Buch-Impressum erstellen

Was Sie zur Impressumspflicht für Bücher und eBooks wissen müssen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer ein Buch veröffentlichen möchte, braucht in Deutschland ein Impressum.
  • Die Impressumspflicht gilt sowohl für gedruckte Werke als auch für eBooks.
  • Mindestens erforderlich sind Name und Anschrift des Verlags sowie der Druckerei – je nach Bundesland gehören weitere Angaben ins Buch-Impressum.

Worum geht's?

Jedes Buch in Deutschland benötigt ein Impressum – ganz egal, ob Wort und Text als gedruckte Publikation oder als eBook veröffentlicht werden. Was in einem Buch-Impressum stehen muss, ist jedoch nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern in den Pressegesetzen der Bundesländer festgehalten. Welche Pflichtangaben in jedem Fall ins Impressum eines Buches gehören, wo das Impressum stehen muss und welchen Unterschied es macht, ob Sie Ihr Werk in einem Verlag veröffentlichen oder selbst publizieren, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

1. Müssen alle Bücher ein Impressum beinhalten?

Ja, alle Bücher müssen in Deutschland ein Impressum beinhalten. Diese Pflicht betrifft sämtliche Unternehmer. Ausgenommen sind nur Privatpersonen. Veröffentlichen Sie ein Buch über einen Verlag oder verlegen Sie es selbst, zählen Sie aber nicht als Privatperson – denn die Veröffentlichung eines Buches ist eine unternehmerische Handlung.

Die Impressumspflicht gilt sowohl für gedruckte Werke als auch für eBooks. Das Impressum dient nicht nur als Anlaufstelle für Ihre Leser, sondern ist für Sie als Autorin oder Autor auch wichtig, damit Buchhändler und Bibliotheken Ihre Publikation finden und anbieten können.

2. Welche Angaben müssen enthalten sein?

Was in das Impressum eines Buches gehört und was nicht, geben in Deutschland die Landespressegesetze der jeweiligen Bundesländer vor. In der Regel sind die Pflichtangaben des Impressums in jedem Bundesland gleich. Gesetzlich vorgeschrieben sind für ein Buch-Impressum ohnehin nur wenige Angaben. Meist reicht es aus, den Namen und die Adresse des Verlags sowie der Druckerei ins Impressum aufzunehmen. In Berlin braucht es nicht einmal die konkrete Adresse, sondern lediglich den Ort.

Da die Vorgaben aber eben länderspezifisch geregelt sind, gibt es auch Unterschiede: So müssen Sie beispielsweise in Hessen den Namen und die Adresse des Vertretungsberechtigten des Verlags angeben, sofern dieser im Handelsregister eingetragen ist. In Thüringen gehören wiederum die Eigentumsverhältnisse des Verlags ins Buch-Impressum. Schauen Sie zur Sicherheit daher in das Landespresserecht Ihres Bundeslandes.

Checkliste
Im Allgemeinen sollte ein Buch-Impressum folgende Pflichtangaben beinhalten:
  • Name des Verlags

  • Ladungsfähige Adresse des Verlags

  • Erscheinungsdatum des Buches

  • Name und Adresse der Buchdruckerei

 

Selbstverlag

Veröffentlichen Sie Ihr Buch als Self Publisher, sind die Vorgaben wiederum anders. Dann müssen Sie den Verfasser oder Herausgeber des Buches im Impressum aufführen. Und auch hier unterscheiden sich die Pressegesetze der Bundesländer: Teilweise reicht nur die Nennung des Autors, in anderen Fällen muss auch dessen Adresse genannt werden.

Möchten Sie Ihr Buch unter einem Pseudonym veröffentlichen, können Sie dies zwar gerne tun – ins Impressum muss aber dennoch Ihr richtiger Name.

AUFGEPASST

Eine Ausnahme besteht, wenn Ihr Pseudonym in Ihrem Ausweis oder Pass eingetragen ist: Dann dürfen Sie es auch in Ihrem Buch-Impressum angeben.

3. Welche Angaben sind freiwillig im Buch-Impressum?

Viele Autoren nehmen in ihr Buch-Impressum neben den Pflichtangaben zusätzliche Informationen auf. Auch Sie können dies gerne machen – achten Sie jedoch darauf, nicht zu viele Angaben einzubauen, damit das Impressum nicht unübersichtlich wird. Schließlich soll es ja eben dazu dienen, Ihre Leser auf den ersten Blick zu informieren, wer das Buch geschrieben, verlegt und gedruckt hat.

Zu den freiwilligen Angaben im Buch-Impressum gehören:

  • Copyright-Vermerk
  • Nummer der Auflage und das Jahr
  • ISBN
  • Namen von Lektoren, Illustratoren etc.
  • Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek (DNB)
  • Ihre Autoren-Website
  • Hinweis auf Ihre Social-Media-Kanäle

GUT ZU WISSEN

Möchten Sie Ihr Buch auf Ihrer Website oder Ihren Social-Media-Kanälen vermarkten, benötigen Sie dort ebenfalls ein Impressum. Welche Unterschiede es zum Buch-Impressum gibt, lesen Sie in unseren Beiträgen „Impressumspflicht auf Websites“ und „Impressum, Datenschutz & Social Media

Hat Sie jemand bei der Umschlagsgestaltung mit Illustrationen oder beim Lektorat unterstützt, kann es aus urheberrechtlichen Gründen verpflichtend sein, die entsprechenden Namen im Buch-Impressum zu nennen. Gehen Sie also lieber auf Nummer sicher und erwähnen Sie externe Lektoren, Illustratoren u. ä. im Impressum.

Bibliografische Angaben zur Deutschen Nationalbibliothek sind eine freiwillige Angabe in Ihrem Buch-Impressum. Was Sie jedoch tun müssen (sofern es Ihr Verlag oder Self-Publishing-Partner nicht für Sie übernimmt) ist, zwei Pflichtexemplare Ihres Werkes innerhalb von einer Woche nach Erscheinen unaufgefordert (und unentgeltlich) an die Deutsche Nationalbibliothek zu senden. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

AUFGEPASST

In einigen Bundesländern besteht zudem die Pflicht, zwei Exemplare an die jeweilige Landesbibliothek zu übergeben. Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Regelung in Ihrem Bundesland gilt.

Beachten Sie, dass die Vorgaben auch für eBooks gelten.

4. Was muss bei selbst veröffentlichten Büchern ohne Verlag angegeben werden?

Geben Sie Ihr Buch als Self Publisher heraus, gehören Ihre eigenen Kontaktdaten ins Buch-Impressum – also in der Regel (je nach Landespresserecht) Ihr Name,Ihre Anschrift und die der Druckerei.

Leben Sie in Berlin, reicht es aus, statt der vollständigen Adresse nur den Ortsnamen aufzunehmen. In allen anderen Bundesländern gehört eine „ladungsfähige Anschrift“ ins Buch-Impressum. Gemeint sind damit Straße, Hausnummer und Postleitzahl, jedoch kein Postfach.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Verlegen Sie Ihr Werk als Autor selbst, kann das bedeuten, dass es sich bei der Anschrift um Ihre Privatadresse handelt. Sie sind verpflichtet, im Impressum eine ladungsfähige Anschrift anzugeben. Das heißt, dass die Möglichkeit bestehen muss, Sie auch tatsächlich an der Adresse antreffen zu können. Ein Postfach oder eine virtuelle Adresse sind dagegen nicht ausreichend.

Alternativ können Sie auch die Adresse eines Co-Working-Spaces oder anderer angemieteter Räumlichkeiten angeben. Zudem besteht die Möglichkeit, mit einem Self-Publishing-Dienstleister zusammenzuarbeiten. In diesem Fall sollten Sie sich vorab allerdings ganz genau über die Konditionen des Anbieters informieren.

5. Wo gehört das Impressum in Büchern hin?

In der Regel steht das Impressum eines Buches am Beginn des Werkes unten auf Seite 4, das heißt nach der ersten Innenseite (dem Schmutztitel) und dem Titelblatt. Eine Verpflichtung, das Impressum in Ihrem Buch genau dorthin zu setzen, gibt es nicht. Dennoch sollten Sie davon absehen, mit der Platzierung herumzuexperimentieren – schließlich soll das Impressum ja Vertrauen bei Ihren Lesern schaffen und leicht zu finden sein.

6. Gibt es Unterschiede bei eBooks?

Während sich in gedruckten Exemplaren das Buch-Impressum meist am Anfang befindet, ist es bei eBooks üblich, die Angaben ans Werkende zu setzen. Auch hier gilt wieder: Schauen Sie zur Sicherheit in das Presserecht Ihres Bundeslandes. Steht dort nichts zur Platzierung des eBook-Impressums, können Sie es an den Buchanfang oder ans Ende setzen – ganz wie Sie möchten.

Hinsichtlich der verpflichtenden Angaben im Buch-Impressum gibt es keine Unterschiede zwischen gedruckten Büchern und eBooks: In der Regel reichen Name und Anschrift des Verlags sowie der Druckerei aus. Verlegen Sie das Werk selbst ohne Verlag, müssen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift anstelle des Verlags angeben.

7. Muster Buch-Impressum

Texte: © Copyright by Max Mustermann

Umschlaggestaltung: © Copyright by Max Mustermann

Verlag:
Max Mustermann Verlag
Musterstr. 1
12345 Musterstadt
mustermann@mail.de

Druck:

Musterdruckerei, Musterstr. 10, 10101 Musterstadt

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8. FAQ zum Buch-Impressum

1. Wie erhalte ich ein Impressum für mein Buch?

Nutzen Sie unser Impressum-Muster, um schnell und einfach ein kostenloses Impressum für Ihr Buch zu erstellen. Tauschen Sie die erforderlichen Informationen wie Verlag oder Autorenname, ladungsfähige Anschrift, Druckerei und gegebenenfalls weitere Details aus – und übernehmen Sie das Impressum direkt in Ihr Manuskript. So sparen Sie Aufwand und vermeiden rechtliche Stolperfallen.

2. Was ist eine Impressumsseite eines Buches?

Die Impressumsseite eines Buches ist meist Teil der Titelei, üblicherweise auf Seite 4 (Verso) platziert. Dort finden sich alle rechtlich relevanten Angaben zum Werk – ähnlich wie bei einer Internetseite – und sie ist darauf ausgerichtet, Lesern und Behörden schnell klarzumachen, wer verantwortlich für Inhalt und Herstellung ist. Auch wenn sie manchmal aus gestalterischen Gründen am Ende eines Buches erscheint, gehört sie zum verbindlichen vorderen Teil des Buches (Titelei).

3. Was muss im Impressum eines Buches stehen?

Folgende Angaben gehören unbedingt in das Impressum Ihres Buches:

  • Name und ladungsfähige Adresse des Verlags oder bei Selfpublisher:innen des Autors
  • Name und Anschrift der Druckerei (je nach Landespressegesetz)
  • Erscheinungsjahr und ggf. Auflagennummer
  • ISBN
  • Angaben zu Satz, Herstellung, Lektorat, Übersetzung oder Bildrechten, sofern vorhanden
  • Copyright‑Hinweise und ggf. Kontaktadresse (z. B. bei Produktsicherheitsfragen)

Freiwillige Ergänzungen wie Illustratoren, Grafiker:innen oder Ihre Website- und Social-Media-Daten sind ebenfalls üblich und erhöhen die Transparenz.

4. Was ist der Unterschied zwischen Ausgabe und Impressum?

Unter dem Begriff „Ausgabe“ versteht man im Buchwesen eine inhaltlich geänderte oder überarbeitete Version eines Buches – zum Beispiel eine Neuauflage mit aktualisiertem Inhalt. Hingegen bezeichnet das „Impressum“ den gesetzlichen Abschnitt mit Pflichtangaben zur Veröffentlichung und Verantwortlichkeit eines Buches. Die Ausgabe beschreibt also die inhaltliche Version, das Impressum hingegen erfüllt rechtliche Transparenz- und Haftungszwecke. Die beiden Begriffe greifen somit in ganz unterschiedlichen Bereichen des Publizierens.

 

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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