Worum geht's?
Eine Influencerin postet ein Bild vom Coldplay-Konzert und vom Besuch bei Wimbledon. Doch sie existiert nicht, sondern ist Künstliche Intelligenz. Virtuelle Models mit perfektem Look und Content, wie Mia Zelu, posten scheinbar wie reale Menschen – nur dass hinter dem Profil keine reale Person steht, sondern ein Betreiber, der Künstliche Intelligenz einsetzt.
Quelle: https://www.instagram.com/miazelu/?hl=de, abgerufen am 25.07.2025.
Doch genau das wirft wichtige rechtliche Fragen auf: Wer haftet bei rechtlichen Verstößen? Müssen KI-Avatare gekennzeichnet werden? Welche Pflichten gelten für Unternehmen, die mit KI-Influencern kooperieren wollen? Die Antworten darauf erhalten Sie in diesem Artikel.
1. Was sind KI-Influencer?
Sie posten Fotos, Videos, interagieren mit ihren Followern und werben für Produkte – KI-Influencer, auch virtuelle Influencer oder Computer Generated Imagery (CGI) Influencer genannt, sind digitale Creator, die mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) bzw. Artificial Intelligence (AI) erstellt wurden. Sie treten auf Social Media Plattformen wie Instagram oder TikTok wie menschliche Influencer auf und interagieren sogar je nach Grad an Autonomie mit ihren Followern über Kommentare und Nachrichten.
Ein bekanntes Beispiel ist die KI-Influencerin Lil Miquela, ein AI Influencer aus den USA mit über 2 Millionen Followern. Auch in Deutschland sind erste KI-Influencer aktiv – etwa Noonoouri. Beide AI Influencer hatten bereits Kooperationen mit Unternehmen und Modelabels, wodurch bereits jetzt absehbar ist: KI-Influencer sind mehr als ein vorübergehender Trend, auch wenn sie noch nicht von jedem auf Social Media positiv angenommen werden.
Auch Unternehmen und Organisationen erstellen bereits eigene KI-Influencer. Die virtuelle Influencerin Emma von der Deutsche Zentrale für Tourismus präsentiert beispielsweise seit Oktober 2024 Reiseorte in Deutschland.

Quelle: https://www.instagram.com/emmatravelsgermany/?hl=de, abgerufen am 25.07.2025.
2. Das müssen Sie rechtlich beachten, wenn Sie das Profil eines KI-Influencers betreiben
Wenn Sie sich nun dazu entscheiden, einen KI-Influencer zu erstellen und eigene Produkte zu bewerben oder Kooperationen mit Unternehmen einzugehen, sollten Sie einige rechtliche Anforderungen nicht aus den Augen verlieren, um teure Bußgelder zu verhindern.
KI-Influencer, auch wenn sie scheinbar eigenständig handeln, sind juristisch betrachtet keine Rechtssubjekte und können nicht für ihr Handeln haften. Stattdessen haftet die Person hinter der KI. Sie als Betreiber eines KI-Influencers haften also für rechtswidrige Inhalte und Handlungen, da Sie das KI-System einsetzen bzw. kontrollieren.
Daher sollten Sie unter anderem an folgende Punkte denken:
- Impressum erstellen und einbinden.
- Datenschutzerklärung erstellen und einbinden.
- KI-generierte Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen Dritter prüfen.
- Werbung kennzeichnen.
- KI-Verordnung einhalten.
Wir erklären Ihnen im Folgenden, was das im Detail bedeutet.
Impressumspflicht
Wer ein Profil in den sozialen Medien geschäftsmäßig betreibt, braucht ein Impressum. Schon bei “kleinen” Kooperationen, dem Bewerben eigener Produkte oder dem Verweis auf ein fremdes Unternehmen auf Ihrem Profil, gelten Sie als geschäftsmäßig.
Ein Impressum dient dazu, Followern und Besuchern Ihres Profils Rechtssicherheit zu geben, indem sie wissen, wer hinter dem Profil steckt. Sie können sich das Impressum wie eine digitale Visitenkarte vorstellen. Wenn Sie also ein KI-Influencer-Profil erschaffen haben und beispielsweise eine erste Kooperation mit einer Modemarke eingehen, sollten Sie vorher daran denken, ein Impressum zu erstellen und zu hinterlegen.
Wichtig: Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Das bedeutet, dass Ihr Impressum mit maximal zwei Klicks erreichbar sein muss. Daher sollten Sie es direkt in Ihrem Social Media Profil hinterlegen, Ihre Webseite verlinken oder über einen Linkbaum einbinden.
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Datenschutzerklärung
Auch KI-Influencer-Profile verarbeiten personenbezogene Daten – etwa durch Tracking-Tools, Plug-ins oder Kommentare. Daher ist eine speziell auf Social Media zugeschnittene Datenschutzerklärung zwingend erforderlich. Damit informieren Sie die Besucher des Profils darüber, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden. Bei eRecht24 Premium können Sie sich Ihre passende Datenschutzerklärung für Instagram, YouTube, TikTok und Co. erstellen.
Bilder, Videos, Memes, GIFs & Musik
Ob Bilder, Videos, Memes oder GIFs – fremde Inhalte ohne Erlaubnis zu posten oder zu reposten, ist auch für KI-Influencer tabu. Nach dem Urheberrecht darf derjenige, der ein Foto gemacht hat oder ein Bild gemalt hat, allein entscheiden, wie das Bild genutzt werden darf. Das heißt: Sie dürfen fremde Inhalte nur nutzen, wenn Sie die Erlaubnis des Urhebers haben oder Nutzungsrechte daran erworben haben. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zum Thema “Bildrechte auf Social Media”.
ACHTUNG
Etwas anderes gilt für Ihren KI-Influencer-Inhalt. KI-generierte Inhalte sind vom deutschen Urheberrecht nicht geschützt. Somit könnte grundsätzlich jeder Ihren Inhalt einfach kopieren. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag zum Thema KI & Urheberrecht.
Wenn Sie die KI-Videos mit Musik hinterlegen, müssen Sie besonders vorsichtig sein. Die Social Media Plattformen geben nur bestimmte Songs für die kommerzielle Nutzung frei. Viele Plattformen – wie beispielsweise Instagram – haben Musikbibliotheken für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke. Prüfen Sie also noch vor dem Posten, dass Sie die Musik auch wirklich geschäftlich nutzen dürfen.
Recht am eigenen Bild, Wettbewerbsrecht & Co.
Wenn Sie Inhalte mit Ihrem KI-Avatar erstellen und posten, müssen Sie darauf achten, keine Rechte Dritter zu verletzen. Das wäre z.B. denkbar, wenn Ihr KI-Influencer absichtlich oder unabsichtlich aussieht wie eine reale Person, dann könnten Sie nämlich gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen, wenn Sie keine Einwilligung für die Veröffentlichung der Bilder von der realen Person haben.
Wenn Sie Werbung machen, müssen Sie außerdem aufpassen, dass Sie mit dem Post nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem Ihr virtueller Influencer beispielsweise Features eines Produktes vorstellt, die dieses gar nicht hat. Auch sollten Sie keine fremden Markenlogos wie z.B. die von Nike oder Rolex in Ihren AI-Posts verwenden. Prüfen Sie deshalb KI-Inhalte immer, bevor Sie diese posten.
Kennzeichnung von Werbung
Ein zentrales Thema ist die Werbekennzeichnung. Sobald ein KI-Influencer Produkte von Unternehmen zeigt, verlinkt oder positiv darstellt, handelt es sich um Werbung. Und damit das nicht zur Schleichwerbung wird, müssen Sie Werbung eindeutig kennzeichnen.
Nutzen Sie dafür Hinweise wie „Anzeige“ oder „Werbung“. Mehr zur Werbekennzeichnung können Sie in unserem Beitrag Instagram, Facebook & TikTok: Werbung kennzeichnen leicht gemacht lesen.
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Pflicht zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten
Neu ist die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte, die sich aus der KI-Verordnung ergibt. Spätestens ab August 2026 werden KI-generierte Inhalte bereits von der KI-Software gekennzeichnet sein (z.B. über die Metadaten oder mit einem Wasserzeichen). Außerdem sehen viele Social Media Plattformen, darunter Instagram, Facebook, YouTube und TikTok, bereits jetzt eine Kennzeichnungspflicht vor. So steht im Meta-Hilfebereich “Inhalte, die fotorealistisches Videomaterial oder realistisch klingendes Audiomaterial enthalten, müssen gekennzeichnet werden”. Sie sollten KI-Influencer Posts also auch als KI-generiert kennzeichnen.
WICHTIG
Neben der Kennzeichnungspflicht können Social Media Plattformen weitere Regelungen zu KI-Inhalten vorsehen. Prüfen Sie deshalb die Plattform Nutzungsbedingungen, bevor Sie Ihren KI-Influencer erstellen.
Je nach Grad an Autonomie können KI-Influencer auch eigenständig Kommentare und Nachrichten beantworten Wenn Ihr KI-Influencer selbst mit Nutzern interagiert, z.B. über die Kommentare oder per Chats, muss das KI-System ab August 2026 so konfiguriert sein, das Nutzer vor der Interaktion darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. In der Pflicht sind hier zwar die Anbieter des KI-Systems, dennoch ist essinnvoll, Ihre Nutzer auf die KI-Kommunikation hinzuweisen.
3. Das sollten Sie als Unternehmen wissen, wenn Sie mit KI-Influencern zusammenarbeiten
Wer mit bekannten virtuellen Influencern zusammenarbeiten möchte, sollte das nicht leichtfertig tun. Als Unternehmen sollten Sie Vorkehrungen treffen, um das Risiko von Imageschäden und Rechtsverstößen zu reduzieren. Das gilt nicht nur für KI-Influencer-Kooperationen, sondern für alle Influencer-Marketing-Kooperationen.
Sie sollten in jedem Fall einen Influencer Marketing Kooperationsvertrag abschließen. Durch einen solchen Vertrag können Sie unter anderem klar definieren:
- wie die Kooperation im Detail aussehen soll.
- welche Pflichten der Influencer hat (Leistungsbeschreibung).
- wie Ihre Marke abgebildet werden soll.
- dass eine Abnahme erfolgen soll.
- wie der Influencer Werbung kennzeichnen muss.
Damit reduzieren Sie nicht nur rechtliche Risiken, sondern vermeiden auch Missverständnisse und schaffen Klarheit. Bei eRecht24 Premium stellen wir Ihnen ein Muster für einen Influencer Kooperationsvertrag zur Verfügung.
4. Social Media Marketing: Vor- und Nachteile von KI-Influencern
Der Einsatz von KI-Influencern im Marketing hat einige Vorteile, aber ebenso Nachteile. Wir haben Ihnen jeweils 3 aufgelistet:
- Inhalte mit KI-Influencern sind kosteneffizient und können 24/7 produziert und gepostet werden.
- Inhalt, Darstellung und Tonalität lassen sich durch Prompts relativ genau steuern.
- Mediale Aufmerksamkeit durch den Hype rund um das Thema KI.
- Viele Nutzer empfinden KI-Inhalte als weniger authentisch, was zu Vertrauensverlust führen kann.
- Nutzer könnten sich getäuscht fühlen, wenn nicht offengelegt wird, dass es sich um eine KI handelt.
- Haftung für Rechtsverletzungen durch den KI-Influencer, wodurch detaillierte Kontrollen notwendig sind.
5. Fazit
KI-Influencer sind längst keine Zukunftsmusik mehr. Sie sind bereits Bestandteil vieler Social Media Strategien. Für die rechtlichen Pflichten kommt es nicht darauf an, ob Sie ein realer Influencer oder der Betreiber eines KI-Influencers sind. Impressum, Datenschutzerklärung und Werbekennzeichnung sind für beide verpflichtend, sonst drohen Abmahnungen und teure Bußgelder.
Die Besonderheit bei KI-Influencern ist die Pflicht, KI als solche auf Social Media zu kennzeichnen. Außerdem sollten Sie KI-generierte Inhalte immer sorgfältig auf etwaige Rechtsverletzungen prüfen, bevor Sie diese veröffentlichen.
6. FAQ



