AGB für Kleinunternehmer

Professionelles Business: Wie Kleinunternehmer von rechtskonformen AGB profitieren können

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Als kleiner Unternehmer brauchen Sie - wie alle anderen Unternehmer - nicht zwingend AGB, sie sind aber empfehlenswert.
  • Kleinunternehmer profitieren von Erleichterungen bei der Umsatzsteuer.
  • Die Begriffe Kleinunternehmer und Kleingewerbe haben unterschiedliche Bedeutungen, alle müssen aber abmahnsichere Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und Co. zur Verfügung stellen.

Worum geht's?

Sie verkaufen nebenbei Klamotten über ebay oder Produkte wie selbstgenähte Kissen bei Etsy? Oder Sie sind am Anfang Ihrer Selbstständigkeit als Onlineshop Betreiber oder mit einem anderen Business und haben noch geringe Umsätze? Dann sind Sie womöglich Kleinunternehmer und können steuerlich von Vereinfachungen profitieren. Aber brauchen Sie als Kleinunternehmer eigentlich besondere AGB? Und was gilt für Kleingewerbe, die nicht von der steuerlichen Vereinfachung Gebrauch machen? Lesen Sie mehr zu AGB für Kleinunternehmer in diesem Beitrag.

 

1. Gibt es eine AGB-Pflicht für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer haben genau wie jeder andere Unternehmer grundsätzlich keine Pflicht, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bereitzustellen. Sie können theoretisch mit jedem Kunden gesondert individuelle Verträge abschließen oder aber es greift die Rechtslage in Form anderer Gesetze wie den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder des Handelsgesetzbuches (HGB).

Ob das praktikabel oder sinnvoll ist, ist die andere Frage. Denn AGB dienen vor allem Ihnen als Unternehmer: Sie können unkompliziert wichtige Punkte im Vorfeld des Vertragsabschlusses festlegen, die Sie nicht jedes Mal wieder neu aushandeln müssen. Sie können z. B. Ihre Haftung begrenzen oder Rechtsstreitigkeiten über Ihre Vergütung verhindern.

Zudem zeigt die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Sie als Unternehmer professionell auftreten. Und: Wenn Sie als kleiner Unternehmer viele große Kunden haben, müssen Sie nicht jedes Mal erneut in den “Verhandlungskampf” treten.

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LESEEMPFEHLUNG

Weitere Infos rund um die AGB-Pflicht und Inhalte finden Sie in unserem Artikel “Wann brauchen Unternehmer und Shops AGB auf ihrer Website und was muss drinstehen?

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2. Welche Inhalte sollten die AGB für Kleinunternehmer enthalten?

Kleinunternehmer, Kleingewerbe, kleine Unternehmer… Es gibt viele verschiedene Begriffe, die hier kursieren - aber gibt es einen Unterschied? Ja, den gibt es! Um die Frage zu beantworten, welche Inhalte AGB für Kleinunternehmer enthalten sollten, muss deshalb unterschieden werden: und zwar zwischen Kleinunternehmern im engeren Sinne, Kleingewerben und anderen “kleinen Unternehmern”. Denn je nachdem, wovon die Rede ist, gelten andere Bestimmungen und dann haben Allgemeine Geschäftsbedingungen weitere Voraussetzungen.

Was ist ein Kleinunternehmer?

Der Begriff "Kleinunternehmer” meint streng genommen nur solche Unternehmer, die von der umsatzsteuerlichen Regel des § 19 UStG Gebrauch machen. Viele benutzen diesen Begriff aber pauschal für kleine Unternehmer, also solche, die nur nebenbei gewerblich tätig sind oder nur geringe Umsätze machen.

Kleingewerbe sind dagegen nach dem Handelsgesetzbuch Unternehmer, die jedoch keine Kaufleute sind und für die bestimmte HGB-Regeln keine Anwendung finden. Sie können nur natürliche Personen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sein. Sie sind allerdings meist hauptberuflich als Kleingewerbe tätig und nicht nur im Nebenerwerb.

Aber was ist denn nun die Kleinunternehmerregelung? Nach § 19 UStG müssen Unternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, keine Umsatzsteuer abführen. Das gilt, wenn ihr Umsatz:

  • im vorigen Jahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und
  • im aktuellen Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

WICHTIG

Sobald eine der Grenzen überschritten ist, können Sie als Unternehmer nicht mehr von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Und: Gründen Sie Ihr Unternehmen unterjährig, muss die Grenze herabgesetzt werden. Beispiel: Sie haben Ihre Tätigkeit am 1.7.2023 begonnen. Dann dürfen Ihre Vorjahresumsätze nicht mehr als 11.000 Euro betragen.

Die Kleinunternehmerregelung hat Vor- und Nachteile. Die wichtigsten:

  • Sie erspart Ihnen Bürokratie. Sie müssen keine Umsatzsteuer abführen, dürfen sich dann diese aber auch nicht vom Finanzamt erstatten lassen.
  • Wenn Sie nicht von § 19 UStG Gebrauch machen, müssen Sie Ihre Preise erhöhen, um die gleichen Einnahmen zu erzielen. Auf der anderen Seite können Sie als “normaler” Unternehmer die Vorsteuer ziehen, also die Umsatzsteuer erstatten lassen: Wenn Sie etwas für Ihr Unternehmen anschaffen, zahlen Sie am Ende nur den Netto-Preis.
  • Sie müssen die Kleinunternehmerregelung in Ihrer Rechnung und hinter den Preisangaben ausweisen.

AGB: Inhalte für Kleinunternehmer

AGB steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen, also vorformulierte Vertragsbedingungen - in der Regel gegenüber Verbrauchern (B2C), aber auch gegenüber Unternehmern (B2B). Privatpersonen genießen dabei einen besonderen Verbraucherschutz.

AGB werden dann Vertragsbestandteil, wenn Sie sie Ihren Kunden so präsentieren und darauf hinweisen, dass diese sie zur Kenntnis nehmen und aktiv der Geltung zustimmen (sofern sie Verbraucher sind. Gegenüber Unternehmern reicht es aus, wenn Sie der Geltung nicht widersprechen).

In einem Online Shop geschieht das zum Beispiel auf der Website im Rahmen des Bestellprozesses beim Kauf der Produkte oder Waren. Ein Link im Footer reicht dagegen nicht aus.

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LESESTOFF

Sie möchten Details zur Einbeziehung von AGB wissen? Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Artikel “Brauche ich eine Checkbox für meine AGB?”.

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Sie sind Kleinunternehmer und haben sich für AGB für Kleinunternehmer entschieden? Dann lesen Sie im nächsten Abschnitt, was in Ihre AGB hinein gehört. Im Übrigen gelten für AGB von Kleinunternehmern keine Besonderheiten gegenüber anderen Unternehmern.

AGB: Inhalte für Kleingewerbe und andere kleine Unternehmen

Auch alle anderen kleinen Unternehmer oder Kleingewerbe sollten bestimmte Inhalte in ihren AGB regeln. Diese Inhalte unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von denen, die jeder Unternehmer regeln sollte - unabhängig von der Unternehmensgröße. Dabei gilt wie immer: Sie haben die Wahl, welche Vertragsbedingungen Sie aufnehmen und welche nicht!

Folgende Inhalte kommen typischerweise in AGB vor:

  • Geltungsbereich: Für welche Geschäftsbereiche gelten die AGB (z. B. Warenbestellung, Dienstleistung, Abonnement)?
  • Vertragsschluss: Ab welchem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande (z. B. durch Auslösung der Bestellung, Lieferung, Bezahlung)?
  • Preisvorgaben: Unterschiede zwischen B2B- oder B2C-Bereich (Umsatzsteuer inklusive oder nicht, Kosten für Verpackung, Versand oder Zusatzleistungen)?
  • Zahlungsbedingungen: Wie können Kunden zahlen (Vorauszahlung, Ratenzahlung, Aufzählung der möglichen Zahlungsmethoden)?
  • Zahlungsfälligkeit: Wann müssen Kunden ihrer Zahlungspflicht nachkommen (meist bei Erhalt der Rechnung)?
  • Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Produkte sind bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum Ihres Unternehmens?
  • Termine für Lieferungen und Leistungen: Wann ist Ihr Unternehmen zur Lieferung verpflichtet, wann nicht (z. B., wenn Ware nicht verfügbar ist)?
  • Garantieleistungen: Welche Gewährleistungspflichten gelten (z. B. Neuwaren zwei Jahre, Gebrauchtwaren ein Jahr)?
  • Korrektur, Ersatz- und Mängelansprüche: Was passiert, wenn das Produkt beschädigt ankommt oder der Kunde nicht mit der Dienstleistung zufrieden ist?
  • Abnahme: Wichtig bei Werkverträgen, Regelungen zu Abnahmefristen und Bestimmungen zur Abnahmeverweigerung.
  • Haftungsausschlüsse/Haftungsbeschränkungen: Nur bei leichter Fahrlässigkeit, nicht in Bezug auf Personenschäden möglich.

3. Woher bekomme ich als Kleinunternehmer AGB?

Als Kleinunternehmer oder Kleingewerbe haben Sie wie jedes andere Unternehmen auch verschiedene Möglichkeiten, an Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu kommen: Sie können sie selbst schreiben, sich ein AGB Muster aus dem Internet besorgen, einfach fremde AGB aus dem Internet übernehmen (copy-paste), sie sich von einem Anwalt erstellen lassen oder einen AGB-Generator nutzen. Dabei sind die verschiedenen Methoden sehr unterschiedlich zu bewerten!

1. selbst schreiben

Sie möchten Geld sparen und Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst schreiben? Davon können wir Ihnen nur dringend abraten - sollten Sie kein Anwalt sein oder aus anderen Gründen Erfahrungen mit dem Formulieren von Rechtstexten haben. Hier muss ein Profi ran!

2. AGB Muster aus dem Internet / copy-paste

Eine fast genauso schlechte Idee ist es, fremde AGB aus irgendeinem anderen Onlineshop oder von einem sonstigen Anbieter zu kopieren! Das gilt nicht nur, weil Sie damit eine Urheberrechtsverletzung begehen - schließlich handelt es sich bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen um ein geschütztes Werk, dessen Verfasser gegen Sie rechtlich vorgehen kann.

Das gilt auch, weil diese rechtlich vollkommen falsch oder unzureichend sein könnten. Denn selbst wenn diese Geschäftsbedingungen einmal durch die Hände einer Kanzlei gegangen sind - wer sagt Ihnen, dass diese noch rechtlich aktuell sind? 

Und es gibt noch einen dritten Grund, warum Sie die Finger davon lassen sollten: Wenn Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden, die für ein anderes Unternehmen geschrieben wurden, können Sie sich nicht sicher sein, ob sie wirklich auf Ihr individuelles Unternehmen passen.

Daher ist es auch nicht ratsam, Muster AGB aus dem Internet zu verwenden. Sofern Sie diese nicht auf Ihr individuelles Geschäftsmodell und Ihre Vorstellungen anpassen, sind sie unzureichend. Und Sie können im schlimmsten Fall abgemahnt werden oder Probleme mit Ihren Kunden bekommen.

3. Anwalt

Eine viel bessere Wahl ist es, die AGB von einem Anwalt erstellen zu lassen - am besten von einem auf IT Recht spezialisierten Anwalt. Denn schreibt ein Anwalt Ihre AGB, der auf die Rechte von Online Shops spezialisiert ist und idealerweise sogar in einer IT Recht Kanzlei arbeitet, kennt er sich mit Sicherheit am besten mit dem Thema aus. Und weiß genau, worauf es für abmahnsichere Rechtstexte ankommt. Einziger Haken an der Sache: AGB vom Anwalt sind teuer!

4. AGB-Generator

Doch auch hierfür haben wir eine Lösung: Warum nutzen Sie nicht einen AGB-Generator, der mit auf IT Recht spezialisierten Anwälten entwickelt wurde? Diese Lösung ist für Sie unkompliziert, günstig und rechtssicher.

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Und wenn Ihr Business etwas kompliziert ist, lassen Sie die AGB einfach noch einmal von einer IT Recht Kanzlei prüfen.

4. Kosten für Kleingewerbe-AGB

Die Kosten für Kleingewerbe AGB müssen gar nicht hoch sein. Entscheiden Sie sich für das Premium-Paket Business inklusive AGB, zahlen Sie als kleiner Unternehmer lediglich 30 Euro im Monat. Und das Beste: Die Texte sind immer aktuell. Schließlich beinhaltet das eRecht24 Premium Paket einen Update Service. Und: Sie profitieren von weiteren abmahnsicheren Rechtstexten, die Sie benötigen.

Mit dem Premium-Paket von eRecht24 haben Sie eine kostengünstige Lösung. Und der Generator ist auf verschiedene Geschäftsmodelle anwendbar.

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5. Muss ich die AGB in verschiedenen Sprachen anbieten, wenn ich ein Kleingewerbe habe?

Bieten Sie Ihren Shop als Kleinunternehmer oder Kleingewerbe ausschließlich auf Deutsch an, brauchen Sie keine mehrsprachigen AGB. In diesem Fall richtet sich der Kauf schließlich auch nur an deutschsprachige Käufer. Sie bieten Ihre Leistungen auch in anderen Ländern an?

Dann brauchen Sie womöglich AGB in anderen Sprachen - jedenfalls dann, wenn Sie Ihren Shop in anderen Sprachen anbieten. Denn Sie haben Ihren Kunden gegenüber Informationspflichten, wenn diese Verbraucher, also Privatpersonen sind: Und das bedeutet auch, dass Sie diese Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen - dazu müssen diese sie verstehen.

6. eBay, Etsy und Co.: Das sollten Sie bei Ihren AGB fürs Kleingewerbe beachten

Sie haben einen Onlineshop bei eBay, Etsy und Co.? Dann bedenken Sie, dass auch die AGB dieser Anbieter gelten. Auf diesen Punkt müssen Sie in Ihren eigenen AGB unbedingt hinweisen. Es bietet sich daher an, für jeden einzelnen dieser Marktplätze eigene AGB zu erstellen.

7. Welche Rechtstexte brauchen Sie als Kleinunternehmer noch?

Ob als Kleinunternehmer, Kleingewerbe, kleiner Unternehmer oder Unternehmen, die eine andere Größe haben: Sie brauchen neben den AGB zwingend weitere Rechtstexte, wenn Sie online aktiv sind. Dazu gehören vor allem das Impressum, die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung. All diese Texte können Sie mit den eRecht24 Premium Generatoren erstellen.

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Alles Wichtige rund um das Impressum für kleine Unternehmen können Sie in diesem Artikel nachlesen: “Was muss bei Kleingewerben im Impressum stehen?”.

8. Fazit

Kleinunternehmer haben steuerliche Erleichterungen, Kleingewerbetreibende Erleichterungen bei der Buchführung, andere kleine Unternehmer profitieren eventuell auf andere Weise davon, dass sie nur im Nebengewerbe tätig sind. Egal, in welche Kategorie Sie fallen - alle diese Formen haben eines gemeinsam: Sie müssen ihren Kunden abmahnsichere Rechtstexte zur Verfügung stellen.

Auch wenn Sie AGB als kleiner Unternehmer wie jeder andere Unternehmer nicht zwingend brauchen - wir raten Ihnen dazu, denn sie haben viele Vorteile. Am einfachsten und sichersten ist es, wenn Sie Ihre AGB mit dem eRecht24 Premium Generator für Unternehmer erstellen.

FAQ: AGB für Kleinunternehmer

Brauche ich besondere AGB für Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer brauchen Sie wie alle anderen Unternehmer grundsätzlich gar keine AGB. Sie sind aber gerade in Ihrem Fall empfehlenswert. Im Übrigen unterscheiden sich AGB für Kleinunternehmer nicht von anderen AGB.

Welche Vorteile haben AGB für Kleinunternehmer?

AGB für Kleinunternehmer sind ratsam, weil Sie als Unternehmer nicht jedes Mal mit Ihrem Vertragspartner individuell Ihren Vertrag neu aushandeln müssen. Sie können selbst entscheiden, welche Punkte Ihnen wichtig sind und so vermeiden Sie Streitigkeiten. Außerdem stehen AGB für ein professionelles Auftreten und eine professionelle Darstellung Ihrer Website, was gerade für kleine Unternehmer entscheidend sein kann.

Was ist die Kleinunternehmer Regelung?

Wenn Sie bestimmte Umsätze nicht überschreiten, können Sie von der steuerlichen Vereinfachungsregel des § 19 UStG Gebrauch machen. In diesem Fall müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen. Sie können sich diese aber auch nicht vom Finanzamt erstatten lassen. Als Kleinunternehmer können Sie auch freiwillig Umsatzsteuer zahlen. Für manche hat die Kleinunternehmer Regelung Vorteile, für andere nicht. Das müssen Sie individuell entscheiden.

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ein Begriff des HGB und bezeichnet solche Unternehmer, die keine Kaufleute sind und deshalb auch bestimmte kaufmännische Pflichten nach dem HGB nicht erfüllen müssen, was z.B. die Buchhaltung angeht. Kleingewerbetreibende können nur natürliche Personen oder GbR sein, ansonsten werden sie ins Handelsregister eingetragen.

Welche Rechtstexte brauche ich als Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer, Kleingewerbe oder sonstiger Unternehmer brauchen Sie immer eine Datenschutzerklärung, ein Impressum und - sofern Ihre Kunden Verbraucher sind - eine Widerrufsbelehrung. Es ist essenziell, dass Sie abmahnsichere Rechtstexte haben, die Sie idealerweise von einer auf IT Recht spezialisierten Kanzlei erstellen. Noch besser und günstiger ist es, wenn Sie mit Anwälten entwickelte Generatoren nutzen, um Rechtstexte wie Datenschutzerklärung, Impressum, Widerrufsbelehrung und AGB zu erstellen.

 

Rechtsanwältin Annika Haucke
Annika Haucke
Rechtsanwältin & Legal Writerin

Annika Haucke ist Rechtsanwältin und absolvierte darüber hinaus ein Journalismus-Studium. Seit mehr als 10 Jahren ist sie als Legal Writerin und Online-Redakteurin tätig. Sie hat bereits Texte für Steuerberatungsgesellschaften, Medienrechtsanwälte sowie für den Tagesspiegel und die Stiftung Warentest geschrieben. Seit 2020 ist Annika Haucke Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen im Internet-, Urheber-, Steuer- und Datenschutzrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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