Gewinnspiel & Datenschutz: Das müssen Sie beachten | eRecht24

Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen: Welche gesetzlichen Vorgaben gelten?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
(15 Bewertungen, 4.60 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Datenschutz bei Gewinnspielen müssen Unternehmen insbesondere auf die DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten achten.
  • Die Teilnahme am Gewinnspiel muss kostenfrei sein. Zu den gesetzlichen Vorgaben zählen klare Teilnahmebedingungen, DSGVO-konforme Datenerhebung und die Einwilligung der Teilnehmer bei einer Weiterverwendung ihrer Daten zu Werbezwecken.
  • Erstellen Sie rechtssichere Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen mit unserem eRecht24 Premium Generator.

Worum geht's?

Gewinnspiele, Verlosungen und Preisausschreiben sind ein attraktives Instrument im Marketing für Unternehmen, um auf die eigenen Angebote aufmerksam zu machen und neue Kunden zu gewinnen. Möchten Sie ein Gewinnspiel veranstalten, gibt es einige Punkte, die Sie beachten müssen. So gelten zwar gewisse gesetzliche Vorgaben – eine einheitliche rechtliche Regelung, wie ein rechtskonformes Gewinnspiel aussehen muss, gibt es jedoch nicht. Was beim Thema Gewinnspiel & Datenschutz erlaubt ist, welche Vorgaben die Datenschutz-Grundverordnung macht und was in die Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen gehört, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

1. Gewinnspiel & Datenschutz: Worauf müssen Veranstalter achten?

Möchten Sie ein Gewinnspiel veranstalten, um zum Beispiel neue Kunden für Ihre Produkte oder Dienstleistungen anzuwerben, gelten verschiedene gesetzliche Vorgaben. Diese finden sich unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Das Wettbewerbsrecht sieht etwa vor, dass jedes Gewinnspiel mit Werbecharakter klare und eindeutige Teilnahmebedingungen enthalten muss. Ohne Teilnahmebedingungen bzw. ohne eindeutige formulierte Teilnahmebedingungen dürfen Sie kein Gewinnspiel anpreisen. Möchten Sie Produkte oder Dienstleistungen im Internet – also beispielsweise auf Ihrer Website oder Ihren Social-Media-Kanälen – verlosen, gelten außerdem die Vorschriften der DSGVO zum Datenschutz.

Die beworbenen Preise müssen nach Abschluss des Gewinnspiels auch tatsächlich an die Gewinner vergeben werden. Die Teilnehmer dürfen nicht über ausgeschriebene Preise und Gewinnchancen in die Irre geführt werden. Sobald das Gewinnspiel einen Werbecharakter aufweist, müssen Sie diesen klar als solchen kennzeichnen.

Vorsicht ist geboten, wenn Sie überlegen, die Teilnahme am Gewinnspiel an die Abgabe einer Bewertung zu knüpfen. Denn dies kann zum einen wie eine Gegenleistung wirken und die Bewertung ist zudem nicht mehr unabhängig, wodurch die Werbung mit der Bewertung als irreführende geschäftliche Handlung gewertet werden kann.

Einen Geldeinsatz für die Teilnahme an einem Gewinnspiel dürfen Sie nicht verlangen – denn dann würde es sich nicht um ein Gewinnspiel, sondern um Glücksspiel handeln. Und das ist in Deutschland genehmigungspflichtig. Ohne Erlaubnis einer Behörde dürfen Sie nur Gewinnspiele, nicht aber Glücksspiel anbieten. In unserer übersichtlichen Tabelle sehen Sie Glücksspiele und Gewinnspiele noch einmal im Vergleich:

 

Gewinnspiel

Glücksspiel

Geldeinsatz

nein

ja

Gewinn

abhängig von den Gewinnspielregeln

ja, aber überwiegend vom Zufall abhängig

behördliche Erlaubnis

nicht erforderlich

erforderlich

Beispiel

kostenlose Verlosung

Sportwetten

Wer die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben bei Gewinnspielen nicht beachtet, muss mit Konsequenzen rechnen: Es drohen kostenpflichtige Abmahnungen. Verstoßen Sie bei Preisausschreibungen und Verlosungen im Internet gegen die Vorschriften der DSGVO – etwa, weil Sie personenbezogene Daten der Teilnehmer erheben, aber diese nicht schützen – kann das zudem hohe DSGVO-Bußgelder nach sich ziehen. Mit dem eRecht24 DSGVO-Bußgeldrechner erhalten Sie eine erste Einschätzung über die Höhe des Bußgelds.

2. Was ist bei Gewinnspielen erlaubt?

Die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften, die für Gewinnspiele gelten, schränken den rechtlichen Rahmen ein. Was aber ist nun konkret erlaubt?

Möchten Sie ein Gewinnspiel veranstalten, dürfen Sie Folgendes:

  • Den Rechtsweg ausschließen: In fast jedem Gewinnspiel findet sich der Passus „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“. Sie können diesen Passus in Ihre Teilnahmebedingungen aufnehmen, wenn Sie möchten – juristisch betrachtet hat er jedoch keine Bedeutung. In Deutschland kann nämlich nicht grundsätzlich auf den Rechtsweg verzichtet werden, er steht jeder Person frei.
  • Die Teilnahme an einen Produktkauf koppeln: Grundsätzlich ist es erlaubt, die Gewinnspielteilnahme an den Kauf eines Produktes zu koppeln – das sogenannte Kopplungsverbot gilt hier nur eingeschränkt. Allerdings müssen der ausgeschriebene Preis und der Kaufpreis in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen.
  • Gewinner per E-Mail informieren: Haben Sie einen Gewinner ausgelost, dürfen Sie diesen per Mail kontaktieren, um ihn über seinen Gewinn beim Gewinnspiel zu informieren.
  • Gewinne sponsern lassen: Sie müssen nicht Ihre eigenen Produkte verlosen, sondern dürfen die Gewinne auch von Dritten – beispielsweise von einem anderen Unternehmen – sponsern lassen. Wichtig ist beim Co-Sponsoring, die Verlosung als Werbung oder Sponsored Post zu kennzeichnen.
  • Preise nicht angeben: Sie sind nicht verpflichtet, die ausgelosten Preise vorab preiszugeben. Allein aus Marketingsicht macht es aber in der Regel Sinn, schließlich wollen Sie so viele Teilnehmer wie möglich anwerben. Wichtig ist: Führen Sie niemanden in die Irre. Machen Sie Angaben über den Gewinn, müssen diese klar formuliert und korrekt sein. Täuschen Sie nicht über den Wert und klären Sie transparent über mögliche Zusatzkosten auf.
  • Bestimmte Personen ausschließen: Grundsätzlich steht es jeder Person frei, bei Ihrem Gewinnspiel mitzumachen. Sie dürfen allerdings Angestellte, Kooperationspartner sowie minderjährige Personen von der Teilnahme ausschließen.
  • Newsletteranmeldung: Sie dürfen die Gewinnspielteilnahme an die Anmeldung zu Ihrem Newsletter koppeln. Den Newsletter dürfen Sie jedoch erst nach erfolgreich durchgeführtem Double-Opt-In-Verfahren versenden.

Möchten Sie über das Gewinnspiel Abonnenten für Ihren Newsletter gewinnen, gelten weitere Regelungen. Wie Sie einen Newsletter rechtssicher versenden und Abmahnungen vermeiden, lesen Sie in unserem ausführlichen Beitrag zum Thema „E-Mail-Marketing: So erstellen Sie erfolgreiche und rechtssichere Mail-Kampagnen“.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

3. Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen: Was muss enthalten sein?

Klare Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen sind das A und O, um nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu verstoßen und eine Abmahnung zu riskieren. Sie sind sozusagen der rechtliche Kern eines jeden Preisausschreibens. Möchten Sie ein Gewinnspiel veranstalten, regeln die Teilnahmebedingungen grundsätzliche Details: Wer darf teilnehmen, wie kann man teilnehmen, was gibt es zu gewinnen, wie läuft das Gewinnspiel ab. Dabei gelten bestimmte gesetzliche Vorschriften.

Gesetzliche Vorgaben für Teilnahmebedingungen

Die gesetzlichen Vorgaben für Gewinnspiele sehen vor, dass die Teilnahmebedingungen in jedem Fall klar und eindeutig formuliert sein müssen – und zwar unabhängig davon, ob Sie ein Gewinnspiel auf Ihrer Website, über einen Newsletter oder auf Ihren Social-Media-Kanälen planen. Die Teilnehmenden müssen sich darüber im Klaren sein, worauf sie sich einlassen.

Die Bedingungen zur Teilnahme sollten nicht nur klar und verständlich, sondern auch leicht zugänglich sein – und zwar zu jeder Zeit und auf den Kanälen (z.B. Website, Instagram), auf denen Sie das Gewinnspiel anpreisen. Sie können auch eine Unterseite mit den Teilnahmebedingungen erstellen und vom Gewinnspiel aus auf diese verlinken. Eine E-Mail, die die Teilnahmebedingungen enthält, reicht hingegen nicht aus.

In jedem Fall sollten die Teilnahmebedingungen bestimmte Angaben enthalten, damit sie die gesetzlichen Vorgaben an Gewinnspiele erfüllen. Zu diesen gehören insbesondere:

Checkliste
Pflichtangaben in Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen
  • Name und Kontaktdaten des Veranstalters
  • Bezeichnung bzw. Beschreibung des Gewinnspiels
  • Beginn und Ende der Teilnahme
  • Datum der Verlosung bzw. Preisauslosung
  • Beschreibung des Gewinns (wenn, dann genaue Angabe inklusive möglicher Zusatzkosten)
  • Voraussetzungen für die Teilnahme
  • Gewinnspielregeln und Art der Gewinnermittlung (Auslosung, Jury)
  • Art der Gewinnausschüttung (Abholung, Versand, etc.)
  • Datenschutzhinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten

 

Sie möchten Gewinnspiele auf Ihren Social-Media-Präsenzen veranstalten und brauchen passende Teilnahmebedingungen? Im eRecht24 Premium-Bereich steht Ihnen ein Generator für Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen zur Verfügung. Mit diesem erstellen Sie rechtssichere Teilnahmebedingungen im Handumdrehen.

Premium Mitglied werden

eRecht24 Premium für Websitebetreiber, Agenturen & Online-Shops

  • Generatoren, AGB, Muster & Verträge
  • Cookie Consent Tool, Premium Scanner & Projekt Planer
  • Live-Webinaren und Know-How für rechtssicheres Business
Premium Mitglied werden

Datenschutz bei Gewinnspielen: Welche DSGVO-Vorgaben gelten?

Die DSGVO gilt auch für Gewinnspiele, weshalb Sie die Teilnahmebedingungen zusätzlich mit Hinweisen zum Datenschutz versehen sollten. Die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung dienen dazu, die Daten der Teilnehmenden zu schützen – denn sobald diese ihren Namen, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse im Gewinnspiel angeben, erheben Sie personenbezogene Daten. Diese sind gemäß DSGVO besonders schützenswert.

Erheben Sie unzulässig Daten, zu viele Daten, speichern Sie diese zu lange ab oder verwenden Sie sie ohne Einwilligung der Nutzer für einen anderen Zweck als die Abwicklung des Gewinnspiels, verstoßen Sie gegen die DSGVO. Im schlimmsten Fall kann eine solche unzulässige Datenverarbeitung teure Bußgelder durch die zuständigen Aufsichtsbehörden nach sich ziehen.

Achten Sie also darauf, den Datenschutz bei Gewinnspielen einzuhalten. Dazu gehört auch, dass Sie die Teilnehmer in einem Gewinnspiel-Datenschutzhinweis ausreichend über den Zweck und die Dauer der Datenverarbeitung aufklären. Eine gesonderte Einwilligung ist jedoch nicht notwendig. Hier können Sie als Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. Erfüllung eines Vertrags) hinzuziehen. Das ist aber nur möglich, wenn Sie die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners und zur Übermittlung des Gewinns verwenden.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist grundsätzlich der Veranstalter des Gewinnspiels. In den Datenschutzhinweisen sollten Teilnehmer darüber informiert werden, welche personenbezogenen Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse oder andere Kontaktdaten) zu welchen Zwecken verarbeitet und wie lange sie gespeichert werden.

Noch etwas ist wichtig: Haben Sie den oder die Gewinner ermittelt, dürfen Sie diese nur privat kontaktieren. Posten Sie die vollständigen Namen nicht öffentlich – etwa auf Ihren Social-Media-Kanälen. Name und Kontaktdaten gehören zu den personenbezogenen Daten und dürfen nicht ohne Zustimmung preisgegeben werden.

Jetzt Datenschutzerklärung erstellen

Erstellen Sie jetzt eine rechtssichere Datenschutzerklärung mit dem eRecht24 Datenschutz Generator

  • Einfache Integration in Ihre Website
  • Anwaltlich geprüfter Generator
  • Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten
Jetzt Datenschutzerklärung erstellen

Gewinnspiel-Daten für Marketing und Werbezwecke verwenden

Sie möchten die Teilnehmerdaten nach dem Gewinnspiel für Marketing nutzen und den Gewinnspielbeteiligten Werbung zu Ihren Produkten oder Informationen zu Ihren Angeboten zukommen lassen? Dann benötigen Sie in jedem Fall die Einwilligung der betreffenden Personen. Damit Sie die Daten zu Werbezwecken weiterverwenden dürfen, müssen die Teilnehmer ihre Zustimmung aktiv und freiwillig erteilen.

Für die Einwilligung gilt:

  • Sie muss datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
  • Sie muss konkret formuliert und deutlich hervorgehoben sein (z.B. durch Fettmarkierung, Umrandung)
  • Das spätere Kontaktmedium (SMS, E-Mail, Telefon) muss klar benannt werden.
  • Der Zweck der Werbung muss ersichtlich sein.

Vorsicht gilt vor allem dann, wenn Sie Teilnehmer nach dem Gewinnspiel telefonisch kontaktieren wollen. Eine Einwilligungserklärung in spätere Telefonwerbung ist in der Rechtsprechung umstritten. Sehen Sie im Zweifel daher besser davon ab.

4. Gewinnspiele auf Social Media: Welche Besonderheiten gibt es?

Gewinnspiele auf Social Media Plattformen können die Reichweite erhöhen und neue Nutzer auf Ihr Unternehmen aufmerksam machen. Neben dem Datenschutz bei Gewinnspielen müssen Sie dabei auch die Gewinnspielregeln und Vorgaben der jeweiligen Plattform beachten.

Plattform

Wichtige Regeln für Gewinnspiele

Facebook

Gewinnspiele dürfen nicht über persönliche Chroniken oder Freundschaftsverbindungen organisiert werden. Unzulässig sind beispielsweise Aufforderungen wie „Teile diesen Beitrag in deiner Chronik, um teilzunehmen“ oder „Markiere deine Freunde, um deine Gewinnchance zu erhöhen“. Außerdem sollte deutlich werden, dass Facebook das Gewinnspiel weder sponsert noch unterstützt oder organisiert.

Instagram

Teilen und Verlinken ist grundsätzlich möglich. Teilnehmer dürfen jedoch nicht dazu aufgefordert werden, Inhalte falsch zu markieren. Außerdem sollte klargestellt werden, dass das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Instagram steht und nicht von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.

X (ehemals Twitter)

Die Gewinnspielregeln sollten verhindern, dass Teilnehmer mehrere Accounts erstellen oder denselben Beitrag wiederholt posten, um ihre Gewinnchancen zu erhöhen.

YouTube

Die Teilnahme muss kostenlos sein. Die Gewinnspielbedingungen müssen unter anderem eine Freistellung von YouTube enthalten. Außerdem dürfen Kennzahlen wie Aufrufe, Likes oder Abonnenten nicht manipuliert werden.

Sie möchten mehr zum Thema Social Media Recht bei Facebook, Instagram, Twitter und Co. erfahren? Dann lesen Sie gern unseren Beitrag „So nutzen Sie Social Media Netzwerke rechtssicher im Jahr 2026“.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

5. Gewinnerdaten: Datenschutz nach der Verlosung

Sobald das Gewinnspiel beendet ist, gilt es, die Gewinner zu benachrichtigen. Hierbei müssen Sie ebenfalls die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachten und sollten mit den von den Teilnehmern erhaltenen Daten sorgfältig umgehen. Kontaktieren Sie den Gewinner möglichst zeitnah privat per Direktnachricht.

Um einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht zu vermeiden, sollten Sie den Namen des Gewinners keinesfalls ohne vorherige Zustimmung öffentlich mitteilen. Machen Sie in den Teilnahmebedingungen Angaben dazu, wie lange Gewinner Zeit haben, um sich zurückzumelden und den Gewinn einzulösen.

6. Gewinnspiel rechtlich absichern: Datenschutz & Teilnahmebedingungen

Mit einem Preisausschreiben, einer Verlosung oder einem Gewinnspiel können Sie Ihre Marke bewerben, die Bekanntheit Ihres Unternehmens steigern und neue Kunden gewinnen. Insbesondere im Internet sind Gewinnspiele ein beliebtes und effektives Marketinginstrument – ob auf der eigenen Website, über einen Newsletter oder auf Social-Media-Kanälen.

Dennoch gibt es einige Besonderheiten, auf die Sie unbedingt achten sollten. So sind verschiedene gesetzliche Vorgaben zu Gewinnspielen zu berücksichtigen, wie etwa die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Insbesondere die verpflichtenden Teilnahmebedingungen können teure Abmahnungen nach sich ziehen, wenn Sie diese nicht korrekt umsetzen. Bei eRecht24 Premium finden Sie einen Generator für Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen. Sichern Sie sich jetzt rechtlich ab!

Premium Mitglied werden

eRecht24 Premium für Websitebetreiber, Agenturen & Online-Shops

  • Generatoren, AGB, Muster & Verträge
  • Cookie Consent Tool, Premium Scanner & Projekt Planer
  • Live-Webinaren und Know-How für rechtssicheres Business
Premium Mitglied werden

7. FAQ: Häufig gestellte Fragen

Wann ist ein Gewinnspiel ein Gewinnspiel?

Grundsätzlich muss die Teilnahme an einem Gewinnspiel immer kostenlos sein – Sie dürfen keinen Geldeinsatz verlangen. Genau hierhin besteht der Unterschied zwischen einem Gewinnspiel und einem Glücksspiel. Im Gegensatz zu Gewinnspielen benötigen Glücksspiele in Deutschland vorab die Erlaubnis einer Behörde. Maximal geringe Kosten für die Teilnahme (z. B. für eine SMS oder eine Briefmarke) sind zulässig.

Was muss ich beim Datenschutz für ein Gewinnspiel beachten?

Wer ein Gewinnspiel veranstalten will, muss die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angeben. Jedes Gewinnspiel muss – ebenso wie Werbung – transparent und sofort als solches erkennbar sein. Die Teilnehmenden müssen wissen, worauf sie sich einlassen. Bei der Erhebung personenbezogener Daten gelten die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung.

Kann jeder ein Gewinnspiel machen?

Ja, grundsätzlich kann jeder in Deutschland ein Gewinnspiel veranstalten. Während Glücksspiele nur mit behördlicher Genehmigung zulässig sind, gibt es für Gewinnspiele keine Erlaubnispflicht.

Was gehört in die Teilnahmebedingungen für ein Gewinnspiel?

Gewinnspiele brauchen in jedem Fall Teilnahmebedingungen, da sie sonst gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Weisen Sie potenzielle Teilnehmer bereits in der Werbung für das Gewinnspiel auf die Bedingungen der Teilnahme hin. Die vollständigen Bedingungen müssen einfach und schnell zu finden sein.

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

Affiliate Banner

eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 20% Lifetime-Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details