Worum geht's?
Sie verwenden ChatGPT, Midjourney, Gemini, Neuroflash, DALL-E oder Adobe Firefly für Ihre Web-Inhalte? Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Erstellung von Texten und Bildern boomt und insbesondere das Thema KI-Urheberrecht löst große Unsicherheiten aus: Darf ich KI-generierte Bilder kommerziell nutzen? Wer besitzt das Urheberrecht an KI-generierten Texten oder Videos? Welche Rolle spielt der AI-Act? Und welche Abmahnrisiken bestehen, wenn KI-Inhalte erzeugt werden, die bestehenden Werken ähneln? In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um KI und Urheberrecht verständlich und praxisnah.
1. KI-generierte Inhalte
Als Webseitenbetreiber, Webdesigner oder Content Creator gibt es unzählige Möglichkeiten, KI-Inhalte online zu nutzen. So können Sie sich von künstlicher Intelligenz Werbetexte, Social-Media-Beiträge, Newsletter, Bilder, Grafiken, Logos oder Videos erstellen lassen.
Wieso ist KI überhaupt in der Lage, Ihnen “kreative” Inhalte zu liefern?
Generative KI basiert auf maschinellem Lernen. Das bedeutet, dass KI mithilfe einer enormen Datenmenge trainiert wurde und so in der Lage ist, Muster zu erkennen und neue Inhalte zu generieren. Dabei entstehen KI-generierte Texte, Bilder oder Videos. Diese sogenannten KI-Erzeugnisse werden inzwischen von Unternehmen, Agenturen und Content Creatorn täglich eingesetzt.
Die Daten, mit denen die KI trainiert wird oder auf die künstliche Intelligenz zurückgreift, sind nichts anderes als in der Regel urheberrechtlich geschützte Werke von unzähligen Autoren, Künstlern, Webdesignern oder Content Creatorn. Gerade deshalb gewinnt die Frage nach dem Urheberrecht bei KI immer mehr an Bedeutung.
2. Bin ich der Urheber meiner KI-generierten Inhalte?
Die wohl spannendste aller Fragen beim Thema KI und Urheberrecht ist die nach dem Urheber. Ist es das Unternehmen hinter der KI? Ist es der Programmierer oder Trainer der KI? Sind es die Urheber der Trainingsdaten? Ist es die KI selbst? Oder sind es Sie als Nutzer der KI?
Um diese Frage zu beantworten, müssen wir einen Schritt zurückgehen und verstehen, wann überhaupt Urheberrechtsschutz besteht. Ein Inhalt ist nach § 2 Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt, wenn eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt. Das heißt: Der Inhalt muss von einem Menschen gestaltet sein und dessen Gedanken oder Gefühle in individueller Weise darstellen. Die Frage ist nun, ob ein von einer KI erstellter Inhalt diese Kriterien überhaupt erfüllen kann.
- Programmierer: Nein, dafür müsste er im Prozess der Programmierung individuelle Gestaltungsentscheidungen getroffen haben, an denen der einzelne KI-Nutzer nichts ändern kann. Das ist bei den gängigen KI-Systemen nicht der Fall.
- Unternehmen hinter der KI: Nein, denn ein Unternehmen ist kein Mensch und kann nach deutschem Urheberrecht kein Urheber sein.
- Trainer der KI: Nein, eine Person, die eine KI trainiert, trifft zwar eine Vorauswahl aus Bildern und Texten, nimmt aber nicht die Gestaltung eines Bildes oder eines Textes im Einzelnen vor. Somit kommt auch der Trainer einer KI nicht als Urheber in Frage.
- Urheber der Trainingsdaten: Nein, zwar werden ihre Werke als Basis genutzt, allerdings erbringen sie selbst keine neue persönliche geistige Schöpfung.
- Künstliche Intelligenz: Nein, denn eine KI ist kein Mensch und kann nach dem deutschen Urheberrecht kein Urheber sein, da nur menschliches Schaffen geschützt wird.
- Nutzer/Prompter: Nein, der KI-Nutzer kommt nicht als Urheber in Frage. Die bloße Eingabe eines Prompts (Anweisung an die KI) reicht nicht aus, um als Urheber des KI-generierten Inhalts zu gelten. Bei dem Promt handelt es sich nur um eine Idee und der Nutzer weiß nicht, wie die Umsetzung dieser am Ende genau aussehen wird. Der Nutzer trifft also keine eigene kreative Entscheidungen.
ACHTUNG
KI-generierte Texte, Bilder und Videos sind nicht urheberrechtlich geschützt (gemeinfrei).
Haben Prompts ein Urheberrecht?
Prompts können urheberrechtlich geschützt sein. Allerdings gilt: Eine kurze Anweisung wie "Erstelle ein realistisches Bild eines Hundes" erreicht in der Regel nicht die notwendige Schöpfungshöhe. Umfangreiche und besonders kreative Prompt-Sammlungen oder komplexe Prompt-Designs können dagegen im Einzelfall urheberrechtlich geschützt sein. Ob tatsächlich Urheberrecht besteht, hängt immer von der konkreten Gestaltung ab.
3. Welche Folgen hat es, wenn ich KI-generierte Inhalte auf meiner Webseite nutze?
Es klingt also zu schön, um wahr zu sein: KI-generierte Erzeugnisse haben also keinen Urheberrechtsschutz. Das führt dazu, dass Sie KI-generierte Inhalte auf Ihrer Webseite verwenden dürfen, sofern die Nutzungsbedingungen des KI-Tools nichts Gegenteiliges festlegen und dabei weder eine Lizenzgebühr zahlen, noch einen Urheber benennen müssen.
Die Kehrseite ist dabei allerdings nicht zu unterschätzen:
- Haftung: Sie haften für jeden KI-generierten Inhalt, den Sie auf Ihrer Webseite benutzen. Wenn Sie beispielsweise Ihre Stellenausschreibungen von einer KI generieren lassen, haften Sie, wenn Ihre Stellenbeschreibung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt.
- Risiko von Urheberrechtsverletzungen: Wenn KI-generierte Bilder und Texte einem bestehenden urheberrechtlich geschützten Werk ähneln, kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Wenn Sie sich beispielsweise ein Unternehmenslogo von einer KI erstellen lassen und das ähnelt einem bereits bestehenden Logo, drohen Ihnen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.
- Andere können die Inhalte auch nutzen: Wenn ein anderes Unternehmen den gleichen Prompt eingibt oder weiß, dass Sie ihr Bild oder Logo mit KI erstellt haben, könnte es dieses problemlos auch nutzen.
- KI-Einsatz beim Kunden kann Vergütung gefährden: Setzen Sie KI nicht ohne Abstimmung für Kundenprojekte ein. Denn bei rein KI-generierten Inhalten können Sie Ihrem Auftraggeber keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte einräumen. Das kann im Zweifel dazu führen, dass vereinbarte Leistungen rechtlich nicht (vollständig) erbracht werden und Sie Ihren Vergütungsanspruch riskieren. Klären Sie daher vorab transparent, ob und in welchem Umfang KI zum Einsatz kommen soll.
Abmahnrisiken durch KI-generierte Inhalte
Auch wenn KI-generierte Inhalte selbst häufig keinen Urheberrechtsschutz genießen, besteht weiterhin das Risiko einer Urheberrechtsverletzung. Erzeugt die KI Inhalte, die einem geschützten Werk zu ähnlich sind, können Rechteinhaber Unterlassung, Schadensersatz oder Abmahnkosten verlangen. Damit Sie keine Abmahnung riskieren, sollten Sie jedes KI-Erzeugnis überprüfen. Um Urheberrecht zu erhalten, sollten Sie Ihre KI-Erzeugnisse immer individuell anpassen und nur als Inspiration nutzen.
4. Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte
Am 1. August 2024 ist die KI-Verordnung (AI-Act) in Kraft getreten und gilt stufenweise. In Art. 50 KI-Verordnung (KI-VO) sind Kennzeichnungspflichten für Anbieter und Betreiber vorgesehen. Betreiber müssen KI-generierte Inhalte nur als solche kennzeichnen, wenn es sich um Deepfakes oder Texte über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse handelt.
Aber: Auf Social Media müssen Sie KI-generierte Inhalte schon jetzt kennzeichnen. Auf Facebook, TikTok und YouTube gelten entsprechende Regelungen bereits.
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Mehr zum Thema Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten lesen Sie in unserem Artikel "Worauf müssen Sie rechtlich achten, wenn Sie Inhalte für Ihre Kunden mittels künstlicher Intelligenz erstellen?".
Für Unternehmen bedeutet der AI-Act jedoch mehr als nur Kennzeichnungspflichten. Je nach Einsatzbereich können weitere datenschutzrechtliche Vorgaben, Dokumentationspflichten oder KI-Schulungspflichten bestehen. Wer KI im Unternehmen einsetzt, sollte deshalb neben dem Urheberrecht auch die Anforderungen der europäischen KI-Verordnung im Blick behalten.
5. Wie werde ich Urheber meines KI-generierten Inhalts?
Wie bereits ausgeführt, bedarf es einer persönlichen geistigen Schöpfung, damit ein Inhalt urheberrechtlich geschützt ist. Es kommt also auf Ihren kreativen menschlichen Beitrag zum Endergebnis an.
Geben Sie KI-generierte Inhalte nicht als Ihre eigenen Werke aus. Das ist eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG und Sie können wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.
Wenn Sie die Anordnung von Elementen verändern, die Farben anpassen oder neue Bildelemente hinzufügen, könnten Sie als Urheber eines Bildes in Frage kommen. Wenn Sie sich allerdings durch KI einen Werbetext erstellen lassen und nur ein Wort ändern, reicht dies mit Sicherheit nicht aus, um als Urheber angesehen zu werden.
Je mehr Sie den KI-generierten Inhalt ändern, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass Sie der Urheber sind. Eine 100%ige Sicherheit haben Sie allerdings nie. Und auch Ihr noch so komplizierter Prompt allein wird nicht ausreichen, damit Sie als Urheber gelten, da Sie den Inhalt, den die KI liefert, nicht absehen können, sondern dieser zufällig entsteht.
WICHTIG
Wenn Sie KI-Inhalte abwandeln, um als Urheber zu gelten, sollten Sie Ihre Abwandlungen dokumentieren.
Wenn Sie sicher Urheber sein wollen, empfehlen wir Ihnen, die KI nur als Inspirationsquelle für Ihre Texte, Bilder und Videos zu nutzen und das Endprodukt komplett selbst zu schreiben bzw. zu gestalten.
6. Welche KI-Tools gibt es – und gelten unterschiedliche urheberrechtliche Regeln?
Für die urheberrechtliche Bewertung spielt das verwendete KI-Tool grundsätzlich nur eine untergeordnete Rolle. Ob Sie ChatGPT, Claude, Gemini, Adobe Firefly, Midjourney oder DALL·E verwenden: Entscheidend sind vor allem der konkrete Output, Ihr eigener kreativer Beitrag und die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Die Nutzungsbedingungen regeln unter anderem, ob Sie die erstellten Inhalte geschäftlich verwenden dürfen. Sie beantworten jedoch nicht abschließend, ob der konkrete Output Rechte Dritter verletzt. Die folgende Übersicht zeigt, wofür die bekanntesten KI-Tools typischerweise eingesetzt werden und was Sie bei der kommerziellen Nutzung beachten müssen.
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Tool |
Bilder |
Texte |
Videos |
Besondere Stärken |
kommerzielle Nutzung laut Anbieterbedingungen |
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Allrounder für Content-Erstellung und Bildgenerierung |
Grundsätzlich möglich. Tarif, Nutzungsbedingungen und Rechte Dritter beachten. |
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Claude |
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Besonders stark bei langen Texten und Dokumentenanalyse |
Grundsätzlich möglich. Nutzungsbedingungen und Rechte Dritter beachten. |
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KI-Assistent mit enger Integration in Microsoft 365 und Windows |
Abhängig vom eingesetzten Copilot-Produkt und Tarif. |
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Enge Verzahnung mit Google-Diensten |
Grundsätzlich möglich. Produkt, Tarif und Nutzungsbedingungen prüfen. |
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Besonders leistungsfähig bei Texten, Recherche und Programmieraufgaben |
Abhängig vom verwendeten Modell und den jeweils geltenden Bedingungen. |
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Sehr hohe Bildqualität und künstlerische Stile |
Grundsätzlich möglich. Für Unternehmen können besondere Tarifbedingungen gelten. |
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Adobe Firefly |
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Kommerziell ausgerichtet, Creative-Cloud-Integration |
Grundsätzlich möglich. Bei eingebundenen Drittanbieter-Modellen gelten gegebenenfalls abweichende Bedingungen. |
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DALL·E |
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Einfache Bildgenerierung direkt im Chat |
Grundsätzlich möglich. Nutzungsbedingungen und Rechte Dritter beachten. |
*ChatGPT erstellt Videos nicht mit einem eigenen Sprachmodell, sondern über integrierte Videomodelle bzw. entsprechende Funktionen innerhalb der Plattform.
Midjourney, Adobe Firefly oder DALL·E zählen zu den bekanntesten KI-Tools zur Bildgenerierung. ChatGPT, Claude, Gemini und DeepSeek eignen sich vor allem für die Erstellung und Bearbeitung von Texten. Einige Plattformen bieten inzwischen mehrere Medienformate innerhalb einer Anwendung an.
Hinweis
Die Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung bedeutet nicht automatisch, dass ein KI-Output frei von Rechten Dritter ist. Prüfen Sie insbesondere, ob der Inhalt geschützte Werke, Marken, Personen oder erkennbare Figuren übernimmt.
Die Funktionen der einzelnen KI-Tools entwickeln sich kontinuierlich weiter. Welche Inhalte (z. B. Texte, Bilder oder Videos) erstellt werden können, hängt häufig vom gewählten Modell, dem Tarif oder zusätzlichen Funktionen des jeweiligen Anbieters ab. Prüfen Sie daher vor der Nutzung stets die aktuelle Produktbeschreibung und die Nutzungsbedingungen.
7. Fazit
Das KI-Urheberrecht entwickelt sich ebenso dynamisch wie die zugrunde liegende Technologie. Nach aktueller Rechtslage genießen rein KI-generierte Texte, Bilder und Videos grundsätzlich keinen urheberrechtlichen Schutz. Entscheidend bleibt daher, ob ein ausreichender menschlicher Schöpfungsbeitrag vorliegt.
Gleichzeitig sollten Unternehmen und Content Creator nicht nur das Urheberrecht, sondern auch die Nutzungsbedingungen der eingesetzten KI-Tools, mögliche Urheberrechtsverletzungen sowie die Vorgaben des AI-Acts im Blick behalten. Wer KI verantwortungsvoll einsetzt, Inhalte sorgfältig prüft und bei Bedarf kreativ überarbeitet, kann die Vorteile generativer KI rechtssicher nutzen und gleichzeitig rechtliche Risiken wie Abmahnungen oder Streitigkeiten über Nutzungsrechte deutlich reduzieren.
Mit den KI-Tools von eRecht24 Premium erhalten Sie praktische Unterstützung für den rechtssicheren Einsatz von Künstlicher Intelligenz: Von Checklisten und Mustervorlagen über Praxis-Guides bis hin zu Generatoren. So behalten Sie Urheberrecht, Datenschutz und die Anforderungen des AI-Acts jederzeit im Blick und setzen KI im Unternehmensalltag rechtssicher ein.
8. Häufige Fragen zu KI-Urheberrecht
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- KI-Kennzeichnungspflichten für Unternehmer
- KI im Webdesign
- Midjourney & Urheberrecht
- Rechtliches zur Logo-Erstellung mit KI



