Social Media für Handwerker

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Die Nutzung von Social Media für Handwerker ist ein unverzichtbares Werkzeug im modernen Geschäftsleben, jedoch auch mit rechtlichen Herausforderungen verbunden. Für Handwerker bedeutet dies nicht nur Chancen, sondern auch die Notwendigkeit, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Social Media für Ihr Handwerk effizient und rechtssicher einsetzen – von der Erstellung von Inhalten bis hin zum Umgang mit Nutzerdaten.

 

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Was bedeutet Social Media für Handwerker?

Social Media bietet Handwerkern eine wertvolle Plattform, um mit Kunden zu interagieren, Markenbekanntheit zu steigern und Marketingziele zu erreichen. Dabei gilt es, die rechtlichen Anforderungen für Handwerker zu verstehen und umzusetzen. Zu den wichtigsten Aspekten für Handwerker zählen Urheberrechte, Datenschutz, Werbung und Wettbewerbsrecht. Die rechtliche Absicherung für Handwerker ist essentiell, um Abmahnungen oder Bußgelder zu vermeiden.

 

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Rechtliche Grundlagen für Social Media im Handwerk

Für Handwerker ist es wichtig, sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein. Dazu gehören:

  • Urheberrecht: Bei der Nutzung von Bildern, Videos oder Musik in sozialen Netzwerken müssen Handwerker die Urheberrechte beachten. Insbesondere die Verwendung von fremdem Material ohne Lizenz kann zu kostspieligen Abmahnungen führen.
  • Datenschutzrecht: Die DSGVO, das BDSG und das TDDDG regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten auf Social-Media-Plattformen, auch für Handwerker. Dies betrifft vor allem die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Nutzerdaten im Handwerk.
  • Wettbewerbsrecht: Wenn Sie als Handwerker in sozialen Netzwerken werben oder Influencer-Kooperationen eingehen, müssen die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine klare Kennzeichnung von Werbung und bezahlten Partnerschaften im Handwerk ist zwingend erforderlich.
  • Impressumspflicht: Auch auf Social-Media-Profilen von Handwerkern muss ein vollständiges Impressum vorhanden sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

 

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Haftung & Risiken bei Social Media für Handwerker

Ein falscher Klick, ein nicht gekennzeichneter Post oder ein Bild ohne Lizenz – und schon droht eine Abmahnung. Für Handwerker kann die rechtlich unsaubere Nutzung von Social Media teuer werden.

ACHTUNG

Besonders problematisch wird es, wenn externe Inhalte geteilt oder Kommentare auf den eigenen Kanälen der Handwerker nicht moderiert werden. Auch wenn Fehler oft unbeabsichtigt geschehen, haften Handwerker in der Regel für den veröffentlichten Content – unabhängig davon, ob dieser durch Mitarbeiter, Dienstleister oder automatisch generierte Tools erstellt wurde.

Eine klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten sowie geschulte Mitarbeitende im Handwerk sind daher essentiell, um rechtliche Risiken zu minimieren. Besonders häufige Risiken sind:

  • Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Impressen: Bereits ein fehlendes Impressum als Handwerker auf Facebook, Instagram oder TikTok kann hohe Abmahnkosten verursachen. Zusätzlich drohen Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafen.
  • Urheberrechtsverletzungen: Die ungeprüfte Nutzung von Bildern, Videos oder Musik kann für Handwerker Lizenzforderungen und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Die Kosten liegen häufig im Bereich von 1.000 bis 5.000 Euro – je nach Werk, Umfang der Nutzung und Rechteinhaber.
  • Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht: Werbung ohne korrekte Kennzeichnung (z. B. bei Influencer-Kooperationen oder Produktplatzierungen) kann als unlautere Werbung eingestuft werden. Auch hier sind Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände gängige Praxis – mit Streitwerten von bis zu 10.000 Euro.
  • Haftung für Nutzerkommentare: Wenn auf Ihren Handwerks-Kanälen beleidigende, rechtswidrige oder diskriminierende Inhalte durch Dritte veröffentlicht werden, sind Sie als Seitenbetreiber zur Moderation verpflichtet. Reagieren Sie als Handwerker nicht rechtzeitig, kann das gerichtliche Unterlassungsverfahren oder Bußgelder nach sich ziehen.
  • Hinzu kommen Image-Schäden, die sich aus rechtlichen Fehlern ergeben – etwa durch öffentliche Kritik, negative Presse oder verlorenes Vertrauen der Zielgruppe. Gerade kleinere Handwerksbetriebe, die keine eigene Rechtsabteilung haben, unterschätzen oft, wie schnell ein Fehler zum teuren Problem wird.

 

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Social Media Richtlinien für Handwerker

Um rechtliche Risiken zu minimieren und einen professionellen Auftritt als Handwerker in sozialen Netzwerken zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, spezifische Social-Media-Richtlinien zu entwickeln. Diese Richtlinien für Handwerker sollten unter anderem folgende Punkte abdecken:

  • Erlaubte Inhalte: Definieren Sie klar, welche Inhalte im Handwerksbereich geteilt werden dürfen und welche nicht. Berücksichtigen Sie dabei Urheberrechte sowie die Einhaltung der Unternehmenswerte für Handwerker.
  • Datenschutzrichtlinien: Weisen Sie darauf hin, wie und welche Daten über Nutzer gesammelt und verwendet werden, insbesondere wenn Sie Tracking-Tools oder Analyse-Software für Ihren Handwerksbetrieb einsetzen.
  • Verhaltenskodex für Mitarbeiter: Geben Sie Ihren Mitarbeitern im Handwerksbetrieb klare Anweisungen, wie sie Social Media im Unternehmenskontext nutzen dürfen. Achten Sie darauf, dass Sie als Handwerker keine vertraulichen oder rechtlich problematischen Informationen veröffentlichen.

Die DSGVO für Social Media im Handwerk

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt auch für Handwerker besondere Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken. Wenn Sie als Handwerker auf Social-Media-Plattformen Daten von Nutzern erheben oder verarbeiten, müssen Sie sicherstellen, dass Sie diese transparent und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben behandeln. Nutzer müssen darüber informiert werden, welche Daten von Ihnen als Handwerker gesammelt werden, zu welchem Zweck dies geschieht und auf welcher rechtlichen Grundlage.

Besonders wichtig ist es im Handwerk, dass für die Verarbeitung bestimmter Daten, wie etwa durch Cookies oder Tracking-Tools, die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer eingeholt wird. Darüber hinaus müssen Sie den Nutzern das Recht einräumen, ihre Daten jederzeit einzusehen, zu korrigieren oder löschen zu lassen. Ein Missachten dieser Vorgaben kann nicht nur rechtliche Konsequenzen für Ihren Handwerksbetrieb nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Zielgruppe nachhaltig schädigen.

Mit diesen Schritten stellen Sie sicher, dass Ihre Social-Media-Präsenz für Handwerker rechtlich abgesichert ist:

1. Erstellen Sie eine Datenschutzerklärung für Social Media

Eine angepasste Datenschutzerklärung für Handwerker auf Ihrer Social-Media-Seite informiert die Nutzer transparent über die Erhebung, Verarbeitung und Verwendung ihrer Daten.

Wenn Sie als Handwerksbetrieb Social-Media-Kanäle betreiben, müssen Sie Ihre Kunden und Follower transparent über die damit verbundene Datenverarbeitung informieren. Die Datenschutzerklärung sollte beinhalten, in welchem Umfang auf der Plattform Daten erhoben, verarbeitet oder öffentlich sichtbar gemacht werden.

Gerade bei Kommentaren unter Beiträgen, Bewertungen von Kunden oder Nachrichten über Messenger-Dienste ist es wichtig, dass Ihre Kunden verstehen: Die Datenverarbeitung erfolgt nicht nur durch Ihren Betrieb, sondern zugleich auch durch den jeweiligen Plattformbetreiber. Es empfiehlt sich daher, in Ihrer Datenschutzerklärung auf die gemeinsamen Verantwortlichkeiten nach Art. 26 DSGVO hinzuweisen und Ihre Kunden auf die jeweiligen Datenschutzrichtlinien der Plattformen zu verweisen. So schaffen Sie rechtliche Sicherheit und stärken das Vertrauen Ihrer Kunden.

Ein besonderes Risiko für Handwerker ist, dass Social-Media-Kommunikation oft auch im Arbeitsalltag „nebenbei“ z. B. über das Smartphone auf der Baustelle läuft. Dabei besteht die Gefahr, dass sensible Kundendaten versehentlich über unsichere Kanäle geteilt oder in privaten Accounts gespeichert werden. Auch gefälschte Profile oder Phishing-Nachrichten können ein Risiko darstellen, das Sie in Ihren internen Abläufen berücksichtigen sollten.

Eine angepasste Datenschutzerklärung für Handwerksbetriebe trägt dazu bei, diese Risiken transparent darzustellen, rechtliche Vorgaben einzuhalten und das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner langfristig zu sichern. Mit dem eRecht24 Premium Datenschutz-Generator für Social Media erstellen Sie im Handumdrehen eine rechtssichere Datenschutzerklärung für Ihr Social Media Profil.

 

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2. Verträge mit Influencern und Partnern abschließen

Wenn Sie als Handwerker Influencer oder Partner im Rahmen Ihrer Social-Media-Aktivitäten einbinden, sollten klare Verträge über die Zusammenarbeit bestehen, die rechtliche Vorgaben wie Kennzeichnungspflichten und Urheberrechte berücksichtigen.

Hierfür bieten sich spezielle Kooperationsverträge an. Diese Verträge sollten nicht nur die Art und den Umfang der Zusammenarbeit regeln, sondern auch sicherstellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Besonders wichtig sind hier die Kennzeichnungspflichten für Werbung, damit keine irreführende Werbung entsteht und sowohl Ihr Betrieb als auch die beteiligten Influencer rechtlich abgesichert sind.

Darüber hinaus sollten Sie bei Kooperationen auch das Urheber- und Nutzungsrecht im Blick behalten. Stellen Sie sicher, dass Fotos von Bauprojekten, Videos von Arbeitsabläufen oder Texte, die im Rahmen der Kooperation entstehen, rechtmäßig verwendet werden dürfen. Dies gilt auch für Inhalte, die Kunden, Partner oder Influencer beisteuern. So vermeiden Sie das Risiko von Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen, die für kleine und mittlere Handwerksbetriebe erhebliche finanzielle Belastungen darstellen können.

Ein weiterer Aspekt ist die Verantwortung für die Darstellung Ihres Betriebs: Achten Sie darauf, dass Influencer oder Partner keine falschen Versprechungen machen oder Leistungen bewerben, die Sie in dieser Form gar nicht anbieten. Solche Fehlinformationen können nicht nur rechtliche Probleme nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden nachhaltig schädigen.

Mit klaren Verträgen und einem Bewusstsein für Urheber- sowie Kennzeichnungspflichten stellen Sie sicher, dass Ihre Social-Media-Zusammenarbeit langfristig erfolgreich und rechtssicher bleibt. Auf eRecht24 Premium bieten wir für unsere Mitglieder einen Muster-Kooperationsvertrag für Handwerker und Content Creator an. So können Sie sich rechtlich absichern und alle Rahmenbedingungen verschriftlichen.

3. Richtlinien für die Social-Media-Nutzung erstellen

Definieren Sie als Handwerksbetrieb klare Regeln für Ihre Mitarbeiter hinsichtlich der Nutzung von Social Media im beruflichen Kontext. Vermeiden Sie im Handwerk unzulässige Werbung oder Inhalte und sensibilisieren Sie für rechtliche Risiken.

Viele Handwerksbetriebe nutzen heute Social Media, um neue Kunden zu gewinnen, Einblicke in ihre Arbeit zu geben oder offene Stellen zu bewerben. Damit dies professionell und rechtssicher geschieht, sollten Betriebe ihren Mitarbeitern klare Vorgaben an die Hand geben. Dazu gehört zum Beispiel, welche Inhalte überhaupt veröffentlicht werden dürfen, wie der Betrieb nach außen dargestellt wird und welche Formulierungen oder Bilder tabu sind. So vermeiden Sie, dass ungewollt rechtliche Probleme entstehen oder ein falsches Bild vom Unternehmen vermittelt wird.

PRAXIS-TIPP

Besonders wichtig ist, dass Beiträge mit Werbecharakter klar als Werbung erkennbar sind: egal ob es sich dabei um ein kurzes Video auf Instagram, einen Facebook-Post oder einen Story-Beitrag handelt. Ebenso muss sichergestellt sein, dass Fotos, Videos oder Musikstücke nur dann verwendet werden, wenn die nötigen Rechte vorhanden sind. Gerade im Handwerk können etwa Aufnahmen von Baustellen oder Kundenprojekten schnell sensible Daten enthalten, die nicht ungeprüft ins Netz gestellt werden dürfen.

Neben diesen rechtlichen Aspekten lohnt es sich, die Mitarbeiter regelmäßig zu schulen: Welche Daten sind vertraulich? Wie geht man respektvoll mit Kommentaren von Kunden um? Und was ist zu tun, wenn negative Bewertungen oder Kritik auftauchen? Wer hier klare Prozesse hat, kann souverän reagieren und schützt den Ruf des Betriebs.

Ein schriftlich fixierter Leitfaden zum Umgang mit Social Media - eine sogenannte Social-Media-Guideline - hilft, Einheitlichkeit zu schaffen, Missverständnisse zu vermeiden und das Vertrauen von Kunden und Partnern zu sichern.

4. Social-Media-Tracking und Cookies korrekt handhaben

Achten Sie darauf, dass die Social-Media-Kanäle Ihres Handwerksbetriebs in Bezug auf Tracking-Tools und Cookies DSGVO-konform sind. Nutzer müssen ausdrücklich zustimmen, bevor ihre Daten für Analyse- oder Marketingzwecke verarbeitet werden.

Auch Handwerksbetriebe, die Social Media nutzen oder ihre Website mit Social-Media-Plugins verbinden, müssen die Vorgaben der DSGVO einhalten. Sobald Sie auf Ihrer Internetseite Analyse- oder Marketing-Tools einsetzen – etwa über den Meta-Pixel, Instagram-Plugins oder eingebettete Videos von YouTube –, dürfen diese nur aktiv sein, wenn Ihre Kunden vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Ohne eine solche Zustimmung ist der Einsatz von Cookies oder Tracking-Pixeln rechtlich unzulässig.

Gerade kleinere Handwerksbetriebe unterschätzen häufig die Verantwortung, die mit solchen technischen Lösungen verbunden ist. Wichtig ist, dass die Einwilligung Ihrer Kunden klar und verständlich eingeholt wird – beispielsweise über ein rechtssicheres Cookie-Consent-Tool, das erst nach Zustimmung die Datenverarbeitung erlaubt.

Ebenso entscheidend ist die Transparenz: In Ihrer Datenschutzerklärung sollten Sie verständlich erläutern, welche Tools Sie einsetzen, welche Daten dabei erhoben werden und zu welchem Zweck. So zeigen Sie Ihren Kunden nicht nur, dass Sie die rechtlichen Vorgaben ernst nehmen, sondern stärken auch deren Vertrauen in Ihren Betrieb.

 

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Individuelle Social Media Leitlinien für Handwerker

Die Anforderungen an Social Media unterscheiden sich je nach Branche, Betriebsgröße und Zielsetzung – deshalb brauchen auch Sie als Handwerker maßgeschneiderte Leitlinien für einen rechtssicheren Einsatz. Ob für interne Kommunikation, Marketing oder Kundenkontakt: Eine klare Regelung sorgt dafür, dass alle Beteiligten im Handwerksbetrieb wissen, was erlaubt ist – und wo rechtliche Grenzen verlaufen.

Social-Media-Leitlinien helfen dabei, einheitliche Standards zu schaffen, die nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch den professionellen Auftritt des Handwerksbetriebs stärken. Sie definieren unter anderem, welche Inhalte veröffentlicht werden dürfen, wie mit Kommentaren umzugehen ist und wer für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben im Handwerksbereich verantwortlich ist.

Wir haben auf eRecht24 Premium ein Muster für Social-Media-Guidelines entwickelt, welches Sie dabei unterstützt, eigene Leitlinien zu entwickeln, die genau auf die Anforderungen und Arbeitsrealität von Ihnen als Handwerker abgestimmt sind – praxisnah, verständlich und rechtlich fundiert.

 

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Social Media für weitere Zielgruppen

Unsere Social Media Vorgaben richten sich gezielt nach den Besonderheiten der jeweiligen Branche und den spezifischen Anforderungen, die sich daraus ergeben. Wir unterstützen Sie vor allem in folgenden Bereichen:

 

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Häufig gestellte Fragen zu Social Media für Handwerker

Die Nutzung von verschiedenen Social Media Plattformen wirft oft viele Fragen auf – speziell, wenn es um die besonderen Anforderungen von Handwerkern geht. Wir haben die relevantesten Antworten kompakt und verständlich für Sie und Ihre Branche zusammengestellt.

1. Welche Gesetze gelten für soziale Medien?

Wer Social Media nutzt, bewegt sich in einem rechtlich klar geregelten Rahmen. Besonders im Vordergrund stehen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG), die den Schutz personenbezogener Daten sicherstellen. Daneben spielen auch Urheber- und Markenrechte, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie der Medienstaatsvertrag (MStV) eine wichtige Rolle. Diese Regelwerke betreffen unter anderem Fragen des Datenschutzes, der Werbung, der Haftung sowie des Umgangs mit geistigem Eigentum – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Plattformbetreiber.

2. Welche Regeln gelten in sozialen Netzwerken?

Neben den gesetzlichen Vorgaben müssen sich Nutzer auch an die Nutzungsbedingungen und Community-Standards der jeweiligen Plattform halten. Dazu gehören zum Beispiel das Verbot diskriminierender Inhalte, die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung sowie der respektvolle Umgang mit anderen. Wer diese Regeln missachtet, riskiert nicht nur rechtliche Schritte, sondern auch Verwarnungen oder die Sperrung seines Accounts.

3. Was muss man bei Social Media beachten?

Im Umgang mit sozialen Medien ist besondere Sorgfalt erforderlich: Persönliche Daten dürfen nicht unbedacht veröffentlicht werden, und bei Bildern, Videos oder Texten müssen Urheber- und Markenrechte gewahrt bleiben. Inhalte mit Werbecharakter sind klar als solche zu kennzeichnen. Darüber hinaus sollten Beiträge immer sachlich, transparent und respektvoll formuliert sein. Wer Social Media beruflich nutzt, muss zudem ein vollständiges Impressum und eine Datenschutzerklärung bereitstellen, um Abmahnungen und andere rechtliche Risiken zu vermeiden.

4. Welche Richtlinien gelten für die ordnungsgemäße Nutzung sozialer Medien?

Verbindlich sind einerseits die allgemeinen Gesetze – etwa DSGVO, UWG oder Urheberrecht – und andererseits die Vorgaben der Plattformen selbst. Dazu zählen Regeln zur Werbekennzeichnung, zum Umgang mit fremden Inhalten und zum Kommunikationsstil. Unternehmen sind gut beraten, zusätzlich eigene Social-Media-Guidelines einzuführen. Diese dienen als Orientierung für Mitarbeiter, um einheitlich und rechtssicher aufzutreten sowie Konflikte oder Missverständnisse im Online-Alltag zu vermeiden.

5. Welche gesetzlichen Vorgaben müssen in den sozialen Medien immer eingehalten werden?

Grundsätzlich gelten plattformunabhängig mehrere verbindliche Pflichten: die Einhaltung der Datenschutzgesetze (DSGVO, TDDDG), die Kennzeichnung von Werbung, die Wahrung von Urheber- und Markenrechten sowie bei geschäftlicher Nutzung die Impressumspflicht nach § 5 DDG. Hinzu kommen strafrechtliche Bestimmungen, etwa im Fall von Beleidigungen, Bedrohungen oder Hassrede. Jeder Beitrag – ob privat oder geschäftlich – muss diese rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

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