Online-Shop Software

Online-Shops: Auswahl einer rechtssicheren und praktikablen Shop-Software

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Webshop-Software ist das Fundament für Online-Shop-Betreiber.
  • Da 90% der Shop-Abmahnungen auf den gleichen Fehlern beruhen, ist es essenziell, bereits bei der Softwareauswahl rechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
  • Wir geben Ihnen einen Überblick über praktische und rechtliche Kriterien, auf die es bei der Auswahl Ihrer Shop-Software ankommt.

Worum geht's?

Wenn Sie als Händler im Internet erfolgreich Produkte oder Dienstleistungen verkaufen wollen, benötigen Sie einen Online-Shop (auch E-Commerce Shop genannt). Ihr Shopsystem können Sie sich entweder neu programmieren lassen oder Sie nutzen eine Onlineshop-Software. In jedem Fall müssen Sie beachten, dass Sie im Rahmen Ihrer Online-Shop Software nicht nur auf Praktikabilität achten, sondern auch alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen können.

 

1. Vier Arten: Webshop-Softwares im Vergleich

Es gibt eine große Bandbreite an Webshop-Softwareanbietern, darunter z.B. Shopify, JTL Shop oder Shopware. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Arten von E-Commerce-Lösungen:

On-Premise Lösung

Wenn Sie eine Software nicht nur mieten, sondern kaufen wollen, sollten Sie sich für eine On-Premise-Software entscheiden. Dabei wird die Software über Ihre eigenen Server gehostet und intern gewartet. So ist die Software perfekt auf Ihre Bedürfnisse angepasst bzw. intern anpassbar.

ACHTUNG

Die Nachteile der On-Premise Lösung sind, dass sie zum einen sehr teuer ist und zum anderen ein großes internes Know-how erfordert. Daher eignet sie sich nicht für E-Commerce Einsteiger oder kleine Online-Shops.

Open-Source-Shopsysteme

Eine besonders günstige Alternative stellen Open-Source-Software dar. Open-Source bedeutet, dass ein Programmierer die Software meist kostenlos zur Verfügung stellt, solange die Lizenzbedingungen eingehalten werden. Der Vorteil ist, dass Sie die Software entsprechend Ihren Bedürfnissen anpassen können, vorausgesetzt Sie haben die entsprechende Programmier-Expertise. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, Open-Source-Software in Verbindung mit Hosting und Support zu erwerben. Somit ist auch ein Open-Source-Shopsystem für Einsteiger durchaus geeignet.

Plugin-Lösung

Bei der Plugin-Lösung handelt es sich um eine zubuchbare Option innerhalb eines Content-Management-Systems (z.B. WordPress). Ein solches Plugin ist meist preiswert oder sogar kostenlos. Wenn Sie bereits ein Content-Management-System für Ihre Webseite verwenden und diese um einen Onlineshop erweitern wollen, ist die Plugin-Lösung sinnvoll.

Software-as-a-Service (SaaS)

Bei SaaS-Lösungen wird Ihnen eine cloudbasierte Software als Dienstleistung angeboten. Das heißt, Sie “mieten” den Platz für Ihren Online-Shop bei einem Cloud-Anbieter gegen eine monatliche Gebühr. Die Besonderheit bei einer SaaS ist, dass der Anbieter für Wartungen und Hosting verantwortlich und gleichzeitig günstiger als konventionelle Webshop Softwares ist. Da der Dienstleister auch für automatische Software-Updates verantwortlich ist, bleibt Ihr E-Commerce-Shop stets auf dem aktuellsten Stand und ist somit gut vor Ausfällen und Hackerangriffen geschützt. Ein SaaS-Shopsystem wird meist in verschiedenen Tarifen angeboten und kann daher für Sie eine preiswerte Lösung sein. Gerade bei E-Commerce Einsteigern ist SaaS sehr beliebt.

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MEHR LESEN

Wenn Sie sich für eine SaaS-Lösung entscheiden, sollten Sie das Thema Datenschutzrecht nicht vergessen. Lesen Sie in unserem Artikel zum Thema: "Software as a Service (SaaS): Darauf sollten Sie beim Datenschutz achten".

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2. Auswahlkriterien für Ihre Webshop-Software

Welche Software-Lösungen für Ihren Online-Shop am besten geeignet ist, sollte Sie nach folgenden Kriterien abwägen:

Checkliste
Wichtige Kriterien bei der Auswahl einer Online-Shop Software
  • Kosten
  • Übersichtlichkeit und Benutzerfreundlichkeit
  • Flexibilität und Anpassbarkeit z. B. per Drag-and-Drop-Editor
  • Hosting-, und Wartungsservice
  • regelmäßige Updates & Stabilität
  • IT-Kapazitäten im eigenen Team
  • SSL-Verschlüsselung
  • DSGVO-konform und rechtssicher
  • Funktionen
    • Kundenkonto (Bestellübersicht, Adressdaten etc.)
    • Online-Marketing & Suchmaschinenoptimierung
    • Mobile Shopping
    • verschiedene Währungen
    • Mehrsprachigkeit
    • Verwaltung und Analyse (z. B. Anzahl der Bestellungen, Umsatz etc.)
    • Support
    • Rechnungserstellung
    • Zahlungsmittel
    • Versandoptionen
  •   Schnittstellen

 

3. Rechtliche Faktoren bei der Auswahl Ihrer E-Commerce-Software

Da es neben funktionalen Aspekten auch auf die rechtliche Komponente ankommt, erhalten Sie nachfolgend einen Überblick über rechtliche Faktoren, die Sie bei der Wahl Ihres Shopsystems berücksichtigen sollten.

Impressum

Ein Impressum ist ein verpflichtender Bestandteil Ihres Online-Shops und muss auch an der richtigen Stelle stehen. Beachten Sie daher bei der Wahl Ihrer Shopsoftware, dass Ihr Impressum nach § 5 DDG (ehemals TMG) “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” eingerichtet werden kann. Das bedeutet, Ihr Impressum sollte in der Menüleiste oder im Footer stehen können und so von jeder Unterseite Ihres Shops innerhalb von zwei Klicks erreichbar sein. Eine Checkliste für das Impressum Ihres Online-Shops finden Sie in diesem Beitrag “Online-Shop-Betreiber aufgepasst: Diese Pflichtangaben müssen Sie für Ihr Impressum berücksichtigen”.

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Widerrufsbelehrung

Ein essentieller Bestandteil Ihres Webshops ist es, Ihre Kunden auf das 14-tägige Widerrufsrecht hinzuweisen. Sie müssen dafür ein Widerrufsformular auf der letzten Checkout-Seite im Bestellprozess zur Verfügung stellen. Darüber hinaus müssen Sie das Widerrufsformular in speicherbarer Form (bestenfalls als PDF) Ihren Kunden mit Abschluss des Vertrags zusenden.

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Wenn Sie sich ausführlich zum Thema Widerrufsrecht informieren wollen, lesen Sie unserem Artikel zum Thema “Widerrufsrecht im Überblick: Wichtige Änderungen in Widerrufsbelehrung & Co. für Onlineshops".

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Preisangabe

Die PreisangabenVO verlangt von Online Händlern entsprechend den Grundsätzen der Preiswahrheit und Preisklarheit, dem Kunden leicht erkennbar alle Kosten aufzulisten, die ihm beim Kauf entsprechender Artikel aus dem Online Shop erwarten. Insbesondere sind Sie verpflichtet, die anfallenden Versandkosten gesondert anzugeben. Gerade nicht ausreichend erscheint es nach einer Entscheidung des OLG Hamburg (Beschluss vom 20.05.2008 – Az.: 3 U 225/07), wenn der Händler die Versandkosten nur am unteren Ende des Online-Shops, ohne Zuordnung zum Angebot (z. B. Sternchen oder Link), anzeigt.

Ihr rechtssicherer Online-Shop sollte daher in der Lage sein, dem Verbraucher die zu erwartenden Gesamtkosten inkl. Mehrwertsteuer sowie zusätzliche Versandkosten (z. B. per Link dem Produkt zuordenbar) darstellen, um den Vorgaben der PAngV zu genügen.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Preissuchmaschinen

Oftmals bedienen sich Händler im Internet sog. Preissuchmaschinen, um auf besonders attraktive Angebote in ihrem Shop aufmerksam zu machen. Der BGH entschied in einem Urteil vom 11. März 2010 (Az.: I ZR 123/08), dass bei Änderungen von Preisen im Online Shop diese zunächst in der Preissuchmaschine geändert werden müssen. Erst nach dortig erfolgter Änderung dürfen die Preise auch im Online Shop angepasst werden. Im Optimalfall ist eine Shop-Software daher so gestaltet, dass sie die Preisänderung zunächst in der Preissuchmaschine vornimmt und – sobald diese erfolgt ist – auch im jeweiligen Online Shop vornimmt.

AGB

Wenn Sie in Ihren Online-Shop AGB einbinden, müssen Sie die Möglichkeit haben, diese an der richtigen Position im Shop anzubringen, damit sie Bestandteil der Verträge mit Ihren Kunden sind. Dies kann z. B. durch Darstellung der AGB und einer Checkbox vor Abschluss der Bestellung passieren.

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Lieferzeit

Wenn Sie angeben, welche Lieferzeit ein bestimmtes Produkt hat, sollten Sie darauf achten, dass die Angabe möglichst exakt in der Shop-Software angezeigt wird. Angaben wie „in der Regel 1-2 Werktage“ können als zu ungenaue Lieferzeitangabe wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig sein, so das OLG Bremen in einem Urteil vom 08. September 2009 (Az.: 2 W 55/09). Für den Kunden sei im Einzelfall nicht erkennbar, wann die Lieferung „in der Regel“ erfolge und wann ein Ausnahmefall vorliege. Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass sich die Angaben über Lieferzeiten an die tatsächlichen Bestandsdaten der jeweiligen Produkte im Rahmen der Shop-Software anpassen lassen.

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LESETIPP

Wenn Sie noch mehr Rechtstipps u. a. zu Produktbildern und Newsletter für Ihren Onlineshop erhalten wollen, lesen Sie unseren Artikel zum Thema “Abmahnfallen: Wie Onlineshop-Betreiber Verstöße im Onlinehandel vermeiden und Ihren Online-Shop rechtssicher gestalten”.

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4. Besonderheiten beim Mobile Shopping

Mit der verstärkten Entwicklung hin zum Mobile Shopping via Smartphone oder Tablets sollten Shop-Händler beachten, dass alle gesetzlichen Pflichtangaben wie beispielsweise das Impressum, die Widerrufsbelehrung oder die Preisangabe, im mobilen Bereich ebenso umgesetzt werden müssen wie im klassischen Online Shopping.

AUFGEPASST

Ein Online Shop sollte also erst dann auch mobil „online“ gehen, wenn die rechtlichen Anforderungen auch technisch durch die Shop-Software umgesetzt werden können.

5. Anwaltliche Unterstützung

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Online-Shop alle rechtlichen Vorgaben richtig umsetzt, sollten Sie eine anwaltliche Prüfung in Anspruch nehmen. Aufgrund der zahlreichen Sondervorschriften und der sich ändernden Rechtslage drohen Betreibern eines rechtswidrigen Online-Shops jederzeit Abmahnungen durch Mitbewerber.

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Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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