Eine professionelle Website ist für Handwerker unverzichtbar – ob zur Kundenakquise, Information, Online-Kommunikation oder als digitale Visitenkarte. Doch neben Design, Technik und Inhalten müssen auch rechtliche Anforderungen der Webseite berücksichtigt werden. Wer als Handwerker eine Website betreibt, unterliegt verschiedenen gesetzlichen Pflichten – vom Impressum über die Datenschutzerklärung bis hin zur Einbindung von Drittanbietertools.
Was muss eine rechtssichere Website für Handwerker enthalten?
Eine Website von Handwerkern muss mehrere Pflichtangaben enthalten und rechtliche Vorgaben erfüllen, die durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), die DSGVO und weitere Normen geregelt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Ein vollständiges Impressum, das klar erkennbar und mit zwei Klicks erreichbar ist
- Eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, die transparent über die Datenverarbeitung aufklärt
- Cookie-Banner und Einwilligungsmanagement, wenn Tracking- oder Analyse-Tools verwendet werden
- Nutzerfreundliche Gestaltung und Barrierefreiheit, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen
- Sichere Datenübertragung über SSL-Verschlüsselung, insbesondere bei Kontaktformularen oder Logins
Für Handwerker ist eine rechtssichere Website weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein zentrales Element für Professionalität, Vertrauen und Glaubwürdigkeit im digitalen Raum. Wer online als Handwerker sichtbar ist, kommuniziert automatisch mit Kunden, Nutzern oder Partnern und verarbeitet dabei oft personenbezogene Daten. Umso wichtiger ist es, dass alle rechtlichen Anforderungen – vom Impressum über die Datenschutzerklärung bis hin zum Einsatz von Analyse- und Tracking-Tools – transparent und korrekt von Handwerkern erfüllt werden.
Typische rechtliche Risiken für Websites von Handwerkern
In der Praxis zeigt sich, dass viele Websites von Handwerkern unnötige rechtliche Risiken bergen – oft aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit. So ist die Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung der Nutzer einer der häufigsten Abmahngründe für Handwerksbetriebe der letzten Jahre. Auch das automatische Laden von Kartenmaterial, YouTube-Videos oder Social-Media-Plugins kann gegen die DSGVO verstoßen, wenn keine vorherige Zustimmung von Ihnen als Handwerker eingeholt wurde. Hinzu kommen veraltete Rechtstexte, fehlerhafte Cookie-Banner oder unverschlüsselte Formulare, die zu einer Datenschutzverletzung führen können.
Besonders kritisch wird es, wenn auf der Website von Handwerkern personenbezogene Daten erhoben, aber nicht ausreichend geschützt werden. In solchen Fällen drohen nicht nur Abmahnungen für die Handwerker, sondern auch Bußgelder durch die Datenschutzaufsichtsbehörden – und bei schwerwiegenden Verstößen auch Schadensersatzansprüche von Betroffenen.
Drittanbieter-Tools & Plugins – ein Fallstrick für Handwerker
Viele Websites von Handwerkern nutzen heute externe Dienste, um ihre Angebote technisch oder funktional zu erweitern. Dazu gehören Newsletter-Tools wie Mailchimp, Analysetools wie Google Analytics oder Facebook-Pixel, Buchungssysteme oder eingebettete Kalender. Die Nutzung solcher Tools als Handwerker ist grundsätzlich erlaubt, setzt aber eine sorgfältige rechtliche Prüfung voraus. Denn oft werden dabei personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt – mit der Folge, dass Einwilligungen von Handwerkern eingeholt, Datenschutzerklärungen angepasst und sogenannte Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen werden müssen.
Ein besonderer Aspekt für Handwerker ist zudem die häufige Nutzung von Kontakt- und Anfrageformularen auf ihren Websites. Diese Formulare erfassen in der Regel personenbezogene Daten wie Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen potenzieller Kunden. Hier müssen Handwerker sicherstellen, dass die Datenübertragung verschlüsselt erfolgt (SSL/TLS) und dass die Nutzer bereits beim Absenden transparent über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. Ohne eine ordnungsgemäße Information und Verschlüsselung können solche Formulare schnell zu einem Datenschutzverstoß führen.
Darüber hinaus setzen viele Handwerker auf die Einbindung von Karten- und Routenplanern, beispielsweise von Google Maps, um Kunden die Anfahrt zum Betrieb zu erleichtern. Auch hierbei werden automatisch personenbezogene Daten wie IP-Adressen an Drittanbieter weitergegeben. Als Handwerker sollten Sie prüfen, ob die Einbindung datenschutzkonform möglich ist – etwa über ein rechtssicheres Cookie-Consent-Tool. Ebenso ist es ratsam, in der Datenschutzerklärung explizit auf die Nutzung solcher Kartendienste hinzuweisen.
Ein dritter wichtiger Punkt betrifft Bewertungen und Referenzen. Viele Handwerker lassen Kundenmeinungen direkt auf ihrer Website anzeigen oder binden externe Bewertungsportale ein. Hier gilt es, rechtlich sauber zwischen echten Rezensionen und werblichen Aussagen zu unterscheiden. Unzulässige „gekaufte“ Bewertungen oder Fake-Bewertungen können schnell abgemahnt werden. Außerdem müssen bei der Integration von Bewertungsportalen wieder die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden, insbesondere wenn externe Widgets geladen werden, die Nutzertracking ermöglichen.
Ein häufiger Fehler ist die Nutzung von Tracking-Tools auf der Website von Handwerkern, ohne aktives Cookie-Consent-Banner. Nutzer müssen ihre Einwilligung geben, bevor entsprechende Dienste aktiv werden – das sogenannte „Opt-in“. Ohne ein korrekt implementiertes Consent-Tool auf der Website der Handwerker handelt es sich in der Regel um einen klaren Datenschutzverstoß.
Was Handwerker beim Website-Relaunch oder Redesign beachten sollten
Ein Relaunch oder ein neues Design bringt nicht nur technische und gestalterische Veränderungen mit sich – auch die rechtliche Struktur der Website für Handwerker muss überprüft werden. Neue Tools oder Inhalte können zusätzliche Informationspflichten für Handwerker auslösen, beispielsweise durch eingebundene Videos, interaktive Elemente oder Social-Media-Komponenten. Auch das Layout kann Einfluss darauf haben, ob Pflichtangaben gut auffindbar sind – ein Impressum für Handwerker, das in einem versteckten Menü verschwindet, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.
PRAXIS-TIPP
Besonders Handwerker, die ihre Website professionell nutzen oder geschäftlich darauf angewiesen sind, sollten im Zuge eines Relaunchs einen rechtlichen Website-Check durchführen lassen. Dabei können auch individuelle Besonderheiten der Handwerker berücksichtigt werden, wie etwa Anforderungen an Barrierefreiheit, branchenspezifische Informationspflichten oder berufsrechtliche Vorgaben.
Gerade kleinere Handwerksbetriebe stehen häufig vor dem Problem, dass für den Relaunch oder die Pflege der Website externe Dienstleister beauftragt werden. Dabei fehlt oft das Bewusstsein, dass Agenturen oder Webdesigner zwar die technische Umsetzung übernehmen, die rechtliche Verantwortung aber - sofern nicht anders vereinbart - weiterhin auch beim Handwerker selbst liegt. Wird beispielsweise ein Cookie-Banner fehlerhaft integriert oder eine Datenschutzerklärung unvollständig eingebunden, haftet am Ende in der Regel nicht nur die Agentur, sondern auch der Handwerksbetrieb selbst. Diese Unklarheit führt in der Praxis schnell zu rechtlichen Risiken, die mit einer frühzeitigen Prüfung vermieden werden können.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass Handwerker häufig wenig Zeit oder Know-how haben, um die rechtlichen Anforderungen im Blick zu behalten. Viele verlassen sich auf Vorlagen oder kopierte Mustertexte, die jedoch oft nicht zur eigenen Website passen. Insbesondere bei branchenspezifischen Besonderheiten – etwa Pflichtangaben zur Handwerksrolle, Zulassungen oder gesetzlichen Gewährleistungen – können solche Standardlösungen unzureichend sein. Ohne fachgerechte Anpassung drohen Abmahnungen oder Vertrauensverluste bei potenziellen Kunden, wenn wichtige Informationen fehlen oder fehlerhaft dargestellt werden.
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Risiken durch veraltete oder technisch unsichere Website von Handwerkern
Eine veraltete oder unsichere Website von Handwerkern kann erhebliche rechtliche und sicherheitstechnische Probleme verursachen. Viele Websites von Handwerkern arbeiten noch mit veralteten Content-Management-Systemen, nutzen unsichere Plugins oder übertragen Daten unverschlüsselt. Besonders dann, wenn über Kontaktformulare von Handwerkern oder Kundenbereiche personenbezogene Daten wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder sogar Gesundheitsinformationen übermittelt werden, stellt das ein erhebliches Risiko dar.
AUFGEPASST!
Ohne eine gültige SSL-Verschlüsselung (erkennbar am „https“) kann der Datenverkehr leicht abgefangen werden – ein klarer Verstoß von Handwerkern gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
Neben der Gefahr für die Datensicherheit droht bei veralteten Webseiten von Handwerkern auch ein massiver Reputationsschaden. Kunden des Handwerksbetriebs vertrauen weniger auf Anbieter, deren Website Sicherheitswarnungen auslöst oder technisch nicht mehr dem Stand der Zeit entspricht. Im Falle einer Datenschutzverletzung müssen Website-Betreiber aus dem Handwerk innerhalb von 72 Stunden eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde machen – inklusive detaillierter Informationen zu Art und Umfang des Vorfalls.
Wird dies von Handwerkern versäumt oder zu spät gemeldet, drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für Handwerker ist es daher unerlässlich, regelmäßig Sicherheits-Updates durchzuführen, Plugins zu prüfen und sowohl technische als auch rechtliche Elemente der Website aktuell zu halten.
Ein weiterer kritischer Punkt für Handwerker ist die zunehmende Abhängigkeit von digitalen Funktionen wie Online-Terminbuchungen, Angebotsanfragen oder Kundenportalen. Fällt die Website aufgrund veralteter Technik oder mangelnder Sicherheit aus, sind nicht nur die Daten in Gefahr, sondern auch direkte Geschäftsprozesse können ins Stocken geraten.
Gerade kleine Handwerksbetriebe, die stark auf regionale Sichtbarkeit und unkomplizierte Kontaktmöglichkeiten angewiesen sind, riskieren dadurch Auftragsverluste. Zusätzlich steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Wettbewerber mit modernen und sicheren Online-Angeboten als seriöser wahrgenommen werden und Kunden abwerben. Bieten Sie Terminbuchungen auf Ihrer Website an, kann es zudem sein, dass Sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen sind. Wann Sie Ihre Website barrierefrei gestalten müssen, können Sie mit unserem kostenlosen Barrierefreiheits-Check überprüfen.
Schritt für Schritt zur rechtssicheren Website für Handwerker
Wer als Handwerker eine neue Website erstellt oder eine bestehende überarbeitet, sollte strukturiert vorgehen, um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden. Mit diesen Schritten kann es klappen:
- Domain für Handwerker registrieren und SSL-Zertifikat einrichten
- Content im Bereich Handwerks-Planung und gesetzliche Pflichtseiten einbauen
- Cookie-Banner und Consent-Tool einrichten
- Tracking- und Marketingtools DSGVO-konform integrieren
- Formulare mit Datenschutzhinweisen versehen
- Rechtstexte regelmäßig aktualisieren lassen
- Barrierefreiheit und Sicherheitsaspekte prüfen
- AV-Verträge mit relevanten Dienstleistern abschließen
Im ersten Schritt sollte die Domain über ein SSL-Zertifikat abgesichert und die Grundstruktur der Website für Handwerker definiert werden. Danach empfiehlt es sich, Inhalte und Funktionen so zu planen, dass gesetzlich geforderte Pflichtseiten – also Impressum und Datenschutzerklärung der Handwerker – frühzeitig integriert werden können. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob ein Cookie-Consent-Banner notwendig ist, etwa wenn Analyse- oder Werbe-Tools zum Einsatz kommen.
Kontaktformulare auf der Website der Handwerker müssen mit einem Hinweis auf die Datenverarbeitung versehen werden, und bei der Integration externer Tools sind entsprechende AV-Verträge erforderlich. Auch eine barrierefreie Gestaltung kann in manchen Fällen rechtlich relevant sein, zum Beispiel bei Online-Shops und Webseiten mit Terminbuchungs-Funktion.
Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Handwerker-Webseite barrierefrei aufgestellt ist. Mit unserem kostenlosen Barrierefreiheits-Scanner von eRecht24 erfahren Sie, welche Funktionen auf Ihrer Website bereits barrierefrei sind und wo Sie nochmal Hand anlegen sollten, um nicht abgemahnt zu werden.
Die Rechtstexte auf der Website von Handwerkern sollten nicht nur einmalig erstellt, sondern regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Gesetzesänderungen angepasst werden. Nur so können Handwerker sicherstellen, dass ihre Website dauerhaft rechtssicher bleibt.
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Website für Handwerker rechtssicher machen
Jede Branche bringt spezifische Anforderungen an die eigene Website mit sich – sei es in Bezug auf rechtliche Pflichten, technische Umsetzung oder Inhalte. Genau deshalb bieten wir individuelle Lösungen für verschiedene Zielgruppen an, die passgenau auf die Besonderheiten Ihres Tätigkeitsfeldes zugeschnitten sind.
Ob es um rechtssichere Pflichtangaben, den datenschutzkonformen Einsatz von Tools oder branchenspezifische Hinweise geht: Wir haben für Handwerker alle rechtlich relevanten Informationen rund um den Betrieb einer Website zusammengestellt – damit Sie auch in Zukunft professionell, gesetzeskonform und ohne rechtliche Risiken online auftreten können.
Rechtssichere Websites für weitere Zielgruppen
Unsere individuellen Website-Lösungen orientieren sich gezielt an den branchenspezifischen Besonderheiten und rechtlichen Anforderungen, die sich aus dem jeweiligen Tätigkeitsfeld ergeben. Wir unterstützen Handwerker insbesondere dabei, die eigene Website rechtssicher, benutzerfreundlich und datenschutzkonform zu gestalten – abgestimmt auf die speziellen Herausforderungen und Rahmenbedingungen Ihrer Branche.
- Rechtssichere Website für Agenturen
- Rechtssichere Website für Online-Shops
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Häufig gestellte Fragen zur Website für Handwerker
Der rechtssichere Betrieb einer Website für Handwerker wirft oft viele Fragen auf – besonders dann, wenn es um die speziellen Anforderungen an Handwerker geht. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Antworten rund um Impressum, Datenschutz, Cookies und Co. kompakt und verständlich für Sie zusammengestellt.





