Worum geht's?
Am 2. August 2026 tritt die Kennzeichnungspflicht der KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Wir klären die wichtigsten Fragen: Welche Inhalte sind betroffen? Muss jeder KI-Output gekennzeichnet werden oder nur bestimmte Inhalte? Woran wird die Kennzeichnungspflicht festgemacht? Wer muss überhaupt kennzeichnen? Bin ich als kleines Unternehmen oder Solo-Selbstständiger von der Pflicht befreit? Wie muss die KI-Kennzeichnungspflicht umgesetzt werden – und was passiert, wenn ich das nicht richtig mache?
1. Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte ab August 2026: Das ist jetzt wichtig
KI (Künstliche Intelligenz) kann Sie in unzähligen Bereichen unterstützen und viele bauen Ihr Business inzwischen sogar komplett darauf auf. Insbesondere durch KI-Content können Sie Prozesse optimieren und effizienter arbeiten, wie das nachfolgende Beispiel zeigt.
Die wichtigsten Fragen und ihre Antworten
1. Müssen alle KI-Inhalte ab August 2026 gekennzeichnet werden?
Nein, nicht jeder KI-generierte Inhalt, sondern nur Deepfakes und öffentlichkeitsrelevante Texte, die ohne redaktionelle Prüfung veröffentlicht werden.
2. Was muss gekennzeichnet werden?
Texte, Bilder, Videos und Audioinhalte, die mit KI erzeugt oder manipuliert wurden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Außerdem die Verwendung von KI-Chatbots.
3. Wer muss kennzeichnen?
Grundsätzlich alle, die KI-Content im Geschäftskontext einsetzen. KI-Betreiber und Anbieter/Entwickler von KI-Systemen haben unterschiedliche Pflichten. Nur wer KI für rein persönliche, nicht-berufliche Zwecke nutzt, muss die KI-VO nicht beachten.
4. Gilt die Kennzeichnungspflicht erst ab einer bestimmten Größe?
Nein. Sobald Sie KI im Unternehmen verwenden, müssen Sie sich mit der Kennzeichnungspflicht befassen, unabhängig von Unternehmensgröße und Branche.
Die Kennzeichnungspflicht von KI gilt ab dem 2. August 2026 in der gesamten EU. An der Frist ändert auch die Reform des Digital KI-Omnibus nichts. Diese hatte die EU-Kommission im November 2025 vorgeschlagen, um Unternehmen bei der Umsetzung der KI-Verordnung (EU AI Act) zu entlasten.
Die einzige Änderung, die in diesem Zusammenhang relevant ist, betrifft Anbieter von KI-Systemen: Wer ein KI-System vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht hat, hat vier Monate mehr Zeit, die KI mit geeigneten technischen Maßnahmen zu kennzeichnen (bis 2. Dezember 2026).
2.Welche KI-Inhalte fallen unter die Kennzeichnungspflicht?
Gemäß Art. 50 KI-VO gilt die KI-Kennzeichnungspflicht für:
- Deepfakes: Mit KI generierte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte, die Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse so täuschend echt nachahmen, dass der Eindruck entsteht, sie könnten in der Realität existieren und somit einer Person fälschlicherweise als wahrheitsgemäß erscheinen.
- Öffentlichkeitswirksame Texte: KI-generierte Texte von öffentlichem Interesse (z. B. Zeitungsartikel, Teile einer wissenschaftlichen Arbeit, Pressemitteilungen), die ohne menschliche Überprüfung oder redaktionelle Bearbeitung veröffentlicht werden.
WICHTIG
Eine reine Nachbearbeitung mit KI-Tools macht einen Inhalt nicht zum Deepfake. Technische Anpassungen (z. B. Beleuchtung, Rauschunterdrückung, Verpixelung oder das Glätten von Falten) sind unproblematisch und führen nicht dazu, dass Sie das KI-Bild oder -Video kennzeichnen müssen.
Abschwächungen & Ausnahmen
Generieren Sie öffentlichkeitsrelevante KI-Texte, müssen Sie diese nicht mit einem KI-Hinweis versehen, sofern ein Mensch sie im Nachgang prüft, freigibt und die inhaltliche Verantwortung übernimmt. Klassische Werbetexte oder Produktbeschreibungen fallen gar nicht unter die Kennzeichnungspflicht.
Für KI-Inhalte, die Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werks sind (z. B. Bilder, Videos), greifen ebenfalls abgeschwächte Pflichten: Hier reicht eine angemessene Offenlegung aus, die den Werkgenuss nicht stört, um die Kennzeichnungspflicht zu erfüllen (z. B. im Abspann eines Films).
3. KI-Nutzer und KI-Anbieter: Wer muss was kennzeichnen?
Die Kennzeichnungspflicht des EU AI Acts unterscheidet zwei Rollen:
- KI-Betreiber: Unternehmen, die ein bestehendes KI-System zur Erstellung von Inhalten oder internen Workflows einsetzen.
- KI-Anbieter: Unternehmen, die ein eigenes KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und unter eigenem Namen in Verkehr bringen.
Beide Rollen haben unterschiedliche Pflichten.
Diese Kennzeichnungspflichten haben Sie als KI-Nutzer / Betreiber
Als Nutzer verpflichten Sie zwei (drei) Fälle aktiv zur Kennzeichnung:
- Deepfakes: KI-Bild-, -Audio- oder -Videoinhalte, die wirklichen Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen. Es geht dabei nicht nur um Inhalte, die Sie mit KI neu generieren, sondern auch bearbeiten. Wird z. B. ein reales Bild so bearbeitet, dass es eine andere Realität erzeugt, ist auch dieses zu kennzeichnen.
- KI-generierter oder manipulierter Text, der publiziert wird, um über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren und bei dem vor der Veröffentlichung keine menschliche Überprüfung/redaktionelle Kontrolle erfolgt ist.
Setzen Sie einen KI-Chatbot auf Ihrer Website oder in Ihrer App ein, müssen Nutzer darüber informiert werden, dass sie mit einer KI kommunizieren. Sie sollten daher einen Hinweis im Chatfenster und in der Datenschutzerklärung zu platzieren.
Diese Kennzeichnungspflichten haben Sie als KI-Anbieter
Ein “KI-Anbieter” ist laut dem EU AI Act jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-Modell/System selbst entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen/Marke in den Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Gemeint sind damit nicht nur Tech-Giganten wie Open AI, Google und Anthropic, sondern alle Unternehmen, die eigene Lösungen oder White-Label-Lösungen nutzen.
Als Anbieter von KI-Systemen gelten für Sie strengere Kennzeichnungspflichten:
- Alle KI-Inhalte sind maschinenlesbar zu kennzeichnen: Sie müssen jede KI-generierte Ausgabe (Text, Bild, Audio, Video) in einem maschinenlesbaren Format markieren. Haben Sie Ihr KI-System vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht, haben Sie für diese Kennzeichnung jetzt länger Zeit (bis zum 2. Dezember 2026).
- Anforderungen an die Kennzeichnung: Die Kennzeichnung muss wirksam, interoperabel, belastbar und zuverlässig sein und dem Stand der Technik entsprechen. Kombinieren Sie verschiedene Verfahren, um alle vier Kriterien zu erfüllen (z. B. C2PA-Metadaten, unsichtbare Wasserzeichen, IPTC-Header).
- Kennzeichnung erkennbar machen: Stellen Sie Nutzern Mittel bereit, mit denen sich die technische Markierung erkennen lässt (z. B. C2PA/SynthID). Eine reine Kennzeichnung ist nicht ausreichend.
SCHON GEWUSST?
Am 20. Juli 2026 hat die EU-Kommission finale Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme erlassen. Diese konkretisieren u. a., was ein Deepfake ist, wann und wie eine Kennzeichnung erfolgen muss und welche Ausnahmen gelten. Außerdem wurde ein freiwilliger „Code of Practice“ veröffentlicht, der Unternehmen, Entwickler und Plattformen bei der Umsetzung der Kennzeichnungspflicht unterstützen soll.
4. Deepfake oder nicht? 4 Beispiele aus der Praxis
Was als Deepfake gilt und damit gekennzeichnet werden muss, ist in der Praxis oft gar nicht so leicht. Um die Definition aus Art. 50 Abs. 4 KI-VO weniger abstrakt zu machen, zeigen wir Ihnen in den folgenden Beispielen Bilder für jede Kategorie (Person, Objekt, Ort, Einrichtungen, Ereignis) jeweils einen Fall mit und einen Fall ohne KI-Kennzeichnungspflicht.
Bitte beachten Sie, dass nicht nur Bilder, sondern auch Videos und Audio-Inhalte Deepfakes sein können. Die Merkmale von Deepfake-Videos ähneln denen von Bildern.
WICHTIG
Alle folgenden Bilder wurden mit dem KI-Tool Nano Banana 2 generiert.
KI-Bilder von Personen
Bildidee 1: realistisches KI-Foto einer als real erscheinenden Person
Kennzeichnungspflichtig: ja
Warum: es ist nicht ersichtlich, dass es sich nicht um ein echtes Foto handelt – auch weiß der Betrachter nicht, ob die Person in Wirklichkeit existiert oder nicht

Bildidee 2: das gleiche Motiv, aber in einem Comic-Stil
Kennzeichnungspflichtig: nein
Warum: das Bild ist offensichtlich fiktional, sodass keine Täuschungsgefahr besteht

KI-Bilder von Gegenständen
Bildidee 1: KI-Foto eines beschädigten Firmenfahrzeugs nach einem angeblichen Unfall, das wie ein echtes Schadensfoto wirkt
Kennzeichnungspflichtig: ja
Warum: das Bild täuscht ein reales Schadensereignis vor, wodurch es z. B. für eine Versicherungsmeldung als echtes Foto missverstanden werden könnte

Bildidee 2: Produktbild eines Sofas, freigestellt in einem stilisierten, sichtbar digitalen 3D-Showroom für den Onlineshop
Kennzeichnungspflichtig: nein
Warum: das Bild ist erkennbar als Produktdarstellung bzw. Visualisierung zu Werbezwecken

GUT ZU WISSEN
Unrealistische Darstellungen, die den Naturgesetzen oder der Physik trotzen, zählen nicht als Deepfakes. So wäre z. B. das “fliegende Sofa” ebenso wenig ein Deepfake wie ein Mensch, der ohne Hilfsmittel fliegt oder ein Elefant, der Auto fährt.
KI-Bilder von Ereignissen
Bildidee 1: KI-generiertes "Nachrichtenfoto" einer Explosion, die so nie stattgefunden hat, aber im Stil einer echten Agenturmeldung so wirkt als ob
Kennzeichnungspflichtig: ja
Warum: das Bild zeigt ein erfundenes Ereignis von öffentlichem Interesse täuschend echt, mit hohem Potenzial für Desinformation und Missbrauch von Authentizität

Bildidee 2: KI-generierte Illustration des Mauerfalls im Cartoon-Stil
Kennzeichnungspflichtig: nein
Warum: das Bild ist als Illustration erkennbar; es besteht keine Verwechslungsgefahr mit einer echten Fotografie

KI-Bilder von Orten
Bildidee 1: KI-generiertes Bild des Kölner Domplatzes, das wie eine echte Aufnahme wirkt
Kennzeichnungspflichtig: ja
Warum: gibt vor, eine reale fotografische Aufnahme eines existierenden Ortes zu sein, Betrachter können nicht erkennen, dass es KI-generiert ist

Bildidee 2: KI-generiertes Bild einer Zukunftsstadt, die erkennbar keinem real existierenden Ort entspricht
Kennzeichnungspflichtig: nein
Warum: fiktive Stadt ohne Bezug zu einem realen Ort oder der Gegenwart

ZUSAMMENGEFASST
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie einen KI-Inhalt kennzeichnen müssen, fragen Sie sich:
- Wird ein realer Bezug (Person, Objekt, Ereignis, Ort) täuschend echt nachgebildet oder verändert, sodass man nicht erkennen kann, ob der Inhalt Menschen gemacht oder KI-erzeugt ist? → Wenn ja, kennzeichnen Sie.
- Handelt es sich um eine Standardbearbeitung oder um eine substantielle Veränderung? → Bei letzterem kennzeichnen Sie.
- Liegt eine technische Limitation vor oder entspricht der KI-Inhalt einer neuen Realität? → Sobald die Realität verändert wird, kennzeichnen Sie.
Tipp: Im Zweifel kennzeichnen Sie lieber einmal zu viel als zu wenig.
5. Wie sollte die Kennzeichnung erfolgen?
Weisen Sie den Nutzer klar, eindeutig und barrierefrei darauf hin, dass es sich um einen KI-generierten Inhalt handelt, sobald er das erste Mal auf diesen trifft. Die konkreten Regelungen hängen vom KI-Output ab und ob Sie KI-Betreiber oder KI-Anbieter sind.
So setzen Sie die KI- Kennzeichnungspflicht als Nutzer/Betreiber um
- Formulierung: Hinweis wie “Dieser Inhalt wurde mit KI generiert/erzeugt” oder “KI-generiert”. Die KI-VO schreibt keine spezifischen Formulierungen vor, hauptsache sie sind eindeutig. Das Wort “Deepfake” müssen Sie nicht verwenden.
- KI-generierte öffentlichkeitsrelevante Texte: Hinweis am Anfang oder über dem Text (z. B. in der Nähe der Überschrift), bei teilweise KI-generierten Texten ist Kennzeichnung des betreffenden Abschnitts ausreichend
- Deepfake-Bilder: In das Bild eingebettete Kennzeichnung (z. B. in der rechten oberen Ecke); feste, gut sichtbare Position, nicht überlagerbar oder versteckbar, sodass sie auch bei Screenshots erhalten bleibt mit ausreichend Kontrast zum Bild (z. B. kein hellgrau auf weiß); zusätzlicher Hinweis in der Bildbeschreibung möglich
- KI-Videos: Bei Live-Videos möglichst durchgehend sichtbarer Hinweis; bei aufgezeichneten Videos Hinweis zu Beginn, optional zusätzlich dauerhaft oder im Abspann.
- KI-Audio: Hinweis als Einspieler vor Beginn des Audios, im Beitragstext, in der Videobeschreibung oder in den Metadaten.
- Chatbots: Gut sichtbarer Hinweis („Sie chatten mit einem KI-gestützten Avatar.“) im Frontend, z. B. im Chat-Widget oder in der Profilkarte des Avatars.
Die Kennzeichnung sollte direkt in den Inhalt eingebettet werden und auch beim erneuten Teilen oder Herunterladen sichtbar bleiben. Achten Sie auf Barrierefreiheit in Form einer ausreichenden Schriftgröße, auf einfache Sprache (besser “KI-generiert” als “AI-generiert”) und verwenden Sie wo möglich assistive Technologien wie Alt-Text oder ARIA-Etiketten.
Wichtig: Ein Disclaimer, mit dem Sie pauschal darauf hinweisen, KI-Content einzusetzen, ist nicht ausreichend!
EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-Inhalten
Um die Umsetzung zu erleichtern, hat die EU-Kommission Symbole veröffentlicht, die Sie nutzen können, um KI-Inhalte zu kennzeichnen. Die Icons stehen auf der Seite der Europäischen Kommission als SVG- und PNG-Datei kostenlos zum Download bereit. Ihre Verwendung ist aber optional und dient nur der Orientierung. Sie können auch eigene KI-Label kreieren. Richten sich die Inhalte an eine deutschsprachige Zielgruppe, ist es empfehlenswert, sie mit dem Text "KI-generiert" zu versehen.
Beispiel für die KI-Kennzeichnung

KI-generiert
So setzen Sie die KI- Kennzeichnungspflicht als KI-Anbieter um
- Maschinenlesbar: Kennzeichnen Sie jeden KI-generierten Inhalt (Ton, Bild, Video, Text) in einem maschinenlesbaren Format.
- Zulässige Formate: Die technische Kennzeichnung kann z. B. über C2PA-Metadaten, unsichtbare Wasserzeichen oder IPTC-Header erfolgen. In der Regel ist eine Kombination mehrerer Verfahren sinnvoll.
- Automatische Einbettung: Die maschinenlesbare Kennzeichnung muss automatisch in jeden KI-Inhalt eingebettet werden. Stellen Sie sicher, dass sie auch bei späterer Verarbeitung erhalten bleibt und nicht entfernt oder verändert werden kann.
6. Zusätzlich beachten: Kennzeichnung bei KI in der Werbung & auf Social Media
KI-Inhalte müssen nicht nur aufgrund des EU-AI Acts gekennzeichnet werden, sondern auch, um Irreführung zu vermeiden. Verstoßen Sie dagegen, indem Sie KI-Content ohne Hinweis als echt präsentieren, können Sie wegen irreführender Werbung abgemahnt werden.
Unzulässig sind z. B. ungekennzeichnete KI-Bilder, die Produkte oder Räumlichkeiten vorteilhafter zeigen, als sie in Wirklichkeit sind. Auch unentdeckte KI-Halluzinationen in veröffentlichten Texten können abmahnfähig sein. Prüfen Sie deshalb jeden KI-Output immer, bevor Sie ihn veröffentlichen.
Unabhängig vom AI Act haben Social Media Plattformen wie YouTube, Instagram und TikTok eigene Kennzeichnungspflichten eingeführt. Die Vorgaben ersetzen Ihre gesetzlichen Pflichten nicht, sondern kommen zusätzlich dazu.
Kennzeichnungspflichtig sind je nach Plattform:
- KI-Models und KI-Influencer
- Social Bots, automatisierte Nachrichten/Inhalte
- KI-generierter Content in Posts, Reels und Stories
Ungefragte KI-Nachbildungen von Prominenten oder anderen Personen sind grundsätzlich unzulässig und können in der Werbung als auch auf Social Media teure rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Verzichten Sie bitte darauf, Deepfakes und KI-Avatare echter Menschen zu erzeugen, wenn Sie dafür nicht die ausdrückliche Einwilligung haben.
7. Was passiert, wenn ich nicht kennzeichne?
Verstöße gegen die Vorschriften der KI-Verordnung, können (theoretisch) Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes zur Folge haben. Für KMU und Kleinstunternehmen gelten durch den Digital Omnibus zwar reduzierte Sätze, einen wirtschaftlichen Schaden richten diese aber dennoch an.
Wer auf kennzeichnungspflichtige KI-Inhalte in Marketinginhalten und Werbung unzureichend oder gar nicht hinweist, riskiert zudem eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht. Abmahnbefugt sind Mitbewerber und bestimmte Verbände.
8. Checkliste: Ihr Fahrplan für die KI-Kennzeichnungspflicht
- Fristen ernst nehmen: Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt ab dem 2. August 2026. Der Digital Omnibus verschiebt nur die Frist für die technische Kennzeichnung von Bestandssystemen für KI-Anbieter.
- Rolle klären: Prüfen Sie für jedes eingesetzte KI-System, ob Sie Anbieter oder Betreiber sind – daran hängen unterschiedliche Pflichten.
- Als Anbieter maschinenlesbar kennzeichnen: Kennzeichnen Sie KI-Inhalte in einem maschinenlesbaren Format und stellen Sie Nutzern Mittel bereit, mit denen sich die technische Markierung erkennen lässt.
- Als Nutzer Kennzeichnungspflicht prüfen: Als Nutzer betrifft Sie die Pflicht bei Deepfakes und Texten von öffentlichem Interesse.
- Informationspflicht für Chatbots: Setzen Sie einen KI-Chatbot ein, müssen Sie Nutzer darauf hinweisen, dass diese mit einer KI kommunizieren.
- Texte redigieren: KI-Texte von öffentlichem Interesse müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn sie vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft und freigegeben worden sind.
- Bei Bedarf EU-Icons nutzen: Sie können die EU-Symbole verwenden, es besteht aber keine Nutzungspflicht.
- Urheberrechte beachten: Reine KI-Inhalte sind nicht urheberrechtlich geschützt, können aber fremde Urheberrechte verletzen. Nutzen Sie keine geschützten Werke als Promptvorlage und prüfen Sie jeden Output vor Veröffentlichung.
- Irreführung vermeiden: Verwenden Sie in der Werbung keine KI-Inhalte, die z. B. Produkte vorteilhafter zeigen, als sie in Wirklichkeit sind. Derartige Werbung ist irreführend und kann abgemahnt werden.
- Einwilligung einholen: Holen Sie sich die Einwilligung ein, wenn Sie Bilder und Videos von Personen mit KI so bearbeiten, dass es sich nicht mehr nur um einfache Retusche handelt.
- Social-Media-Kennzeichnungen nicht vergessen: Kennzeichnen Sie KI-generierte Erzeugnisse auch auf Social Media.
9. Fazit: KI-Inhalte rechtssicher kennzeichnen
Die Kennzeichnungspflicht des AI Acts betrifft ab dem 2. August 2026 praktisch jedes Unternehmen, das KI-Inhalte nutzt, unabhängig von Größe und Branche. Mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden muss aber nicht jeder KI-Content, sondern nur Deepfakes und KI-Texte, bei denen keine menschliche Nachkontrolle erfolgt.
KI-Anbieter haben strengere Pflichten: Sie müssen jeden KI-Output in einem maschinenlesbaren Format kennzeichnen.
Unser Tipp: Wenn Sie KI im Unternehmen einsetzen, kommt es nicht nur auf die richtige Kennzeichnung an. Was viele nicht wissen: Die KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen auch dazu, Maßnahmen für eine ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter zu ergreifen. Das bedeutet: Ihre Mitarbeiter sollten verstehen, wie sie KI sicher und verantwortungsvoll einsetzen. Die KI-Schulung der Kanzlei Siebert Lexow vermittelt die dafür nötigen technischen und rechtlichen Grundlagen und Sie können nachweisen, dass Sie eine entsprechende Maßnahme nach Art. 4 KI-VO ergriffen haben.
10. Häufig gestellte Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht
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