Worum geht's?
Wenn Sie als Händler im Internet erfolgreich Produkte oder Dienstleistungen verkaufen wollen, benötigen Sie einen Online-Shop (auch E-Commerce Shop genannt). Ihr Shopsystem können Sie sich entweder neu programmieren lassen oder Sie nutzen eine Onlineshop-Software. In jedem Fall müssen Sie beachten, dass Sie im Rahmen Ihrer Online-Shop Software nicht nur auf Praktikabilität achten, sondern auch alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen können.
1. Vier Arten: Webshop-Softwares im Vergleich
Es gibt eine große Bandbreite an Webshop-Softwareanbietern, darunter z.B. Shopify, JTL Shop oder Shopware. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Arten von E-Commerce-Lösungen:
On-Premise Lösung
Wenn Sie eine Software nicht nur mieten, sondern kaufen wollen, sollten Sie sich für eine On-Premise-Software entscheiden. Dabei wird die Software über Ihre eigenen Server gehostet und intern gewartet. So ist die Software perfekt auf Ihre Bedürfnisse angepasst bzw. intern anpassbar.
ACHTUNG
Die Nachteile der On-Premise Lösung sind, dass sie zum einen sehr teuer ist und zum anderen ein großes internes Know-how erfordert. Daher eignet sie sich nicht für E-Commerce Einsteiger oder kleine Online-Shops.
Open-Source-Shopsysteme
Eine besonders günstige Alternative stellen Open-Source-Software dar. Open-Source bedeutet, dass ein Programmierer die Software meist kostenlos zur Verfügung stellt, solange die Lizenzbedingungen eingehalten werden. Der Vorteil ist, dass Sie die Software entsprechend Ihren Bedürfnissen anpassen können, vorausgesetzt Sie haben die entsprechende Programmier-Expertise. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, Open-Source-Software in Verbindung mit Hosting und Support zu erwerben. Somit ist auch ein Open-Source-Shopsystem für Einsteiger durchaus geeignet.
Plugin-Lösung
Bei der Plugin-Lösung handelt es sich um eine zubuchbare Option innerhalb eines Content-Management-Systems (z.B. WordPress). Ein solches Plugin ist meist preiswert oder sogar kostenlos. Wenn Sie bereits ein Content-Management-System für Ihre Webseite verwenden und diese um einen Onlineshop erweitern wollen, ist die Plugin-Lösung sinnvoll.
Software-as-a-Service (SaaS)
Bei SaaS-Lösungen wird Ihnen eine cloudbasierte Software als Dienstleistung angeboten. Das heißt, Sie “mieten” den Platz für Ihren Online-Shop bei einem Cloud-Anbieter gegen eine monatliche Gebühr. Die Besonderheit bei einer SaaS ist, dass der Anbieter für Wartungen und Hosting verantwortlich und gleichzeitig günstiger als konventionelle Webshop Softwares ist. Da der Dienstleister auch für automatische Software-Updates verantwortlich ist, bleibt Ihr E-Commerce-Shop stets auf dem aktuellsten Stand und ist somit gut vor Ausfällen und Hackerangriffen geschützt. Ein SaaS-Shopsystem wird meist in verschiedenen Tarifen angeboten und kann daher für Sie eine preiswerte Lösung sein. Gerade bei E-Commerce Einsteigern ist SaaS sehr beliebt.
MEHR LESEN
Wenn Sie sich für eine SaaS-Lösung entscheiden, sollten Sie das Thema Datenschutzrecht nicht vergessen. Lesen Sie in unserem Artikel zum Thema: "Software as a Service (SaaS): Darauf sollten Sie beim Datenschutz achten".
2. Auswahlkriterien für Ihre Webshop-Software
Welche Software-Lösungen für Ihren Online-Shop am besten geeignet ist, sollte Sie nach folgenden Kriterien abwägen:
- Kosten
- Übersichtlichkeit und Benutzerfreundlichkeit
- Flexibilität und Anpassbarkeit z. B. per Drag-and-Drop-Editor
- Hosting-, und Wartungsservice
- regelmäßige Updates & Stabilität
- IT-Kapazitäten im eigenen Team
- SSL-Verschlüsselung
- DSGVO-konform und rechtssicher
- Funktionen
- Kundenkonto (Bestellübersicht, Adressdaten etc.)
- Online-Marketing & Suchmaschinenoptimierung
- Mobile Shopping
- verschiedene Währungen
- Mehrsprachigkeit
- Verwaltung und Analyse (z. B. Anzahl der Bestellungen, Umsatz etc.)
- Support
- Rechnungserstellung
- Zahlungsmittel
- Versandoptionen
- Schnittstellen
- Buchhaltungssoftware
- Zahlungsdienstleister
- Versanddienstleister
- Datenschutzsoftware
3. Rechtliche Faktoren bei der Auswahl Ihrer E-Commerce-Software
Da es neben funktionalen Aspekten auch auf die rechtliche Komponente ankommt, erhalten Sie nachfolgend einen Überblick über rechtliche Faktoren, die Sie bei der Wahl Ihres Shopsystems berücksichtigen sollten.
Impressum
Ein Impressum ist ein verpflichtender Bestandteil Ihres Online-Shops und muss auch an der richtigen Stelle stehen. Beachten Sie daher bei der Wahl Ihrer Shopsoftware, dass Ihr Impressum nach § 5 DDG (ehemals TMG) “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” eingerichtet werden kann. Das bedeutet, Ihr Impressum sollte in der Menüleiste oder im Footer stehen können und so von jeder Unterseite Ihres Shops innerhalb von zwei Klicks erreichbar sein. Eine Checkliste für das Impressum Ihres Online-Shops finden Sie in diesem Beitrag “Online-Shop-Betreiber aufgepasst: Diese Pflichtangaben müssen Sie für Ihr Impressum berücksichtigen”.
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Widerrufsbelehrung
Ein essentieller Bestandteil Ihres Webshops ist es, Ihre Kunden auf das 14-tägige Widerrufsrecht hinzuweisen. Sie müssen dafür ein Widerrufsformular auf der letzten Checkout-Seite im Bestellprozess zur Verfügung stellen. Darüber hinaus müssen Sie das Widerrufsformular in speicherbarer Form (bestenfalls als PDF) Ihren Kunden mit Abschluss des Vertrags zusenden.
MEHR LESEN
Wenn Sie sich ausführlich zum Thema Widerrufsrecht informieren wollen, lesen Sie unserem Artikel zum Thema “Widerrufsrecht im Überblick: Wichtige Änderungen in Widerrufsbelehrung & Co. für Onlineshops".
Preisangabe
Die PreisangabenVO verlangt von Online Händlern entsprechend den Grundsätzen der Preiswahrheit und Preisklarheit, dem Kunden leicht erkennbar alle Kosten aufzulisten, die ihm beim Kauf entsprechender Artikel aus dem Online Shop erwarten. Insbesondere sind Sie verpflichtet, die anfallenden Versandkosten gesondert anzugeben. Gerade nicht ausreichend erscheint es nach einer Entscheidung des OLG Hamburg (Beschluss vom 20.05.2008 – Az.: 3 U 225/07), wenn der Händler die Versandkosten nur am unteren Ende des Online-Shops, ohne Zuordnung zum Angebot (z. B. Sternchen oder Link), anzeigt.
Ihr rechtssicherer Online-Shop sollte daher in der Lage sein, dem Verbraucher die zu erwartenden Gesamtkosten inkl. Mehrwertsteuer sowie zusätzliche Versandkosten (z. B. per Link dem Produkt zuordenbar) darstellen, um den Vorgaben der PAngV zu genügen.
Preissuchmaschinen
Oftmals bedienen sich Händler im Internet sog. Preissuchmaschinen, um auf besonders attraktive Angebote in ihrem Shop aufmerksam zu machen. Der BGH entschied in einem Urteil vom 11. März 2010 (Az.: I ZR 123/08), dass bei Änderungen von Preisen im Online Shop diese zunächst in der Preissuchmaschine geändert werden müssen. Erst nach dortig erfolgter Änderung dürfen die Preise auch im Online Shop angepasst werden. Im Optimalfall ist eine Shop-Software daher so gestaltet, dass sie die Preisänderung zunächst in der Preissuchmaschine vornimmt und – sobald diese erfolgt ist – auch im jeweiligen Online Shop vornimmt.
AGB
Wenn Sie in Ihren Online-Shop AGB einbinden, müssen Sie die Möglichkeit haben, diese an der richtigen Position im Shop anzubringen, damit sie Bestandteil der Verträge mit Ihren Kunden sind. Dies kann z. B. durch Darstellung der AGB und einer Checkbox vor Abschluss der Bestellung passieren.
Lieferzeit
Wenn Sie angeben, welche Lieferzeit ein bestimmtes Produkt hat, sollten Sie darauf achten, dass die Angabe möglichst exakt in der Shop-Software angezeigt wird. Angaben wie „in der Regel 1-2 Werktage“ können als zu ungenaue Lieferzeitangabe wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig sein, so das OLG Bremen in einem Urteil vom 08. September 2009 (Az.: 2 W 55/09). Für den Kunden sei im Einzelfall nicht erkennbar, wann die Lieferung „in der Regel“ erfolge und wann ein Ausnahmefall vorliege. Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass sich die Angaben über Lieferzeiten an die tatsächlichen Bestandsdaten der jeweiligen Produkte im Rahmen der Shop-Software anpassen lassen.
LESETIPP
Wenn Sie noch mehr Rechtstipps u. a. zu Produktbildern und Newsletter für Ihren Onlineshop erhalten wollen, lesen Sie unseren Artikel zum Thema “Abmahnfallen: Wie Onlineshop-Betreiber Verstöße im Onlinehandel vermeiden und Ihren Online-Shop rechtssicher gestalten”.
4. Besonderheiten beim Mobile Shopping
Mit der verstärkten Entwicklung hin zum Mobile Shopping via Smartphone oder Tablets sollten Shop-Händler beachten, dass alle gesetzlichen Pflichtangaben wie beispielsweise das Impressum, die Widerrufsbelehrung oder die Preisangabe, im mobilen Bereich ebenso umgesetzt werden müssen wie im klassischen Online Shopping.
AUFGEPASST
Ein Online Shop sollte also erst dann auch mobil „online“ gehen, wenn die rechtlichen Anforderungen auch technisch durch die Shop-Software umgesetzt werden können.
5. Anwaltliche Unterstützung
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Online-Shop alle rechtlichen Vorgaben richtig umsetzt, sollten Sie eine anwaltliche Prüfung in Anspruch nehmen. Aufgrund der zahlreichen Sondervorschriften und der sich ändernden Rechtslage drohen Betreibern eines rechtswidrigen Online-Shops jederzeit Abmahnungen durch Mitbewerber.
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