Worum geht's?
Jeder Webseiten-Inhaber weiß inzwischen - die eigene Unternehmens-Webseite und das Impressum gehen Hand in Hand. Ein Rätsel ist aber nach wie vor "was, wie, wann und wo" hinein muss. Wir erklären Ihnen, worauf Sie als Kleinunternehmer beim Impressum achten sollten.
1. Allgemeine Pflichtangaben im Impressum
Alle gewerblich genutzten Webseiten müssen ein Impressum - also eine Anbieterkennzeichnung - haben, denn sie unterstehen der Impressumspflicht. Das steht in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz/TMG) und dient dem Verbraucherschutz. Es gibt allgemeine Pflichtangaben, die für jede Person gelten, die einer Pflicht, ein Impressum zu führen, unterliegt. Grundsätzlich muss in jedes Impressum einer Internetseite folgendes:
- Angabe des Namens Ihres Unternehmens
- Angabe des Namens des Webseitenbetreibers / der verantwortlichen Person(en)
- Angabe der Anschrift Ihrer Niederlassung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
Zu den allgemeinen Angaben, kommen besondere Pflichtangaben hinzu, je nachdem für welchen "geschäftsmäßigen Online-Dienst" Sie das Impressum erstellen. Alle weiteren Pflichtangaben finden Sie in unserem Beitrag "Was gehört in ein Impressum?".
2. Besonderheiten Impressum Kleinunternehmer
Unternehmensform
Ein Kleingewerbe kann sowohl als Einzelunternehmen oder auch als "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) geführt werden. Haben Sie zum Betrieb Ihres Unternehmens eine GbR gegründet, müssen Sie diese Rechtsformbezeichnung "GbR" auch in Ihrem Impressum angeben.
WICHTIG
Die Bezeichnung "Kleinunternehmer" stellt keine eigene Rechtsform dar und muss nicht separat im Impressum aufgeführt werden. Sie gehört also nicht zu den Angaben der Unternehmensform wie beispielweise GbR, OHG, KG etc.
Kleinunternehmer-Impressum: Steuernummer bzw. Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IDNr.)
Der Ausdruck "Kleinunternehmer" wird benutzt, wenn ein Online-Unternehmer die steuerrechtliche Einordnung der Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Das ist möglich bis zu einer Umsatzgrenze von 22.000 € im Jahr. Als Kleinunternehmer iSv § 19 UStG haben Sie ein Wahlrecht, ob Sie die Umsatzsteuer abführen wollen.
Führen Sie sie ab, wird Ihnen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) zugeteilt. Dann müssen Sie diese auch zwingend im Impressum angeben. Entscheiden Sie sich aber gegen die Abführung der Umsatzsteuer, bekommen Sie auch keine Umsatzsteuer-ID. Dementsprechend können Sie die USt-ID nicht angeben und sind dazu auch nicht verpflichtet.
ACHTUNG
Haben Sie keine Umsatzsteuer-ID, müssen Sie allerdings die Wirtschafts-ID in Ihrem Impressum angeben. Haben Sie beide Nummern erhalten, greift das Alternativverhältnis gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG. Dieses besagt, dass die Angabe einer der beiden Nummern im Impressum ausreicht.
Handelsregister-Nummer
Da Kleinunternehmen als Unternehmen im geringen Umfang handeln, liegt in der Regel im rechtlichen Sinne ein Kleingewerbe vor. Das heißt: Ihr Unternehmen hat keinen "in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb". Einfacher: Sie müssen sich nicht an die Regeln und Anforderungen des deutschen Handelsrechts halten und Ihr Kleinunternehmen ist auch nicht im Handelsregister eingetragen.
VORSICHT
Grundsätzlich können aber auch Kleingewerbe ins Handelsregister eingetragen werden, selbst wenn Sie es rechtlich nicht müssen.
Es gilt also: Haben Sie Ihr Kleinunternehmen in das Handelsregister eintragen lassen, sind Sie verpflichtet die Handelsregister-Nummer in Ihrem Impressum anzugeben.
Andere besondere Pflichtangaben
Unabhängig von den Einzelheiten, die Sie als Kleinunternehmer spezifisch beachten sollten, können noch weitere besondere Pflichtangaben für Ihr Impressum hinzukommen. Zum Beispiel:
- Handelt es sich bei Ihrem Kleinunternehmen um ein Geschäftsmodell, das ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot beinhaltet, treffen Sie nach § 18 Abs. 2 MStV weitere Informationspflichten.
- Ist Ihre Tätigkeit einer speziellen Berufsgruppe nach § 5 I Nr. 5 DDG (ehemals TMG) zuzuordnen - bspw. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. - müssen zusätzliche Angaben folgen.
Klingt kompliziert? Muss es aber nicht sein.
Erstellen Sie jetzt ein rechtssicheres Impressum mit dem eRecht24 Impressum Generator
- Einfache Integration in Ihre Website
- Anwaltlich geprüfter Generator
- Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten
3. Warum ist die Impressumpflicht wichtig für mich?
Die Frage der Fragen: Was passiert, wenn ich mich an diese rechtlichen Vorgaben für das Impressum nicht halte oder sie falsch umsetze?
Unterläuft Ihnen bei der Erstellung und Platzierung Ihres Impressums ein Fehler - oder haben Sie gar überhaupt kein Impressum - kann im "Worst Case" eine teure Abmahnung auf Sie zukommen. Abmahnungen sind schlimmstenfalls nicht nur kostspielig und ärgerlich, sondern können zusätzlich eine Unterlassungserklärung enthalten, welche Sie unterzeichnen sollen und welche - bei einem zweiten Verstoß - deutlich höhere Vertragsstrafen nach sich zieht.
- Zurück zur Übersicht: "Impressum"
- Impressum für Apps
- Impressum für eine Baustellenseite
- Impressum für Einzelunternehmen
- Impressum für eine GmbH
- Impressum für Immobilienmakler
- Impressum für Handwerker
- Impressum für eine private Webseite
- Impressum für Vereine
- Impressum für Bücher und eBooks
- Impressum für Flyer
- Impressum für Zeitungen