Amazon: AGB für Verkäufer

Verkaufen auf Amazon: Das müssen Händler zu AGB, Vertragstexten und Widerruf wissen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwältin Annika Haucke Rechtsanwältin Annika Haucke
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie über Amazon Waren verkaufen, werden verschiedene Verträge zwischen Ihnen, Ihren Käufern und Amazon geschlossen.
  • Verkaufen Sie als Amazon-Händler Produkte an Verbraucher, brauchen Sie Rechtstexte wie allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und eine Widerrufsbelehrung, die Sie nicht einfach aus Ihrem Onlineshop übernehmen dürfen.
  • Bei eRecht24 Premium können Sie mit unserem Generator speziell für Amazon-Shops konzipierte AGB erstellen - schnell & einfach.

Worum geht's?

In der Welt der digitalen Medien geht der Trend vor allem in Richtung E-Commerce. Wer keinen eigenen Onlineshop eröffnen möchte, kann sich beim Amazon Marktplatz anmelden und seine Produkte dort vertreiben. Viele Händler nutzen Online-Marktplätze wie Amazon bzw. den Amazon-Marketplace als zweites Standbein oder vertreiben ihre Produkte sogar ausschließlich bei Amazon. Welche Informationen und Hinweise müssen Sie beim Verkauf auf Amazon beachten? Wo erhalten Sie rechtssichere AGB für Amazon? Wir beantworten Ihnen diese und weitere Fragen in unserem Artikel.

 

1. Verkaufen bei Amazon gemäß IT-Recht

Die Vorteile des Verkaufs über den Amazon Marketplace liegen auf der Hand: Die Verkaufsplattform Amazon hat eine hohe Bekanntheit und viele Kunden, eine riesige Reichweite und übernimmt von der Zahlungsabwicklung über die Präsentation bis hin zur Lieferung der Waren viele Leistungen für die angeschlossenen Verkäufer. Verkäufe über amazon.de bringen somit einige Vorteile für Händler mit sich, weshalb diese ihr Business erweitern und nicht mehr nur stationär oder im klassischen Online-Shop aktiv sind.

Hohes Abmahnrisiko bei Amazon Marketplace

Leider sind Händler, die über Amazon Produkte vertreiben, aber auch einem hohen Abmahnrisiko ausgesetzt. Das liegt zum einen daran, dass Händler im Amazon-Shop zahllose gesetzliche Vorgaben im IT-Recht zum Thema Bestellung, Widerruf, Fernabsatz, Preisangaben, Produktkennzeichnung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) beachten müssen.

Zum anderen lassen sich Produkte zwar schnell bei Amazon Marketplace zum Verkauf einstellen, viele rechtliche Vorgaben lassen sich auf der Plattform von Amazon aber nicht so leicht umsetzen. Abmahnungen von Verkäufern auf der Plattform waren die Folge.

Wir geben Ihnen alle Informationen, die Sie haben müssen, um möglichst ohne Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten Artikel auf Amazon zu vertreiben.

2. Was ist beim Verkauf auf Amazon anders als beim Verkauf über den eigenen Online-Shop?

In einem Onlineshop schließt der Verkäufer einen Vertrag mit dem Käufer bzw. dem Verbraucher.

 

onlineshop-vertraege

 

Auf Plattformen wie Amazon und eBay gibt es aber mehrere Vertragsverhältnisse. Käufer und Verkäufer schließen zunächst mit Amazon als Plattformbetreiber einen Vertrag. Unabhängig davon wird dann zwischen Amazon und dem Käufer der eigentliche Kaufvertrag geschlossen.

 

amazon-vertraege

 

Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die rechtliche Gestaltung von Vertragstexten und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die auf Plattformen wie Amazon anders ausgestaltet und eingebunden werden müssen als im eigenen Online-Shop.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Amazon Händler

Wer als Unternehmer bei Amazon an Verbraucher verkauft, benötigt – direkt oder indirekt – eigene Amazon-AGB. Es gibt laut AGB Recht zwar keine gesetzliche Pflicht, bei Verträgen im Internet auch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden, es gibt aber zahlreiche gesetzliche vorgeschrieben Informationspflichten, die der Unternehmer gegenüber dem Kunden erfüllen muss, wenn er keine Abmahnung erhalten will.

Zudem sind die gesetzlichen Regelungen eher auf die Interessen der Kunden als auf die Interessen der Unternehmer ausgelegt. Indirekt gibt es also doch eine Pflicht, Amazon AGB zu verwenden. Denn mit allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Amazon haben Sie als Händler die beste Möglichkeit, diese Informationen abzubilden.

Geregelt werden sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), je nach Ausrichtung des Amazon-Shops, folgende Inhalte:

  • Zustandekommen des Vertrages
  • Zahlungsmodalitäten
  • Details zur Lieferung
  • Rücksendekosten bei Widerruf
  • Gewährleistungsregelungen
  • Korrektur von Eingabefehlern
  • Speichern von Vertragsdaten und Vertragssprache

WICHTIG

1. Bitte nehmen Sie für Amazon NICHT die AGB aus Ihrem Onlineshop oder irgendwelche x-beliebigen Muster-AGB. Diese können Sie aufgrund der rechtlichen Unterschiede beim Vertragsschluss nicht übernehmen. Sie brauchen eigene Amazon AGB.

2. Bitte kopieren Sie keine fremden AGB. Diese können zum einen urheberrechtlich geschützt sein, zum anderen wissen Sie nicht, ob es sich wirklich um AGB für Amazon handelt oder eher für einen Online Shop.

Setzen Sie daher besser auf professionelle Amazon-AGB, die von Experten erstellt wurden und regelmäßig geprüft werden. Nutzen Sie unseren AGB-Generator speziell für Amazon AGB im eRecht24 Premium-Bereich.

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4. Amazon und Widerrufsbelehrung

Auch bei Amazon gelten die Vorgaben des Fernabsatzrechts – Ihre Kunden haben ein Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass jeder Unternehmer seine Kunden (gilt bei Verbrauchern) ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehren und eine korrekte und aktuelle Widerrufsbelehrung einbinden muss. Dies ist Teil Ihrer Informationspflichten als Online-Händler. 

Hier gibt es einige Bedingungen von Seiten des Verkäufers zu erfüllen: Die Belehrung muss dem Verbraucher zum Beispiel per E-Mail oder Fax zugesendet werden, sonst beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Gerade der Punkt Widerrufsbelehrung wurde und wird sehr häufig abgemahnt. Nutzen Sie den Versand durch Amazon (Amazon Fulfillment) darf sich Ihre Widerrufsbelehrung nicht von der Amazon Widerrufsbelehrung unterscheiden.

Häufige Abmahnpunkte sind hier:

  • Eine veraltete Widerrufsbelehrung
  • Die Angabe einer falschen Widerrufsfrist
  • Nicht erlaubte Einschränkungen des Widerrufsrechts
  • ein falsches Muster-Widerrufsformular auf der Seite

Im eRecht24 Premium-Bereich stellen wir Ihnen eine spezielle Widerrufsbelehrung für Ihre Verkäufe auf amazon.de zur Verfügung.  

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5. Internationaler Verkauf auf Amazon

Immer mehr Unternehmer gehen dazu über, nicht nur in einem Land zu handeln, sondern bieten ihre Waren gleich in mehreren Ländern Europas an. Dies hat mehrere Vorteile:

Amazon gibt es in nahezu jedem Land Europas und Amazon ist in fast allen dieser Länder als eine der bekanntesten Verkaufsplattformen sehr gut aufgestellt. Verkäufer finden Millionen potentielle Käufer. Die Abwicklung von Zahlung und Versand übernimmt Amazon auch in vielen dieser Länder.

Der Nachteil ist: Wenn man als Händler in anderen Ländern seine Produkte vertreiben will, muss man sich auch an die dortigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere rund um den Kaufvertrag halten. Hier müssen oft die Rechtstexte wie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung angepasst werden.

Zwar gibt es – zumindest in Europa – in vielen Bereichen wie dem Widerrufsrecht ähnliche Regelungen und seit dem Jahr 2014 sogar eine europaweit einheitliche Regelung, in einigen Punkten müssen AGB und Rechtstexte dann aber inhaltlich an das jeweilige ausländische Recht angepasst werden.

Übersetzung von Rechtstexten

Hinzu kommt dann das Übersetzen der Rechtstexte in die jeweilige Landessprache. Denn die Endkunden müssen die Möglichkeit haben, Impressum, Datenschutzerklärung & Co. zur Kenntnis zu nehmen. Rechtstexte in deutscher Sprache reichen also nicht aus, wenn Sie auch über Amazon in Italien oder Frankreich Ihre Produkte vertreiben.

Zudem kaufen Kunden nur ungern Produkte bei einem Unternehmen, dessen Rechtstexte sie nicht verstehen können. 

Eigentlich müssten Sie also für jedes Land eine anwaltliche Beratung einholen und die Rechtstexte von einem Rechtsanwalt individuell erstellen lassen oder zumindest einen Übersetzer bezahlen, der Ihre Vertragstexte in der jeweiligen Landessprache übersetzt. Diese Variante ist rechtlich wohl am sichersten. Aus Kostengründen ist es aber nur für wenige Unternehmen möglich, bei der Erstellung der Rechtstexte die Hilfe von Rechtsanwälten einzuholen.

Wir bieten Ihnen auf eRecht24 Premium Rechtstexte für Ihr Business auf Amazon. Mit unserem eRecht24 AGB-Generator können Sie schnell und unkompliziert rechtssichere Amazon AGB erstellen. Dazu bieten wir auch einen Update-Service bei gesetzlichen Änderungen an. Probieren Sie es gleich aus!

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6. Abmahnungen bei Amazon

Nicht nur Online-Shops und Social-Media-Shops können von Abmahnungen betroffen sein. Sind Ihre Rechtstexte nicht auf aktuellem Stand oder fehlen Rechtstexte wie Datenschutzerklärung oder Impressum, drohen Ihnen als Amazon-Händler unangenehme Konsequenzen. Es gibt mehrere Gründe, warum Abmahnungen bei Amazon nach wie vor möglich sind:

  1. Die Konkurrenz bei Amazon ist sehr groß:

    Jeder Verkäufer kann die Angebote seiner Konkurrenz direkt einsehen und rechtliche Fehler z. B. bei den AGB oder der Widerrufsbelehrung abmahnen.

  2. Der Verkäufer ist für die Rechtstexte verantwortlich:
    Sind Sie als Händler auf dem Amazon Marketplace aktiv, müssen Ihre Verkaufsangebote den gesetzlichen Vorgaben und Informationspflichten in Deutschland entsprechen. Hierfür tragen Sie die Verantwortung und nicht Amazon.
  3. Amazon macht es seinen Händlern oft nicht leicht: Viele gesetzliche Vorgaben, die in Deutschland für Online-Händler gelten, lassen sich bei Amazon leider nur schwer umsetzen. Es gibt Urteile, die bestätigen, dass Anbieter beispielsweise AGB und Buttonlösung bei Amazon nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einbinden können. An einigen Stellen hat Amazon nachgebessert, an anderen Stellen ist die Rechtslage weiter umstritten.

Wichtig ist deshalb, dass man als Anbieter bei Amazon nicht ohne Not noch zusätzliche Angriffsfläche, etwa durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder unzulässige AGB, bietet. Nutzen Sie stattdessen rechtssichere Texte von eRecht24 und sichern Sie Ihr Business ab.

Bilder, Texte, Markenrechte

Neben den zahlreichen rechtlichen Fallstricken bei AGB, Vertragstexten & Co. gibt es auch bei Amazon „Abmahnklassiker“, die immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Dies sind Vorgaben, die für alle Shop- und Verkaufsseiten im Netz gelten, aber natürlich auch bei Amazon eingehalten werden müssen. 

Einige Beispiele finden Sie in der nachfolgenden Liste:

  • Urheberrechtsverletzungen durch Produktbilder oder Produktvideos ohne Lizenzvereinbarung
  • Produktbeschreibungen und Anleitungen werden ohne Erlaubnis übernommen
  • Anhängen an fremde Produktbilder
  • Nicht erlaubte Nutzung fremder Logos und Marken beim Verkauf
  • Mitbenutzung von EAN und ASIN auf Amazon

7. Fazit

Sind Sie als Verkäufer auf Amazon tätig, sind zahlreiche Informationspflichten zu beachten.
Ihre Rechtstexte sollten jedoch nicht nur einmalig erstellt, sondern auch regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.

Wussten Sie beispielsweise, dass die OS-Plattform Ende Juli 2025 eingestellt wurde und Impressum und AGB aktualisiert werden müssen?

Ein Impressum, AGB und eine Widerrufsbelehrung sind Pflicht, wenn Sie als Verkäufer auf dem Amazon Marketplace handeln. Auch eine Datenschutzerklärung darf nicht fehlen, da die Käufer über die Datenverarbeitungen bei Amazon informiert werden müssen.

AGB selber zu schreiben oder eine Widerrufsbelehrung aus dem Internet zu kopieren, ist keine gute Idee. Sind Klauseln unzulässig oder fehlen Pflichtangaben im Impressum, können Abmahnungen drohen.

Mit eRecht24 Premium sichern Sie sich und Ihr Business rechtlich ab. Wir bieten Ihnen Generatoren für Amazon AGB, Impressum und Widerrufsbelehrung. Unser Update-Service hält Sie auf dem Laufenden und Sie verpassen keine rechtlichen Neuerungen.

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8. FAQ

Welche Vorteile haben die AGB für den Verkäufer?

Es gibt keine Pflicht für Sie als Verkäufer allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden. Allerdings lassen sich durch AGB zahlreiche Informationspflichten gegenüber Endkunden erfüllen und Sie können Vereinbarungen zu Ihren Gunsten gestalten.

Wie viel Prozent Provision nimmt Amazon vom Verkäufer?

Verkaufen Sie Produkte auf Amazon, werden eine prozentuale Verkaufsgebühr oder eine Mindestgebühr fällig. Die Verkaufsgebühr hängt von der Produktkategorie sowie dem Gesamtverkaufspreis ab. Die Gebühr kann zwischen 8 % und 45 % betragen. Eine Übersicht über die Gebühren finden Sie bei Amazon Seller Central.

Wie kann ich AGB auf Amazon hinterlegen?

In Ihrem Amazon Seller Central Account können Sie Ihre AGB hinterlegen. Klicken Sie unter Einstellungen auf die Spalte Ihre Informationen und Richtlinien. Rechtssichere AGB für Amazon können Sie sich im eRecht24 Premium Bereich mithilfe unseres AGB-Generators erstellen.

Was muss ich als Kunde beachten, wenn mich der Verkäufer auf die AGB hinweist?

Werden Sie als Käufer auf die Geltung von AGB hingewiesen, sollten Sie diese durchlesen, da diese für Ihren Vertrag gelten sollen. Durch allgemeine Geschäftsbedingungen werden Bedingungen vereinbart, die Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben vorsehen. Allerdings ist hier nicht alles erlaubt und AGB können unwirksam sein, wenn Sie als Verbraucher unangemessen benachteiligt werden oder Verbraucherrechte ausgeschlossen werden.

Kann man AGB selber schreiben?

Als Händler können Sie AGB zwar selber schreiben oder Muster aus dem Internet nutzen, enthalten Ihre AGB dann aber unzulässige Klauseln, sind diese unwirksam. Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände können die Folge sein. Das Kopieren fremder AGB kann zudem urheberrechtliche Konsequenzen haben. Setzen Sie daher lieber auf professionelle AGB, die von Experten erstellt wurden.

Was sind die Nutzungsbedingungen von Amazon?

Wollen Sie Produkte via Amazon verkaufen, sollten Sie sich vorab mit den Nutzungsbedingungen von Amazon auseinandersetzen. Diese finden Sie bei Amazon Seller Central. Neben einem Verhaltenskodex für Verkäufer finden sich dort Rückgabebedingungen, Richtlinien für Produktrezensionen von Kunden und Vorgaben zu verbotenen Handlungen für Verkäufer.

 

 

 

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Rechtsanwältin Annika Haucke
Annika Haucke
Rechtsanwältin & Legal Writerin

Annika Haucke ist Rechtsanwältin und absolvierte darüber hinaus ein Journalismus-Studium. Seit mehr als 10 Jahren ist sie als Legal Writerin und Online-Redakteurin tätig. Sie hat bereits Texte für Steuerberatungsgesellschaften, Medienrechtsanwälte sowie für den Tagesspiegel und die Stiftung Warentest geschrieben. Seit 2020 ist Annika Haucke Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen im Internet-, Urheber-, Steuer- und Datenschutzrecht.

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