Worum geht's?
Die Leistung ist bereits gestartet oder sogar vollständig erbracht – und trotzdem macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. Für viele Unternehmen ist das eines der größten Ärgernisse im Dienstleistungsbereich. Unklare Rechtslagen, formale Fehler und fehlende Einwilligungen können dazu führen, dass bereits erbrachte Arbeit nicht vergütet wird. Wer Dienstleistungen anbietet, muss das Widerrufsrecht deshalb nicht nur kennen, sondern strategisch in seine Abläufe integrieren. Wir zeigen Ihnen, wie sich Risiken minimieren lassen.
1. Welche Leistungen zählen als “Dienstleistung”?
ZUR EINORDNUNG
Das Widerrufsrecht beruht auf dem EU-Verbraucherrecht. Dieses unterscheidet nur grob zwischen Waren und Dienstleistungen. Im deutschen Recht hingegen wird zwischen dem Dienst- und dem Werkvertrag unterschieden. Während Sie bei einer Dienstleistung lediglich ein Tätigwerden schulden, ist bei einer Werkleistung ein konkreter Erfolg geschuldet. Entscheidend ist also, ob ein bestimmtes Ergebnis vereinbart wurde.
Der Gesetzgeber hat bei der Umsetzung der Richtlinie den Begriff “Dienstleistung” übernommen und verwendet diesen funktional. Wird im Widerrufsrecht folglich von Dienstleistungen gesprochen, sind alle nicht warenbezogenen Leistungen erfasst. Der Einfachheit halber wird in diesem Artikel daher ebenfalls nur von “Dienstleistungen” gesprochen.
Für das Widerrufsrecht ist entscheidend, ob der Vertragsgegenstand eine Ware oder eine Dienstleistung ist. Schulden Sie ein greifbares Produkt, liegt eine Ware vor. Besteht der Vertragsinhalt dagegen in Ihrer Tätigkeit selbst und nicht in einem körperlichen Gegenstand, handelt es sich um eine Dienstleistung. Maßgeblich ist dabei, was vertraglich geschuldet wird.
Zu den typischen Dienstleistungen zählen:
- Beratungsleistungen (Rechts-, Steuer-, Marketing- oder Unternehmensberatung)
- Digitale Dienstleistungen (Webdesign oder SEO-Optimierung)
- Handwerks- und Reparaturleistungen (Wartungen, Installationen oder Instandsetzungen)
- Kreative Leistungen (Texterstellung, Grafikdesign, Fotografie oder Videoproduktion)
- Persönliche Dienstleistungen (Coaching, Training oder Betreuung)
Nicht als Dienstleistungen gelten dagegen klassische Warenlieferungen, selbst wenn sie mit zusätzlichen Leistungen verbunden sind. Auch digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden (z. B. E-Books, Downloads oder Streaming), unterliegen eigenen gesetzlichen Regelungen.
Für Sie als Unternehmen ist die Unterscheidung zwischen Ware und Dienstleistung an verschiedenen Stellen von Bedeutung. So beginnt der Lauf der Widerrufsfrist bei Waren mit Erhalt der Ware. Vereinbaren Sie eine Dienstleistung, ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausschlaggebend. Ebenso existieren unterschiedliche Regelungen zum Wertersatz, wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft und die Ware einen Wertverlust erlitten hat oder ein Teil der Leistungen bereits erbracht wurde.
2. Gilt das Widerrufsrecht für Dienstleistungen?
Ja, grundsätzlich gilt das Widerrufsrecht zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (nach § 312g, 355 ff. BGB und Artikel 246a § 1 EGBGB) auch für Dienstleistungen. Schließen Sie mit Verbrauchern einen Vertrag im Fernabsatz bzw. außerhalb Ihrer Geschäftsräume, haben diese in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht – unabhängig davon, ob es sich um eine Warenlieferung oder eine Dienstleistung handelt.
AUFGEPASST!
Für die Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich von Dienstleistungen ist entscheidend, dass Verbraucher korrekt informiert werden und alle formalen, rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Auch bei digitalen Dienstleistungen gilt das Widerrufsrecht. Erbringen Sie eine digitale Dienstleistung wie Online-Beratung, Coaching oder Agenturleistungen im Fernabsatz, steht Verbrauchern in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses kann jedoch vorzeitig erlöschen, wenn der Kunde ausdrücklich dem Beginn der Leistung zustimmt und bestätigt, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Leistungserbringung endet. Hierzu müssen Sie die Folgen des Widerrufs in der Widerrufsbelehrung aufführen.
WICHTIG!
Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern. Bei reinen B2B-Verträgen besteht kein Widerrufsrecht. Eine Ausnahme bilden Verträge zu Coachings und Weiterbildungen, die unter das FernUSG fallen. Ein Widerrufsrecht gilt dementsprechend nach § 4 FernUSG auch im B2B-Bereich.
3. Wann erlischt das Widerrufsrecht?
Allerdings unterscheidet sich das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen in wichtigen Punkten von dem bei Waren im Online-Handel. Besonders relevant ist die Frage, wann das Widerrufsrecht erlischt.
Folgende zwei Punkte sollten Sie vor der Leistungserbringung beachten:
- Beginnen Sie mit der Dienstleistung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
- Lassen Sie sich bestätigen, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Leistungserbringung erlischt.
Integrieren Sie dafür eine Checkbox in den Bestellprozess. So können Sie sich vor späteren Widerrufen schützen.
ACHTUNG!
Fehlt diese Zustimmung darüber, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert, oder ist sie rechtlich nicht korrekt eingeholt, besteht das Widerrufsrecht unter Umständen weiter, auch wenn Sie die Leistung bereits erbracht haben.
Hat der Kunde bereits einen Teil der Leistung in Anspruch genommen, können Sie von Ihrem Kunden verlangen, für die erbrachte Leistung einen angemessenen Betrag zu zahlen. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Wertersatz nach § 357a BGB.
Beispiel: Sie bieten eine SEO-Beratung über Ihre Website an. Ein Kunde bucht eine dreimonatige Beratung bei Ihnen. Bereits in der ersten Woche führen Sie eine ausführliche Analyse seiner Webseite durch und erstellen konkrete Optimierungsempfehlungen. Kurz darauf erklärt der Kunde den Widerruf. In diesem Fall können Sie für die bereits erbrachten Beratungsleistungen einen angemessenen Wertersatz verlangen.
4. Bei welchen Dienstleistungen gilt kein Widerrufsrecht?
Bei Dienstleistungen können Sie das Widerrufsrecht nicht im Vorfeld ausschließen. Das Gesetz sieht hier keinen generellen Ausschlusstatbestand vor, wie er etwa bei bestimmten Waren (z. B. verderbliche Lebensmittel oder maßgeschneiderte Waren) existiert.
INTERESSANT
Das Gesetz unterscheidet strikt zwischen Ausschluss und Erlöschen des Widerrufsrechts. Ein Ausschluss würde bedeuten, dass dem Verbraucher von Anfang an kein Widerrufsrecht zusteht – das ist bei Dienstleistungen in der Regel nicht zulässig.
Möglich ist lediglich, dass das Widerrufsrecht nachträglich erlischt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entsprechende Klauseln wie „Kein Widerrufsrecht bei Dienstleistungen“ sind daher rechtlich unzulässig und können zu Abmahnungen führen.
WICHTIG!
Für Sie als Unternehmen heißt das: Nicht der Ausschluss, sondern die rechtssichere Herbeiführung des Erlöschens ist der einzige Weg, um sich vor Widerrufen nach Leistungserbringung zu schützen.
Es gibt Fälle, in denen das Widerrufsrecht für Dienstleistungen tatsächlich gesetzlich ausgeschlossen ist. Hier ein paar gängige Beispiele:
- Sie vermieten Hotelzimmer, Herbergen oder Autos für einen bestimmten Zeitraum.
- Sie erbringen Freizeitaktivitäten zu bestimmten Terminen. Beispiel: Konzertkarten
- Sie bieten Wetten oder Lotterieleistungen an.
5. Vertrag widerrufen: Ab wann läuft die Widerrufsfrist?
Das Widerrufsrecht setzt im Rechtsgeschäft, also am Vertragsschluss, an. Anders als bei Waren kommt es also nicht auf eine Lieferung oder einen Leistungserhalt an. Ab dem Tag, an dem der Vertrag wirksam geschlossen wird, können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen.
Voraussetzung ist jedoch, dass Sie den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt haben. Fehlt eine korrekte Widerrufsbelehrung oder ist sie inhaltlich fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. In diesem Fall kann sich das Widerrufsrecht erheblich verlängern.
Eine korrekte und vollständige Widerrufsbelehrung ist entscheidend, um Rechtssicherheit zu schaffen und zu vermeiden, dass Verträge noch lange nach Vertragsschluss widerrufen werden können.
PRAXIS-TIPP
Als Unternehmer müssen Sie zur Ausübung des Widerrufsrechts Ihren Kunden ein Muster-Widerrufsformular bereitstellen. Das gesetzliche Muster-Widerrufsformular kann vom Verbraucher für den Widerruf genutzt werden, muss aber nicht. Der Widerruf kann formlos erfolgen, sollte aber bestenfalls aus Beweisgründen in Schriftform vorliegen. Ohne Angabe von Gründen kann der Verbraucher vor Ablauf der Widerrufsfrist den Vertrag widerrufen.
6. Rechtssichere Widerrufsbelehrung inkl. Muster-Widerrufsformular mit dem Widerrufsbelehrung Generator auf eRecht24 Premium erstellen
Sie sind als Unternehmer dazu verpflichtet, Verbrauchern verschiedene Informationen im Rahmen der Widerrufsbelehrung zur Verfügung zu stellen. Muster für die Widerrufsbelehrung gibt es im Internet zuhauf. Der Nachteil an diesen Mustern ist allerdings, dass sie nicht auf individuelle Anforderungen Ihrer Dienstleistung angepasst sind.
Wenn Sie juristischer Laie sind, raten wir Ihnen davon ab, das Muster auf eigene Faust anzupassen. Hier können sich schnell rechtliche Ungenauigkeiten oder Fehler einschleichen, die dazu führen, dass sich die Widerrufsfrist verlängert oder Sie abgemahnt werden.
Aus diesem Grund empfehlen wir allen Unternehmern, die im E-Commerce tätig sind, eRecht24 Premium. Hier finden Sie nicht nur einen Widerrufsbelehrung Generator, mit dem Sie Schritt für Schritt eine rechtssichere Widerrufsbelehrung nach Ihren Bedürfnissen erstellen können, sondern auch Generatoren für AGB, Impressum und Datenschutzerklärung. So stellen Sie Ihren Online-Shop im Handumdrehen rechtssicher auf.
7. Fazit zum Widerrufsrecht: Dienstleistungen
Für Sie als Unternehmen ist maßgeblich, dass Ihre Leistung klar in der Widerrufsbelehrung definiert ist und den im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht, um rechtliche Risiken beim Widerrufsrecht zu vermeiden. Zudem sollten Sie die Ausführung der Dienstleistung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden beginnen und sich bestätigen lassen, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald Sie die Dienstleistung vollständig erbracht haben.
In der Praxis zeigt sich: Die meisten Probleme entstehen nicht durch das Widerrufsrecht selbst, sondern durch unklare Abläufe und formale Fehler. Wird zu früh mit der Leistung begonnen, fehlt eine Checkbox im Bestellprozess oder ist die Widerrufsbelehrung unvollständig, kann ein Widerruf schnell teuer werden – selbst dann, wenn Sie bereits Zeit und Ressourcen investiert haben.
Wenn Sie Dienstleistungen online anbieten, sollten Sie das Widerrufsrecht daher von Anfang an fest in Ihre Prozesse einbauen. Klare Leistungsbeschreibungen, transparente Informationen für Ihre Kunden und eine sauber umgesetzte Zustimmung zum Leistungsbeginn sorgen dafür, dass Sie rechtssicher handeln und böse Überraschungen vermeiden.
Unser Widerrufsbelehrungs Generator auf eRecht24 Premium unterstützt Sie dabei, eine auf Ihr Business zugeschnittene Widerrufsbelehrung zu erstellen – ohne unnötige Risiken.
8. FAQ
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