Worum geht's?
Ob Instagram, YouTube oder TikTok - Influencer Marketing boomt. Unternehmen setzen gezielt auf Reichweite, Authentizität und Popularität von Influencern bzw. Content Creators, um Produkte und Dienstleistungen auf Social Media Kanälen zu bewerben. Doch eine Zusammenarbeit ohne klaren Influencer-Kooperationsvertrag ist ein rechtliches Risiko, das teuer werden kann. Welche Stolperfallen drohen und welche 10 Punkte Sie unbedingt in Ihrem Influencer-Kooperationsvertrag berücksichtigen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
1. Wann brauche ich einen Influencer-Kooperationsvertrag?
Egal ob eine kurze Story, ein Post mit 5 Fotos oder ein Reel: Sobald Influencer Werbung für ein Unternehmen machen und dafür eine Gegenleistung erhalten, führt an einem Kooperationsvertrag kein Weg vorbei. Ein schriftlicher Influencer-Vertrag schützt beide Parteien – Influencer und Unternehmen – vor Missverständnissen und schafft klare Regeln.
Es kommt nicht darauf an, was für eine Gegenleistung der Content Creator erhält. Selbst bei kleineren Kooperationen oder unbezahlten Produkttests sollten Sie immer grundlegende Vereinbarungen treffen.
Nicht jeder Influencer-Kooperationsvertrag ist gleich. Je nachdem, welche Kooperation Sie eingehen, unterscheidet man zwischen verschiedenen Vertragstypen. So geht es in manchen Kooperationen um einen einmaligen Post und in anderen um eine langfristige Markenbotschafter-Tätigkeit. Was in Ihrem Influencer-Vertrag nicht fehlen darf, erfahren Sie im nächsten Kapitel.
2. Wie muss der Influencer-Vertrag rechtlich gestaltet sein?
Ein Influencer-Kooperationsvertrag sollte individuell auf die jeweilige Kooperation zugeschnitten sein. Dabei ergeben sich sowohl Rechte und Pflichten für den Influencer als auch für das Unternehmen. Folgende 10 Punkte dürfen nicht fehlen:
1. Präambel & Gegenstand des Kooperationsvertrags
In der Präambel werden die Tätigkeitsfelder der Parteien kurz vorgestellt und der Grund für die Zusammenarbeit beschrieben. Darauf folgt dann der Gegenstand des Kooperationsvertrages. Hier müssen Sie präzise definieren, welche Leistungen der Influencer erbringen soll.
Je genauer Sie die gegenseitigen Pflichten und Rechte und die zeitlichen, technischen, gestalterischen und inhaltlichen Vorgaben, für die zu erstellenden Inhalte vertraglich festhalten, desto geringer ist das Risiko, dass Sie oder Ihr Vertragspartner im Nachhinein unzufrieden sind.
- Legen Sie fest, auf welcher Plattform der Inhalt veröffentlicht werden soll, z.B. Instagram und YouTube.
- Beschreiben Sie die Art des Inhalts, z.B. Feed-Post, Video.
- Geben Sie die Anzahl der Inhalte an, z.B. 2 Feed-Posts mit jeweils 3 Slides, Video mit einer Mindestlänge von 3 Minuten.
- Legen Sie den Zeitpunkt der Veröffentlichung fest, z.B. mit Datum und Uhrzeit.
- Vereinbaren Sie, welche Hashtags und Markierungen verwendet werden sollen und ob der Firmenname oder eine Marke des Unternehmens genannt werden soll.
2. Abnahme der Inhalte
In einem Influencer-Kooperationsvertrag sollten Sie vereinbaren, ob und wann eine Abnahme der Inhalte durch das Unternehmen stattfindet. Eine Abnahme ist im Grunde immer sinnvoll, da sich so beide Seiten mit dem Ergebnis absichern können.
3. Werbekennzeichnung
Das Thema Werbung und Kennzeichnungspflichten sorgt immer wieder für Abmahnungen. Die Faustregel lautet: Sobald auf den sozialen Medien Werbung für ein Produkt bzw. eine Dienstleistung gemacht wird und der Content Creator dafür eine Gegenleistung erhält, muss der Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden.
Dafür ist beim Influencer Marketing aber nicht allein der Content Creator verantwortlich. Der Unternehmer, der den Influencer beauftragt, haftet ebenso, falls die Werbekennzeichnung fehlt. Deshalb sollte die Kennzeichnung von Marketing-Posts klar mit der Bezeichnung “Werbung” oder “Anzeige” erfolgen, sonst gilt der Beitrag als Schleichwerbung.
MEHR LESEN
Mehr zur Kennzeichnung von Werbung auf Social Media können Sie in unserem Beitrag Instagram, Facebook & TikTok: Werbung kennzeichnen leicht gemacht lesen.
4. Übertragung von Nutzungsrechten
Ein Punkt, der gern vergessen wird: Mit dem Kooperationsvertrag sollten Sie regeln, wer welche Rechte an den erstellten Inhalten hat – die sog. Nutzungsrechte. Denn fast jeder Content (z.B. Bilder, Texte, Videos etc.), der für Social Media erstellt wird, ist urheberrechtlich geschützt.
Die Nutzungsrechte bzw. Lizenzen an den Inhalten vertraglich zu regeln, ist besonders aus Sicht des Unternehmens wichtig, da dieser die kreativen Bilder und Videos womöglich auch für andere Werbemaßnahmen (z.B. auf seiner eigenen Website) verwenden will.
5. Keine Rechte Dritter verletzen
Influencer sollten im Vertrag weiterhin versichern, dass ihre Inhalte keine Rechte Dritter verletzen – etwa Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder Marken- und Designrechte. Influencer sollten sich außerdem verpflichten, im Rahmen der Kooperation alle geltenden Gesetze einzuhalten, insbesondere die Vorschriften des Wettbewerbsrechts (UWG), Strafrechts und Jugendschutzrechts.
ACHTUNG
Eine Rechtsverletzung kann sehr schnell passieren – etwa weil ein Reel mit Musik hinterlegt wird, ohne die nötigen Lizenzrechte zu haben. Wie Sie Musik rechtssicher auf Instagram und Co. verwenden, erfahren Sie in unserem Beitrag: “Warum die Insta-Musikbibliothek für Ihr Business ein Problem ist”.
6. Vergütung
Weiterhin lässt sich die Vergütung klar über den Influencer-Vertrag regeln. So kann die Zahlung etwa als einmalige Zahlung erfolgen oder erfolgsabhängig sein. Wenn Sie die Vergütung und den Zeitpunkt der Zahlung transparent im Vertrag regeln, lassen sich Missverständnisse vermeiden.
7. Vertragslaufzeit & Kündigung
Wichtig ist die Festlegung einer klaren Laufzeit, also dem Vertragsbeginn und Vertragsende, sowie Regelungen zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Bei langfristigen Kooperationen sollte die Kooperation natürlich kein festes Enddatum haben.
8. Wettbewerbsverbot
Damit ein Influencer als Kooperationspartner während der Kooperation nicht parallel für konkurrierende Marken wirbt, sollte ein Wettbewerbsverbot vereinbart werden. Hier darf natürlich nicht pauschal jede andere Kooperation mit Unternehmen untersagt werden, jedoch lässt sich die Kooperation für ähnliche Branchen mit ähnlichen Waren bzw. Dienstleistungen für die Zeit der Kooperation verbieten.
9. Verschwiegenheitspflichten
Insbesondere bei Kooperationen mit sensiblen Daten oder neuen Produkten sollte eine Verschwiegenheitspflicht zwischen dem Unternehmen und dem Influencer vereinbart werden. Diese schützt vertrauliche Informationen davor, unüberlegt veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben zu werden.
MEHR LESEN
Mehr zur Verschwiegenheitsverpflichtung können Sie hier lesen: "So schützen Sie Ihre Betriebsgeheimnisse mit einer Geheimhaltungsvereinbarung vor Dritten".
10. Mitwirkungspflichten
Bei den zuvor genannten Punkten handelt es sich überwiegend um Pflichten, die der Influencer erfüllen muss. Aber auch das Unternehmen hat Pflichten, die im Vertrag geregelt sein sollten. So sollte das Unternehmen verpflichtet werden, benötigte Informationen, Daten, Materialien (z.B. Bildmaterial) und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3. Fazit
Ein Influencer-Kooperationsvertrag schützt beide Seiten – das Unternehmen und den Influencer. Doch nur dann, wenn Sie alle rechtlichen Stolperfallen berücksichtigen. Greifen Sie daher nicht auf frei im Internet verfügbare Muster & Vorlagen zurück, da diese möglicherweise nicht für Ihre Bedürfnisse passen.
eRecht24 Premium bietet ein universelles Muster für einen Influencer-Kooperationsvertrag an. Dieses Muster ist neutral formuliert und berücksichtigt die Interessen von Unternehmen und Content Creator gleichermaßen. Je nachdem, ob Sie als Auftraggeber oder als Influencer tätig sind, können Sie das Muster an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Hier ist eine Vorschau des eRecht24 Premium Musters für Influencer-Kooperationen:
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Influencer Marketing-Vertrag für die Laufzeit einer Produkt-Werbekampagne Die Parteien ...................................................................................................................... ...................................................................................................................... ...................................................................................................................... ...................................................................................................................... - nachfolgend Auftraggeber genannt – und ...................................................................................................................... ...................................................................................................................... ...................................................................................................................... ...................................................................................................................... - nachfolgend Influencer genannt – (nachfolgend auch jeweils bezeichnet als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“) schließen folgenden Vertrag: Präambel Der Auftraggeber ist im Bereich................................................................................................ tätig. Der Influencer hat durch regelmäßig veröffentlichte Inhalte auf einem oder mehreren sozialen Netzwerken eine digitale Präsenz aufgebaut, dessen Reichweite er zum Bewerben und Vermarkten von Produkten verwendet. Die Parteien treffen im Rahmen dieses Vertrages die Vereinbarung, dass der Influencer die Reichweite der vertraglich benannten Social-Media-Präsenzen nutzt, um das Produkt des Auftraggebers zu vermarkten und die Bekanntheit desselben und des Auftraggebers zu fördern. Der Influencer soll durch seine Leistung die Marke und das Produkt des Unternehmens im Absatz und auf dem Markt fördern. § 1 Vertragsgegenstand (1) Dieser Vertrag regelt die Geschäftsbeziehungen der Parteien in Bezug auf die Vermarktung des Produkts:
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4. FAQ: Die wichtigsten Fragen rund um Influencer-Kooperationen
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