Rechtssichere Website für Vereine

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Eine professionelle Website ist für Vereine unverzichtbar – ob zur Kundenakquise, Information, Online-Kommunikation oder als digitale Visitenkarte. Doch neben Design, Technik und Inhalten müssen auch rechtliche Anforderungen der Webseite berücksichtigt werden. Wer als Verein eine Website betreibt, unterliegt verschiedenen gesetzlichen Pflichten – vom Impressum über die Datenschutzerklärung bis hin zur Einbindung von Drittanbietertools.

Was muss eine rechtssichere Website für Vereine enthalten?

Eine Website von Vereinen muss mehrere Pflichtangaben und rechtliche Vorgaben erfüllen, die durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), die DSGVO und weitere Normen geregelt werden. Dazu gehören unter anderem:

  1. Ein vollständiges Impressum, das klar erkennbar und mit zwei Klicks erreichbar ist
  2. Eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, die transparent über die Datenverarbeitung aufklärt
  3. Cookie-Banner und Einwilligungsmanagement, wenn Tracking- oder Analyse-Tools verwendet werden
  4. Nutzerfreundliche Gestaltung und Barrierefreiheit, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen
  5. Sichere Datenübertragung über SSL-Verschlüsselung, insbesondere bei Kontaktformularen oder Logins

 

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Für Vereine ist eine rechtssichere Website weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein zentrales Element für Professionalität, Vertrauen und Glaubwürdigkeit im digitalen Raum. Wer online als Verein sichtbar ist, kommuniziert automatisch mit Kunden, Nutzern oder Partnern und verarbeitet dabei oft personenbezogene Daten. Umso wichtiger ist es, dass alle rechtlichen Anforderungen – vom Impressum über die Datenschutzerklärung bis hin zum Einsatz von Analyse- und Tracking-Tools – transparent und korrekt vom Verein erfüllt werden.

Typische rechtliche Risiken für Websites von Vereinen

In der Praxis zeigt sich, dass viele Websites von Vereinen unnötige rechtliche Risiken bergen – oft aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit. So ist die Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung der Nutzer einer der häufigsten Abmahngründe für Vereine der letzten Jahre. Auch das automatische Laden von Kartenmaterial, YouTube-Videos oder Social-Media-Plugins kann gegen die DSGVO verstoßen, wenn keine vorherige Zustimmung von Vereinen eingeholt wurde. Hinzu kommen veraltete Rechtstexte, fehlerhafte Cookie-Banner oder unverschlüsselte Formulare, die zu einer Datenschutzverletzung durch Vereine führen können.

Besonders kritisch wird es, wenn auf der Website von Vereinen personenbezogene Daten erhoben, aber nicht ausreichend geschützt werden. In solchen Fällen drohen nicht nur Abmahnungen für die Vereine, sondern auch Bußgelder durch die Datenschutzaufsichtsbehörden – und bei schwerwiegenden Verstößen auch Schadensersatzansprüche von Betroffenen.

 

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Drittanbieter-Tools & Plugins – ein Fallstrick für Vereine

Viele Websites von Vereinen nutzen heute externe Dienste, um ihre Angebote technisch oder funktional zu erweitern. Dazu gehören Newsletter-Tools wie Mailchimp, Analysetools wie Google Analytics oder Facebook-Pixel, Buchungssysteme oder eingebettete Kalender. Die Nutzung solcher Tools als Verein ist grundsätzlich erlaubt, setzt aber eine sorgfältige rechtliche Prüfung voraus. Denn oft werden dabei personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt – mit der Folge, dass Einwilligungen von Vereinen eingeholt, Datenschutzerklärungen angepasst und sogenannte Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen werden müssen.

Vereine werden oft ehrenamtlich von Mitgliedern betreut, die über keinerlei technische oder juristische Kenntnisse verfügen. Trotzdem gelten für Vereine dieselben datenschutzrechtlichen Pflichten wie für Unternehmen. Sie müssen besonders sensibel mit Mitgliederdaten, Anmeldelisten für Veranstaltungen sowie mit Spendeninformationen umgehen. Auch bei personenbezogenen Daten von Kindern gelten besondere Datenschutzvorgaben.

Auch die Öffentlichkeitsarbeit über Social Media oder eingebettete Inhalte auf der Vereinswebsite wie YouTube-Videos oder ein Veranstaltungskalender müssen DSGVO-konform sein. Holen Sie die Einwilligungen im Verein datenschutzkonform ein und speichern Sie die Daten sicher. Eine rechtssichere Datenschutzerklärung für Ihre Vereinswebsite können Sie auf eRecht24 Premium erstellen.

ACHTUNG!

Ein häufiger Fehler ist die Nutzung von Tracking-Tools auf der Website von Vereinen ohne aktives Cookie-Consent-Banner. Nutzer müssen ihre Einwilligung geben, bevor entsprechende Dienste aktiv werden – das sogenannte „Opt-in“. Ohne ein korrekt implementiertes Consent-Tool auf der Website der Vereine handelt es sich in der Regel um einen klaren Datenschutzverstoß.

Besonders bei Vereinen wird die technische Umsetzung eines rechtskonformen Cookie-Consent-Tools oft vernachlässigt. Durch die Webseitenpflege von Ehrenamtlichen fehlt oftmals das Know-How und die technischen Ressourcen. Nicht selten werden Drittanbieter-Tools unbewusst aktiviert, ohne dass der Nutzer darüber Kenntnis erlangt, geschweige denn einwilligen kann.

Aus diesem Grund sollten Sie als Verein sicherstellen, dass technische Einbindungen geprüft werden und ein wirksames Cookie-Consent-Tool auf der Vereinswebsite integriert ist. Ein rechtssicheres Cookie-Consent-Tool erhalten unsere Premiummitglieder auf eRecht24 Premium.

Was Vereine beim Website-Relaunch oder Redesign beachten sollten

Ein Relaunch oder ein neues Design bringt nicht nur technische und gestalterische Veränderungen mit sich – auch die rechtliche Struktur der Website für Vereine muss überprüft werden. Neue Tools oder Inhalte können zusätzliche Informationspflichten für Vereine auslösen, beispielsweise durch eingebundene Videos, interaktive Elemente oder Social-Media-Komponenten. Auch das Layout kann Einfluss darauf haben, ob Pflichtangaben gut auffindbar sind – ein Impressum für Vereine, das in einem versteckten Menü verschwindet, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.

Besonders Vereine, die ihre Website professionell nutzen oder darauf angewiesen sind, sollten im Zuge eines Relaunchs einen rechtlichen Website-Check durchführen lassen. Dabei können auch individuelle Besonderheiten der Vereine berücksichtigt werden, wie etwa Anforderungen an Barrierefreiheit, branchenspezifische Informationspflichten oder berufsrechtliche Vorgaben.

Kleine, private oder rein ehrenamtliche Vereine, die keinen Verbraucherbezug haben und keine kommerziellen digitalen Produkte und Dienstleistungen bereitstellen, unterliegen keinen Barrierefreiheitspflichten, sofern sie nicht staatlich finanziert werden. Sie können als Verein aber auch aktiv Inklusion fördern, wenn Sie einige Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit freiwillig auf Ihrer Website umsetzen.

Risiken durch veraltete oder technisch unsichere Website von Vereinen

Eine veraltete oder unsichere Website von Vereinen kann erhebliche rechtliche und sicherheitstechnische Probleme verursachen. Viele Websites von Vereinen arbeiten noch mit veralteten Content-Management-Systemen, nutzen unsichere Plugins oder übertragen Daten unverschlüsselt. Besonders dann, wenn über Kontaktformulare von Vereinen personenbezogene Daten wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder sogar Gesundheitsinformationen übermittelt werden, stellt das ein erhebliches Risiko dar.

WUSSTEN SIE'S SCHON?

Ohne eine gültige SSL-Verschlüsselung (erkennbar am „https“) kann der Datenverkehr leicht abgefangen werden – ein klarer Verstoß von Vereinen gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

Neben der Gefahr für die Datensicherheit droht bei veralteten Webseiten von Vereinen auch ein massiver Reputationsschaden. Kunden, Mandanten oder Mitglieder der Vereine vertrauen weniger auf Anbieter, deren Website Sicherheitswarnungen auslöst oder technisch nicht mehr dem Stand der Zeit entspricht. Im Falle einer Datenschutzverletzung müssen Website-Betreiber aus dem Vereinssektor innerhalb von 72 Stunden eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde machen – inklusive detaillierter Informationen zu Art und Umfang des Vorfalls.

Wird dies von Vereinen versäumt oder zu spät gemeldet, drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für Vereine ist es daher unerlässlich, regelmäßig Sicherheits-Updates durchzuführen, Plugins zu prüfen und sowohl technische als auch rechtliche Elemente der Website aktuell zu halten.

Besonders wenn Ihnen im Verein das technische und rechtliche Know-How fehlt, sollten Sie sich Hilfe holen. eRecht24 Premium bietet neben zahlreichen Rechtstexten für die Vereinswebseite zahlreiche weitere Tools an, um Ihre Website rechtssicher zu gestalten.

 

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Schritt für Schritt zur rechtssicheren Website für Vereine

Wer als Verein eine neue Website erstellt oder eine bestehende überarbeitet, sollte strukturiert vorgehen, um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden. Mit diesen Schritten kann es klappen:

  1. Domain für Vereine registrieren und SSL-Zertifikat einrichten
  2. Content im Bereich Vereinsplanung und gesetzliche Pflichtseiten einbauen
  3. Cookie-Banner und Consent-Tool einrichten
  4. Tracking- und Marketingtools DSGVO-konform integrieren
  5. Formulare mit Datenschutzhinweisen versehen
  6. Rechtstexte regelmäßig aktualisieren lassen
  7. Barrierefreiheit und Sicherheitsaspekte prüfen
  8. AV-Veträge mit relevanten Dienstleistern abschließen

Im ersten Schritt sollte die Domain über ein SSL-Zertifikat abgesichert und die Grundstruktur der Website für Vereine definiert werden. Danach empfiehlt es sich, Inhalte und Funktionen so zu planen, dass gesetzlich geforderte Pflichtseiten – also Impressum und Datenschutzerklärung der Vereine – frühzeitig integriert werden können. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob ein Cookie-Consent-Banner notwendig ist, etwa wenn Analyse- oder Werbe-Tools zum Einsatz kommen.

Kontaktformulare auf der Website der Vereine müssen mit einem Hinweis auf die Datenverarbeitung versehen werden, und bei der Integration externer Tools sind entsprechende AV-Verträge erforderlich. Auch eine barrierefreie Gestaltung kann in manchen Fällen rechtlich relevant sein, zum Beispiel bei öffentlichen Stellen.

Die Rechtstexte auf der Website von Vereinen sollten nicht nur einmalig erstellt, sondern regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Gesetzesänderungen angepasst werden. Nur so können Vereine sicherstellen, dass ihre Website dauerhaft rechtssicher bleibt.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

 

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Website für Vereine rechtssicher machen

Jede Branche bringt spezifische Anforderungen an die eigene Website mit sich – sei es in Bezug auf rechtliche Pflichten, technische Umsetzung oder Inhalte. Genau deshalb bieten wir individuelle Lösungen für verschiedene Zielgruppen an, die passgenau auf die Besonderheiten Ihres Tätigkeitsfeldes zugeschnitten sind.

Ob es um rechtssichere Pflichtangaben, den datenschutzkonformen Einsatz von Tools oder branchenspezifische Hinweise geht: Wir haben für Vereine alle rechtlich relevanten Informationen rund um den Betrieb einer Website zusammengestellt – damit Sie auch in Zukunft professionell, gesetzeskonform und ohne rechtliche Risiken online auftreten können.

Rechtssichere Websites für weitere Zielgruppen

Unsere individuellen Website-Lösungen orientieren sich gezielt an den branchenspezifischen Besonderheiten und rechtlichen Anforderungen, die sich aus dem jeweiligen Tätigkeitsfeld ergeben. Wir unterstützen Vereine insbesondere dabei, die eigene Website rechtssicher, benutzerfreundlich und datenschutzkonform zu gestalten – abgestimmt auf die speziellen Herausforderungen und Rahmenbedingungen Ihrer Branche.

 

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Häufig gestellte Fragen zur Website für Vereine

Der rechtssichere Betrieb einer Website für Vereine wirft oft viele Fragen auf – besonders dann, wenn es um die speziellen Anforderungen von Vereinen geht. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Antworten rund um Impressum, Datenschutz, Cookies und Co. kompakt und verständlich für Sie zusammengestellt.

1. Was muss rechtlich auf einer Website stehen?

Jede Website muss ein korrektes Impressum mit den vollständigen Angaben zum Verantwortlichen sowie eine datenschutzkonforme Datenschutzerklärung enthalten. Betreibt man zusätzlich einen Online-Shop oder bietet Dienstleistungen an, kommen weitere gesetzlich erforderliche Inhalte hinzu – etwa Cookie-Hinweise mit funktionierendem Consent-Banner, AGB, Widerrufsbelehrung, transparente Preisangaben und andere branchenspezifische Informationspflichten.

2. Private Homepage rechtssicher?

Solange eine private Homepage ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke genutzt wird und keine Werbung oder geschäftlichen Inhalte enthält, sind rechtliche Angaben wie Impressum oder Datenschutzerklärung nicht notwendig. Sobald jedoch kommerzielle Absichten erkennbar sind, greifen gesetzliche Anforderungen.

3. Was muss auf einer privaten Website stehen?

Private Websites, die ausschließlich für den persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt sind, benötigen in der Regel keine rechtlichen Pflichtangaben. Sobald jedoch redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden, Werbung geschaltet ist oder eine geschäftliche Absicht erkennbar wird, greifen gesetzliche Vorschriften – insbesondere zur Anbieterkennzeichnung und zum Datenschutz.

4. Was ist der Unterschied zwischen einer Homepage und einer Website?

Die Homepage ist die erste Seite, die Nutzer beim Besuch einer Webpräsenz sehen – quasi der Einstiegspunkt. Der Begriff „Website“ beschreibt dagegen die Gesamtheit aller einzelnen Seiten und Inhalte, die unter einer Domain aufrufbar sind. Eine Homepage ist also Teil der Website, stellt aber nur eine ihrer Komponenten dar.

 

Unsere Expertise für Vereine

Wir wissen, dass Vereine ganz eigene rechtliche Anforderungen und Strukturen haben. Unsere individuellen Impressumslösungen berücksichtigen genau diese vereinstypischen Besonderheiten – von der Satzung über die Verantwortlichkeiten bis hin zu Datenschutz und Kommunikation. Entdecken Sie, in welchen Bereichen wir Vereine besonders umfassend unterstützen.

 

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

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