Vereinsgründung

Satzung, Gründungsprotokoll & Vereinsregister: So gründen Sie einen eingetragenen Verein

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
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Das Wichtigste in Kürze

  • Möchten Sie einen Verein gründen, sollten Sie Ziele, Bedingungen für die Mitgliedschaft, Vorstand und Abläufe in einem Protokoll festhalten.
  • Ohne rechtssichere Satzung ist keine Vereinsgründung möglich – stimmen Sie sich mit dem Finanzamt ab, um Ungenauigkeiten zu vermeiden.
  • Achten Sie nach der Gründung darauf, dass die Vereinswebsite alle wichtigen Rechtstexte wie Impressum und Datenschutzerklärung enthält.

Worum geht's?

Die rechtssichere Gründung Ihres Vereins ist der erste, aber alles entscheidende Schritt für die anschließende Vereinsarbeit. Ob Musikverein, Sportverein oder Förderverein – bestimmte Unterlagen wie Satzung und Gründungsprotokoll brauchen Sie in jedem Fall. Was außerdem wichtig ist und wie Sie Ihren Verein Schritt für Schritt gründen, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

1. Vereine: Zwecke und Arten im Überblick

Das Interesse an Vereinen in Deutschland ist groß. Im Schnitt soll einer Umfrage zufolge jeder zweite Bundesbürger Mitglied in einem Verein sein. Üben Sie ein bestimmtes Hobby leidenschaftlich aus oder wollen sich gesellschaftlich engagieren, bietet sich ein Zusammenschluss mit anderen Personen an, um das Interesse gemeinsam zu verfolgen.

Welche Arten von Vereinen gibt es?

Unterschieden werden wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Vereine. Nichtwirtschaftliche Vereine, auch Idealvereine genannt, dürfen keine gewerblichen Zwecke verfolgen.

WICHTIG

„Nichtwirtschaftlich“ bedeutet nicht, dass keine Einnahmen generiert werden dürfen. Die unternehmerischen Tätigkeiten dürfen nur nicht den Hauptzweck des Vereins ausmachen.

Durch eine Eintragung ins Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts erlangt der nicht wirtschaftliche Verein Rechtsfähigkeit. Er kann als juristische Person rechtlich wirksam handeln, Geschäfte abschließen und klagen.

GUT ZU WISSEN

Wird keine Eintragung vorgenommen, bleibt der nicht- wirtschaftliche Verein ein nicht eingetragener Verein. Er ist keine juristische Person und damit nicht rechtsfähig, kann aber trotzdem Mitglieder aufnehmen, einen Satzung beschließen und intern über Vorstand, Beiträge und Ziele entscheiden.

Im Gegensatz zu einem eingetragenen Verein können Mitglieder und Vorstand bei einem nicht eingetragenen Verein allerdings persönlich und gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten haften.

Der wirtschaftliche Verein verfolgt als Hauptzweck nach der Vereinsgründung gewerbliche Interessen und unterscheidet sich damit vom Idealverein. Er kann durch staatliche Verleihung Rechtsfähigkeit erlangen.

Wichtig: Stehen wirtschaftliche Interessen im Vordergrund, kann die Wahl einer anderen Rechtsform Vorteile bieten.

Nicht vergessen werden darf der gemeinnützige Verein. Die Gemeinnützigkeit wird auf Antrag vom Finanzamt gewährt und bescheinigt. Wird Ihr Verein als gemeinnützig eingestuft, bringt dies Steuervorteile mit sich.

Sowohl ein eingetragener als auch ein nicht eingetragener Idealverein können als gemeinnützig gelten. Nähere Vorgaben zur Gemeinnützigkeit finden sich in § 52 AO, wonach eine Körperschaft dann gemeinnützige Zwecke verfolgt, „wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“

Hierzu zählen beispielsweise die Förderung von

  • Wissenschaft und Forschung,
  • Jugend- und Altenhilfe,
  • Kunst und Kultur,
  • Naturschutz und Landschaftspflege,
  • Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie der Unfallverhütung,
  • Tierschutz,
  • Verbraucherberatung und Verbraucherschutz,
  • Gleichberechtigung von Frauen und Männern,
  • Schutz von Ehe und Familie,
  • Kindergarten und
  • Sport.

Ein Förderverein übt keine steuerbegünstigte Tätigkeit aus, sondern sammelt Mittel für andere steuerbegünstigte Körperschaften. Der Förderverein finanziert sich in der Regel durch Spenden und Mitgliedschaftsbeiträge.

2. Vereinsgründung: Voraussetzungen für Gründer

In der Bundesrepublik Deutschland gilt nach Art. 9 des Grundgesetzes die Vereinigungsfreiheit. Jeder Bürger hat dementsprechend das Recht, einen Verein zu gründen.

Während nicht eingetragene Vereine unabhängiger sind und sich besonders für temporäre Vereinigungen eignen, zeichnet sich der eingetragene Verein durch die Eintragung ins Vereinsregister aus. Dadurch wird der Verein rechtsfähig, kann klagen und über ein eigenes Vereinsvermögen verfügen.

Anders als der nicht eingetragene Verein, der zur Vereinsgründung nur zwei Mitglieder braucht, ist für die Eintragung eine Mindestmitgliederzahl von sieben Personen notwendig.

AUFGEPASST

Nach Eintragung ist die Mindestmitgliederzahl von sieben Personen nicht mehr zwingend. Sinkt die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei herab, kann dem Verein jedoch die Rechtsfähigkeit entzogen werden.

Die Eintragung kann auch für die Vereinsmitglieder vorteilhaft sein. Wollen diese nicht mit ihrem eigenen Vermögen für Verbindlichkeiten des Vereins einstehen oder für Verfehlungen haften, gehen sie mit einer Eintragung auf Nummer sicher.

ÜBRIGENS

Für fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können Mitglieder des Vereins weiterhin haftbar gemacht werden. Wollen Sie sich als Vorstand absichern, können ebenfalls entsprechende Anpassungen in der Satzung des Vereins vorgenommen werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

3. So gründen Sie einen eingetragenen Verein in 5 Schritten

Schritt 1: Gründungsmitglieder festlegen

Das Wichtigste vorab: Sie brauchen mindestens sieben Mitglieder, um Ihren Verein ins Vereinsregister eintragen zu können. Für die Gründung Ihres Vereins reichen zu Beginn zwei Mitglieder aus. Bis zum Zeitpunkt der Anmeldung muss die Mitgliederzahl jedoch auf mindestens sieben gewachsen sein.

Nach der Eintragung darf die Anzahl der Mitglieder nicht weniger als drei sein. Sinkt die Zahl unter drei, droht ein Entzug der Rechtsfähigkeit.

Schritt 2: Satzung entwerfen

Der nächste Schritt zur Vereinsgründung ist der Entwurf der Satzung. Diese ist nicht nur für die Gründung verpflichtend, sondern auch für die Eintragung an sich. Da Sie diese bei der Anmeldung vorlegen müssen, muss die Satzung schriftlich und in deutscher Sprache verfasst sein. Enthalten muss sie zwingend folgende Inhalte:

  • den Zweck,
  • den Namen,
  • den Sitz des Vereins und
  • die Angabe der beabsichtigten Eintragung.

Neben den Muss-Inhalten gibt das BGB Soll-Inhalte vor. Auch wenn Satzungen relativ frei gestaltet werden können, sind nicht alle Inhalte rechtlich zulässig. Die Kann-Inhalte eröffnen Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vereinssatzung individuell zu gestalten. So können Sie beispielsweise neben den gesetzlich vorgesehenen Pflichtorganen noch weitere Vereinsorgane wie einen Beirat bilden.

Die Pflicht zum Beschluss einer Satzung und zur Festlegung des Vereinszwecks dient im Übrigen auch der Feststellung der Gemeinnützigkeit. Das Finanzamt prüft den gemeinnützigen Zweck anhand Ihrer Satzung.

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Schritt 3: Satzung mit dem Finanzamt abstimmen

Möchten Sie einen gemeinnützigen Verein gründen, sollte der Satzungsentwurf zuvor mit dem Finanzamt abgestimmt werden. Es empfiehlt sich, den Vereinszweck in der Gründungsversammlung festzulegen

Ungenauigkeiten in der Formulierung des Vereinszwecks können zur Ablehnung der Gemeinnützigkeit und im schlimmsten Fall zur Ablehnung der Eintragung in das Vereinsregister führen – achten Sie also darauf, dass die Satzung keine Fehler enthält

Schritt 4: Gründungsversammlung abhalten

Der nächste Schritt ist die Gründungsversammlung. Die Gründungsmitglieder halten diese Versammlung ab, um die Vereinssatzung zu verabschieden und ihren Vorstand zu wählen.

WICHTIG

Der Vorstand und die Mitgliederversammlung sind die beiden Pflichtorgane des Vereins. Der Vorstand übernimmt die Leitung des Vereins und vertritt den Verein nach außen.

Während der Versammlung ist ein Gründungsprotokoll anzufertigen, das die wichtigsten Ergebnisse festhält.Sie können frei bestimmen, wie sich der Vorstand zusammensetzt. Häufig sind ein bis fünf Personen im Vereinsvorstand organisiert.

Schritt 5: Verein im Vereinsregister eintragen lassen

Im letzten Schritt sollte die Eintragung Ihres Vereins vorgenommen werden. § 59 BGB macht hierzu folgende Vorgaben:

  • Der Vorstand muss den Verein zur Eintragung anmelden
  • Der Anmeldung müssen Sie Abschriften der Satzung und der Urkunden zur Vorstandsbestellung beifügen.
  • Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet werden und die Angabe des Tages der Errichtung enthalten.

GUT ZU WISSEN

Viele Vereinsregister werden bereits elektronisch geführt, sodass eine Anmeldung elektronisch vorgenommen werden kann.

Zuständig für die Anmeldung und Eintragung ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Da die Bundesländer aber Vereinsangelegenheiten auch bestimmten Amtsgerichten zuweisen können, sollten Sie sich vorab informieren, an welches Amtsgericht Sie sich für die Anmeldung wenden müssen.

Folgende Unterlagen sind für die Eintragung erforderlich:

  • Notariell beglaubigtes Anmeldungsschreiben
  • eine Abschrift der Satzung (hierüber wird geprüft, ob mindestens sieben Mitglieder das Satzungsoriginal unterzeichnet haben)
  • Abschrift von Unterlagen, aus denen sich die Bestellung des Vereinsvorstands ergibt (das kann zum Beispiel die Abschrift des Gründungsprotokolls sein)

Die Unterschriften zur Anmeldung der Eintragung müssen notariell beglaubigt werden. Hierzu ist das persönliche Erscheinen vor dem Notar notwendig.

Nach der Eintragung erhalten Sie einen Registerauszug. Mit diesem können Sie den Status als e.V. und die Eintragung nachweisen – etwa gegenüber dem Finanzamt und bei der Bank, wenn Sie ein Geschäftskonto eröffnen möchten.Nach der Eintragung erhält ihr Verein dann auch den offiziellen Zusatz „e.V.“.

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  • Vorlagen für die Gründung (Protokoll für Gründungsversammlung & Anmeldung im Vereinsregister)
  • Protokollvorlage für Mitgliederversammlungen
  • Foto-Einwilligung für Vereinsmitglieder
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4. Was kostet die Gründung eines eingetragenen Vereins?

Die Gründungskosten eines eingetragenen Vereins sind überschaubar. Neben Notar- und Registrierungsgebühren zwischen 10 und 30 Euro fallen Kosten für die Eintragung ins Vereinsregister an. Ist Ihr Verein gemeinnützig, werden keine Gebühren für die Eintragung erhoben. Insgesamt sollten Sie für die Vereinsgründung mit Kosten zwischen 120 Euro und 140 Euro rechnen.

5. Welche Rechtstexte brauche ich neben der Satzung noch?

Nach der erfolgreichen Gründung braucht Ihr Verein natürlich noch eine aussagekräftige Website – denn wer sich über ihn informieren möchte, sucht in der Regel zuerst im Internet danach. Über die Vereinswebsite kann Ihr Verein nicht nur von potenziellen Mitgliedern, sondern auch von Sponsoren und Medien gefunden werden.

Eine Website trägt aber auch zur rechtlichen Transparenz bei und zeigt, dass Ihr Verein professionell und verantwortungsvoll arbeitet. Ohne Rechtstexte wie Impressum und Datenschutzerklärung geht es daher nicht.

Impressum

Wie jede andere geschäftsmäßige Website benötigt auch eine Vereinswebsite ein vollständiges Impressum. Entscheidend ist hier nicht, ob Sie kommerzielle Zwecke verfolgen – geschäftsmäßig ist eine Website, sobald sie nicht nur privaten Zwecken dient.

Enthalten muss das Impressum für einen eingetragenen Verein folgende Angaben:

  • Vereinsname
  • Anschrift und Kontaktdaten (kein Postfach)
  • Vertretung (gesamter Vorstand oder Einzelpersonen)
  • Registergericht und Registernummer
  • Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID
  • Verantwortlicher für redaktionelle Inhalte inkl. Kontaktdaten
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Datenschutzerklärung

Sobald Sie auf der Vereinswebsite personenbezogene Daten verarbeiten – z. B., weil sich Interessierte für die Aufnahme in einem Kontaktformular eintragen können – brauchen Sie eine Datenschutzerklärung für Ihren Verein. Mit dieser informieren Sie die Nutzer, welche Daten Sie verarbeiten, zu welchem Zweck und wie lange Sie diese verwenden und speichern.

Achten Sie darauf, dass die Datenschutzerklärung – ebenso wie das Impressum – leicht erreichbar ist: Sie sollte von jeder Unterseite der Website zu finden sein. Am einfachsten geht das über eine dauerhafte Verlinkung im Footer. Für die Erstellung können Sie unseren kostenlosen Datenschutz-Generator verwenden.

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Wichtig: Möchten Sie mit Ihrem Verein auch Menschen auf Social Media erreichen, benötigen Sie eine angepasste Datenschutzerklärung. Es reicht leider nicht aus, von Ihren Profilen auf die Datenschutzerklärung auf Ihrer Website zu verlinken. Eine spezielle Social-Media-Datenschutzerklärung können Sie mit eRecht24 Premium erstellen.

AGB für Vereine

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) brauchen Sie für einen Verein nicht in jedem Fall, sondern nur, wenn Sie kostenpflichtige Leistungen anbieten. Das kann z. B. der Verkauf von Büchern, Merchandise-Artikeln und anderen vereinsbezogenen Produkten über einen Vereinsshop sein, aber auch kostenpflichtige Kurse oder Schulungen. Erheben Sie Mitgliedsbeiträge, sind AGB ebenfalls empfehlenswert.

Gesetzlich vorgeschrieben sind AGB für Vereine im Gegensatz zu Satzung, Impressum und Datenschutzerklärung zwar nicht – allerdings sind sie sinnvoll, um eine transparente Rechtsgrundlage für Verträge mit Mitgliedern, Lieferanten oder sonstigen Dritten zu schaffen. AGB für Ihren Vereins-Shop können sie mit dem AGB-Generator für Shops erstellen, der im Vereinstarif von eRecht24 Premium enthalten ist.

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Betreiben Sie einen Vereinsshop, müssen Sie bestimmte gesetzliche Verkäuferpflichten beachten. Welche das sind, lesen Sie im Artikel “Vereinsshop rechtlich absichern”.

6. Lohnt sich die Gründung eines eingetragenen Vereins?

In der nachfolgenden Checkliste haben wir Ihnen die Vor-und Nachteile der Gründung eines e.V. zusammengestellt.

Checkliste
Vorteile
  • Verfolgung gemeinsamer Interessen in organisierter Form
  • Haftung des e.V. mit seinem Vereinsvermögen
  • keine Haftung von Mitgliedern für Verbindlichkeiten des Vereins
  • geringe Gründungskosten und kein Stammkapital notwendig
  • Neuaufnahme und Ausscheiden von Mitgliedern möglich
  • Steuervorteile durch Einstufung als gemeinnütziger Verein möglich
Nachteile
  • wirtschaftliche Betätigung nur als Nebenzweck möglich
  • Formalitäten bei der Gründung müssen eingehalten werden
  • mindestens sieben Mitglieder für Eintragung des Vereins erforderlich
  • Entzug der Rechtsfähigkeit bei weniger als drei Mitgliedern nach Eintragung
  • Kosten in Höhe von circa 150 Euro

7. Fazit: Rechtssichere Vereinsgründung

Möchten Sie einen Verein gründen, beginnen Sie am besten mit einer klaren Struktur und rechtssicheren Unterlagen. Neben einem Dokument, in dem Sie die einzelnen Planungsschritte festhalten, brauchen Sie eine Satzung, Rechtstexte wie Impressum und Datenschutzerklärung und vereinsspezifische Dokumente (für die Eintragung z. B. notariell beglaubigtes Anmeldeschreiben und Gründungsprotokoll).

Damit Sie sich nicht mit Papierkram und Bürokratie aufhalten, sondern schnellstmöglich den eigentlichen Zweck Ihres Vereins verfolgen können, finden Sie auf eRecht24 Premium alles, was Sie für die rechtssichere Vereinsgründung brauchen – angefangen vom Vereinssatzung-Generator über Gründungs- und Versammlungsprotokolle bis hin zur Einwilligungserklärung für Mitglieder- und Eventfotos.

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8. FAQ

Was ist ein eingetragener Verein?

Ein Verein dient grundsätzlich dem Zusammenschluss von mehreren Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Lässt sich ein nichtwirtschaftlicher Verein ins Vereinsregister eintragen, erlangt er Rechtsfähigkeit. Als juristische Person kann er Vereinsvermögen haben und klagen oder verklagt werden.

Was ist ein wirtschaftlicher Zweck?

Sind die Interessen des Vereins hauptsächlich gewerblich ausgerichtet, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Verein. Ein nicht-wirtschaftlicher Verein darf als Nebenzweck Einnahmen generieren, der Hauptzweck muss ideeller Natur sein.

Was ist ein Idealverein?

Ein Verein, der keinen wirtschaftlichen Hauptzweck verfolgt, wird als Idealverein bezeichnet. Sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene Vereine können ein Idealverein sein.

Worauf kommt es bei der Vereinsgründung an?

Wichtig für die Gründung sind die Vereinssatzung, ein Gründungsprotokoll mit den Unterschriften aller Gründungsmitglieder und die Eintragung ins Vereinsregister, wenn Sie einen eingetragenen Verein planen. Legen Sie außerdem Ziele, Mitgliedschaftsregeln und Verantwortlichkeiten fest.

Braucht jeder Verein eine Satzung?

Ja, denn ohne Satzung geht es nicht – sie ist das rechtliche Fundament Ihres Vereins und regelt seine Organisation, Ziele, Mitgliedschaft und Entscheidungsprozesse. Haben Sie keine Satzung, kann der Verein rechtlich weder bestehen, noch gegründet oder ins Vereinsregister eingetragen werden.

Was kostet es, einen eingetragenen Verein zu gründen?

Die Kosten sind überschaubar und liegen bei insgesamt circa 150 Euro. Beim gemeinnützigen Verein entfallen die Gerichtsgebühren für die Eintragung.


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Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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