Existenzgründung: Rechtsform wählen

Welche Unternehmensform ist für Existenzgründer und Startups die Richtige?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gründen Sie ein Unternehmen, steht die Wahl der Rechtsform ganz oben auf der To-Do-Liste.
  • Die Rechtsformen gliedern sich in Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
  • Die Unterschiede der Rechtsformen liegen unter anderem bei der Haftung, dem Startkapital, den Gründungskosten, der Anzahl der Gesellschafter oder dem Gestaltungsspielraum.

Worum geht's?

Die Frage der Unternehmensform hat viele wichtige Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer. Zum einen auf die Frage der Haftung, zum anderen auf die Frage der steuerlichen Beurteilung und zuletzt auf zahlreiche buchhalterische Fragen, etwa der Bilanzierungspflicht. In unserem Beitrag zeigen wir Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen auf.

 

1. Was ist eine Rechtsform?

Steht bei Ihnen eine Existenzgründung im Raum, sieht Ihr Businessplan vor, eine Rechtsform zu wählen. Denn durch die Rechtsform werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen festgelegt. Wichtig sind bei den Unternehmensformen vor allem die Haftungsverteilung, die Klärung der Eigentumsverhältnisse und das Risiko innerhalb des Unternehmens.

Grundsätzlich sollten sich Unternehmer vor der Existenzgründung und damit auch vor der Rechtsformwahl folgende Faktoren beachten und sich diese Fragen stellen:

  • Unternehmensgründung allein oder im Team mit mehreren Gesellschaftern?
  • Gewinnerzielungsabsicht?
  • Haftung mit dem Privatvermögen?
  • Stammkapital einzahlen?
  • Planung einer langfristigen Selbstständigkeit?
  • Wie viel Zeit und Geld kann in die Unternehmensgründung fließen?
  • Selbstbestimmtes Arbeiten?
  • Möglichkeit von Investoren als Gesellschafter?
  • Freie Gestaltung des Unternehmensnamens?

2. Überblick: Rechtsformen für eine Existenzgründung

Eine Frage stellt sich zuallererst bei einer Existenzgründung: Welche Rechtsform ist die richtige für mein Unternehmen? Bei Unternehmensformen gilt es zwischen drei verschiedenen Arten zu unterscheiden:

  1. Einzelunternehmen
    Einzelkaufleute, Freiberufler und Kleingewerbetreibende
  2. Personengesellschaft
    z.B. GbR, OHG und KG
  3. Kapitalgesellschaft
    GmbH, UG, AG und Ltd.

Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Rechtsformen ein und erläutern Ihnen sowohl Vor- als auch Nachteile.

3. Einzelunternehmer

Die Tätigkeit als Einzelunternehmer ist die einfachste Möglichkeit als Selbstständiger zu handeln. Für die Gründung eines Einzelunternehmens gibt es keine besonderen gesetzlichen Vorschriften. Wer am Wirtschaftsleben als Anbieter von Waren oder Leistungen teilnimmt und mit einer auf Dauer angelegten Tätigkeit Einnahmen erzielen will, gilt als Unternehmer. Wer dies allein tut, ist Einzelunternehmer.

Es bedarf bei Ein-Personen-Gründungen keines Gründungsaktes im Sinne eines Vertrages. Von Kaufleuten abgesehen, muss sich ein Einzelunternehmer nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Es muss auch kein Haftungskapital hinterlegt werden.

Um nach einer Geschäftsidee ein Einzelunternehmen zu gründen, müssen Sie sich beim Gewerbeamt anmelden und einen Gewerbeschein ausfüllen. Dies ist teilweise sogar online möglich. Anschließend melden Sie sich beim Finanzamt. Sie erhalten einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie ausfüllen müssen, um eine Steuernummer zu bekommen. Freiberufler können den Schritt mit dem Gewerbeamt überspringen und sich direkt beim Finanzamt melden, um eine Steuernummer zu erhalten.

Vor- und Nachteile der Einzelunternehmer

Vorteile

Nachteile

  • Es ist kein Haftungskapital für die Selbstständigkeit notwendig
  • Der Einzelunternehmer kann alle Entscheidungen im Unternehmen allein treffen
  • Es sind keine Gründungsformalitäten erforderlich
  • Mit Ausnahme von Kaufleuten im Sinne des Handelsrechts muss kein Eintrag in das Handelsregister erfolgen
  • Einfache Buchhaltung, bei einem Jahresgewinn von 50.000 € oder einem Jahresumsatz von 500.000 € genügt eine Einnahme- Überschussrechnung
  • Privatentnahmen sind ohne buchhalterischen Aufwand möglich
  • Leichte Übertragung oder Auflösung des Unternehmens möglich
  • Ist-Besteuerung möglich
  • Der Einzelunternehmer haftet in voller Höhe auch mit seinem Privatvermögen
  • Gewinne sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, bei höheren Gewinnen kann eine andere Gesellschaftsform zumindest steuerlich vorteilhafter sein

4. Personengesellschaft

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Bei zwei oder mehreren Partnern, die zu einem gemeinsamen Zweck zusammenarbeiten, entsteht in der Regel automatisch und ohne gesonderten Gründungsakt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft).

Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass man hierzu erst per „offiziellem Gründungsakt“ eine GbR gründen oder im Handelsregister anmelden muss. Zwar entsteht die GbR durch Abschluss eines Vertrages, jedoch ist dieser GbR-Vertrag nicht formbedürftig, muss also nicht schriftlich abgeschlossen werden.

Wenn zwei Gründer sich also darüber einig sind, sich etwa im Bereich Webseitenerstellung selbstständig zu machen, wobei einer der Partner das Webdesign übernimmt und der andere Partner für Programmierarbeiten wie CMS- oder Datenbankanbindungen verantwortlich ist, und hierzu gemeinsam zusammenarbeiten, haben Sie eine GbR geschlossen.

In der anwaltlichen Beratungspraxis kommt es dann oft vor, dass sich die Beteiligten nicht im Klaren darüber sind, was dies genau bedeutet. So „gehört“ das Unternehmen mit allen Werten beiden Gesellschaftern gemeinsam. Es können also auch nur beide gemeinsam über wesentliche Aspekte, wie die Verteilung von Kosten und Gewinn, Vertragsschlüsse oder Auflösung und Verkauf des Unternehmens unterscheiden.

Deswegen ist es zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber rechtlich empfehlenswert, einen Gesellschaftervertrag - auch GbR-Vertrag genannt - abzuschließen. Hier sollten dann insbesondere die folgenden Punkte geregelt werden:

  • Leitung und Vertretung der Gesellschaft
  • Abschluss von Verträgen
  • Rechte und Pflichten der Gesellschafter
  • Verteilung von Gewinn, Kosten und Haftung
  • Verkauf oder Auflösung der Gesellschaft
  • Ausscheiden eines Gesellschafters
  • Aufnahme neuer Gesellschafter

Der Gesellschaftervertrag muss nicht notariell beglaubigt werden. Die GbR muss aber beim Gewerbe- und Finanzamt angemeldet werden. Dazu muss jeder Gesellschafter gesondert einen Gewerbeschein ausfüllen. Die Steuernummer erhalten Sie vom Finanzamt.

Vor- und Nachteile der GbR

Vorteile

Nachteile

  • Einfache Gründung ohne kostspielige Formalitäten
  • In der Regel keine Eintragung in das Handelsregister notwendig
  • Wenn kein Gesellschaftsvertrag vorhanden ist, regelt das Gesetz (§§ 705 ff BGB) die Grundlagen der Gesellschaft
  • Einfache Buchhaltung: Bei einem Jahresgewinn von 50.000 € oder einem Jahresumsatz von 500.000 € genügt eine Einnahme- Überschussrechnung
  • Privatentnahmen sind ohne buchhalterischen Aufwand möglich
  • Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen für die Tätigkeit der GbR
  • Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil mit dem persönlichen Steuersatz, bei höheren Gewinnen kann eine andere Gesellschaftsform zumindest steuerlich vorteilhafter sein
  • Ohne vertragliche Regelungen sind nur beide Gesellschafter zusammen befugt, die Gesellschaft zu vertreten und etwa Verträge abzuschließen

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Bei einer OHG handelt es sich um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die gemeinsam ein Handelsgewebe betreiben. Bei dieser Rechtsform ist die Existenzgründung durch den Abschluss eines Gesellschaftervertrags möglich. Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist als Rechtsform vor allem für kleinere und mittelständische Unternehmen geeignet.

Vor- und Nachteile der OHG

Vorteile

Nachteile

  • Kein Mindestkapital
  • Freie Gestaltung des Gesellschaftervertrags
  • Hohe Kreditwürdigkeit
  • Flexibilität in der Führung
  • Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter – auch mit dem Privatvermögen
  • Eintrag ins Handelsregister ist Pflicht
  • Gleichzeitige Beteiligung in ähnlichen Firmen durch die Gesellschafter verboten

Kommanditgesellschaft (KG)

Bei der Rechtsform der Kommanditgesellschaft handelt es sich um eine Sonderform der OHG. Auch die KG besteht aus mindestens zwei Personen. Für die Unternehmensgründung schließen sich Komplementär (Vollhafter) und Kommanditist (Teilhafter) zusammen. Der Komplementär vertritt die Gesellschaft als Geschäftsführer und der Kommanditist fungiert als Geldgeber. Bei der KG handelt es sich wie bei der OHG um ein Handelsgewerbe.

Vor- und Nachteile der KG

Vorteile

Nachteile

  • Kein Mindestkapital
  • Erhöhung des Eigenkapitals durch Aufnahme weiterer Kommanditisten
  • Kommanditisten haften nicht mit Privatvermögen, sondern mit Kapitaleinlage
  • Komplementär haftet uneingeschränkt – auch mit seinem Privatvermögen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

Entscheiden Sie sich bei der Unternehmensgründung für die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), handelt es sich dabei um eine Sonderform der KG. Im Gegensatz zur KG ist der Komplementär hier allerdings keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Daraus ergibt sich eine geringere Haftung für die Person, die hinter der Gesellschaft steht.

Da Vertragsfreiheit herrscht, können sämtliche Gesellschaftsarten als GmbH & Co. KG fungieren. Diese Rechtsform lässt sich vor allem auf die modernen Wirtschaftsanforderungen anpassen. Obwohl die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, umfasst sie auch einige Elemente der Kapitalgesellschaft.

Vor- und Nachteile der GmbH & Co. KG

Vorteile

Nachteile

  • Haftung der Gesellschafter nur mit den Stammeinlagen/Kommanditeinlagen
  • Gehalt und Altersvorsorge gelten als Betriebsausgaben
  • Hoher Aufwand durch doppelte Buchführung und Bilanzpflicht
  • Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden
  • Mindeststammkapital von 25.000 Euro
  • eingeschränkte Kreditwürdigkeit bei Banken durch weniger Sicherheiten

5. Kapitalgesellschaft

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Soweit Sie über das notwendige Stammkapital verfügen und in Folge dessen über eine Haftungsbegrenzung Ihres persönlichen Risikos nachdenken, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) weiterhin die am meisten bekannte und akzeptierte Gesellschaftsform für Gründer in Deutschland und hat bei Kunden und Geschäftspartner einen guten Ruf. Anders, als etwa bei einer Limited oder der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, gilt eine GmbH bei Kunden und Geschäftspartnern als seriös.

Wenn Sie sich als Gründer für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Rechtsform entscheiden, muss in einem Gesellschaftervertrag der Geschäftszweck und die Rollenverteilung der Gesellschafter (sofern mehrere vorhanden) festgehalten werden. Es bietet sich an, den Vertrag von einem Anwalt überprüfen zu lassen.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Anschließend muss der Gesellschaftervertrag von einem Notar beglaubigt werden. Dafür entstehen Kosten von mindestens 300 Euro. Danach sind Sie als „GmbH in Gründung“ geschäftsfähig. Für das Stammkapital wird dann ein Geschäftskonto angelegt. Ist das notwendige Stammkapital eingezahlt und der Notar hat den Einzahlungsbeleg erhalten, wird die Anmeldung der GmbH an das Amtsgericht weitergeleitet und die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen.

Für die Einrichtung eines Geschäftskontos und die Eintragung im Handelsregister sollten Sie ausreichend Zeit einplanen. Vom Finanzamt erhalten Sie dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater ausfüllen sollten. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Steuernummer. Zum Schluss folgt noch die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.

Vor- und Nachteile der GmbH

Vorteile

Nachteile

  • Haftungsbeschränkung auf das Unternehmensvermögen
  • Aus steuerrechtlicher Sicht kann eine GmbH vorteilhaft sein
  • Die GmbH hat ein gutes Ansehen bei Kunden und Geschäftspartner und gilt als seriös
  • 1-Mann-GmbH möglich
  • Es muss eine Stammeinlage von 25.000 Euro als Haftungskapital hinterlegt werden
  • Gründung der GmbH, das Erstellen oder Ändern der Satzung oder die Übertragung von Geschäftsanteilen müssen immer notariell beurkundet in das Handelsregister eingetragen werden
  • Die Haftungsregeln für Gesellschafter und Geschäftsführer sind streng, hier können bei Vernachlässigung der zahlreichen gesetzlichen Pflichten steuerliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen drohen
  • Auch eine unbeschränkte persönliche Haftung des Geschäftsführers oder der Gesellschafter mit dem Privatvermögen ist dann möglich
  • Die GmbH unterliegt Bilanzregeln des Handelsgesetzbuches, diese sind verglichen mit den Vorschriften, die etwa für eine GbR gelten, sehr viel komplexer
  • Keine Ist-Besteuerung möglich, sondern Soll-Besteuerung

Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)

Um den Gründungsaufwand im Gegensatz zu einer GmbH zu minimieren und den zahlreichen Schein-Gründungen, etwa über ausländische Limiteds, entgegenzuwirken, gibt es seit einiger Zeit die so genannte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) oder Mini-GmbH. Auch die UG muss bis auf einige Ausnahmen wie eine echte GmbH gegründet werden. Es muss ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden, welcher notariell beurkundet werden muss.

Zudem müssen auch hier Stammeinlagen erbracht werden. Allerdings kann eine UG (haftungsbeschränkt) schon mit einem Euro Haftungskapital gegründet werden. Im Gegensatz zu einer echten GmbH sind dabei keine Sacheinlagen zulässig.

Wenn die Gesellschaft Gewinn erzielt, muss ein Teil von jährlich mindestens 25% des Gewinns als Rücklage eingestellt werden, um so nach und nach auf das Haftungskapital einer echten GmbH anzuwachsen. Wurden hier 25.000 Euro an Haftungskapital angesammelt, kann die UG nach einem Beschluss der Gesellschafter über die Kapitalerhöhung in eine GmbH umgewandelt werden. Hierfür ist aber neben einem Beschluss der Gesellschafter auch eine geprüfte Bilanz erforderlich.

Vor- und Nachteile der UG

Vorteile

Nachteile

  • Grundsätzlich wie bei der GmbH
  • Das Haftungskapital muss nicht sofort eingebracht werden
  • Gründung kann mit nur einem Euro erfolgen
  • Grundsätzlich wie bei der GmbH
  • Zusätzlicher Aufwand bei der Umwandlung in eine GmbH
  • Das Image der Unternehmergesellschaft ist nicht so seriös, wie das der „echten“ GmbH

Aktiengesellschaft (AG)

Vor allem große Unternehmen mit einem Gründungsgrundkapital von 50.000 Euro und mehr nutzen die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG). Bei dieser Rechtsform wird, wie der Name schon verrät, das Grundkapital in Aktien zerlegt. Für eine Unternehmensgründung kommt die AG eher nicht in Frage, wir führen sie aber der Vollständigkeit halber einmal kurz auf.

Vor- und Nachteile der AG

Vorteile

Nachteile

  • Grundkapital wird in einzelne Aktien gesplittet
  • Kapitalbeschaffung über Aktienmarkt
  • Einfache Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Bei Aktienvergabe finanziell begrenztes Risiko
  • Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen
  • Möglichkeit des Zugangs zur Börse
  • Aufwendige Planung, Finanzierung, Gündung und Organisation
  • Doppelte Buchführung
  • Startkapital von mindestens 50.000 Euro nötig
  • Mindestens drei Gründer nötig
  • Wenig Gestaltungsfreiraum, da hoher Rechtsanteil
  • Aufsichtsrat erforderlich

Private Limited Company by Shares (Ltd.)

Die englische Limited scheint vielen Gründern als Geheimwaffe unter den Unternehmensformen zu gelten: Keine persönliche Haftung, minimales Eigenkapital, vermeintlicher Schutz vor Abmahnungen durch Sitz im Ausland und zudem die Steuervorteile einer Kapitalgesellschaft.

Auch deutsche Unternehmensgründer können problemlos eine englische Limited gründen bzw. diese Rechtsform für das eigene Unternehmen wählen. Aufgrund des geringen bürokratischen Aufwands bei der Gründung und des geringen Haftungskapitals, ist diese Gesellschaftsform gerade bei IT-Startups beliebt.

Dass eine Limited vor Abmahnungen schützt, stimmt allerdings nicht, denn auch eine Limited kann abgemahnt werden. Daneben sind zahlreiche rechtliche Fragen, etwa der Haftung, der
Durchgriffshaftung auf Geschäftsführer oder des Insolvenzrechts im Zusammenhang mit der Limited, noch nicht geklärt. Insbesondere wenn das Haftungskapital nur 1 Pfund beträgt, wäre das Unternehmen nach den deutschen Insolvenzvorschriften sofort mit der Gründung zahlungsunfähig.

Zudem hat die Limited bei vielen Unternehmern und Kunden nicht gerade das beste Ansehen.

Vor- und Nachteile der Ltd.

Vorteile

Nachteile

  • Für die Gründung wird lediglich Eigenkapital in Höhe von einem britischen Pfund benötigt
  • Sehr schnelle Gründung und Geschäftsaufnahme möglich
  • Die Haftung ist auf die Gesellschaft begrenzt, keine Haftung mit dem Privatvermögen
  • Satzungsänderungen, Hinzukommen von Gesellschaftern oder Auflösung sind problemlos möglich
  • Es sind eine Unternehmensadresse sowie ein Vertreter in England erforderlich
  • Bei schwerpunktmäßiger Tätigkeit in Deutschland gilt das deutsche Insolvenzrecht
  • Es müssen immer zwei Rechtssysteme beachtet werden, schon das anwendbare deutsche Steuer- und Bilanzrecht ist komplex, hinzu kommen das nahezu unbekannte englische Gesellschafts-, Steuer- und Bilanzrecht
  • Die Frage der persönlichen (Durchgriffs-) Haftung, gerade bei Unterkapitalisierung, ist nicht abschließend geklärt
  • Kein seriöses Image

6. FAQ: Rechtsformen bei Unternehmensgründung

Warum braucht ein Unternehmen eine Rechtsform?

Jede Rechtsform bildet den rechtlichen Rahmen für das Unternehmen. Je nach Rechtsform ergibt sich die Haftung des Unternehmens, Buchführungspflichten, Art des Jahresabschlusses, Geschäftsführungsbefugnis oder steuerliche Pflichten. Durch die Rechtsform werden zudem Rechte und Pflichten der Gesellschafter abgesteckt.

Welche Kosten entstehen beim Gründungsvorgang?

Je nachdem für welche Rechtsform Sie sich entscheiden, fallen die Kosten unterschiedlich hoch aus. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung entstehen somit für die Eintragung ins Handelsregister, Notartermine und die Gewerbeanmeldung zwischen 600 und 1400 Euro. Bei einer UG sind es Kosten zwischen 300 und 800 Euro. Einzelunternehmen und Personengesellschaften kommen am kostengünstigsten weg, weil die Rechtsformen keiner Eintragung ins Handelsregister und keiner Prüfung eines Notars bedürfen. Hier ist mit maximal 200 Euro zu rechnen.

Welche Unterschiede gibt es bei der Haftung?

Die Rechtsformen unterscheiden sich unter anderem in der Haftung. Entweder Sie haften nur mit der Einlage, wie z. B. in einer GmbH, oder Sie haften mit Ihrem Privatvermögen, wie z. B. als Einzelunternehmer, bei einer OHG oder KG. Das Haftungsrisiko ist ein wesentlicher Aspekt, den Sie unbedingt im Auge behalten sollten.

Kann ich die Rechtsform nach der Unternehmensgründung wechseln?

Grundsätzlich ist ein Wechsel bei vielen Geschäftsmodellen nicht nur möglich, sondern auch nötig. Nur so können Sie den Zugang zu neuem Kapital sicherstellen. Die Änderung der Rechtsform – auch Umfirmierung genannt – ist damit ein unvermeidlicher Schritt, wenn Ihr Unternehmen wachsen soll. Dieser Wechsel kann entweder als herkömmlicher Rechtsformwechsel geschehen oder aber als Fusion oder Spaltung. Grundlegend dafür ist das Umwandlungsgesetz (UmwG).

Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen ideal?

Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile. Es gibt also pauschal keine perfekte Rechtsform. Je nachdem, was Sie für ein Unternehmen gründen möchten, welches Startkapital Sie haben, ob Sie allein gründen oder mit anderen Personen zusammen, welches Haftungsrisiko Sie eingehen wollen oder wie viel Aufwand die Buchführung machen darf, ergeben sich verschiedene Präferenzen. Grundsätzlich sollten Sie aber das rechtliche Umfeld im Blick behalten und es in regelmäßigen Abständen überprüfen. Bei Veränderungen kann nämlich ein Wechsel der Rechtsform notwendig sein.

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt
SEO-Redakteurin und Legal Writerin

Caroline Schmidt ist Online-Redakteurin und bei eRecht24 für Content und SEO zuständig. Als Legal Writer kümmert sie sich um die Aktualisierung bestehender Beiträge und bereitet sowohl alte als auch neue Texte verständlich auf. Nach ihrem Studium der Medienbildung konnte sie bereits erste redaktionelle Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten z. B. Arbeits-, Verkehrs- und Familienrecht sammeln.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Markus
Guter Artikel, danke! Wegen des Haftungsrisikos , sehe ich die GbR als schlechteste Variante für eine Firmengründung. Wenn es schief geht kann man mit einer GmbH Insolvenz anmelden (1) und man zahlt weniger Steuern (2), als wenn man Privatmann (GbR) ist. Die UG finde ich auch noch ok, vor allem, wenn man das Kapital erst mal nicht gebunden haben möchte, sondern zur freien Verfügung. Natürlich hat man viel mehr aufwand und auch im Jahr wenige Tausend Euro an Bilanzierung und Verwaltung, aber dafür würde ich nicht privat haften wollen und übermäßig steuern zahlen :-)
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Harald Schröder
Ein wahrhaftig lehrreicher Artikel, der meine Entscheidung zur Firmengründung endlich bekräftigen konnte.Danke!!!
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