KI-Urheberrecht: Darf ich KI-generierte Bilder und Texte nutzen?

Sind KI-generierte Bilder, Texte und Videos urheberrechtlich geschützt und darf ich sie auf meiner Webseite nutzen?

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
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Das Wichtigste in Kürze

  • KI-generierte Inhalte haben keinen Urheber und Sie können diese grundsätzlich auf Ihrer Website verwenden.
  • Je mehr Sie den KI-generierten Inhalt verändern, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie der Urheber sind. Sicher können Sie aber nie sein.
  • Durch den AI-Act gilt bald eine Kennzeichnungspflicht. KI-generierte-Inhalte sollen bei Erstellung als solche gekennzeichnet werden.

Worum geht's?

Sie verwenden ChatGPT, Midjourney, Gemini, Neuroflash, DALL-E oder Adobe Firefly für Ihre Web-Inhalte? Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Erstellung von Texten und Bildern boomt und insbesondere das Thema KI-Urheberrecht löst große Unsicherheiten aus: Darf ich KI-generierte Bilder kommerziell nutzen? Wer besitzt das Urheberrecht an KI-generierten Texten oder Videos? Welche Rolle spielt der AI-Act? Und welche Abmahnrisiken bestehen, wenn KI-Inhalte erzeugt werden, die bestehenden Werken ähneln? In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um KI und Urheberrecht verständlich und praxisnah.

 

1. KI-generierte Inhalte

Als Webseitenbetreiber, Webdesigner oder Content Creator gibt es unzählige Möglichkeiten, KI-Inhalte online zu nutzen. So können Sie sich von künstlicher Intelligenz Werbetexte, Social-Media-Beiträge, Newsletter, Bilder, Grafiken, Logos oder Videos erstellen lassen.

Wieso ist KI überhaupt in der Lage, Ihnen “kreative” Inhalte zu liefern?

Generative KI basiert auf maschinellem Lernen. Das bedeutet, dass KI mithilfe einer enormen Datenmenge trainiert wurde und so in der Lage ist, Muster zu erkennen und neue Inhalte zu generieren. Dabei entstehen KI-generierte Texte, Bilder oder Videos. Diese sogenannten KI-Erzeugnisse werden inzwischen von Unternehmen, Agenturen und Content Creatorn täglich eingesetzt.

Die Daten, mit denen die KI trainiert wird oder auf die künstliche Intelligenz zurückgreift, sind nichts anderes als in der Regel urheberrechtlich geschützte Werke von unzähligen Autoren, Künstlern, Webdesignern oder Content Creatorn. Gerade deshalb gewinnt die Frage nach dem Urheberrecht bei KI immer mehr an Bedeutung.

2. Bin ich der Urheber meiner KI-generierten Inhalte?

Die wohl spannendste aller Fragen beim Thema KI und Urheberrecht ist die nach dem Urheber. Ist es das Unternehmen hinter der KI? Ist es der Programmierer oder Trainer der KI? Sind es die Urheber der Trainingsdaten? Ist es die KI selbst? Oder sind es Sie als Nutzer der KI?

Um diese Frage zu beantworten, müssen wir einen Schritt zurückgehen und verstehen, wann überhaupt Urheberrechtsschutz besteht. Ein Inhalt ist nach § 2 Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt, wenn eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt. Das heißt: Der Inhalt muss von einem Menschen gestaltet sein und dessen Gedanken oder Gefühle in individueller Weise darstellen. Die Frage ist nun, ob ein von einer KI erstellter Inhalt diese Kriterien überhaupt erfüllen kann.

KI und Urheberschaft
Wer ist der Urheber KI-generierter Inhalte?
  • Programmierer: Nein, dafür müsste er im Prozess der Programmierung individuelle Gestaltungsentscheidungen getroffen haben, an denen der einzelne KI-Nutzer nichts ändern kann. Das ist bei den gängigen KI-Systemen nicht der Fall.
  • Unternehmen hinter der KI: Nein, denn ein Unternehmen ist kein Mensch und kann nach deutschem Urheberrecht kein Urheber sein.
  • Trainer der KI: Nein, eine Person, die eine KI trainiert, trifft zwar eine Vorauswahl aus Bildern und Texten, nimmt aber nicht die Gestaltung eines Bildes oder eines Textes im Einzelnen vor. Somit kommt auch der Trainer einer KI nicht als Urheber in Frage.
  • Urheber der Trainingsdaten: Nein, zwar werden ihre Werke als Basis genutzt, allerdings erbringen sie selbst keine neue persönliche geistige Schöpfung.
  • Künstliche Intelligenz: Nein, denn eine KI ist kein Mensch und kann nach dem deutschen Urheberrecht kein Urheber sein, da nur menschliches Schaffen geschützt wird.
  • Nutzer/Prompter: Nein, der KI-Nutzer kommt nicht als Urheber in Frage. Die bloße Eingabe eines Prompts (Anweisung an die KI) reicht nicht aus, um als Urheber des KI-generierten Inhalts zu gelten. Bei dem Promt handelt es sich nur um eine Idee und der Nutzer weiß nicht, wie die Umsetzung dieser am Ende genau aussehen wird. Der Nutzer trifft also keine eigene kreative Entscheidungen.

ACHTUNG

KI-generierte Texte, Bilder und Videos sind nicht urheberrechtlich geschützt (gemeinfrei).

Haben Prompts ein Urheberrecht?

Prompts können urheberrechtlich geschützt sein. Allerdings gilt: Eine kurze Anweisung wie "Erstelle ein realistisches Bild eines Hundes" erreicht in der Regel nicht die notwendige Schöpfungshöhe. Umfangreiche und besonders kreative Prompt-Sammlungen oder komplexe Prompt-Designs können dagegen im Einzelfall urheberrechtlich geschützt sein. Ob tatsächlich Urheberrecht besteht, hängt immer von der konkreten Gestaltung ab.

3. Welche Folgen hat es, wenn ich KI-generierte Inhalte auf meiner Webseite nutze?

Es klingt also zu schön, um wahr zu sein: KI-generierte Erzeugnisse haben also keinen Urheberrechtsschutz. Das führt dazu, dass Sie KI-generierte Inhalte auf Ihrer Webseite verwenden dürfen, sofern die Nutzungsbedingungen des KI-Tools nichts Gegenteiliges festlegen und dabei weder eine Lizenzgebühr zahlen, noch einen Urheber benennen müssen.

Die Kehrseite ist dabei allerdings nicht zu unterschätzen:

  • Haftung: Sie haften für jeden KI-generierten Inhalt, den Sie auf Ihrer Webseite benutzen. Wenn Sie beispielsweise Ihre Stellenausschreibungen von einer KI generieren lassen, haften Sie, wenn Ihre Stellenbeschreibung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt.
  • Risiko von Urheberrechtsverletzungen: Wenn KI-generierte Bilder und Texte einem bestehenden urheberrechtlich geschützten Werk ähneln, kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Wenn Sie sich beispielsweise ein Unternehmenslogo von einer KI erstellen lassen und das ähnelt einem bereits bestehenden Logo, drohen Ihnen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.
  • Andere können die Inhalte auch nutzen: Wenn ein anderes Unternehmen den gleichen Prompt eingibt oder weiß, dass Sie ihr Bild oder Logo mit KI erstellt haben, könnte es dieses problemlos auch nutzen.
  • KI-Einsatz beim Kunden kann Vergütung gefährden: Setzen Sie KI nicht ohne Abstimmung für Kundenprojekte ein. Denn bei rein KI-generierten Inhalten können Sie Ihrem Auftraggeber keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte einräumen. Das kann im Zweifel dazu führen, dass vereinbarte Leistungen rechtlich nicht (vollständig) erbracht werden und Sie Ihren Vergütungsanspruch riskieren. Klären Sie daher vorab transparent, ob und in welchem Umfang KI zum Einsatz kommen soll.

Abmahnrisiken durch KI-generierte Inhalte

Auch wenn KI-generierte Inhalte selbst häufig keinen Urheberrechtsschutz genießen, besteht weiterhin das Risiko einer Urheberrechtsverletzung. Erzeugt die KI Inhalte, die einem geschützten Werk zu ähnlich sind, können Rechteinhaber Unterlassung, Schadensersatz oder Abmahnkosten verlangen. Damit Sie keine Abmahnung riskieren, sollten Sie jedes KI-Erzeugnis überprüfen. Um Urheberrecht zu erhalten, sollten Sie Ihre KI-Erzeugnisse immer individuell anpassen und nur als Inspiration nutzen.

4. Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

Am 1. August 2024 ist die KI-Verordnung (AI-Act) in Kraft getreten und gilt stufenweise. In Art. 50 KI-Verordnung (KI-VO) sind Kennzeichnungspflichten für Anbieter und Betreiber vorgesehen. Betreiber müssen KI-generierte Inhalte nur als solche kennzeichnen, wenn es sich um Deepfakes oder Texte über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse handelt.

Aber: Auf Social Media müssen Sie KI-generierte Inhalte schon jetzt kennzeichnen. Auf Facebook, TikTok und YouTube gelten entsprechende Regelungen bereits.

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Mehr zum Thema Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten lesen Sie in unserem Artikel "Worauf müssen Sie rechtlich achten, wenn Sie Inhalte für Ihre Kunden mittels künstlicher Intelligenz erstellen?".

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Für Unternehmen bedeutet der AI-Act jedoch mehr als nur Kennzeichnungspflichten. Je nach Einsatzbereich können weitere datenschutzrechtliche Vorgaben, Dokumentationspflichten oder KI-Schulungspflichten bestehen. Wer KI im Unternehmen einsetzt, sollte deshalb neben dem Urheberrecht auch die Anforderungen der europäischen KI-Verordnung im Blick behalten.

5. Wie werde ich Urheber meines KI-generierten Inhalts?

Wie bereits ausgeführt, bedarf es einer persönlichen geistigen Schöpfung, damit ein Inhalt urheberrechtlich geschützt ist. Es kommt also auf Ihren kreativen menschlichen Beitrag zum Endergebnis an.

Geben Sie KI-generierte Inhalte nicht als Ihre eigenen Werke aus. Das ist eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG und Sie können wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

Wenn Sie die Anordnung von Elementen verändern, die Farben anpassen oder neue Bildelemente hinzufügen, könnten Sie als Urheber eines Bildes in Frage kommen. Wenn Sie sich allerdings durch KI einen Werbetext erstellen lassen und nur ein Wort ändern, reicht dies mit Sicherheit nicht aus, um als Urheber angesehen zu werden.

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Je mehr Sie den KI-generierten Inhalt ändern, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass Sie der Urheber sind. Eine 100%ige Sicherheit haben Sie allerdings nie. Und auch Ihr noch so komplizierter Prompt allein wird nicht ausreichen, damit Sie als Urheber gelten, da Sie den Inhalt, den die KI liefert, nicht absehen können, sondern dieser zufällig entsteht.

WICHTIG

Wenn Sie KI-Inhalte abwandeln, um als Urheber zu gelten, sollten Sie Ihre Abwandlungen dokumentieren.

Wenn Sie sicher Urheber sein wollen, empfehlen wir Ihnen, die KI nur als Inspirationsquelle für Ihre Texte, Bilder und Videos zu nutzen und das Endprodukt komplett selbst zu schreiben bzw. zu gestalten.

6. Welche KI-Tools gibt es – und gelten unterschiedliche urheberrechtliche Regeln?

Für die urheberrechtliche Bewertung spielt das verwendete KI-Tool grundsätzlich nur eine untergeordnete Rolle. Ob Sie ChatGPT, Claude, Gemini, Adobe Firefly, Midjourney oder DALL·E verwenden: Entscheidend sind vor allem der konkrete Output, Ihr eigener kreativer Beitrag und die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Die Nutzungsbedingungen regeln unter anderem, ob Sie die erstellten Inhalte geschäftlich verwenden dürfen. Sie beantworten jedoch nicht abschließend, ob der konkrete Output Rechte Dritter verletzt. Die folgende Übersicht zeigt, wofür die bekanntesten KI-Tools typischerweise eingesetzt werden und was Sie bei der kommerziellen Nutzung beachten müssen.

Tool

Bilder

Texte

Videos

Besondere Stärken

kommerzielle Nutzung laut Anbieterbedingungen

ChatGPT

ja ja

ja*

Allrounder für Content-Erstellung und Bildgenerierung

Grundsätzlich möglich. Tarif, Nutzungsbedingungen und Rechte Dritter beachten.

Claude

nein

ja

nein

Besonders stark bei langen Texten und Dokumentenanalyse

Grundsätzlich möglich. Nutzungsbedingungen und Rechte Dritter beachten.

Microsoft Copilot

ja ja

nein

KI-Assistent mit enger Integration in Microsoft 365 und Windows

Abhängig vom eingesetzten Copilot-Produkt und Tarif.

Gemini

ja ja ja

Enge Verzahnung mit Google-Diensten

Grundsätzlich möglich. Produkt, Tarif und Nutzungsbedingungen prüfen.

DeepSeek

nein

ja

nein

Besonders leistungsfähig bei Texten, Recherche und Programmieraufgaben

Abhängig vom verwendeten Modell und den jeweils geltenden Bedingungen.

Midjourney

ja

nein

nein

Sehr hohe Bildqualität und künstlerische Stile

Grundsätzlich möglich. Für Unternehmen können besondere Tarifbedingungen gelten.

Adobe Firefly

ja

nein

ja

Kommerziell ausgerichtet, Creative-Cloud-Integration

Grundsätzlich möglich. Bei eingebundenen Drittanbieter-Modellen gelten gegebenenfalls abweichende Bedingungen.

DALL·E

ja

nein

nein

Einfache Bildgenerierung direkt im Chat

Grundsätzlich möglich. Nutzungsbedingungen und Rechte Dritter beachten.

*ChatGPT erstellt Videos nicht mit einem eigenen Sprachmodell, sondern über integrierte Videomodelle bzw. entsprechende Funktionen innerhalb der Plattform.

Midjourney, Adobe Firefly oder DALL·E zählen zu den bekanntesten KI-Tools zur Bildgenerierung. ChatGPT, Claude, Gemini und DeepSeek eignen sich vor allem für die Erstellung und Bearbeitung von Texten. Einige Plattformen bieten inzwischen mehrere Medienformate innerhalb einer Anwendung an.

Hinweis

Die Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung bedeutet nicht automatisch, dass ein KI-Output frei von Rechten Dritter ist. Prüfen Sie insbesondere, ob der Inhalt geschützte Werke, Marken, Personen oder erkennbare Figuren übernimmt.

Die Funktionen der einzelnen KI-Tools entwickeln sich kontinuierlich weiter. Welche Inhalte (z. B. Texte, Bilder oder Videos) erstellt werden können, hängt häufig vom gewählten Modell, dem Tarif oder zusätzlichen Funktionen des jeweiligen Anbieters ab. Prüfen Sie daher vor der Nutzung stets die aktuelle Produktbeschreibung und die Nutzungsbedingungen.

7. Fazit

Das KI-Urheberrecht entwickelt sich ebenso dynamisch wie die zugrunde liegende Technologie. Nach aktueller Rechtslage genießen rein KI-generierte Texte, Bilder und Videos grundsätzlich keinen urheberrechtlichen Schutz. Entscheidend bleibt daher, ob ein ausreichender menschlicher Schöpfungsbeitrag vorliegt.

Gleichzeitig sollten Unternehmen und Content Creator nicht nur das Urheberrecht, sondern auch die Nutzungsbedingungen der eingesetzten KI-Tools, mögliche Urheberrechtsverletzungen sowie die Vorgaben des AI-Acts im Blick behalten. Wer KI verantwortungsvoll einsetzt, Inhalte sorgfältig prüft und bei Bedarf kreativ überarbeitet, kann die Vorteile generativer KI rechtssicher nutzen und gleichzeitig rechtliche Risiken wie Abmahnungen oder Streitigkeiten über Nutzungsrechte deutlich reduzieren.

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8. Häufige Fragen zu KI-Urheberrecht

Darf ich Bilder und Texte aus einer KI kommerziell nutzen?

Ja. Da KI-generierte Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt sind, gibt es grundsätzlich auch keine Einschränkungen bezüglich der Verwendung der Inhalte. Achten Sie allerdings darauf, dass Sie die Nutzungsbedingungen des KI-Tools einhalten und mit Ihrem KI-generierten Inhalt keine fremden Urheberrechte verletzen.

Verliere ich das Urheberrecht an Texten und Bildern, die ich in eine KI eingebe?

Nein, Ihr eigenes Urheberrecht an Texten, Bildern und Videos können Sie nach deutschem Urheberrecht nicht verlieren. KI-Systeme lassen sich allerdings im Rahmen der Eingabe von Inhalten Nutzungsrechte einräumen.

Sie räumen z. B. OpenAI das Recht ein, Ihre eingegebenen Inhalte weltweit zu nutzen, um den Dienst bereitzustellen, aufrechtzuerhalten, zu entwickeln und zu verbessern. Kurzum: Sie geben OpenAI eine Lizenz an den von Ihnen eingegebenen Inhalten. Dieser Nutzung können Sie allerdings in den Einstellungen widersprechen.

Werden meine urheberrechtlich geschützten Werke zum Training von generativer KI verwendet?


Mit hoher Wahrscheinlichkeit lautet die Antwort: Ja.

KI-Systeme müssen mit einer großen Anzahl von Werken trainiert werden. Grundlage hierfür ist unter anderem die gesetzliche Ausnahme für das sogenannte Text und Data Mining (TDM). Rechteinhaber können der Nutzung ihrer Werke für das kommerzielle Text und Data Mining jedoch widersprechen, indem sie einen entsprechenden Nutzungsvorbehalt in maschinenlesbarer Form erklären.

Nur wenn Sie einen solchen Nutzungsvorbehalt vorgenommen haben, können Sie Ihre Inhalte für Trainingszwecke sperren. Einen Nutzungsvorbehalt können Sie z. B. in Ihr Impressum einfügen - wichtig ist, dass dieser maschienenlesbar ist, sodass die automatischen Crawler ihn “lesen” können.

Muss ich in Verträgen mit meinen Kunden angeben, dass ich KI nutze?

Wenn Sie KI nutzen wollen, sollten Sie den Umfang der KI-Nutzung klar im Vertrag regeln oder die Einräumung von Nutzungsrechten sogar aus Ihren Verträgen löschen. Stattdessen könnten Sie z. B. versichern, dass Sie den Inhalt nicht für andere Kunden verwenden. Denn es gibt ein wesentliches urheberrechtliches Problem bei der Nutzung von KI bei Aufträgen, sobald Sie Ihrem Vertragspartner per Vertrag Nutzungsrechte einräumen. Wenn Sie ein Design, einen Text, einen Code oder eine Illustration mit KI erstellt haben, sind keine Urheberrechte an dem Inhalt entstanden. Somit können Sie auch keine Nutzungsrechte einräumen und würden sich nicht an den Vertrag halten.

Darf man KI-Bilder auf Instagram posten?

Ja. Grundsätzlich dürfen Sie KI-generierte Bilder auch auf Instagram veröffentlichen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die Nutzungsbedingungen des verwendeten KI-Tools einhalten und keine Rechte Dritter verletzen. Außerdem können je nach Plattform Kennzeichnungspflichten bestehen.

Wie erstellt man rechtlich sichere KI-Bilder?

Verwenden Sie seriöse KI-Tools, prüfen Sie die jeweiligen Lizenzbedingungen und kontrollieren Sie jedes Bild auf mögliche Ähnlichkeiten mit bestehenden Werken. Besonders bei Logos, Marken oder bekannten Figuren besteht ein erhöhtes Risiko von Urheberrechtsverletzungen.

Haben KI-generierte Bilder ein Copyright?

Nach deutschem Urheberrecht genießen rein KI-generierte Bilder grundsätzlich keinen Urheberrechtsschutz. Ein eigener Schutz kann erst entstehen, wenn ein Mensch einen ausreichend kreativen Beitrag zum Endergebnis leistet.

 

 

Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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