Widerrufsrecht für digitale Inhalte

Digitale Inhalte verkaufen ohne Widerrufs-Chaos: Was Händler beachten müssen

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für digitale Inhalte gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht, welches jedoch vorzeitig erlöschen kann, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt und über den Verlust seines Widerrufsrechts informiert wird.
  • Achtung: Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen führen häufig zu Abmahnungen und Rückabwicklungen, selbst bei bereits genutzten Downloads.
  • Nutzen Sie den Widerrufsbelehrung Generator auf eRecht24 Premium, um eine rechtssichere Widerrufsbelehrung für digitale Inhalte zu erstellen.

Worum geht's?

Der Verkauf digitaler Inhalte über das Internet klingt für viele Unternehmer zunächst unkompliziert: kein Versand, keine Rücksendung, kein Lager. Doch gerade bei Fernabsatzverträgen lauern rechtliche Stolperfallen. Im Fernabsatz gelten strenge Vorgaben zum Widerrufsrecht. Eine falsche oder fehlende Belehrung kann dazu führen, dass der Käufer auch Wochen später noch widerruft, obwohl er Ihr digitales Produkt längst genutzt hat. Wer digitale Inhalte über das Internet verkauft, sollte daher genau wissen, wann ein Widerrufsrecht besteht, wann es erlischt und wie sich unnötige Risiken im digitalen Verkauf vermeiden lassen. Wir klären Sie auf!

 

1. Was sind “digitale Inhalte”?

Digitale Inhalte sind nach § 327 BGB Produkte, die ausschließlich digital bereitgestellt werden. Dies kann beispielsweise als Download, Stream oder Online-Zugriff geschehen. Wichtig ist, dass die Produkte ohne körperlichen Datenträger verkauft werden.

Folgende Produkte zählen zu digitalen Inhalten:

  • Software und Computerprogramme
  • Apps
  • Spiele
  • Musikdateien und Alben
  • Videos, Filme und Streams
  • elektronische Texte wie E-Books, PDFs und Whitepaper
  • Hörbücher und Podcasts
  • Online-Kurse, Webinare und Schulungsvideos
  • digitale Vorlagen, Templates und Grafiken

Entscheidend ist, dass der Kunde die Inhalte nur digital erhält und nutzt.

2. Wann gilt für digitale Inhalte ein Widerrufsrecht?

Grundsätzlich gilt: Auch für digitale Inhalte besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Genau das stellt viele Unternehmer vor ein praktisches Problem. Ein E-Book ist schnell gelesen, ein Hörbuch rasch gehört – dennoch könnte der Kunde den Vertrag widerrufen, obwohl er das Produkt vollständig genutzt hat.

Um diesen Nachteil auszugleichen, sieht der Gesetzgeber für digitale Inhalte eine Sonderregelung vor. Sie erlaubt es Ihnen, das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen zu lassen, sobald Sie dem Kunden Zugriff auf den Download oder Stream gewähren. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde vorab ausdrücklich zustimmt, dass Sie mit der Bereitstellung beginnen und darüber informiert ist, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.

Ohne diese ausdrückliche Zustimmung bleibt das Widerrufsrecht bestehen – selbst dann, wenn der Kunde den digitalen Inhalt bereits vollständig genutzt hat.

ACHTUNG!

Diese Regelung gilt ausschließlich für digitale Inhalte ohne körperliche Datenträger. Werden Inhalte z. B. auf CD oder Blu-ray verkauft, greifen die Sonderregeln nicht.

3. Checkliste: So setzen Sie das Widerrufsrecht für digitale Inhalte konkret um

Nach den rechtlichen Grundlagen stellt sich für viele Unternehmer die entscheidende Frage: Wie setze ich das Widerrufsrecht für digitale Inhalte in der Praxis korrekt um?

Denn kleine Formfehler im Bestellprozess reichen aus, damit das Widerrufsrecht trotz Download bestehen bleibt. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, welche Schritte zwingend erforderlich sind, damit das Widerrufsrecht rechtssicher erlischt und Sie Rückabwicklungen vermeiden.

Checkliste für Verkäufer von digitalen Inhalten
Sie können das Widerrufsrecht nur beschränken, wenn Sie wie folgt vorgehen:
  • Holen Sie die Zustimmung des Verbrauchers ein, dass Sie mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen dürfen.
  • Holen Sie die Bestätigung ein, dass dem Verbraucher bewusst ist, dass seine Zustimmung zum Erlöschen des Widerrufsrechts führt.
  • Stellen Sie sicher, dass diese Zustimmung vor Beginn der Bereitstellung erfolgt.
  • Verwenden Sie für die Einholung der Zustimmung eine Checkbox, die nicht vorangekreuzt ist.
  • Nehmen Sie diesen Vorgang in die Bestätigungsmail auf.

 

Eine rechtssichere Widerrufsbelehrung inkl. Muster-Widerrufsformular können Sie mit dem Widerrufsbelehrung Generator auf eRecht24 Premium erstellen: schnell, einfach und ganz auf Ihre Produkte angepasst. Probieren Sie es aus!

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4. Wann gibt es für digitale Inhalte kein Widerrufsrecht?

Digitale Inhalte sind nicht automatisch vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Anders als etwa bei maßgefertigten Waren entfällt das Widerrufsrecht nicht allein wegen der digitalen Form.

Ein rechtlicher Ausschluss greift nur dann, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 356 Abs. 5 BGB):

  • Es wird kein körperlicher Datenträger bereitgestellt und
  • der Verbraucher hat ausdrücklich zugestimmt, dass Sie mit der Bereitstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und
  • der Verbraucher hat bestätigt, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert.
  • Der Verbraucher hat eine Abschrift des Vertrages oder eine Vertragsbestätigung erhalten, die die zuvor genannten Punkte aufführt.

Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, besteht das Widerrufsrecht weiterhin – selbst bei bereits heruntergeladenen oder genutzten Inhalten.

PRAXIS-TIPP

Das Widerrufsrecht für digitale Inhalte erlischt nicht automatisch, sondern nur durch Ihr korrektes Vorgehen im Bestellprozess.

5. Widerrufsrecht für digitale Dienstleistungen: Was gilt?

Auch bei digitalen Dienstleistungen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 1 in Verbindung mit § 355 BGB. Unter digitale Dienstleistungen fallen alle Leistungen, die laufend oder zeitbezogen digital erbracht werden – dementsprechend also nicht als einmaliger Download zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Video-Streaming-Dienste (z. B. Netflix, Amazon Prime Video, Disney+, WOW)
  • Musik-Streaming-Dienste (Spotify, Deezer, Amazon Prime Music & Co.)
  • Live-Streams (Dazn, Twitch, Joyn etc.)
  • Hörbuch-Streaming-Dienste (Bookbeat, Audible usw.)
  • Online-Coachings und Beratungen
  • Webinare und virtuelle Veranstaltungen
  • Cloud-Services und Software-Abonnements (SaaS)
  • Hosting-, Speicher- und Plattform-Dienste

Das Widerrufsrecht bei digitalen Dienstleistungen erlischt wie bei digitalen Inhalten, wenn Sie mit der Leistung vor dem Fristablauf beginnen und der Kunde dem ausdrücklich zustimmt sowie den Verlust seines Widerrufsrechts bestätigt.

Zum Artikel

LESE-TIPP

Mehr zum Thema “Widerrufsrecht bei Dienstleistungen” lesen Sie in unserem Artikel.

Zum Artikel

6. Online-Handel nicht ohne Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular

Als Unternehmer sind Sie auch bei digitalen Inhalten dazu verpflichtet, ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu belehren. Sie müssen die Verbraucher klar, verständlich und vor Vertragsschluss darüber informieren,

  • ob ein Widerrufsrecht besteht,
  • unter welchen Voraussetzungen es erlischt,
  • und wie der Widerruf ausgeübt werden kann.

Damit das Widerrufsrecht bei Downloads vorzeitig erlischt, müssen Sie Verbraucher vorab entsprechend darüber informieren und deren ausdrückliche Zustimmung einholen.

AUFGEPASST!

Eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt schnell dazu, dass Widerrufe auch lange nach dem Kauf noch möglich sind – ein unnötiges Risiko, gerade bei Downloads.

Auch wenn das Widerrufsrecht bei digitalen Produkten häufig ausgeschlossen werden soll, müssen Sie das gesetzliche Muster-Widerrufsformular bereitstellen. Verbraucher sollen damit vor Ablauf der Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen per Brief, Telefax oder E-Mail die Möglichkeit haben, den Vertrag zu widerrufen. Das gilt auch, wenn das Widerrufsrecht kurz nach dem Kauf durch die Zustimmung des Verbrauchers erlischt.

7. Woher bekomme ich eine rechtssichere Widerrufsbelehrung für meinen Shop?

Im Internet kursieren zahlreiche kostenlose Muster für Widerrufsbelehrungen. Diese sind oft besonders beliebt bei Unternehmern. Das Problem: Diese Vorlagen sind oft veraltet, rechtlich unvollständig oder passen nicht zu Ihrem konkreten Geschäftsmodell – so etwa bei digitalen Inhalten oder Dienstleistungen. Das kann schnell zu Abmahnungen führen.

Der sichere, aber meist teure Weg ist die individuelle Erstellung durch einen spezialisierten Anwalt. Das lohnt sich allerdings nicht für jeden Shop. Wir empfehlen Ihnen daher, den Widerrufsbelehrung Generator auf eRecht24 Premium zu nutzen. Mit dem Generator erstellen Sie im Handumdrehen eine rechtssichere Widerrufsbelehrung - auch für digitale Inhalte. Unser kostenloser Update-Service warnt Sie rechtzeitig vor Gesetzesänderungen und Urteilen, die eine Anpassung der Rechtstexte nötig machen. So sparen Sie Kosten und minimieren rechtliche Risiken.

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8. Fazit

Der Verkauf digitaler Inhalte bietet viele Vorteile. Rechtlich gibt es allerdings einiges zu beachten. Gerade beim Widerrufsrecht entscheiden Details im Bestellprozess, ob Sie geschützt sind oder Rückabwicklungen und Abmahnungen riskieren. Einheitliche, saubere Formulierungen bei der Umsetzung sind hier das A und O.

Statt auf unsichere Muster oder teure Einzelberatungen zu setzen, empfehlen wir eRecht24 Premium. Mit dem Widerrufsbelehrung Generator erstellen Sie schnell und einfach rechtssichere Texte für Ihren Shop. So bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

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9. FAQ

Hat man bei digitalen Produkten ein Widerrufsrecht?

Ja, auch bei digitalen Produkten besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Vertrag gilt bereits als erfüllt, sobald Sie dem Kunden Zugriff auf das digitale Produkt geben, etwa durch einen Downloadlink oder eine Freischaltung. Das Widerrufsrecht erlischt nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, vor Fristablauf zu starten, und den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt.

Was zählt zur Kategorie digitale Inhalte?

Zu den digitalen Inhalten gehören alle Daten, die digital erstellt und bereitgestellt werden. Dazu gehören Software, Apps, E-Books, Online-Kurse, Musikdownloads, Videos, Cloud-Inhalte oder digitale Abonnements. Entscheidend ist, dass kein körperlicher Datenträger wie eine CD oder ein USB-Stick übergeben wird.

Gilt das Verbraucherrecht auch für digitale Inhalte?

Ja, das Verbraucherrecht gilt auch für digitale Inhalte. Verbraucher haben Anspruch auf klare Informationen, Transparenz, Widerrufsbelehrungen und funktionierende Inhalte. Zusätzlich gelten besondere Regeln zur Mängelhaftung, etwa wenn digitale Produkte nicht wie vereinbart funktionieren oder aktualisiert werden.

Kann man digitale Produkte stornieren?

Ob eine Stornierung möglich ist, hängt vom Zeitpunkt ab. Vor Beginn der Bereitstellung können Verbraucher in der Regel widerrufen. Nach dem Start der Ausführung ist eine Stornierung ausgeschlossen, sofern Sie die gesetzlich erforderlichen Zustimmungen korrekt eingeholt und dokumentiert haben. Ohne diese bleibt das Widerrufsrecht bestehen.

 

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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