Mit dem Widerrufsbutton führt die EU eine neue Pflicht für viele Unternehmen im Online-Handel ein. Ab dem 19. Juni 2026 müssen betroffene Anbieter Verbrauchern eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung stellen. Darüber können Kunden einen online geschlossenen Vertrag widerrufen, ohne auf E-Mail, Kontaktformular oder Post zurückgreifen zu müssen.
Ob Ihr Unternehmen von der neuen Regelung betroffen ist, können Sie mit unserem kostenlosen Widerrufsbutton Check in wenigen Sekunden prüfen.
1. Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine elektronische Widerrufsfunktion, die Verbrauchern die Ausübung ihres Widerrufsrechts erleichtern soll. Die Pflicht geht auf eine EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 zurück, die in deutsches Recht umgesetzt wurde und ab dem 19. Juni 2026 gilt.
Kunden sollen über einen gut erreichbaren Widerrufsbutton einen zuvor über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Vertrag während der Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche widerrufen können. Nach Absenden des Widerrufs muss eine elektronische Eingangsbestätigung der Online-Widerrufserklärung, z. B. per E-Mail mit Datum und Uhrzeit, erfolgen.
Die Regelung betrifft insbesondere E-Commerce-Unternehmen, die Verträge mit Verbrauchern (B2C) online abschließen.
2. Wer braucht einen Widerrufsbutton?
Ein Widerrufsbutton ist grundsätzlich erforderlich, wenn
- Sie als Unternehmer handeln,
- Sie Verträge mit Verbrauchern (B2C) abschließen,
- der Vertrag über eine Website, einen Online-Shop oder eine App zustande kommt und
- für das jeweilige Angebot ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Viele Online-Händler sind daher von der neuen Pflicht betroffen. Dazu zählen insbesondere klassische Online-Shops, Anbieter digitaler Produkte und zahlreiche digitale Dienstleister, die Leistungen wie Online-Kurse oder Streaming anbieten. Ob Sie selbst betroffen sind, können Sie über unseren praktischen und kostenlosen eRecht24 Widerrufsbutton-Check überprüfen. Falls Sie einen Widerrufsbutton benötigen, können Sie die gesetzliche Widerrufsfunktion anschließend direkt auf Ihrer Website oder in Ihrem Online-Shop mit dem eRecht24 Widerrufsbutton umsetzen.
WICHTIG
Der Widerrufsbutton muss über die gesamte Widerrufsfrist durchgehend verfügbar sein. Verbraucher müssen also jederzeit die Möglichkeit haben, ihren Vertrag über die bereitgestellte Funktion zu widerrufen. Aus diesem Grund sollte der Widerrufsbutton im Footer hinterlegt sein.
3. Wer ist nicht betroffen?
Nicht jedes Unternehmen benötigt automatisch einen Widerrufsbutton. Die Pflicht kann insbesondere dann entfallen, wenn
- ausschließlich Geschäfte mit anderen Unternehmen (B2B) abgeschlossen werden,
- online kein Vertragsschluss erfolgt oder
- für das jeweilige Angebot kein gesetzliches Widerrufsrecht (wie z. B. bei Maßanfertigungen) besteht.
Ob eine Ausnahme greift, hängt jedoch immer vom konkreten Geschäftsmodell ab. Mit unserem kostenlosen eRecht24 Widerrufsbutton-Check erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht.
4. Besondere Anforderungen für Online-Händler
Für viele Online-Händler stellt sich nicht nur die Frage, ob sie einen Widerrufsbutton benötigen, sondern auch, wie die technische Umsetzung erfolgen muss. Gerade beim Verkauf über Marktplätze oder Shopsysteme können Besonderheiten gelten.
Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Ratgebern:
5. Jetzt kostenlos prüfen und Widerrufsbutton direkt umsetzen
Die neue Widerrufsbutton-Pflicht betrifft zahlreiche E-Commerce-Unternehmen und Dienstleister. Ob auch Ihr Unternehmen die elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen muss, können Sie mit unserem kostenlosen eRecht24 Widerrufsbutton-Check schnell und unkompliziert herausfinden.
Sind Sie von der Pflicht betroffen, können Sie den eRecht24 Widerrufsbutton direkt für Ihre Website oder Ihren Online-Shop nutzen. Die Einbindung erfolgt unkompliziert per HTML-Code oder über einen Direkt-Link.
Ein weiterer Vorteil: Alle eingehenden Widerrufe werden zentral in Ihrem Dashboard erfasst. So können Sie Widerrufe übersichtlich verwalten, den Eingang eines Widerrufs bestätigen und behalten jederzeit den Überblick über laufende Vorgänge. Statt einzelne Widerrufe aus verschiedenen Kanälen zusammenzusuchen, bearbeiten Sie alle Anfragen an einem zentralen Ort.
Denken Sie im Anschluss unbedingt daran, Ihre Widerrufsbelehrung und Ihre Datenschutzerklärung zu aktualisieren. Nutzen Sie hierfür gerne die eRecht24 Premium Generatoren.
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