eBay Kleinanzeigen: AGB, Widerruf, Impressum & Haftung

Spielregeln für Erfolg: Wie Verkäufer & Käufer auf eBay Kleinanzeigen von AGB, Haftung und Widerruf profitieren

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Neben dem eigenen Online-Shop sind für Verkäufer auch Verkaufsportale wie Amazon, Kleinanzeigen oder Etsy für den Vertrieb der eigenen Waren beliebt.
  • Verkaufen Sie auf eBay Kleinanzeigen sollten Sie neben einem Impressum, einer Widerrufsbelehrung und einer Datenschutzerklärung auch über AGB verfügen.
  • Wenn Sie noch keine AGB für Ihren Auftritt bei Kleinanzeigen haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Siebert Lexow.

Worum geht's?

Mit 37 Millionen Nutzern (Stand: März 2023) führt eBay Kleinanzeigen die Liste der größten Kleinanzeigen-Dienste in Deutschland an. Aus der ursprünglichen Intention, dass Privatverkäufer anderen Privatpersonen gebrauchte Waren verkaufen, wurde mittlerweile auch ein Geschäft für Gewerbetreibende. Aber was müssen Sie beachten, wenn Sie als Verkäufer auf Kleinanzeigen agieren? Worauf sollten Käufer achten? Wir klären Sie auf.

 

eBay Kleinanzeigen heißt jetzt Kleinanzeigen.

Die Plattform wurde von einem schwedischen Unternehmen gekauft. Vertraglich wurde geregelt, dass der Name “eBay Kleinanzeigen” noch bis Mitte 2024 verwendet werden darf. Das Portal wurde zwar bereits umbenannt, da eBay Kleinanzeigen allerdings noch in aller Munde ist, verwenden wir diese Formulierung auch weiterhin in diesem Artikel.

I. eBay Kleinanzeigen für Verkäufer

1. Dürfen nur private Verkäufer auf eBay Kleinanzeigen inserieren?

Nein, auch gewerbliche Händler können eBay Kleinanzeigen nutzen. Auch wenn das Geschäft von Privat an Privat im Vordergrund steht, ist es gewerblichen Anbietern nicht verboten, Anzeigen einzustellen. Wichtig ist, dass Unternehmer dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte einhalten und den Käufern ein Widerrufsrecht einräumen müssen.

2. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei eBay Kleinanzeigen

Wann greift das Widerrufsrecht bei Verkäufen auf eBay Kleinanzeigen? Wichtig ist, dass es sich beim Vertrag auf Kleinanzeigen um einen Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher handelt. Die Eigenschaft als „Unternehmer“ bzw. als gewerblicher Händler ist dabei nicht anhand starrer Grenzen, sondern immer am jeweiligen Einzelfall zu entscheiden.

Das gilt vor allem, wenn der Händler regelmäßig neue Waren verkauft, eine gewisse Anzahl an Verkäufen in einer kurzen Zeit tätigt oder sonst planmäßig und dauerhaft größere Mengen an Waren anbietet.

Für das Widerrufsrecht muss ein „Fernabsatzvertrag“ vorliegen. Es ist zwar nicht möglich, bei eBay Kleinanzeigen per Mausklick einen Vertrag zu schließen, so wie es bei eBay der Fall ist. Aber ein Fernabsatzvertrag liegt auch vor, wenn die Vertragsanbahnung online erfolgt.

Das ist bei eBay Kleinanzeigen fast immer der Fall. Auch eBay selbst geht in den Ausführungen zu „Besondere Pflichten für gewerbliche Anbieter“ davon aus, dass ein Fernabsatzvertrag vorliegt, wenn der Vertrag per E-Mail, Telefon oder Fax geschlossen wird. Gewerbliche Anbieter müssen dann eine Widerrufsbelehrung einbinden.

Egal wo die Abwicklung des über eBay Kleinanzeigen geschlossenen Vertrages stattfindet, liegt in den meisten Fällen ein Fernabsatzvertrag vor. Hierbei genügt die online stattfindende Vertragsanbahnung.

Widerrufsbelehrung für eBay Kleinanzeigen

Wie bereits oben erklärt, müssen Sie eine Widerrufsbelehrung anbieten, sofern Sie als gewerblicher Händler auf eBay Kleinanzeigen agieren und Fernabsatzverträge abschließen. Hinzu kommt auch das seit Juni 2014 gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsformular.

Achten Sie darauf, dass Sie eine aktuelle Belehrung verwenden und diese den aktuellen Gesetzen entspricht. Bei eRecht24 Premium finden Sie Generatoren für Impressum und Datenschutzerklärung sowie Widerrufsbelehrungen für Online-Shops.

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Zusätzlich zur Widerrufsbelehrung müssen Sie für Ihre Kunden ein Widerrufsformular anbieten. Ein Muster-Widerrufsformular kann beispielsweise so aussehen:

An:
Muster-Firma
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
muster-firma@widerruf.de

Hiermit widerrufe ich den von mir geschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ______.

Bestelldatum der Ware: 01.01.2011
Name & Anschrift des Verbrauchers: Horst Widerruf, Hauptstraße 2, 12345 Musterstadt
Datum: 03.01.2011

Unterschrift: [nur bei Mitteilung auf Papier]

3. AGB für eBay Kleinanzeigen

Eigene AGB sind bei eBay Kleinanzeigen fast noch wichtiger als auf dem eBay Marktplatz. Hintergrund: Für den Marktplatz hat eBay selbst umfangreich geregelt, wie bei den verschiedenen Formaten ein Vertrag zustande kommt. Bei eBay Kleinanzeigen hält sich die Plattform da aber weitgehend raus. Sie als Verkäufer bestimmen, wie, wann und zu welchen Konditionen ein Vertrag geschlossen wird.

Wenn Sie diese Punkte nicht in AGB geregelt haben, kann es zu Streitigkeiten und rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Käufern kommen. Wir empfehlen Ihnen daher eBay Kleinanzeigen AGB zu nutzen.

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5. Wer trägt die Versandkosten?

Gewerbliche Verkäufer und Privatverkäufer können bei Kleinanzeigen direkt im Inserat die Versandkosten angeben. So können potentielle Käufer direkt neben dem Preis der Ware oder Dienstleistung die Versandkosten einsehen. Dies sorgt für Transparenz und spart Ihnen als Verkäufer elendige Diskussionen.

Sollten Sie die Versandkosten übernehmen, können Sie dies im Inserat angeben oder in den AGB regeln. Dies ist beispielsweise bei Versandkostenfreigrenzen Gang und Gäbe. Sie haben die Möglichkeit, Versandkosten direkt in den AGB anzugeben. Dann sollten Sie allerdings im Inserat den Zusatz “inkl. MwSt, zzgl Versandkosten” angeben.

6. Impressumspflicht auf eBay Kleinanzeigen

Das Telemediengesetz verlangt von Anbietern geschäftsmäßiger Telemedien, also insbesondere von gewerblichen Händlern, dass sie bestimmte Informationen in ihrer Kleinanzeige bereithalten.

Neben dem Namen, der ladungsfähigen Anschrift und einer Möglichkeit der elektronischen Kontaktaufnahme (z.B. Telefon, Fax, E-Mail) müssen sie unter anderem, sofern vorhanden, das Handelsregister und die entsprechende Registernummer sowie ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben. Auch ein Hinweis auf die Beteiligung an der Online-Streitbeilegung sollte nicht fehlen.

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7. Gewährleistung und Mängelhaftung bei eBay Kleinanzeigen

Gewährleistungsausschluss zwischen Privatpersonen ist erlaubt

Auch bei Verträgen zwischen Privatpersonen stehen dem Käufer erst einmal alle Gewährleistungsrechte zu, wenn die verkaufte Sache mangelhaft ist. Der Käufer hat dann verschiedene Rechte, beispielsweise auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung und schließlich Schadensersatz, die Sie als Verkäufer berücksichtigen müssen.

Allerdings können Privatverkäufer die Gewährleistungsrechte bei eBay Kleinanzeigen – wie auch auf der Auktionsplattform von eBay – ausschließen. Dies ist zwischen privaten Vertragspartnern erlaubt. Allerdings nur, wenn der Verkäufer Mängel der Ware nicht arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Auch beim Verkauf Privat an Privat gilt der Gewährleistungsausschluss - allerdings nicht automatisch. Der Verkäufer muss deutlich darauf hinweisen, dass es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung handelt. Nicht ausreichend sind Formulierungen wie:

  • “Keine Garantie.”
  • “Keine Rücknahme.”
  • “Ich kann keine Gewährleistung übernehmen.”

Wollen Sie als Privatverkäufer auf Nummer sicher gehen, schreiben Sie „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ in Ihr Inserat.

Unternehmer können die Gewährleistung nicht ausschließen

Wenn Sie „gewerblich“ verkaufen, können Sie die Gewährleistung nicht ausschließen. Auch bei eBay Kleinanzeigen kommt es nicht darauf an, ob Sie als Käufer denken oder behaupten, dass Sie „privat unterwegs“ sind. Es kommt auf die tatsächlichen Umstände an.

Wenn Sie also regelmäßig Neuware bei eBay Kleinanzeigen anbieten und in größerem Umfang handeln, gelten Sie automatisch als Unternehmer. Wenn Sie bei eBay Kleinanzeigen also „gewerblich unterwegs“ sind bedeutet das:

  1. Sie benötigen eine aktuelle Widerrufsbelehrung & AGB,
  2. Sie können die Gewährleistungsrechte der Kunden nicht ausschließen und
  3. Sie müssen Ihren Gewinn versteuern.

WICHTIG

Ein Haftungsausschluss bei eBay Kleinanzeigen gilt nur beim Verkauf Privat an Privat. Wenn Sie gewerblich bei Kleinanzeigen verkaufen, können Sie die Haftung nicht ausschließen.

8. Datenschutz auf Kleinanzeigen: Brauche ich eine Datenschutzerklärung?

Da Sie bei Kleinanzeigen in Kontakt mit dem Käufer treten und personenbezogene Daten wie Adresse und Name erfahren, findet eine Datenerhebung statt, die nicht rein privat erfolgt. In diesem Fall greift die DSGVO.

Nach Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 lit c DSGVO müssen Sie also eine Datenschutzerklärung auf eBay Kleinanzeigen zur Verfügung stellen. Diese kann unter dem Punkt “Rechtliches” in Ihrem gewerblichen Profil gespeichert und vom Nutzer eingesehen werden.

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9. Inserate auf eBay Kleinanzeigen richtig aufgeben - Inhalt und zugesicherte Eigenschaften

Wichtig ist, dass Sie beim Aufgeben von Kleinanzeigen als privater Verkäufer möglichst die Gewährleistung ausschließen. Vorsichtig müssen Sie auch bei bestimmten Eigenschaften sein, die Sie in der Beschreibung zusichern.

Wenn Sie beispielsweise ein Auto anbieten und schreiben "fahrbereit", dann muss das Auto auch fahren. Ein Gewährleistungsausschluss nutzt Ihnen in diesem Fall nichts.

Wenn Sie als Gewerblicher Kleinanzeigen aufgeben achten Sie auf entsprechende Rechtstexte:

  • Impressum
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung
  • Datenschutzerklärung

Natürlich spielt auch hier die Beschreibung der Artikel, Waren oder Leistungen eine Rolle. Gerade als Unternehmer gilt das, was Sie im Text dazu geschrieben haben. Viele Verkäufer schreiben zum Beispiel: "Das Fahrzeug ist fahrbereit" und versuchen dann über Formulierungen wie

“Die Beschreibung des Fahrzeuges im Internet dient lediglich der allgemeinen Darstellung und stellt keine zugesicherte Eigenschaft /Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar.”

wieder zurück zu rudern. Beides geht aber nicht. Wenn Sie als Verkäufer bestimmte Angaben zu Ihrer Ware machen, dann gelten diese Angaben auch. Es hilft nichts, diese Beschreibungen dann mit einer pauschalen Aussage wie "keine zugesicherte Eigenschaft" wieder zu relativieren.

10. Fazit für Verkäufer auf eBay Kleinanzeigen

Privatverkäufer sollten darauf achten, dass sie die Gewährleistung wirksam ausschließen. Wer gewerblich bei eBay Kleinanzeigen unterwegs ist, sollte darauf achten, dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden kann. Als gewerblicher Verkäufer müssen Sie den Kunden Rechtstexte wie eine Widerrufsbelehrung sowie eine Datenschutzerklärung und ein Impressum anbieten und sollten eigene AGB verwenden.

II. eBay Kleinanzeigen für Käufer

1. Wie schließe ich als Käufer einen Vertrag ab?

Anders als bei eBay konzentriert sich der Kleinanzeigenmarkt eigentlich auf ein lokales Publikum und auf Verträge zwischen Privatpersonen. eBay Kleinanzeigen tritt in Konkurrenz zu lokalen Anzeigenblättern. Oft steht bei der Abwicklung die persönliche Kontaktaufnahme bzw. Warenübergabe zwischen Käufer und Verkäufer im Vordergrund.

In den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für eBay Kleinanzeigen finden sich – anders als in den AGB für den eBay Marktplatz – keine Aussagen darüber, wie ein Vertrag zustande kommt. Wenn Sie einen Vertrag mit einem Verkäufer abschließen, richtet sich der Vertragsschluss entweder nach den AGB des Verkäufers oder nach den allgemeinen Vorschriften des BGB zum Vertragsschluss.

Das bedeutet, wenn Sie einen Verkäufer anrufen oder ihm eine E-Mail schreiben „Ich würde gern das Fahrrad für den angegebenen Preis kaufen“ und der Verkäufer sagt „OK“, dann haben Sie einen wirksamen Vertrag geschlossen.

2. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Käufer?

Auch bei Verträgen, die über eBay Kleinanzeigen geschlossen werden, haben Sie als Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ist das Fahrrad defekt und der Verkäufer hat nicht darauf hingewiesen, können Sie Ihre Mängelrechte geltend machen. Das Gesetz spricht dabei von Neulieferung, Reparatur, Wandelung, Minderung oder Schadensersatz.

ABER VORSICHT

Wenn es sich um einen privaten Verkäufer handelt, kann der Verkäufer die Gewährleistung und Sachmängelhaftung ausschließen. In diesem Fall haftet der Privatverkäufer nur, wenn er den Käufer arglistig täuscht. Beispielsweise einen Unfallwagen verkauft, dies aber in der Anzeige verschweigt.

Sie haben als Käufer ebenfalls Pflichten: Sie müssen die Ware bezahlen und abnehmen.

3. Betrug bei eBay Kleinanzeigen

Betrug bei eBay Kleinanzeigen ist leider ein häufiges Thema. Anders als beim Marktplatz von eBay ist eine Kontrolle der Verkäufer durch den Plattformbetreiber kaum möglich, da über die Seite selbst gar nichts verkauft wird, sondern es sich nur um eine Anzeigenseite handelt.

Auch bei Kleinanzeigen in einer Zeitung kann der Zeitungsverlag schließlich nicht prüfen, ob ein Inserat von einem seriösen Anbieter aufgegeben wird. Allerdings reagiert eBay oft sehr schnell, wenn betrügerische Inserate gemeldet werden und löscht diese Anzeigen.

Der Vorkasse Trick

Häufigster Trick von Betrügern ist, von den Käufern Vorkasse zu fordern. Ist die Ware bezahlt, ist der Verkäufer oft nicht mehr auffindbar und liefert nicht. Wenn das Geld weg ist und Sie als Käufer nicht einmal einen vollständigen Namen oder eine Anschrift des Verkäufers haben, wird es schwer, die Ware zu erhalten oder das Geld zurückzubekommen.

Besonders bei der Aufforderung zur Zahlung über eine PaySafeCard oder via der Freundefunktion von PayPal sollten Kunden vorsichtig sein, da diese im Betrugsfall so gut wie nicht nachzuverfolgen sind. Mittlerweile können Sie bei Kleinanzeigen auch per “Direkt Kaufen” Waren erwerben. Hierbei sind Sie durch einen Käuferschutz von Kleinanzeigen vor Betrug abgesichert.

Wichtige Tipps, um Betrug bei eBay Kleinanzeigen zu vermeiden:

  • Zahlen Sie nicht per Vorkasse, wenn Sie den Verkäufer nicht kennen oder die Ware noch nicht erhalten haben. Zahlungsabwicklungen auf Kleinanzeigen können Sie über die Plattform abgesichert tätigen per “Direkt Kaufen”.
  • Lassen Sie sich bei Neuware nicht von extremen Schnäppchenpreisen blenden.
  • Holen Sie die Waren wenn möglich persönlich ab und bezahlen Sie erst, wenn Sie die Ware geprüft haben.

4. Versand- und Verlustrisiko bei Privatverkäufen

In der Regel wird es bei Verkäufen auf der Plattform zu einer persönlichen Übergabe des verkauften Gegenstands kommen. Erst mit dieser Übergabe geht das Risiko der Verschlechterung der Sache auf den Käufer über.

Verlangt der Käufer jedoch, dass der Verkäufer die Sache versendet, so geht das Versandrisiko auf den Käufer bereits mit der Übergabe der Sache an den Zustelldienst über.

Liegt aber ein Verbrauchsgüterkauf (Verkäufer ist ein Unternehmer) im Sinne des § 474 Abs. 1 BGB vor, so geht bei einem Versendungskauf das Verlustrisiko erst dann auf den Käufer über, wenn er die Ware schlussendlich vom Postboten übergeben bekommt.

Für Käufe von Privat an Privat hat Kleinanzeigen im Laufe der letzten Jahre auf zahlreiche Betrugsfälle reagiert und mit der Direkt-kaufen-Funktion eine sichere Verkaufsvariante für Käufe, die nicht persönlich abgeholt werden können und versendet werden müssen, geschaffen.

Wollen Sie die Funktion nutzen, müssen Sie sich als Verkäufer und als Käufer verifizieren. Dies kann mittels des Ausweises geschehen. Kommt ein Paket nicht an oder ist die Ware nicht im entsprechend beschriebenen Zustand, greift Kleinanzeigen ein und schützt Sie als Käufer.

5. Versandkosten bei eBay Kleinanzeigen

Oft stellt sich die Frage, wer eigentlich die Versandkosten bei eBay Kleinanzeigen tragen muss. Antwort: Es kommt darauf an, was zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde.

Wollen oder können Sie die Ware nicht selbst abholen, können Sie den Verkäufer bitten, die Ware zu versenden. Sie tragen dann die Kosten, haften aber auch bei Verlust des Paketes selbst.

Sicherer ist es, die Direkt-kaufen-Funktion zu verwenden. Hier sorgt Kleinanzeigen für einen Käuferschutz und Sie bekommen im Falle eines Betrugs Ihr Geld zurück.

6. Fazit für Käufer

Checkliste
Sie sollten als Käufer unbedingt auf die folgenden Punkte achten
  • Zahlen Sie nicht per Vorkasse oder PayPal Freunde. Nutzen Sie stattdessen die Direkt-kaufen-Funktion, den Käuferschutz bei PayPal Waren & Dienstleistungen oder holen Sie die Ware persönlich ab.
  • Die Versandkosten werden vom Käufer getragen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
  • Privatverkäufer können die Sachmängelhaftung und Gewährleistung ausschließen.

 

 

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt
SEO-Redakteurin und Legal Writerin

Caroline Schmidt ist Online-Redakteurin und bei eRecht24 für Content und SEO zuständig. Als Legal Writer kümmert sie sich um die Aktualisierung bestehender Beiträge und bereitet sowohl alte als auch neue Texte verständlich auf. Nach ihrem Studium der Medienbildung konnte sie bereits erste redaktionelle Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten z. B. Arbeits-, Verkehrs- und Familienrecht sammeln.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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