Adressdaten
In diesem Fall sollten in einem Impressum zunächst Name und Vorname des Seitenbetreibers angegeben werden. Der Vorname muss dabei ausgeschrieben werden, eine Abkürzung (M. Müller) reicht nicht aus. Daneben müssen Postanschrift mit Straße, Nummer, Postleitzahl und Ort angegeben werden. Die Angabe eines Postfaches reicht hier nicht aus.
Kontaktdaten
Daneben müssen Daten zur elektronischen Kontaktaufnahme angegeben werden, also Telefon, Fax und E-Mail. Ein Kontaktformular anstatt einer E-Mail Adresse reicht nach Ansicht einiger Gerichte nicht aus. Auch die Frage, ob eine Faxnummer angegeben werden muss, kann momentan nicht abschließend beantwortet werden. Die Gerichte sind hier unterschiedlicher Auffassung. Zur Sicherheit sollte eine Faxnummer in das Impressum aufgenommen werden. Ausreichend ist auch eine kostenlose Internetfaxnummer.
Zusätzliche Angaben
Hinzu kommen - je nach Ausgestaltung der Website oder des Berufes des Betreibers - weitere Angaben wie die Umsatzsteuer-ID oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer, Registergericht und die Registernummer. Bei zulassungsbedürftigen oder kammergebundenen Berufen sind weitere spezielle Angaben notwendig.
Bei redaktionellen Angeboten kommen nach § 55 Rundfunkstaatsvertrag Angaben zum inhaltlich Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift hinzu.
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