Sie können Ihre Marke auch selbst anmelden. Seien Sie sich aber darüber im Klaren, dass Fehler – etwa bei der Formulierung/Darstellung der Marke oder bei der Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen – dazu führen können, dass das Markenamt die Anmeldung ablehnt.

4. Wann verstößt man gegen das Markenrecht?

Verwenden Sie eine geschützte Marke ohne Zustimmung des eigentlichen Inhabers für gewerbliche Zwecke, verstoßen Sie gegen das Markenrecht. Das betrifft z. B. Logos, Namen und Slogans, Verpackungsdesigns von Produkten, aber auch die Nutzung von Tippfehler-Domains im IT-Recht. Eine Markenverletzung kann nicht nur eine Abmahnung nach sich ziehen, sondern auch zu einer Unterlassungsklage vor Gericht führen.

5. Wie viel kostet eine Markenrechtsverletzung?

Die Streitwerte bei einer Markenrechtsverletzung sind hoch und liegen selten unter 50.000 Euro. Anhand dieses Wertes berechnen sich die entstehenden Kosten: Eine Abmahnung kann schnell mehrere hundert bis tausende Euro kosten. Kommt es zu einer Klage, entstehen zusätzlich Gerichts- und Anwaltskosten. Je nach Streitwert liegen diese schnell im fünfstelligen Bereich.

6. Was droht bei einer Markenrechtsverletzung?

Eine Markenrechtsverletzung kann ernsthafte Konsequenzen für den Rechtsverletzer haben. Der Markeninhaber kann mit einer kostenpflichtigen Abmahnung gegen den Verstoß vorgehen und Unterlassung und Schadensersatz fordern. Er kann aber auch ohne Umwege Klage einreichen, um seine Markenrechte geltend zu machen. Die Folge für die Gegenpartei sind oft hohe Kosten, Vertriebsstopps und Reputationsverluste.

 

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details