Buch-Impressum erstellen

Was Sie zur Impressumspflicht für Bücher und eBooks wissen müssen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
(4 Bewertungen, 4.00 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer ein Buch veröffentlichen möchte, braucht in Deutschland ein Impressum.
  • Die Impressumspflicht gilt sowohl für gedruckte Werke als auch für eBooks.
  • Mindestens erforderlich sind Name und Anschrift des Verlags sowie der Druckerei – je nach Bundesland gehören weitere Angaben ins Buch-Impressum.

Worum geht's?

Jedes Buch in Deutschland benötigt ein Impressum – ganz egal, ob Wort und Text als gedruckte Publikation oder als eBook veröffentlicht werden. Was in einem Buch-Impressum stehen muss, ist jedoch nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern in den Pressegesetzen der Bundesländer festgehalten. Welche Pflichtangaben in jedem Fall ins Impressum eines Buches gehören, wo das Impressum stehen muss und welchen Unterschied es macht, ob Sie Ihr Werk in einem Verlag veröffentlichen oder selbst publizieren, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

1. Müssen alle Bücher ein Impressum beinhalten?

Ja, alle Bücher müssen in Deutschland ein Impressum beinhalten. Diese Pflicht betrifft sämtliche Unternehmer. Ausgenommen sind nur Privatpersonen. Veröffentlichen Sie ein Buch über einen Verlag oder verlegen Sie es selbst, zählen Sie aber nicht als Privatperson – denn die Veröffentlichung eines Buches ist eine unternehmerische Handlung.

Die Impressumspflicht gilt sowohl für gedruckte Werke als auch für eBooks. Das Impressum dient nicht nur als Anlaufstelle für Ihre Leser, sondern ist für Sie als Autorin oder Autor auch wichtig, damit Buchhändler und Bibliotheken Ihre Publikation finden und anbieten können.

2. Welche Angaben müssen enthalten sein?

Was das Impressum eines Buches gehört und was nicht, geben in Deutschland die Landespressegesetze der jeweiligen Bundesländer vor. In der Regel sind die Pflichtangaben des Impressums in jedem Bundesland gleich. Gesetzlich vorgeschrieben sind für ein Buch-Impressum ohnehin nur wenige Angaben. Meist reicht es aus, den Namen und die Adresse des Verlags sowie der Druckerei ins Impressum aufzunehmen. In Berlin braucht es nicht einmal die konkrete Adresse, sondern lediglich den Ort.

Da die Vorgaben aber eben länderspezifisch geregelt sind, gibt es auch Unterschiede: So müssen Sie beispielsweise in Hessen und Rheinland-Pfalz den Namen und die Adresse des Vertretungsberechtigten des Verlags angeben, sofern dieser im Handelsregister eingetragen ist. In Thüringen gehören wiederum die Eigentumsverhältnisse des Verlags ins Buch-Impressum. Schauen Sie zur Sicherheit daher in das Landespresserecht Ihres Bundeslandes.

Checkliste
Im Allgemeinen sollte das Buch-Impressum folgende Angaben beinhalten:
  • Name des Autors

  • Name des Verlags

  • Ladungsfähige Adresse des Verlags

  • Erscheinungsdatum des Buches

  • Name und Adresse der Buchdruckerei

 

Möchten Sie Ihr Buch unter einem Pseudonym veröffentlichen, können Sie dies zwar gerne tun – ins Impressum muss aber dennoch Ihr richtiger Name.

AUFGEPASST

 Eine Ausnahme besteht, wenn Ihr Pseudonym in Ihrem Ausweis oder Pass eingetragen ist: Dann dürfen Sie es auch in Ihrem Buch-Impressum angeben.

3. Welche Angaben sind freiwillig im Buch-Impressum?

Viele Autoren nehmen in ihr Buch-Impressum neben den Pflichtangaben zusätzliche Informationen auf. Auch Sie können dies gerne machen – achten Sie jedoch darauf, nicht zu viele Angaben einzubauen, damit das Impressum nicht unübersichtlich wird. Schließlich soll es ja eben dazu dienen, Ihre Leser auf den ersten Blick zu informieren, wer das Buch geschrieben, verlegt und gedruckt hat.

Zu den freiwilligen Angaben im Buch-Impressum gehören:

  • Copyright-Vermerk
  • Nummer der Auflage und das Jahr
  • ISBN
  • Namen von Lektoren, Illustratoren etc.
  • Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek (DNB)
  • Ihre Autoren-Website
  • Hinweis auf Ihre Social-Media-Kanäle

GUT ZU WISSEN

Möchten Sie Ihr Buch auf Ihrer Website oder Ihren Social-Media-Kanälen vermarkten, benötigen Sie dort ebenfalls ein Impressum. Welche Unterschiede es zum Buch-Impressum gibt, lesen Sie in unseren Beiträgen „Impressumspflicht auf Websites“ und „Impressum, Datenschutz & Social Media

Hat Sie jemand bei der Umschlagsgestaltung, mit Illustrationen oder beim Lektorat unterstützt, kann es aus urheberrechtlichen Gründen verpflichtend sein, die entsprechenden Namen im Buch-Impressum zu nennen. Gehen Sie also lieber auf Nummer sicher und erwähnen Sie externe Lektoren, Illustratoren u. ä. im Impressum.

Bibliografische Angaben zur Deutschen Nationalbibliothek sind eine freiwillige Angabe in Ihrem Buch-Impressum. Was Sie jedoch tun müssen (sofern es Ihr Verlag oder Self-Publishing-Partner nicht für Sie übernimmt) ist, zwei Pflichtexemplare Ihres Werkes innerhalb von einer Woche nach Erscheinen unaufgefordert (und unentgeltlich) an die Deutsche Nationalbibliothek zu senden.

4. Was muss bei selbst veröffentlichten Büchern ohne Verlag angegeben werden?

Geben Sie Ihr Buch als Self-Publisher heraus, gehören Ihre eigenen Kontaktdaten ins Buch-Impressum – also in der Regel (je nach Landespresserecht) Ihre Anschrift und die der Druckerei.

Leben Sie in Berlin, reicht es aus, statt der vollständigen Adresse nur den Ortsnamen aufzunehmen. In allen anderen Bundesländern gehört eine „ladungsfähige Anschrift“ ins Buch-Impressum. Gemeint sind damit Straße, Hausnummer und Postleitzahl, jedoch kein Postfach.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Verlegen Sie Ihr Werk als Autor selbst, kann das bedeuten, dass es sich bei der Anschrift um Ihre Privatadresse handelt. Wenn Sie diese nicht öffentlich im Buch-Impressum angeben möchten, können Sie einen Impressumsservice beauftragen, der Ihnen eine ladungsfähige Adresse gegen ein Entgelt zur Verfügung stellt. Alternativ können Sie auch eine Geschäftsadresse mieten oder mit einem Self-Publishing-Dienstleister zusammenarbeiten.

5. Wo gehört das Impressum in Büchern hin?

In der Regel steht das Impressum eines Buches am Beginn des Werkes unten auf Seite 4, das heißt nach der ersten Innenseite (dem Schmutztitel) und dem Titelblatt. Eine Verpflichtung, das Impressum in Ihrem Buch genau dorthin zu setzen, gibt es nicht. Dennoch sollten Sie davon absehen, mit der Platzierung herumzuexperimentieren – schließlich soll das Impressum ja Vertrauen bei Ihren Lesern schaffen.

6. Gibt es Unterschiede bei eBooks?

Während sich in gedruckten Exemplaren das Buch-Impressum meist am Anfang befindet, ist es bei eBooks üblich, die Angaben ans Werkende zu setzen. Auch hier gilt wieder: Schauen Sie zur Sicherheit in das Presserecht Ihres Bundeslandes. Steht dort nichts zur Platzierung des eBook-Impressums, können Sie es an den Buchanfang oder ans Ende setzen – ganz wie Sie möchten.

Hinsichtlich der verpflichtenden Angaben im Buch-Impressum gibt es keine Unterschiede zwischen gedruckten Büchern und eBooks: In der Regel reichen Name und Anschrift des Verlags sowie der Druckerei aus. Verlegen Sie das Werk selbst ohne Verlag, ersetzen Sie die Verlagsangaben durch Ihre eigenen Kontaktdaten.

7. Muster Buch-Impressum

Texte: © Copyright by Max Mustermann
Umschlaggestaltung: © Copyright by Max Mustermann

Verlag:
Max Mustermann Verlag
Musterstr. 1
12345 Musterstadt
mustermann@mail.de

Druck:

Musterdruckerei, Musterstr. 10, 10101 Musterstadt

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Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Kevin
Wäre es als Selfpublisher möglich im Impressum des Buches bezüglich der Autorenangaben auf das Impressum der Website zu verweisen? Die ist immerhin immer aktuell. Falls man mal umzieht zum Beispiel muss man nicht überall anpassen sondern nur da.
0
Kai
Wie sieht das aus wenn ich das Impressum vergessen habe? Kann ich dies nachträglich zB mlt einem Stempel noch hinzufügen ?
1
Naturandar
Ich habe ein Buch von einem Verlag übernommen, die Rechte liegen jetzt bei mir. Das Buch soll nun unter einer neuen ISBN erscheinen, da das Cover, der Buchsatz etc. sich verändert hat.
Welchezusätzlichen Angaben muss ich beim Impressum beachten?
Einige schreiben ... Mit freundlicher Genehmigung des xy-Verlages, Ort. Macht es nicht Sinn zu erwähnen, dass das Buch im Jahr ... unter folgender ISBN erschien?
Ich freue mich über eine Antwort. Danke =)

2
Andreas
"Macht es nicht Sinn zu erwähnen, dass das Buch im Jahr ... unter folgender ISBN erschien?" Nein, das Impressum informiert, dass *jetzt* du verantwortlich bist.
"Mit freundlicher Genehmigung..." bedeutet dass, du die Erlaubnis hast, Urheberrechte zu nutzen, die anderen gehören.

1
Za
Wie sieht das Ganze aus, wenn man ein Buch auf Englisch verfasst und es rein als e-book über Kindle Direct Publishing selbst veröffentlicht - allerdings nicht in Deutschland (amazon.de), sondern z.b. lediglich in den USA oder UK? Braucht man dann trotzdem ein Impressum, weil man einen Wohnsitz in Deutschland hat?
-3
Tom
Genau das würde mich auch interessieren!
0

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