Worum geht's?
Viele Handwerkszweige haben eine Gemeinsamkeit - die tägliche Arbeit ist analog. Egal ob es sich um einen Schreinerbetrieb, um Gebäudereinigung, Malerei, Modellbauerei oder Zahntechnik handelt – der Arbeitsalltag ist von einer manuellen, mit Handwerkszeug erbrachten Arbeit geprägt. Handwerksbetriebe legen genau darauf auch großen Wert und erhalten bis heute die Integrität des traditionellen Handwerks aufrecht. Das klingt erstmal so, als würden Handwerk und Digitalisierung so gar nicht zueinander passen. Dabei können die richtigen digitalen Lösungen genau das: Tradition aufrechterhalten und den Handwerker-Alltag erleichtern – ja, vielleicht sogar verbessern. Eben Handwerk 4.0.

1. Digitaler Wandel: Die rechtssichere Handwerker Website
Eine eigene Unternehmenswebsite gibt Handwerksbetrieben die Möglichkeit, ihre Geschäftsmodelle online sichtbar zu machen. Eine gute Online-Sichtbarkeit erhöht wiederum die Reichweite Ihres Unternehmens und hilft Ihnen dabei, Ihre digitalen Fähigkeiten weiterzuentwickeln, um in der heutigen Zeit relevant zu bleiben. Welche Vorteile eine eigene Webseite für den Betrieb im Einzelnen hat, erfahren Sie jetzt.
Rekrutieren Sie neue Mitarbeiter
Qualifizierte und engagierte Mitarbeiter zu finden, kann für kleine und mittelständische Betriebe eine Herausforderung sein. Dazu kommt, dass dem deutschen Handwerk fast 40.000 Auszubildende fehlen. Digitale Sichtbarkeit mittels einer eigenen Unternehmenswebsite hilft Ihnen dabei, neue Mitarbeiter auf sich aufmerksam zu machen, Ihre Werte, den Arbeitsalltag und Ihren Betrieb im besten Licht zu zeigen und Nahbarkeit zu vermitteln.
Vergleich aus dem Alltag: Auf der Suche nach dem passenden Rezept für ein Gericht, das Sie lange nicht mehr gekocht haben, greifen die wenigsten noch zum Kochbuch. Da geht es einfach schneller, kurz das Handy in die Hand zu nehmen und zu googeln. Zack - hunderte Vorschläge auf Knopfdruck innerhalb von wenigen Sekunden.
Genauso geht es Bewerbern und angehenden Azubis auch. Interessenten und potenzielle Mitarbeiter werden ihre Suchanfrage wahrscheinlich an Google oder Chat GPT stellen und einen Handwerksbetrieb als zukünftigen Ausbildungsbetrieb nicht mehr auf den gelben Seiten suchen. Im Umkehrschluss nehmen viele Arbeitsuchende Arbeitgeber ohne Unternehmenswebsite gar nicht mehr wahr. Um mit solchen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt mithalten zu können, sollten Sie das Thema Webseite für Ihren Handwerksbetrieb eher früher als später angehen.
Gewinnen Sie neue Kunden und passen Sie Ihr Leistungsangebot an
Auch wenn Handwerksbetriebe viele neue Kunden über mündliche Weiterempfehlungen sammeln, ermöglicht eine starke digitale Sichtbarkeit durch eine Website potenzielle Kunden und neue Zielgruppen anzusprechen und Ihr Leistungsangebot an digitale Anforderungen anzupassen.
Eine Betriebs-Website schafft auch die Möglichkeit, die eigenen Dienstleistungen auf den Online-Bereich zu erweitern und beispielsweise virtuelle Beratungen und digitale Kostenvoranschläge anzubieten. Das spart nicht nur Zeit, sondern macht Sie auch flexibler in der Gestaltung Ihres Tagesablaufs und der Wahl des Arbeitsortes, wie zum Beispiel Büro, Werkstatt oder Home Office.
Bauen Sie Vertrauen auf
Eine gute digitale Sichtbarkeit erhöht außerdem das Vertrauen bestehender und neuer Kunden in Ihren Betrieb. So können Sie Informationen über Ihre Tätigkeit, Projekte und Ihre Produkte für Interessenten sichtbar machen und zum Beispiel mit Dokumentationen von bereits abgeschlossenen Projekten Vertrauen in Ihre Expertise stärken und die Qualität Ihrer Arbeit und Ihr Fachwissen in den Vordergrund stellen.
Eine sorgfältig gestaltete Webseite kann als erste Maßnahme der Digitalisierung mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen und ist der ideale Einstieg, um das Potenzial eines digitalen Handwerksbetriebes Stück für Stück umzusetzen und auszuschöpfen.
Was braucht eine Handwerker-Webseite, um rechtssicher zu sein?
Damit die Unternehmenswebsite aber auch den versprochenen Mehrwert bringt, gibt es rechtlich ein paar Dinge zu beachten, um Fehler oder gar teure Abmahnungen zu vermeiden.
Und damit sich Handwerker und Handwerkerinnen auf das Wesentliche konzentrieren können, haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt, wie Sie ohne Vorkenntnisse im Internetrecht die Website für Ihren Betrieb rechtssicher und ohne großen Ärger aufstellen können. Insbesondere, wenn Sie die bereits bestehende Unternehmenswebsite Ihres Betriebs schon länger nicht mehr aktualisiert haben, sollten Sie überprüfen, ob diese noch allen rechtlichen Anforderungen genügt oder bei Ihnen Handlungsbedarf besteht.
LESE-TIPP
Mehr zum Thema rechtssichere Website für Handwerker lesen Sie in unserem Artikel.
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Unterstützung durch Experten - Projekt Unternehmenswebsite für den handwerklichen Betrieb
Nicht jeder hat die Zeit (oder die Lust) sich mit dem händischen Erstellen einer Website auseinanderzusetzen. Manchmal ist die bereits bestehende Website auch schon etwas in die Jahre gekommen und sieht nicht mehr ganz so attraktiv und aktuell aus.
Oder Sie suchen nach einer besonders ausgefallenen Lösung für die Webseite Ihres Betriebs und ein einfacher Website-Baukasten gibt die Anpassungsmöglichkeiten nicht her. Genauso wie Sie Experten auf Ihrem Gebiet sind, sind wir es auf unserem. Bei uns finden Sie verschiedene Agenturen, Firmen und Freelancer, die Sie beim Konzipieren, Aufsetzen und Betreuen Ihrer Website unterstützen.
2. Rechtssichere Digitalisierung: Welche Rechtstexte braucht ein Handwerker?
Viele Handwerksbetriebe haben für die tägliche Arbeit und interne Betriebsabläufe Muster & Vorlagen, die irgendwann mal erstellt wurden und seitdem in irgendeinem Hefter oder in einer Zettelsammlung auf dem Schreibtisch liegen. Oft werden diese juristischen Mustertexte analog über Jahre aufbewahrt und sind dann ärgerlicherweise in der richtigen Situation nicht parat und vor allem nicht mehr aktuell. Zu den grundlegenden Rechtstexten für Handwerker gehören u. a.
- Mitarbeiterverpflichtung für die Nutzung von Internet am Arbeitsplatz
- Muster für ein Mahnschreiben
- Muster für AV-Verträge mit externen Dienstleistern
- AGB für Handwerker
- Datenschutzerklärung
- Impressum
Was haben rechtliche Muster und Vorlagen mit Digitalisierung im Handwerk zu tun? Erstmal nichts. Und genau hier liegt der Knackpunkt. Es ist nicht nur wichtig, juristische Vorlagen für Mahnungen und Generatoren für AGB im Betrieb zu haben, sondern diese auch regelmäßig fachlich korrekt zu aktualisieren, sollte es rechtliche Änderungen geben.
Die wichtigen Rechtstexte dann wiederum als Kopiervorlage in einen Ordner zu heften, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass dies nicht geschieht oder schlicht in den bürokratischen Prioritäten des Unternehmens untergeht. Das sollte aber nicht passieren.
Deswegen haben wir eine digitale Lösung für anwaltlich geprüfte Muster und Verträge für den handwerklichen Wirtschaftszweig entwickelt. Denn scheinbar alltägliche Mühsamkeiten und Zeitfresser können durch die richtigen digitalen Tools einfacher werden – völlig unabhängig davon, ob Sie im Arbeitsalltag analog oder mit anderen Technologien arbeiten. Das bedeutet für uns Digitalisierung im Handwerk.
Datenschutzerklärung & Impressum für Handwerker
Zum kleinen Einmaleins für Webseitenbetreiber gehört das Impressum. Damit die Besucher Ihrer Homepage nicht nur wissen, wer für die Inhalte auf der Seite verantwortlich ist und mit wem sie bei Problemen in Kontakt treten können, sondern auch, wie ihre persönlichen Daten bei Besuch der Website von Programmen und Einstellungen verarbeitet werden, ist eine Datenschutzerklärung ebenfalls Pflicht.
Das Impressum für Handwerker muss ganz bestimmte Informationen enthalten. Berücksichtigen Sie diese nicht, können Abmahnungen die Folge sein. Mit unserem kostenlosen Impressum-Generator erstellen Sie im Handumdrehen ein rechtssicheres Impressum für Ihre Handwerker-Website.
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Und auch die Datenschutzerklärung für Handwerker sollte individuell angepasst sein - je nachdem, was Ihr Handwerksbetrieb genau tut. Mit dem eRecht24 Datenschutz-Generator erstellen Sie in wenigen Minuten eine kostenlose Datenschutzerklärung für Ihre Website. Probieren Sie es aus!
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AGB für Handwerker
Allgemeine Geschäftsbedingungen helfen dabei, Vertragsschlüsse mit Kunden und Nutzern zu vereinfachen. Denn durch AGB müssen Verträge nicht einzeln zeit- und kostenintensiv ausgehandelt werden. Stattdessen werden die rechtlichen Eckpunkte für Verträge des Unternehmers mit seinen Vertragspartnern einmal ausgearbeitet und können dann für eine Vielzahl an Vertragsabschlüssen immer wieder verwendet werden.
Handwerker haben die Möglichkeit, in ihren AGB vor allem für ihren Betrieb wichtige Bedingungen für alle Vertragsparteien festzuhalten. Dazu gehören in den AGB im Handwerk zum Beispiel Themen wie: Rechnungen stellen, Haftung und Haftungsbeschränkung, Leistungsumfang, Garantie und Abnahme.
Sie haben noch keine AGB für Ihr Handwerk-Business? Dann erstellen Sie jetzt innerhalb von wenigen Minuten AGB für Handwerker mit unserem AGB-Generator auf eRecht24 Premium. Schnell, einfach, rechtssicher - so bringen Sie Digitalisierung im Handwerk voran!
Trotz mangelfreier Leistungen kann es vorkommen, dass Ihre Kunden den Vertrag nach über einem Jahr noch widerrufen können. Um dies zu verhindern, sollten Sie Ihren Kunden eine rechtssichere Widerrufsbelehrung vorlegen. Mehr Informationen zu diesem Thema lesen Sie in unserem Artikel “Widerrufsfalle für Handwerker: Warum Sie eine Widerrufsbelehrung brauchen”.
3. Nutzung von KI im Handwerk: Chance oder rechtliches Risiko?
Im Rahmen der Digitalisierung im Handwerk steht auch die KI-Nutzung weit oben auf der Liste. Vor allem für Betriebe des deutschen Handwerks kann künstliche Intelligenz eine große Chance sein - aber leider auch ein rechtliches Risiko darstellen.
Im Handwerk lassen sich KI-Lösungen in vielfältigen Bereichen nutzen, um Abläufe effizienter und präziser zu gestalten. Sie unterstützen bereits in der Planungs- und Vorbereitungsphase, zum Beispiel bei der automatischen Erstellung von Angeboten, der Berechnung des Materialbedarfs oder der Organisation von Terminen.
Auch im praktischen Einsatz bieten KI-gestützte Anwendungen Vorteile: So können sie etwa Sensordaten aus Heizungs- oder Elektroanlagen auswerten, um Fehler frühzeitig zu erkennen und konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten. Darüber hinaus ermöglicht moderne Bilderkennung eine schnelle Identifikation und Dokumentation von Schäden an Oberflächen oder Bauteilen.
LESE-TIPP
Mehr zum Thema rechtliche KI-Absicherung für Handwerker lesen Sie in unserem Artikel.
4. Die Website für meinen Handwerksbetrieb richtig gestalten
Bei den konkreten Inhalten Ihrer Webseite gibt es einige Dos & Dont’s, die Sie im Hinterkopf haben sollten. Insbesondere was Gestaltung und Produktwerbung betrifft. Seit Sommer 2025 gilt außerdem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches bestimmte Unternehmen dazu verpflichtet, die eigene Website barrierefrei zu gestalten. Dies kann auch für Handwerker gelten.
Unternehmensidentität vermitteln mit Mitarbeiterfotos und Bildern auf der Webseite
Gerade weil das Erscheinungsbild Ihrer Webseite viel über Ihren Betrieb verrät, lohnt es sich, etwas Liebe zum Detail walten zu lassen. Erzählen Sie beispielsweise die Geschichte Ihres Handwerks, stellen Sie Ihre Betriebsführung und die Beschäftigten vor und rücken Sie Ihre Angebote und Leistungen in den Vordergrund.
Unabhängig davon, welchen Weg Sie gehen wollen, um Ihr Unternehmen bestmöglich darzustellen – Bilder aus dem Arbeitsalltag, von Ihren Mitarbeitern und Projekten dürfen nicht fehlen.
Das Foto Ihrer Kollegen dürfen Sie allerdings nicht ohne Weiteres auf der Unternehmenswebseite hochladen. Dahingehend haben Ihre Mitarbeiter ein Mitspracherecht, das sogenannte Recht am eigenen Bild. Um Bilder von anderen veröffentlichen zu dürfen, brauchen Sie immer die Einwilligung der auf den Fotos dargestellten Personen. Rechtlich abgesichert sind Sie dann, wenn Sie sich für das Veröffentlichen die schriftliche Zustimmung Ihrer Mitarbeiter besorgen.
Als eRecht24 Premium Mitglied haben Sie Zugriff auf verschiedene für Ihr Unternehmen relevante anwaltlich geprüfte Muster. Dazu gehört auch ein Muster zur Einwilligung in die Benutzung von Mitarbeiterfotos und -videos.
Werbung für Produkte Ihres Betriebs auf der Website
Haben Sie viel Arbeit in eine ansprechende Webseite investiert, um Ihrem Handwerksbetrieb zu mehr Sichtbarkeit zu verhelfen, können Sie diese auch dafür nutzen, um Werbung für Produkte und Leistungen Ihres Handwerksbetriebs zu machen und zufriedene Kundenstimmen für Interessenten zur Schau zu stellen.
Aber auch beim Werben für Produkte oder Leistungen Ihres Betriebs sowie dem Anzeigen von Kundenbewertungen und Testimonials auf der Unternehmenswebsite gibt es einige rechtliche Fallstricke, die Sie vermeiden können. Wie Sie das volle Potenzial Ihrer Unternehmenswebsite ausschöpfen, ohne in eine rechtliche Stolperfalle zu tappen, erklären wir Ihnen in folgenden Beiträgen zu Werbung und Kundenbewertungen.
- So funktioniert rechtlich sicheres Internetmarketing zur Umsatzsteigerung
- 10 Tipps für den Erfolg Ihres digitalen Business
- Wie werbe ich rechtssicher mit Eigenwerbung im Internet?
- Womit darf ich als Unternehmer werben und womit nicht?
- Wann Sie mit Marketingmaßnahmen rechtliche Grauzonen betreten
- Kundenbewertungen & Testimonials auf der Website
Werbung auf Social Media
Social Media spielt im Marketing eine immer größere Rolle. So sollten auch von Handwerkern diese Chancen zur Werbung und Kundengewinnung ergriffen werden. Im Rahmen der Social Media Kanäle wie Instagram, TikTok oder LinkedIn können direkt über Apps vom Smartphone aus Einblicke ins Business gegeben und Werbung gemacht werden. Aber auch hier gibt es rechtlich einiges zu beachten. Mehr dazu lesen Sie in unseren Artikeln:
Wollen Sie mit Influencern und Content Creators zusammenarbeiten, um bei der Werbung vor allem von der Reichweite der Influencer zu profitieren, bietet sich das sogenannte Influencer Marketing für Sie an. Hier sollten Sie als Handwerker allerdings im Vorfeld die rechtlichen Rahmenbedingungen in einem Influencer-Kooperationsvertrag regeln. Ein rechtssicheres Muster für diese Verträge erhalten Sie auf eRecht24 Premium.
Digitale Barrierefreiheit auf der Handwerker-Website
Sie sind seit dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet, wenn Sie als Handwerker Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbieten. Dies kann beispielsweise bereits durch die Terminbuchung auf der Website der Fall sein. Die Pflichten aus dem BFSG gelten nicht für Sie, wenn Sie Kleinstunternehmer sind. Ein Kleinstunternehmen ist ein Unternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.
Ob Sie als Handwerker von den Anforderungen des BFSG zur Barrierefreiheit betroffen sind, können Sie mit unserem kostenlosen eRecht24 Barrierefreiheits-Check überprüfen.
LESE-TIPP
Mehr zum Thema digitale Barrierefreiheit für Handwerker lesen Sie in unserem Artikel.
5. Digitales Marketing für Handwerker mit dem Unternehmensnewsletter
Im Alltag regeln wir fast alles mit unserem Smartphone oder dem Laptop. Wir konsumieren die morgendliche Zeitung, News und sogar Sport über den Liveticker, die App oder den Browser.
Nutzen Sie dies zu Ihrem Vorteil und verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf analoge Marketingstrategien, um Ihre Sichtbarkeit und Ihre Reichweite zu erhöhen. Die grundlegendsten digitalen Marketing-Tools sind für jede Art von Unternehmen erschwinglich und umsetzbar. Je nach Art des Handwerksunternehmens kann sich eine Werbemail-Strategie durchaus lohnen. Auf diese Weise können Sie:
- Ihre Empfänger direkt ansprechen,
- über Neuerungen im Betrieb informieren, die sich auf Ihre Kunden auswirken,
- Leistungen und Produkte bewerben und
- Kundentreue beispielsweise mit Rabattaktionen belohnen.
Selbstverständlich eignet sich Newsletter-Marketing nicht unbedingt für alle Geschäftsmodelle. Wann sich das Verschicken eines regelmäßigen Newsletters für Sie und Ihr Unternehmen lohnt und was Sie dann rechtlich beachten sollten, lesen Sie in unserem Beitrag:
6. Fazit zur Digitalisierung für Handwerker
Die Digitalisierung eröffnet Handwerksbetrieben neben vielen Herausforderungen auch zahlreiche Chancen: Von der rechtssicheren Unternehmenswebsite über digitale Rechtstexte bis hin zum Einsatz von KI und modernen Marketingmaßnahmen. Wer frühzeitig auf digitale Lösungen setzt, sichert nicht nur seine Wettbewerbsfähigkeit, sondern baut Vertrauen auf, gewinnt neue Kunden und erleichtert den Alltag im Betrieb. Besonders wichtig ist dabei, rechtliche Vorgaben einzuhalten und die eigene Website regelmäßig zu prüfen und zu aktualisieren.
Gleichzeitig zeigt sich, dass Digitalisierung im Handwerk kein Widerspruch zur traditionellen Handwerksarbeit ist. Im Gegenteil: Digitale Werkzeuge können dazu beitragen, Prozesse effizienter zu gestalten, Mitarbeiter zu gewinnen und die Qualität der eigenen Arbeit sichtbarer zu machen. Und das alles ganz ohne dabei die Werte des Handwerks aufzugeben!
Damit Handwerksunternehmen auf dem Weg in die digitale Zukunft keine rechtlichen Risiken eingehen, bietet eRecht24 Premium praktische Lösungen: Von anwaltlich geprüften Generatoren für Impressum, Datenschutzerklärung und AGB über Musterverträge bis hin zu Tools wie dem Cookie Consent Tool oder dem Datenschutzmanagementsystem DatenschutzPro. So sind Sie als Handwerker rechtlich abgesichert und können sich auf das konzentrieren, was Sie am besten können: Ihr Handwerk.




