Marketing im Verein

Vereinswerbung, aber rechtssicher: Rechtliche Anforderungen an das Marketing im Verein

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vereinsmarketing hilft Ihnen dabei, neue Mitglieder anzuwerben, Sponsoren zu gewinnen und die Bekanntheit Ihres Vereins zu steigern.
  • Sie können neben Ihrer Website z. B. über Social Media Plattformen oder einen Newsletter auf sich aufmerksam machen. Erstellen Sie vorher ein Marketingkonzept.
  • Jeder Verein hat rechtliche Pflichten bei Website, Social Media, Newslettern und Co. Beachten Sie diese, um keine Abmahnung zu riskieren.

Worum geht's?

Vereinsmarketing ist heute wichtiger denn je, denn ohne einen professionellen Außenauftritt bleiben selbst die engagiertesten Vereine unsichtbar. Ein großes Marketingbudget braucht es aber nicht unbedingt, um Ihre Zielgruppe zu erreichen. Wichtig ist allerdings: Die rechtlichen Anforderungen für Werbung und Marketing gelten nicht nur für Unternehmen, sondern auch für gemeinnützige Organisationen, Verbände und eingetragene Vereine. Wir zeigen Ihnen, wie Ihr Verein online sichtbar wird – ohne Abmahnungen, Bußgelder oder einen Vertrauensverlust zu riskieren.

 

1. Marketing im Verein – warum ist das wichtig?

Egal, ob Sie neue Mitglieder gewinnen, Sponsoren anwerben oder die Bekanntheit Ihres Vereins steigern möchten: Ohne Marketing geht es nicht. Über die Vereinswebsite, einen Newsletter oder auf Social Media können Sie Ihre Zielgruppe ansprechen, über Aktivitäten und Neuigkeiten informieren und den Zweck des Vereins unterstreichen.

Insbesondere im Hinblick auf die Sponsorengewinnung ist Vereinsmarketing heute unverzichtbar geworden, denn die Mitgliedsbeiträge reichen oft nicht aus, um Vereinsangebote zu schaffen, die allen Bedürfnissen gerecht werden. Es gilt also, mit den richtigen Maßnahmen Sponsoren von der Arbeit Ihres Vereins zu überzeugen und für sich zu gewinnen.

Eine überzeugende Außendarstellung ist auch für das Anwerben neuer Mitglieder wichtig. Viele Menschen möchten sich aktiv in Vereinen engagieren – dafür müssen sie diese aber auch finden. Sie müssen also sichtbar werden und sich von der Konkurrenz abheben. Als Verein konkurrieren Sie nicht nur mit anderen Vereinen, sondern auch mit Unternehmen und Freizeitangeboten auf dem Markt.

2. Wie funktioniert gekonntes Vereinsmarketing?

Für das Marketing im Rahmen der Digitalisierung Ihres Vereins brauchen Sie ein Konzept. Das Marketingkonzept ist Ihr Fahrplan, um die richtigen Zielgruppen anzusprechen, Inhalte strategisch zu planen und zu entscheiden, wie Sie welche Maßnahmen umsetzen. Ausgangspunkt sind Vision, Mission sowie die Ziele Ihres Vereins. So gehen Sie bei der Entwicklung vor:

Schritt 1: Vereins- und Marketingziele festlegen

Als erstes sollten Sie die Vereinsziele und damit die Ziele Ihres Vereinsmarketings definieren. Das kann z. B. die Gewinnung neuer Mitglieder sein, das Anwerben von Sponsoren oder eine Unterstützung für Projekte, aber auch die Steigerung der lokalen Bekanntheit.

Schritt 2: Zielgruppen und Bedürfnisse berücksichtigen

Im zweiten Schritt definieren Sie die Zielgruppe, an die sich Ihre Marketingmaßnahmen richten. Neben internen Gruppen wie den eigenen Mitgliedern gibt es äußere Gruppen wie Sponsoren und die allgemeine Öffentlichkeit. Unterschiedliche Zielgruppen haben in der Regel auch unterschiedliche Erwartungen und Bedürfnisse – bedenken Sie dies bei der Konzeptentwicklung.

Schritt 3: Äußere Faktoren analysieren

Andere Vereine, aber auch kommerzielle Anbieter mit ähnlichen Zielen können neben wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und digitalen Trends den Erfolg Ihrer Marketingmaßnahmen beeinflussen. Überlegen Sie sich daher, welche Akteure auf Ihre Vereinsarbeit direkt oder indirekt einwirken.

Schritt 4: Marketingstrategie entwickeln

Bei der Entwicklung der Marketingstrategie geht es darum, die definierten Ziele Ihres Vereins mit den tatsächlichen Markt- und Umfeldbedingungen abzugleichen. Eine gute Marketingstrategie ist langfristig ausgelegt, berücksichtigt aber stets die aktuell verfügbaren Ressourcen.

Schritt 5: Marketingmaßnahmen ableiten

Ausgehend von den Zielen, Zielgruppen und der Strategie geht es im letzten Schritt an die Planung konkreter Maßnahmen. Ob Social Media Plattformen, der Aufbau eines eigenen Newsletters oder Kooperationen mit Sponsoren: Jeder Bestandteil Ihrer Marketingmaßnahmen sollte zielgerichtet, messbar und rechtlich abgesichert sein.

3. Wie mache ich andere auf meinen Verein aufmerksam?

Die erste Anlaufstelle für alle Interessierten – egal ob Ehrenamtliche, potenzielle neue Mitglieder, Sponsoren oder die Öffentlichkeit – ist Ihre Website. Um auf Ihren Verein aufmerksam zu machen, gibt es im Online-Marketing aber natürlich noch andere Möglichkeiten.

Vereinswebsite

Die Vereinswebsite ist die digitale Visitenkarte Ihres Vereins. Sie können sie mit verschiedenen Inhalten füllen, z. B. mit der Vorstellung von Verein, Vorstand und Mitgliedern, mit Ankündigungen für Veranstaltungstermine oder mit Informationen zur Mitgliedschaft.

Auf der anderen Seite gibt es gewisse Pflichtangaben, die jede Vereinswebsite enthalten muss, da sie sonst gegen Gesetze wie das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt.

Unverzichtbar für eine rechtssichere Vereinswebsite sind:

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Social Media Marketing

Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram und LinkedIn sind (je nach Zielgruppe) ideale Kanäle für Ihren Verein. Wege, um Ihre Zielgruppe anzusprechen, gibt es viele: Sie können in Stories die Vereinsarbeit vorstellen, Aktionen mit der Kamera begleiten und live streamen oder Fotos von Events und Vereinsaktivitäten posten. Gehen Sie geplant vor und vergessen Sie nicht die rechtlichen Vorgaben für Social Media:

  • Erstellen Sie einen Redaktionsplan und legen Sie fest, wann Sie welche Posts veröffentlichen wollen.
  • Interagieren Sie mit Ihrer Zielgruppe und analysieren Sie die Performance auf den Plattformen (z. B. über die Meta Business Suite bei Facebook).
  • Nutzen Sie Fotos und Videos von Vereinsaktivitäten – holen Sie sich aber vorab die Einwilligung ein, wenn darauf andere Personen zu sehen sind.
  • Bedenken Sie, dass Sie auch auf Social Media Plattformen ein Impressum und eine angepasste Datenschutzerklärung brauchen.

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Newsletter-Marketing

Newsletter sind ein beliebtes Instrument, um Mitglieder, Sponsoren und Interessierte über Aktivitäten, Termine oder Vereinserfolge zu informieren. Auch für Ihren Verein kann sich E-Mail-Marketing anbieten. Wichtig ist aber: Um den Newsletter rechtssicher zu versenden, müssen Sie sich vorab unbedingt die Einwilligung der Empfänger einholen. Newsletter ohne Einwilligung zu versenden, ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erlaubt.

Internetmarketing & Werbung im Internet

Internetmarketing umfasst weitere Maßnahmen, mit denen Sie die Sichtbarkeit Ihres Vereins erhöhen können. Dazu zählen etwa SEO, Content (z. B. ein eigener Vereinsblog) und digitale Werbung über Google Ads und Facebook Ads.

Achten Sie bei Ihrer Werbung im Internet darauf, keine fremden Rechte zu verletzen. Abmahnungen entstehen häufig durch:

  • fehlerhafte Google Ads-Anzeigen und unzulässige Keyword-Nutzung
  • unlizenzierte Bilder, Musik, Videos oder Grafiken
  • fehlende oder unklare Werbekennzeichnung („Schleichwerbung“)

4. Was ist beim Vereinsmarketing nicht erlaubt?

Ihr Vereinsmarketing muss transparent und fair sein. Alles, was gegen gesetzliche Vorgaben oder Ihre Transparenzpflichten verstößt, ist unzulässig und kann rechtliche Konsequenzen haben.

Schleichwerbung

Bewerben Sie als Verein andere Unternehmen (oder Produkte) und machen dies nicht als Werbung erkennbar, liegt unzulässige Schleichwerbung vor. Das kann nicht nur einen Imageverlust bedeuten, wenn Menschen das Vertrauen in Ihren Verein verlieren, sondern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Bußgelder nach sich ziehen.

Irreführende Werbung

Unter irreführender Werbung versteht man falsche, übertriebene oder unvollständige Werbeangaben, mit denen Nutzer von falschen Tatsachen überzeugt werden sollen. Werben Sie z. B. „Wir haben 600 Mitglieder“ obwohl nur 300 aktiv sind, oder „Jede Trainingseinheit garantiert Erfolg“, obwohl Sie dies gar nicht versprechen können, täuschen Sie die Zielgruppe. Eine solche Irreführung kann abgemahnt werden und sogar Schadensersatzforderungen auslösen.

Vergleichende Werbung

Auch vergleichende Werbung ist tabu – zumindest, wenn sie dazu dient, andere Vereine oder Unternehmen herabzusetzen. Vergleichende Werbung muss sachlich korrekt sein. Möchte Ihr Sportverein z. B. mit dem “besten Jugendtraining der Stadt” werben, müssen Sie dies auch beweisen können. Übertreibungen und negative Aussagen über Konkurrenten sind verboten.

Gesundheitsbezogene Werbung

Vorsicht ist auch bei gesundheitsbezogener Werbung und Aussagen wie „Unser Sportprogramm heilt Rückenschmerzen“ oder „Regelmäßiges Training im Verein verhindert Herzprobleme“ geboten. Denn: Solche Werbeaussagen sind nur erlaubt, wenn sie wissenschaftlich belegt und gesetzlich zugelassen sind. Unzulässige Health Claims können rechtliche Schritte nach sich ziehen und das Vertrauen der Mitglieder zerstören.

Superlativ-Werbung

Superlativ-Werbung nutzt Attribute wie „beste“, „einzigartig“ oder „unvergleichlich“. Nutzen Sie solche Aussagen im Vereinsmarketing, etwa um den Verein oder seine Angebote zu beschreiben, wirkt das übertrieben – und lässt sich auch gar nicht belegen. Ohne Beweis können Superlativ-Zuschreibungen als irreführend gewertet werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

5. Checkliste: So bewerben Sie Ihren Verein erfolgreich und rechtssicher

Checkliste
So bewerben Sie Ihren Verein erfolgreich und rechtssicher
  • Ziele definieren: z. B. Mitgliedergewinnung, Sponsoren, Aufmerksamkeit
  • Zielgruppenanalyse: Wer interessiert sich für den Verein? Auf welchen Plattformen ist die Zielgruppe unterwegs?
  • Marketing-Mix: Kombination mehrerer Kanäle, z. B. Social Media Plattformen, Newsletter, Website, Events
  • Rechtssichere Website: Datenschutzerklärung und Impressum, ggf. separat Vereinsshop absichern
  • Datenschutz: Separate Datenschutzerklärung für Website und Social Media, DSGVO-konforme Tools und Anmeldeformulare
  • Newsletterversand: Nur mit Einwilligung der Empfänger
  • Persönlichkeitsrechte: Einwilligungen für Fotos und Videos, auf denen Personen zu sehen sind
  • Wettbewerbsrechtliche Vorgaben: Keine Schleichwerbung, irreführende oder unzulässige Werbung
  • Feedback einholen: Vereinsmitglieder, Verbände und Sponsoren einbeziehen
  • Erfolge messen: Reichweite, Interaktionen, neue Mitglieder

6. Fazit

Mit gekonntem Vereinsmarketing gelingt es Ihnen, Mitglieder zu binden, Interessierte und Sponsoren anzuwerben und den Vereinserfolg langfristig zu sichern. Erzählen Sie mit Ihrem Marketing echte Geschichten – denn als Verein punkten Sie mit Nahbarkeit und Themen, die die Gesellschaft bewegen. Geben Sie etwa Einblicke in die Vereinsaktivität, veröffentlichen Sie Fotos von Veranstaltungen oder porträtieren Sie einzelne Mitglieder.

Wichtig ist, dass Sie dabei nicht nur die rechtlichen Vorschriften umsetzen, sondern auch prüfen, wo sich Ihre Zielgruppe wirklich aufhält. Nicht jeder Verein muss TikTok Marketing betreiben. Doch neben dem Artikel in der Lokalzeitung oder dem Aushang im Bürgerbüro ist es definitiv ratsam, Ihren Verein mit einer Website und auf Social Media auch online sichtbar zu machen. Alles, was Sie für ein rechtssicheres Vereinsmarketing brauchen, finden Sie auf eRecht24 Premium.

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7. FAQ

Dürfen Vereine Werbung machen?

Ja, Vereine dürfen Werbung machen – aber rechtssicher. Beachten Sie beim Marketing im Verein insbesondere die Vorgaben des Wettbewerbsrechts: Schleichwerbung, irreführende Werbung und unzulässige Gesundheitsversprechen sind verboten.

Wie kann man Werbung für einen Verein machen?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um für Ihren Verein zu werben und andere auf sich aufmerksam zu machen. Ihre Bekanntheit können Sie z. B. durch Social Media Marketing, Newsletter, Veranstaltungen und klassische Werbung steigern. Entwickeln Sie vorab ein Marketingkonzept samt Zielgruppen und Zielen, um strategisch und überlegt vorzugehen.

Was sind die 4 Marketingstrategien?

Die klassischen vier Marketingstrategien sind Produktpolitik (Vereinsangebote, Aktivitäten), Preispolitik (Mitgliedsbeiträge, Gebühren, Spendenmodelle), Distributionspolitik (online, Events, Newsletter) und Kommunikationspolitik (Werbung, Social Media, PR, Sponsorenansprache). Um die Ziele zu erreichen, sollten Sie die Marketingmaßnahmen sinnvoll planen und verschiedene Kanäle in Ihrem Marketing-Mix kombinieren.

Wie viel Geld darf ein Verein auf dem Konto haben?

Es gibt keine Obergrenzen für Vereinskonten. Wichtig ist nur, dass Sie die Gewinne der Vereinssatzung entsprechend verwenden. Sie dürfen sich nicht selbst daran bereichern. Nutzen Sie Überschüsse für zukünftige Aktivitäten, Rücklagen oder für Projekte. Gemeinnützige Vereine müssen steuerrechtliche Vorgaben (§ 55 AO) beachten, um ihre Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.

 

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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