Influencer-Kooperationsvertrag

Influencer Marketing: Diese rechtlichen Stolperfallen lauern beim Influencer-Vertrag

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
(3 Bewertungen, 3.67 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Kooperationen zwischen Unternehmen und Influencern zählen für unzählige Unternehmen zum Standard Marketing Repertoire dazu.
  • Ohne einen Kooperationsvertrag drohen schnell Streitigkeiten oder Abmahnungen – weil u. a. Vergütung, Nutzungsrechte oder Werbekennzeichnung nicht klar geregelt wurden.
  • Ein rechtssicherer Influencer-Kooperationsvertrag schafft Klarheit und schützt vor rechtlichen Risiken, indem er alle wichtigen Punkte verbindlich regelt.

Worum geht's?

Ob Instagram, YouTube oder TikTok - Influencer Marketing boomt. Unternehmen setzen gezielt auf Reichweite, Authentizität und Popularität von Influencern bzw. Content Creators, um Produkte und Dienstleistungen auf Social Media Kanälen zu bewerben. Doch eine Zusammenarbeit ohne klaren Influencer-Kooperationsvertrag ist ein rechtliches Risiko, das teuer werden kann. Welche Stolperfallen drohen und welche 10 Punkte Sie unbedingt in Ihrem Influencer-Kooperationsvertrag berücksichtigen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

1. Wann brauche ich einen Influencer-Kooperationsvertrag?

Egal ob eine kurze Story, ein Post mit 5 Fotos oder ein Reel: Sobald Influencer Werbung für ein Unternehmen machen und dafür eine Gegenleistung erhalten, führt an einem Kooperationsvertrag kein Weg vorbei. Ein schriftlicher Influencer-Vertrag schützt beide Parteien – Influencer und Unternehmen – vor Missverständnissen und schafft klare Regeln.

Es kommt nicht darauf an, was für eine Gegenleistung der Content Creator erhält. Selbst bei kleineren Kooperationen oder unbezahlten Produkttests sollten Sie immer grundlegende Vereinbarungen treffen.

Nicht jeder Influencer-Kooperationsvertrag ist gleich. Je nachdem, welche Kooperation Sie eingehen, unterscheidet man zwischen verschiedenen Vertragstypen. So geht es in manchen Kooperationen um einen einmaligen Post und in anderen um eine langfristige Markenbotschafter-Tätigkeit. Was in Ihrem Influencer-Vertrag nicht fehlen darf, erfahren Sie im nächsten Kapitel.

2. Wie muss der Influencer-Vertrag rechtlich gestaltet sein?

Ein Influencer-Kooperationsvertrag sollte individuell auf die jeweilige Kooperation zugeschnitten sein. Dabei ergeben sich sowohl Rechte und Pflichten für den Influencer als auch für das Unternehmen. Folgende 10 Punkte dürfen nicht fehlen:

 

1. Präambel & Gegenstand des Kooperationsvertrags

In der Präambel werden die Tätigkeitsfelder der Parteien kurz vorgestellt und der Grund für die Zusammenarbeit beschrieben. Darauf folgt dann der Gegenstand des Kooperationsvertrages. Hier müssen Sie präzise definieren, welche Leistungen der Influencer erbringen soll.

Je genauer Sie die gegenseitigen Pflichten und Rechte und die zeitlichen, technischen, gestalterischen und inhaltlichen Vorgaben, für die zu erstellenden Inhalte vertraglich festhalten, desto geringer ist das Risiko, dass Sie oder Ihr Vertragspartner im Nachhinein unzufrieden sind.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt
Was sollte Gegenstand des Kooperationsvertrags sein?
Beispiele:
  • Legen Sie fest, auf welcher Plattform der Inhalt veröffentlicht werden soll, z.B. Instagram und YouTube.
  • Beschreiben Sie die Art des Inhalts, z.B. Feed-Post, Video.
  • Geben Sie die Anzahl der Inhalte an, z.B. 2 Feed-Posts mit jeweils 3 Slides, Video mit einer Mindestlänge von 3 Minuten.
  • Legen Sie den Zeitpunkt der Veröffentlichung fest, z.B. mit Datum und Uhrzeit.
  • Vereinbaren Sie, welche Hashtags und Markierungen verwendet werden sollen und ob der Firmenname oder eine Marke des Unternehmens genannt werden soll.

  

2. Abnahme der Inhalte
In einem Influencer-Kooperationsvertrag sollten Sie vereinbaren, ob und wann eine Abnahme der Inhalte durch das Unternehmen stattfindet. Eine Abnahme ist im Grunde immer sinnvoll, da sich so beide Seiten mit dem Ergebnis absichern können.

 

3. Werbekennzeichnung

Das Thema Werbung und Kennzeichnungspflichten sorgt immer wieder für Abmahnungen. Die Faustregel lautet: Sobald auf den sozialen Medien Werbung für ein Produkt bzw. eine Dienstleistung gemacht wird und der Content Creator dafür eine Gegenleistung erhält, muss der Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden.

Dafür ist beim Influencer Marketing aber nicht allein der Content Creator verantwortlich. Der Unternehmer, der den Influencer beauftragt, haftet ebenso, falls die Werbekennzeichnung fehlt. Deshalb sollte die Kennzeichnung von Marketing-Posts klar mit der Bezeichnung “Werbung” oder “Anzeige” erfolgen, sonst gilt der Beitrag als Schleichwerbung.

ZUM ARTIKEL

MEHR LESEN

Mehr zur Kennzeichnung von Werbung auf Social Media können Sie in unserem Beitrag Instagram, Facebook & TikTok: Werbung kennzeichnen leicht gemacht lesen.

ZUM ARTIKEL

4. Übertragung von Nutzungsrechten

Ein Punkt, der gern vergessen wird: Mit dem Kooperationsvertrag sollten Sie regeln, wer welche Rechte an den erstellten Inhalten hat – die sog. Nutzungsrechte. Denn fast jeder Content (z.B. Bilder, Texte, Videos etc.), der für Social Media erstellt wird, ist urheberrechtlich geschützt.

Die Nutzungsrechte bzw. Lizenzen an den Inhalten vertraglich zu regeln, ist besonders aus Sicht des Unternehmens wichtig, da dieser die kreativen Bilder und Videos womöglich auch für andere Werbemaßnahmen (z.B. auf seiner eigenen Website) verwenden will.

 

5. Keine Rechte Dritter verletzen

Influencer sollten im Vertrag weiterhin versichern, dass ihre Inhalte keine Rechte Dritter verletzen – etwa Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder Marken- und Designrechte. Influencer sollten sich außerdem verpflichten, im Rahmen der Kooperation alle geltenden Gesetze einzuhalten, insbesondere die Vorschriften des Wettbewerbsrechts (UWG), Strafrechts und Jugendschutzrechts.

ACHTUNG

Eine Rechtsverletzung kann sehr schnell passieren – etwa weil ein Reel mit Musik hinterlegt wird, ohne die nötigen Lizenzrechte zu haben. Wie Sie Musik rechtssicher auf Instagram und Co. verwenden, erfahren Sie in unserem Beitrag: “Warum die Insta-Musikbibliothek für Ihr Business ein Problem ist”.

6. Vergütung

Weiterhin lässt sich die Vergütung klar über den Influencer-Vertrag regeln. So kann die Zahlung etwa als einmalige Zahlung erfolgen oder erfolgsabhängig sein. Wenn Sie die Vergütung und den Zeitpunkt der Zahlung transparent im Vertrag regeln, lassen sich Missverständnisse vermeiden.

 

7. Vertragslaufzeit & Kündigung

Wichtig ist die Festlegung einer klaren Laufzeit, also dem Vertragsbeginn und Vertragsende, sowie Regelungen zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Bei langfristigen Kooperationen sollte die Kooperation natürlich kein festes Enddatum haben.

 

8. Wettbewerbsverbot

Damit ein Influencer als Kooperationspartner während der Kooperation nicht parallel für konkurrierende Marken wirbt, sollte ein Wettbewerbsverbot vereinbart werden. Hier darf natürlich nicht pauschal jede andere Kooperation mit Unternehmen untersagt werden, jedoch lässt sich die Kooperation für ähnliche Branchen mit ähnlichen Waren bzw. Dienstleistungen für die Zeit der Kooperation verbieten.

 

9. Verschwiegenheitspflichten

Insbesondere bei Kooperationen mit sensiblen Daten oder neuen Produkten sollte eine Verschwiegenheitspflicht zwischen dem Unternehmen und dem Influencer vereinbart werden. Diese schützt vertrauliche Informationen davor, unüberlegt veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben zu werden.

ZUM BEITRAG

MEHR LESEN

Mehr zur Verschwiegenheitsverpflichtung können Sie hier lesen: "So schützen Sie Ihre Betriebsgeheimnisse mit einer Geheimhaltungsvereinbarung vor Dritten".

ZUM BEITRAG

10. Mitwirkungspflichten

Bei den zuvor genannten Punkten handelt es sich überwiegend um Pflichten, die der Influencer erfüllen muss. Aber auch das Unternehmen hat Pflichten, die im Vertrag geregelt sein sollten. So sollte das Unternehmen verpflichtet werden, benötigte Informationen, Daten, Materialien (z.B. Bildmaterial) und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3. Fazit

Ein Influencer-Kooperationsvertrag schützt beide Seiten – das Unternehmen und den Influencer. Doch nur dann, wenn Sie alle rechtlichen Stolperfallen berücksichtigen. Greifen Sie daher nicht auf frei im Internet verfügbare Muster & Vorlagen zurück, da diese möglicherweise nicht für Ihre Bedürfnisse passen.

 

eRecht24 Premium bietet ein universelles Muster für einen Influencer-Kooperationsvertrag an. Dieses Muster ist neutral formuliert und berücksichtigt die Interessen von Unternehmen und Content Creator gleichermaßen. Je nachdem, ob Sie als Auftraggeber oder als Influencer tätig sind, können Sie das Muster an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

 

Hier ist eine Vorschau des eRecht24 Premium Musters für Influencer-Kooperationen:

Influencer Marketing-Vertrag für die Laufzeit einer Produkt-Werbekampagne

Die Parteien

......................................................................................................................

......................................................................................................................

......................................................................................................................

......................................................................................................................

- nachfolgend Auftraggeber genannt –

und

......................................................................................................................

......................................................................................................................

......................................................................................................................

......................................................................................................................

- nachfolgend Influencer genannt –

(nachfolgend auch jeweils bezeichnet als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“)

schließen folgenden Vertrag:

Präambel

Der Auftraggeber ist im Bereich................................................................................................ tätig.

Der Influencer hat durch regelmäßig veröffentlichte Inhalte auf einem oder mehreren sozialen Netzwerken eine digitale Präsenz aufgebaut, dessen Reichweite er zum Bewerben und Vermarkten von Produkten verwendet.

Die Parteien treffen im Rahmen dieses Vertrages die Vereinbarung, dass der Influencer die Reichweite der vertraglich benannten Social-Media-Präsenzen nutzt, um das Produkt des Auftraggebers zu vermarkten und die Bekanntheit desselben und des Auftraggebers zu fördern. Der Influencer soll durch seine Leistung die Marke und das Produkt des Unternehmens im Absatz und auf dem Markt fördern.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Dieser Vertrag regelt die Geschäftsbeziehungen der Parteien in Bezug auf die Vermarktung des Produkts:
.................................................................................................................................
(nachfolgend „Produkt“).

durch den Influencer gegen

  • Entgelt
  • Rabatte
  • Sachleistung
  • Sonstiges

 

Premium Mitglied werden

eRecht24 Premium für Websitebetreiber, Agenturen & Online-Shops

  • Generatoren, AGB, Muster & Verträge
  • Cookie Consent Tool, Premium Scanner & Projekt Planer
  • Live-Webinaren und Know-How für rechtssicheres Business
Premium Mitglied werden

 

4. FAQ: Die wichtigsten Fragen rund um Influencer-Kooperationen

Wann brauche ich einen Influencer-Kooperationsvertrag?

Einen Kooperationsvertrag sollten Sie immer dann abschließen, wenn ein Influencer Werbung für ein Unternehmen macht und dafür eine Gegenleistung erhält. Dabei ist es egal, um was für eine Gegenleistung es sich handelt. Der Vertrag schützt beide Seiten vor Missverständnissen und legt klare Regeln fest.

Übrigens: Auch wenn Sie mit KI-Influencern kooperieren wollen, sollten Sie einen Kooperationsvertrag abschließen.

Wie viel kosten Kooperationen mit Influencern?

Man könnte meinen, Kooperationen mit Influencern sind ein günstiger Weg fürs Online Marketing. Doch die Kosten variieren stark und hängen von Reichweite, Engagement, Social Media Plattform und Branche des Influencers ab. Laut einer Befragung von Bitkom geben Handelsunternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten an, durchschnittlich fast 67.000 EUR im Jahr für die Zusammenarbeit mit Influencern bzw. Content Creators auszugeben.

Wenn Sie feststellen, dass Ihnen Influencer-Kooperationen zu teuer sein sollten, könnte die Lösung für Sie lauten, Ihre Artikel einfach selbst auf Social Media im Rahmen von Social Commerce zu bewerben und zu verkaufen.

Was bekommt ein Influencer für eine Kooperation?

Neben der klassischen Bezahlung erhalten Influencer häufig Produkte oder Zugang zu Dienstleistungen (z.B. Reisen) oder Events. Bei Affiliate-Kooperationen erfolgt die Vergütung erfolgsabhängig.

Was muss in einem Kooperationsvertrag stehen?

Ein Influencer-Kooperationsvertrag sollte mindestens folgende Punkte regeln:

Gegenstand der Kooperation, Vergütung, Laufzeit und Kündigung, Übertragung von Nutzungsrechten, Werbekennzeichnungspflichten, Abnahme der Inhalte, Wettbewerbsverbot und Mitwirkungspflicht des Unternehmens.

Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details