Onlineshop eröffnen: Kleingewerbe

AGB, Datenschutzerklärung, Widerruf & Co.: Das müssen Kleingewerbetreibende bei der Eröffnung eines Onlineshops beachten

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Möchten Sie mit einem Kleingewerbe einen Onlineshop eröffnen, können Sie sich mit der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
  • Auch ein Kleingewerbe ist ein richtiges Unternehmen: Sie müssen rechtliche Vorgaben beachten, Steuern zahlen und Informationspflichten umsetzen.
  • Melden Sie Ihren Shop unbedingt beim Gewerbeamt an und nehmen Sie Themen wie AGB, Datenschutz, Impressum und Widerrufsrecht nicht auf die leichte Schulter.

Worum geht's?

Wer als Kleingewerbetreibender einen eigenen Onlineshop eröffnet, steht nicht nur vor kreativen und unternehmerischen Herausforderungen – auch rechtlich gibt es einiges zu beachten. Themen wie AGB, Datenschutz, Impressum, Widerrufsrecht, Preisangaben und Verpackungspflichten sind kein „Nice to have“, sondern unerlässlich für ein erfolgreiches und rechtssicheres E-Commerce-Business. Wir verraten Ihnen, was Sie brauchen, um mit einem Kleingewerbe einen Onlineshop zu eröffnen und welche Anforderungen dieser erfüllen muss.

 

1. Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist nicht fest definiert, da es sich – obwohl oft angenommen – nicht um eine eigene Unternehmensform handelt. Auch die Kleinunternehmerregelung und das Kleingewerbe sind nicht das Gleiche. Es gibt aber dennoch ein paar Merkmale, an denen sich ein Kleingewerbe festmachen lässt. Dazu gehören zum Beispiel ein geringer Umsatz und wenige Mitarbeiter.

Im Vergleich zum “herkömmlichen” Gewerbe hat ein Kleingewerbe außerdem meist ein geringeres unternehmerisches Risiko. Viele Menschen, die sich selbstständig machen, starten nebenberuflich. Sie gründen ein Unternehmen, bleiben aber angestellt, um die Anfangsphase mit schwankenden Umsätzen über ein festes Einkommen abzusichern.

Auch benötigt die Gründung bzw. Anmeldung eines Kleingewerbes kein Startkapital, wie etwa eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH. Damit lässt sich die eigene Geschäftsidee mit einem Kleingewerbe ohne große Anfangsinvestitionen in die Tat umsetzen. Geht die Idee nicht auf, haften Kleingewerbetreibende allerdings mit ihrem Privatvermögen.

Was ist der Unterschied zur Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Sonderregelung im Umsatzsteuergesetz, die Unternehmer mit geringeren Umsätzen von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Dafür darf der Umsatz seit dem 01.01.2025 im vergangenen Geschäftsjahr maximal 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro betragen.

Es gibt noch eine weitere Einkommensgrenze, die Sie als Kleingewerbetreibender kennen sollten – und zwar die Grenze, die Ihnen die vereinfachte Buchführung erlaubt. Während Freiberufler immer von der Pflicht zur doppelten Buchhaltung befreit sind, gelten für Gewerbetreibende seit dem 17.04.25 folgende Grenzwerte:

  • jährlicher Umsatz von maximal 800.000 Euro (vorher 600.000 Euro) bzw.
  • jährlicher Gewinn von höchstens 80.000 (vorher 60.000 Euro)

Da Sie diese Grenzen als Kleingewerbetreibender in der Regel nicht überschreiten, dürfen Sie für die Steuererklärung statt einer Bilanz eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) abgeben. Das bedeutet weniger Aufwand und geht auch ohne Steuerberatung.

2. Was braucht man, um einen Onlineshop mit einem Kleingewerbe zu eröffnen?

Wollen Sie einen Onlineshop eröffnen, geht das auch mit einem Kleingewerbe – denn entscheidend ist nicht, was Sie verkaufen, sondern welche Umsätze Sie erzielen. Mit einem Kleingewerbe zählen Sie vor dem Finanzamt nicht als Kaufmann (deswegen dürfen Sie auch eine vereinfachte Buchführung machen). Dementsprechend kommen aber auch nur zwei Rechtsformen für den Shop infrage.

Sie können entweder ein Einzelunternehmen oder eine GbR gründen. Für letzteres braucht es mindestens zwei Gesellschafter, ein Einzelunternehmen können Sie auch allein gründen. Haben Sie sich entschieden, geht es an die Anmeldung des Kleingewerbes. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, wie es geht.

Gewerbe anmelden

Der erste Schritt hin zum eigenen Onlineshop ist die Gewerbeanmeldung, durch die Sie Ihren Gewerbeschein erhalten. Den benötigen Sie für die Eröffnung Ihres Shops – denn erst mit einem angemeldeten Gewerbe dürfen Sie unternehmerisch tätig werden. Zuständig für die Gewerbeanmeldung ist das Gewerbeamt an Ihrem Wohnort.

PRAXIS-TIPP

Viele Gewerbeämter bieten mittlerweile eine unkomplizierte (und günstigere) Online-Gewerbeanmeldung an. Über die Unternehmensgründung informiert das zuständige Gewerbeamt im Anschluss das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und die IHK.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Nach der Gewerbeanmeldung kontaktiert Sie das Amt für Finanzen mit der Bitte, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Dieser enthält auch Anmerkungen zur Kleinunternehmerregelung: Sie können sich frei entscheiden, ob Sie die Regelung in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Verzichten Sie darauf, gilt der freiwillige Wechsel in die Regelbesteuerung für die nächsten fünf Jahre. Sie müssen dann Umsatzsteuer erheben, sind aber auch zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung können Sie via Post zurückschicken oder online über ELSTER, das Onlineportal der Finanzämter, ausfüllen. Hat das Finanzamt den Fragebogen bearbeitet, bekommen Sie eine Steuernummer zugeteilt. Diese benötigen Sie, um Rechnungen zu schreiben.

Mitglied bei der IHK oder HWK werden

Auch wenn Sie nur ein “kleines” Gewerbe gründen, sind Sie verpflichtet, Mitglied in der Industrie- und Handelskammer zu werden. Die IHK wird Sie nach der Gewerbeanmeldung per Post kontaktieren und Sie über die Rahmenbedingungen der Mitgliedschaft informieren. Die Kosten dafür hängen von der Unternehmensform, Ihrem Gewinn und Ihrem Umsatz ab.

Für Kleingewerbetreibende ist die IHK-Mitgliedschaft in den ersten beiden Jahren nach der Existenzgründung beitragsfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (u. a. Gewinn von maximal 25.000 Euro). Befreit bleiben Unternehmer, deren Gewinn weniger als 5.200 Euro im Jahr beträgt.

Kleingewerbe bei den Berufsgenossenschaften anmelden

Sobald Sie ein Gewerbe anmelden, müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei Ihrer Berufsgenossenschaft melden. Versicherungspflichtig sind Sie aber nur, wenn Sie Angestellte haben. Es steht Ihnen natürlich frei, sich mit Ihrem E-Commerce-Kleingewerbe freiwillig in der Berufsgenossenschaft zu versichern. Die Beiträge hängen von der Branche, Gefährdungsklasse und dem Umsatz ab.

GUT ZU WISSEN

Die Berufsgenossenschaft ist u. a. zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung. Sie sorgt dafür, dass Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren abgesichert sind. Arbeiten Sie solo-selbstständig, besteht keine Versicherungspflicht – meldepflichtig sind Sie aber trotzdem.

3. Was lohnt sich mehr: Eigener Shop oder Verkaufsplattform?

Möchten Sie sich mit einem Onlineshop selbstständig machen, können Sie sich grundsätzlich zwischen dem Aufbau eines eigenen Shops und dem Verkauf über etablierte Plattformen entscheiden. Beides hat seine Vor- und Nachteile:

 

Eigener Onlineshop mit Kleingewerbe

Verkauf über Plattform (Amazon, eBay, Etsy etc.)

Startaufwand

mittel bis hoch

gering

Technisches Know-how

erforderlich (nicht unbedingt bei Baukastensystemen)

kaum nötig

Kosten

Fixkosten für Hosting, Domain, Shop-Software

Verkaufsprovisionen (abhängig von der Plattform)

Reichweite und Sichtbarkeit

anfangs gering, eigenes Marketing nötig

hoch, Plattform bringt Besucher

Marketing

SEO, Social Media Marketing, Ads liegen in eigener Verantwortung

Plattform bietet Sichtbarkeit, aber auch wenig Kontrolle

Wachstum

gut steuerbar, da unabhängig

Limitierungen möglich, da abhängig von der Plattform

Bei einem eigenen Shop müssen Sie alle rechtlichen Anforderungen selbst umsetzen. Bei Verkaufsplattformen stellt die Plattform diese Rahmenbedingungen zur Verfügung. Sie haben dadurch aber auch weniger Kontrolle und müssen die Nutzungsbedingungen der Plattform einhalten. Diese sehen Gebühren für den Verkauf vor, die bei einem eigenen Shop nicht anfallen. Dafür müssen Sie hier wiederum die komplette Infrastruktur selbst aufbauen.

Mit einem Kleingewerbe wird Sie der Aufbau eines eigenen Shops fordern, insbesondere wenn Sie noch nicht so viel Erfahrung haben. Der Verkauf über Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy kann hier sinnvoller sein, denn Sie können ohne viel technisches Know-how und großes Startkapital loslegen. Sie profitieren vom Vertrauen der Kunden in die Plattform und müssen sich nicht um das komplette Marketing und Branding selbst kümmern.

Dennoch ist ein eigener Shop langfristig die bessere Wahl – denn hier bauen Sie Ihre eigene Kundenbasis auf, haben Kontrolle über Preise, Design und Kundenbindung und müssen keine Provision an die Verkaufsplattform abführen, was Ihre Gewinne erhöht.

Viele Menschen, die sich mit einem eigenen Onlineshop selbstständig machen möchten, starten zunächst auf Amazon, eBay oder Etsy. Das kann sinnvoll sein, da Sie so ohne großes Risiko testen können, was sich gut verkauft und was eher nicht. Parallel können Sie sich einen eigenen Webshop aufbauen, um später Kunden gezielt von der Plattform in Ihren Shop zu lotsen.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Wichtig: Entscheiden Sie sich für den Verkauf über eine Plattform, unterscheiden sich die Vertragsbeziehungen zu denen eines eigenen Webshops. Das spielt u. a. eine Rolle bei der Frage, welche AGB Sie brauchen. Haben Sie einen eigenen Shop und einen Plattform-Shop, können Sie nicht die gleichen AGB nutzen. Was Sie stattdessen benötigen, klären wir im Artikel “So verkaufen Sie rechtssicher bei eBay, Kleinanzeigen, Etsy & Co.”.

4. Welche rechtlichen Anforderungen muss ein Kleingewerbe-Onlineshop erfüllen?

Auch ein kleiner Onlineshop ist rechtlich gesehen ein richtiges Unternehmen. Zwar gibt es für Kleingewerbetreibende einige Erleichterungen – etwa in Bezug auf Steuern und die Buchhaltung für Selbstständige –, doch die meisten Anforderungen gelten für alle Gewerbetreibende.

Wichtig sind vor allem:

  • Impressum mit Name, Anschrift, Kontaktdaten, ggf. USt-IdNr.
  • Datenschutzerklärung (DSGVO-konform)
  • AGB (optional)
  • Widerrufsbelehrung (es gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht mit Musterformular)
  • Versandinformationen (Preise, Lieferzeiten, Versandkosten)
  • Preisangabenverordnung (Preise inkl. Steuern und Versandkostenhinweis)

Je nachdem, welche Produkte Sie in Ihrem Onlineshop verkaufen, gelten zudem spezielle Kennzeichnungspflichten. So müssen z. B. Elektronikgeräte mit einem Batterieentsorgungshinweis gekennzeichnet werden, Verpackungen im Verpackungsregister registriert und lizenziert werden, Spielzeuge benötigen eine CE-Kennzeichnung und der Verkauf von Lebensmitteln geht nicht ohne gültiges Gesundheitszeugnis.

Richten sich Ihre Angebote an Verbraucher (B2C), müssen Sie weitere Informationspflichten für Onlineshops beachten, die sich u. a. aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergeben.

GUT ZU WISSEN

Gemäß UWG muss Werbung beispielsweise klar als solche erkennbar sein. Möchten Sie Produkte verlosen, braucht es leicht zugängliche und klar verständliche Teilnahmebedingungen für Ihr Gewinnspiel. Und möchten Sie Newsletter versenden, müssen Sie sich vorab die Einwilligung der Empfänger einholen.

5. Brauche ich ein Impressum?

Ja, Ihr Kleingewerbe-Onlineshop braucht ein Impressum – denn als Unternehmer unterliegen Sie der Impressumspflicht, egal wie groß Ihr Online-Business ist und wie viele Mitarbeiter Sie haben. Durch das Impressum wissen Ihre Kunden, mit wem sie es zu tun haben – Sie kommen damit also einer Ihrer oben genannten Informationspflichten nach.

Ein Impressum für Onlineshops beinhaltet bestimmte Pflichtangaben:

  • Name und Anschrift der Niederlassung des Online-Shops
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Gesetzlicher Vertreter/Geschäftsführer (bei Einzelunternehmern: Ihr Name)
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • ggf. Registerangaben
  • ggf. Umsatzsteuer-ID/Wirtschafts-ID
  • noch: Hinweis auf die EU-Streitschlichtungsplattform

WICHTIG

Seit 2016 mussten Onlineshop-Betreiber einen Hinweis und einen Link auf die EU-Streitschlichtungsplattform im Impressum einbinden. Zum 20. Juli 2025 wird die Plattform jedoch eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt sollten Sie ihn daher nicht mehr ins Shop-Impressum aufnehmen bzw. den Link und den Hinweis daraus entfernen.

Möchten Sie über eine Verkaufsplattform wie eBay oder Amazon verkaufen, benötigen Sie ebenfalls ein Impressum. Achten Sie beim Einpflegen darauf, dass es sich jederzeit innerhalb von zwei Klicks erreichen lässt und alle Pflichtangaben enthält. Ein korrektes Impressum für Ihren Shop können Sie ganz einfach und kostenlos mit unserem Impressum-Generator erstellen.

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6. Wie sieht’s aus mit der Datenschutzerklärung – geht es als Kleingewerbetreibender auch ohne?

Nein, das tut es nicht. Auch als Kleingewerbetreibender brauchen Sie eine Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist Pflicht für jede geschäftliche Website und jeden Shop, egal ob Kleingewerbe oder Großkonzern.

Der Grund: Eröffnen Sie einen Onlineshop, verarbeiten Sie personenbezogene Daten. Dazu gehören z. B. Namen von Kunden, Anschriften und Zahlungsdaten – Angaben, die Rückschlüsse auf eine konkrete Person zulassen. Ohne diese können Sie eine Bestellung nicht abwickeln. Sie müssen sie also erheben und verarbeiten. Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind personenbezogene Daten aber besonders geschützt. Und diesen Schutz müssen Sie als Unternehmer sicherstellen.

Dazu gehört, dass Sie Ihre Kunden darüber informieren, welche Daten Sie zu welchem Zweck erheben, auf welche DSGVO-Rechtsgrundlage Sie sich dafür berufen und was mit den Daten passiert. Nutzen Sie Trackingtools wie Google Analytics oder Matomo, gehört das ebenfalls hinein – so wie Ihr Newsletteranbieter, Informationen zur Zahlungsabwicklung und Angaben zur Speicherdauer der Daten.

Tipp: Als Kleingewerbetreibender können Sie eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung mit unserem Datenschutz-Generator online erstellen.

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Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Artikel “Von Abmahnungen bis Bußgeldern: Wie Online-Shop-Betreiber die DSGVO-Fallen vermeiden und ihre Kunden schützen”.

7. Woher bekomme ich AGB für meinen Kleingewerbe-Onlineshop?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dazu, standardmäßig Fragen zu klären – z. B. zur Abwicklung von Bestellungen, zu Zahlungsbedingungen oder Retouren. Eine AGB-Pflicht gibt es zwar nicht, sie sind aber sehr empfehlenswert. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihren Shop “nur” als Kleingewerbe betreiben. Schließlich ist das ebenfalls ein echtes Business – und das sichern Sie besser ab.

SCHON GEWUSST?

Machen Sie Ihre Shop-AGB leicht zugänglich, indem Sie sie z. B. im Footer verlinken und frühzeitig in den Bestellprozess einbinden. Ihr Kunde muss die AGB zur Kenntnis nehmen können. Um das sicherzustellen, können Sie z. B. eine AGB-Checkbox zum Anklicken vor Abschluss der Bestellung platzieren.

Nun aber nochmal zur Frage am Anfang: Woher bekommt man AGB für den Onlineshop? Zum einen können Sie natürlich Mustervorlagen aus dem Internet verwenden. Davon raten wir Ihnen aber ab – denn hierbei handelt es sich eben nur um ein Muster. Sie müssen es selbst anpassen, sonst passt es vielleicht gar nicht zu Ihrem Geschäftsmodell oder verstößt sogar gegen Urheberrechte (ja, auch AGB können urheberrechtlich geschützt sein).

Besser ist es, Sie lassen sich AGB professionell erstellen. Das können Anwälte und spezialisierte Dienstleister. Diese kosten aber natürlich Geld, und das oft nicht wenig. Günstiger sind AGB-Generatoren. Sind diese juristisch geprüft, erhalten Sie ebenfalls rechtssichere AGB. Unseren AGB-Generator finden Sie in eRecht24 Premium.

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8. Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht: Was muss ich beachten?

Verkaufen Sie mit Ihrem Kleingewerbe-Onlineshop an Verbraucher, müssen Sie das gesetzliche Widerrufsrecht beachten. Dieses beträgt für B2C-Geschäfte 14 Tage. Sollte sich Ihr Shop hingegen ausschließlich an Geschäftskunden richten, haben diese kein Widerrufsrecht. Ob Sie aus Kulanz eins einräumen, bleibt Ihnen überlassen.

Besteht ein Widerrufsrecht (B2C), bedeutet das für Sie als Shopbetreiber Folgendes:

  • Kunden haben 14 Tage Zeit, um eine Bestellung ohne Angaben von Gründen zu widerrufen.
  • Bei physischen Produkten beginnt die Frist mit Erhalt der Ware. Verkaufen Sie (auch) digitale Produkte, läuft sie ab Vertragsschluss. Hier kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden – z. B. bei Downloads von Templates oder bei Software.
  • Sie sind verpflichtet, Ihren Kunden eine Widerrufsbelehrung samt Widerrufsformular vor Abschluss der Bestellung (z. B. auf der Checkout-Seite) und nach der Bestellung (z. B. in der Bestellbestätigungs-E-Mail) zur Verfügung zu stellen.
  • Der Kunde ist nicht verpflichtet, das bereitgestellte Formular für den Widerruf zu nutzen, sondern kann den Online-Kaufvertrag mit Ihnen auch mündlich oder per E-Mail widerrufen.
  • Widerruft ein Kunde eine Bestellung, müssen Sie den Kaufpreis samt Versandkosten erstatten. Jedoch nur den Standard-, nicht Expressversand.
  • Für die Erstattung haben Sie ab dem Widerruf 14 Tage Zeit. Die Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn Sie die Ware zurückerhalten haben.

ACHTUNG

Informieren Sie Ihre Kunden nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht, fehlt das Widerrufsformular oder sind die Angaben in der Widerrufsbelehrung unvollständig, verlängert sich das Widerrufsrecht auf 12 Monate + 14 Tage.

9. Welche Steuern zahlt man bei einem Kleingewerbe?

Mit einem Kleingewerbe müssen Sie oftmals weniger Steuern abführen als mit einem herkömmlichen Gewerbe. Befreit sind Sie von der Steuerpflicht aber nicht, sondern Sie genießen nur vereinfachte Bedingungen – z. B. durch die Kleinunternehmerregelung. Folgende Steuern sollten Sie als Kleinunternehmer bzw. Kleingewerbetreibender kennen:

Einkommensteuer

Einkommensteuer fällt bei einem Kleingewerbe in jedem Fall an – außer, Sie machen keinen Gewinn, sondern Verlust. Gehen wir aber davon aus, dass Ihr Shop gut läuft, müssen Sie die vereinnahmten Gewinne versteuern. Es gibt zwar einen Freibetrag – der beträgt aber 2025 nur 12.096 Euro (bzw. 24.192 Euro für Ehegatten).

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer. Sie fällt bei Ihrem E-Commerce-Shop nur an, wenn Sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen (oder diese nicht in Anspruch nehmen möchten). Auch hier gibt es jährliche Umsatzfreigrenzen. Werden diese überschritten, fallen Sie ab dem folgenden Geschäftsjahr unter die Regelbesteuerung.

Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie von der Umsatzsteuerpflicht. Sie müssen diese als Online-Händler dann nicht erheben und an das Finanzamt abführen. Sie sparen sich damit u. a. den Aufwand der Umsatzsteuervoranmeldung, mit der Sie die Umsatzsteuer beim Finanzamt anmelden müssten.

GUT ZU WISSEN

Verkaufen Sie an Verbraucher, können Sie Ihre Waren durch den Umsatzsteuer-Verzicht günstiger anbieten (ohne 19 Prozent). Sie sind aber auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Müssen Sie viele betriebliche Anschaffung tätigen, ist das finanziell nachteilig.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer fällt nur an, wenn Sie den jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro überschreiten. Achtung: Im Gegensatz zur Umsatzsteuer ist hier nicht der Umsatz entscheidend, sondern der Gewinn. Wie hoch die Gewerbesteuer anfällt, hängt vom Hebesatz der Stadt bzw. Gemeinde ab, in der Sie Ihr Kleingewerbe angemeldet haben.

10. Was gibt es zu Verpackung, Versand und Produktkennzeichnungen zu wissen?

Auch bei Verpackung und Versand Ihrer Waren müssen Sie im Online-Handel einiges beachten. Zum einen gelten die Vorgaben des Verpackungsgesetzes. Dieses sieht u. a. vor, dass Sie die Verpackungen, die Sie in Verkehr bringen, beim zentralen Verpackungsregister LUCID anmelden und sich an einem sogenannten dualen System beteiligen müssen.

Kostenloser Versand und kostenlose Retouren lohnen sich wirtschaftlich mit einem Kleingewerbe oft nicht. Sollen Ihre Kunden den Versand selbst bezahlen, müssen Sie die anfallenden Versandkosten allerdings klar benennen (z. B. zzgl. 4,90 Euro Versandkosten). Alternativ können Sie die Versandkosten in Ihre Preiskalkulation einfließen lassen, sodass Ihre Kunden den Versand “versteckt” mitbezahlen. Auch ein Blick auf eine dynamische Preisgestaltung kann sich lohnen.

PRAXIS-TIPP

Geben Sie auch Lieferzeiten und -bedingungen an. Möchten Sie Ihre Waren nur in Deutschland liefern, müssen Ihre Kunden das wissen. Teilen Sie die voraussichtliche Lieferzeit so konkret wie möglich mit (z. B. “Lieferzeit: 3-5 Werktage"). Den Versanddienstleister, mit dem Sie versenden, können Sie nennen, müssen es aber nicht.

Je nach Produktart sind weitere Pflichtangaben im Online-Handel vorgeschrieben. Kosmetik darf z. B. nur mit Angaben zu Inhaltsstoffen, Hersteller, Mindesthaltbarkeit und Chargennummer verkauft werden. Textilien erfordern die Angabe der Materialzusammensetzung und Pflegehinweise. Bieten Sie in Ihrem Shop Produkte nach Gewicht/Volumen an (z. B. Seife oder Tee), müssen Sie den Grundpreis angeben (Preis pro 100 g/1 kg etc.).

11. Muss ein Online-Shop mit einem Kleingewerbe barrierefrei sein?

Nein, in der Regel muss ein Kleingewerbe-Onlineshop nicht barrierefrei sein. Zwar gilt ab dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die Barrierefreiheit von Webseiten, Apps, SaaS-Anwendungen und auch von Online-Shops vorschreibt – doch Shopbetreiber, die als Kleinstunternehmer gelten, fallen nicht darunter.

Kleingewerbe und Kleinstunternehmer sind zwar nicht das Gleiche, haben aber ähnliche Merkmale. Nach § 2 Nr. 17 BFSG betreiben Sie Ihr Business als Kleinstunternehmen, wenn Sie:

  • weniger als 10 Personen beschäftigen und
  • entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder
  • eine Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro verzeichnen.

Auf die leichte Schulter nehmen sollten Sie das BFSG trotzdem nicht – denn je nachdem, was Sie in Ihrem Onlineshop verkaufen wollen, können Sie durch Ausnahmeregelungen dennoch betroffen sein.

ACHTUNG

Stellen Sie z. B. digitale Inhalte und Produkte wie E-Books, Apps oder Buchungsfunktionen zur Verfügung oder verkaufen Sie in Ihrem Shop Smartphones, E-Book-Reader oder Tablets, gelten die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes auch für Sie.

Und noch ein Tipp: Eine barrierefreie Gestaltung Ihres Onlineshops lohnt sich auch dann, wenn Sie kein Gesetz dazu verpflichtet. Sie erreichen damit nicht nur mehr Kunden, wenn Sie auch auf die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen eingehen, sondern setzen auch ein wichtiges Zeichen für Inklusion und Kundenfreundlichkeit.

Wie Sie Ihren Shop barrierefrei gestalten, lesen Sie im Artikel “Inklusion im E-Commerce: So gestalten Sie Ihren Online-Shop barrierefrei”.

12. Checkliste: So eröffnen Sie Ihren Kleingewerbe-Onlineshop rechtssicher

Sie möchten mit einem Kleingewerbe einen Onlineshop eröffnen? In der folgenden Checkliste haben wir noch einmal alle Themen, die dabei wichtig sind, zusammengefasst.

Checkliste
Onlineshop als Kleingewerbe eröffnen
  • Rechtsform auswählen (Einzelunternehmen oder GbR)
  • Kleingewerbe anmelden (bei Gewerbeamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, IHK)
  • Verkaufsplattform wählen oder eigenen Shop aufbauen
  • AGB erstellen lassen (inkl. Punkten zu Lieferung, Zahlung, Haftung, Widerruf)
  • Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen
  • Vollständiges Impressum hinterlegen
  • Produktkennzeichnung je nach Produkt beachten (z. B. hinsichtlich Inhaltsstoffen, CE-Kennzeichnung, Warnhinweisen)
  • korrekte Preise inkl. MwSt. angeben bzw. auf Kleinunternehmerregelung hinweisen
  • wenn nötig: Angabe von Grundpreis, Preisangabenverordnung beachten
  • klare Angaben von Versandkosten, Lieferzeiten und Liefergebiet
  • keine irreführende Werbung
  • Einwilligung für das Setzen von Tracking-Cookies oder Versenden eines Newsletters einholen

 

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Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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