Worum geht's?
Eine Marke ist mehr als nur ein Logo, ein Slogan oder ein Firmenname: Sie ist das Gesicht Ihres Unternehmens. Als wertvolles Wirtschaftsgut sollte sie umfassend geschützt werden – denn tun Sie das nicht, riskieren Sie Verluste, Konflikte und Imageschäden. Da das Markenrecht komplex ist und andere Rechtsgebiete wie Designrecht, Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht berührt, ist die Unterstützung eines Anwalts für Markenrecht sinnvoll. Er sorgt dafür, dass Ihre Marke von Anfang an rechtssicher aufgebaut, korrekt angemeldet und im Streitfall wirksam verteidigt wird.
1. Was macht ein Anwalt für Markenrecht?
Ein Anwalt für Markenrecht berät Sie in Fragen und Anliegen rund um das Thema Markenrecht und gewerblicher Rechtsschutz – angefangen von der Auswahl einer geeigneten Markenart, über die Markenrecherche und -anmeldung bis hin zur Vertretung vor Markenämtern wie dem DPMA, dem EUIPO und der WIPO und der Verteidigung in Streitfällen.
Folgende Aufgaben kann ein Anwalt für Markenrecht für Sie übernehmen:
- Markenrecherche, um zu prüfen, ob Ihre präferierte Marke bereits eingetragen ist
- Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
- Rechtsberatung zum Schutz “besonderer” Markenarten wie 3D-Marken, Farbmarken und Klangmarken
- Erstellung und Prüfung von Markenlizenzverträgen
- Verteidigung der Marke gegen Markenverletzungen bei einer unbefugten Nutzung durch Dritte
- Vertretung bei Klage, Verfügung oder Abmahnung – auch, wenn Ihnen selbst eine Markenverletzung vorgeworfen wird
Mit einem Anwalt für Markenrecht haben Sie somit nicht nur jemanden an Ihrer Seite, der Sie bei der Verteidigung Ihrer Markenrechte im Streitfall unterstützt, sondern Sie auch bei der rechtssicheren wirtschaftlichen Nutzung der Marke begleitet, etwa durch Nutzungsvereinbarungen und Lizenzverträge.
Zuerst steht jedoch der Schutz Ihrer Wunschmarke im Fokus. Diesen erreichen Sie am einfachsten durch eine Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt. Unsere Partnerkanzlei Siebert Lexow unterstützt Sie umfassend dabei.
2. Wie hilft mir ein Anwalt für Markenrecht?
Ob Markenrecherche, Markenanmeldung, Lizenzierung oder im Streitfall: Ein Anwalt für Markenrecht hilft Ihnen, Ihre Marke rechtlich sicher aufzubauen, zu schützen und Ihre wertvollen Markenrechte gegen Rechtsverletzungen zu verteidigen.
Markenrecherche
Bevor Sie eine Marke nutzen oder anmelden, sollten Sie sicherstellen, dass diese nicht bereits geschützt ist – sonst verletzen Sie die Markenrechte Dritter. Dies überprüfen Sie mit einer gründlichen Markenrecherche. Ein Anwalt für Markenrecht unterstützt Sie dabei, indem er
- durch die Recherche in Markendatenbanken kontrolliert, ob identische oder ähnliche Marken dem gewerblichen Rechtsschutz Ihrer Wunschmarke entgegenstehen.
- nicht nur die Markenregister des DPMA, sondern auch die des EUIPO und der WIPO überprüft.
- neben den Datenbanken auch Firmenverzeichnisse und Social Media in die Recherche einbezieht.
SCHON GEWUSST?
Eine gründliche Markenrecherche ist das Fundament jeder erfolgreichen Markeneintragung – denn melden Sie eine Marke an, die bereits geschützt ist, kann der andere Markeninhaber nicht nur ein Löschungsverfahren anstreben, sondern Sie auch zur Unterlassung verpflichten.
Markenanmeldung
Eine Markenanmeldung ist häufig komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint und beinhaltet mehr als nur das Ausfüllen eines Formulars. Haben Sie sich für eine Wunschmarke entschieden, sollte die Anmeldung beim Markenamt fehlerfrei sein – sonst kann das DPMA bzw. das EUIPO diese ablehnen. Ein Anwalt für Markenrecht begleitet Sie durch den Prozess, indem er
- Sie bei der Auswahl der richtigen Waren- und Dienstleistungsklassen unterstützt (Schutz für die Marke besteht nämlich nur innerhalb dieser).
- überprüft, ob absolute oder relative Schutzhindernisse der Anmeldung entgegenstehen.
- die Kommunikation mit den Markenämtern übernimmt.
Fehler bei der Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen oder der Markenform können den Schutzwert Ihrer gewünschten Marke stark beeinträchtigen. Damit das nicht passiert, lohnt es sich, die Markenanmeldung professionell begleiten zu lassen. Die Kanzlei Siebert Lexow unterstützt Sie gern dabei.
Abmahnungen bei Markenrechtsverletzungen
Konnten Sie Ihre Marke schützen lassen, ist es allein mit der Eintragung ins Markenregister nicht getan – wenn es darauf ankommt, müssen Sie diese auch verteidigen. Verletzt jemand Ihre Markenrechte, weil er z. B. Ihr geschütztes Firmenlogo oder Ihren Werbeslogan ohne Erlaubnis nutzt, können Sie ihn mit anwaltlicher Unterstützung kostenpflichtig abmahnen und zur Unterlassung auffordern. Ihr Anwalt für Markenrecht
- prüft den Rechtsverstoß und schätzt die Sachlage ein.
- setzt einen Gegenstandswert fest und fordert den Rechtsverletzer zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.
- setzt Ihre Rechte konsequent durch – wenn nötig, auch mittels einstweiliger Verfügung oder Klage.
PRAXIS-TIPP
Möchten Sie Ihre Markenrechte verteidigen, müssen Sie die Anwaltskosten nicht selbst tragen – Sie haben das Recht, diese in Form von Abmahnkosten dem Abgemahnten in Rechnung zu stellen.
Wichtig: Sollte der Fall umgekehrt gelagert sein – haben Sie also selbst eine Abmahnung im Markenrecht erhalten – ist anwaltliche Hilfe ebenfalls dringend empfohlen. Ein Anwalt für Markenrecht prüft das Abmahnschreiben auf Richtigkeit und berät Sie über die weiteren Schritte.
Vertretung bei Nichtigkeits- und Widerspruchsverfahren
Nach der Anmeldung Ihrer Marke haben Dritte die Möglichkeit, Widerspruch dagegen einzulegen – etwa, weil Ihre Marke einer bereits geschützten Marke zu ähnlich ist. Ein solches Widerspruchsverfahren können natürlich auch Sie selbst anstreben. Werden ältere Markenrechte verletzt, ist auch ein sogenanntes Nichtigkeitsverfahren möglich. In beiden Fällen ist die Unterstützung eines Anwalts für Markenrecht oft sinnvoll:
- Ihr Anwalt übernimmt die Vertretung in Widerspruchsverfahren, Nichtigkeitsverfahren und eventuellen Löschungsverfahren.
- Er prüft, ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr mit einer älteren Marke besteht.
- Er berät Sie über außergerichtliche Lösungen wie z. B. eine schriftliche Abgrenzungsvereinbarung, die oft für beide Seiten vorteilhaft ist.
GUT ZU WISSEN
Eine Abgrenzungsvereinbarung ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen zwei Markeninhabern, mit dem eine klare Trennung der jeweiligen Markenrechte erfolgt. Ziel ist es, die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken vertraglich zu regeln und Konflikte wie Abmahnungen oder Widerspruchsverfahren zu vermeiden. Festgelegt wird u. a., wer die Marke in welchem geografischen Gebiet nutzen darf und für welche Waren- und Dienstleistungsklassen sie zulässig ist.
Erstellung und Verhandlung von Lizenz- und Übertragungsverträgen
Als Inhaber einer eingetragenen Marke können Sie diese nicht nur selbst nutzen, sondern auch lizenzieren und kostenpflichtig an Dritte übertragen – beispielsweise an Tochtergesellschaften, Vertriebspartner oder Franchisenehmer. Eine solche Markenübertragung sollte selbstverständlich vertraglich abgesichert werden. Auch hier ist ein Anwalt für Markenrecht der richtige Ansprechpartner:
- Ausarbeitung individueller Markenlizenzverträge, abgestimmt auf Ihre Geschäftsziele
- Rechtliche Prüfung und Verhandlung von Vertragsklauseln, etwa über Nutzung, Laufzeit, Vergütung, Qualitätssicherung und Vertragsbeendigung.
- Ausgestaltung von Übertragungsverträgen und Durchführung von Markenübertragungen inklusive sämtlicher Formalitäten und Kommunikation gegenüber den Behörden.
Mit einem wasserdichten Vertrag vermeiden Sie spätere Streitigkeiten und gestalten die Lizenzierung bzw. Übertragung Ihrer Marke zu Ihren Gunsten. Ob durch Lizenznehmer, Franchisepartner oder bei einem Verkauf: Die Anwälte für Markenrecht der Kanzlei Siebert Lexow sorgen dafür, dass Sie die Kontrolle über die Nutzung Ihrer Marke behalten.
Vertretung vor Behörden und Gerichten
Kommt es zu Markenrechtsstreitigkeiten, vertritt Sie ein Anwalt für Markenrecht auch vor Gerichten und den zuständigen Behörden – z. B. bei einer Markenverletzungsklage, einem Verfügungsverfahren oder bei Einsprüchen gegenüber amtlichen Entscheidungen in Bezug auf den Schutz Ihrer Marke (Widerspruchsverfahren, Nichtigkeitsverfahren).
3. Wie teuer ist ein Anwalt für Markenrecht?
Möchten Sie einen Anwalt für Markenrecht beauftragen, hängen die Kosten vom Fall und dem Umfang seiner Tätigkeit ab. Auch wenn sich daher keine konkreten Aussagen treffen lassen, können Ihnen die folgenden Leistungen eine erste Orientierung geben:
- Markenrecherche: ab ca. 200 bis 300 Euro
- Markenanmeldung (inkl. Beratung): ab ca. 400 bis 700 Euro zzgl. amtlicher Gebühren (DE-Marke, für EU-Marken sind die Kosten höher)
- Abmahnung/Verteidigung gegen Abmahnung: abhängig vom Gegenstandswert, oft mehrere hundert bis tausende Euro
- Gerichtliche Vertretung: abhängig vom Streitwert, Aufwand und ggf. Gerichtskosten
Möchten Sie eine Marke anmelden, können Sie sich bei der eRecht24 Partnerkanzlei Siebert Lexow auf ein Rundum-Paket zu transparenten Kosten verlassen: Wir bieten Ihnen eine Markenanmeldung inklusive Recherche für DE-Marken schon ab 449 Euro an. Jetzt Markenanmeldung buchen.
4. Fazit: Marken brauchen rechtlichen Schutz – von Anfang an
Ob Wort-, Bild-, 3D- oder Farbmarke: Marken sind mehr als nur Zeichen. Sie repräsentieren den Wert, die Identität und die Wiedererkennbarkeit Ihres Unternehmens und sind somit ein wertvolles Gut, das es unbedingt zu schützen gilt. Verteidigen Sie Ihre Markenrechte nicht, wenn es darauf ankommt, riskieren Sie nicht nur Ihre Investition, sondern auch Ihr Image und Ihr Standing bei Kunden und Partnern.
Ein Anwalt für Markenrecht ist Ihr Partner, wenn es um die strategische Anmeldung der eigenen Wunschmarke, um die rechtssichere Nutzung oder um die Verteidigung im Streitfall geht. Die Kanzlei Siebert Lexow steht Ihnen mit maßgeschneiderten Lösungen zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für eine Erstberatung.
5. Häufige Fragen zum Thema Markenrecht & Anwalt




