Social Media für Online-Shops

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Die Nutzung von Social Media für Online-Shops ist ein unverzichtbares Werkzeug im modernen Geschäftsleben, jedoch auch mit rechtlichen Herausforderungen verbunden. Für Online-Shops bedeutet dies nicht nur Chancen, sondern auch die Notwendigkeit, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Social Media im E-Commerce effizient und rechtssicher einsetzen – von der Erstellung von Inhalten bis hin zum Umgang mit Nutzerdaten.

 

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Was bedeutet Social Media für Online-Shops?

Social Media bietet Online-Shops eine wertvolle Plattform, um mit Kunden zu interagieren, Markenbekanntheit zu steigern und Marketingziele zu erreichen. Dabei gilt es, die rechtlichen Anforderungen für Online-Shops zu verstehen und umzusetzen. Zu den wichtigsten Aspekten für Online-Shops zählen Urheberrechte, Datenschutz, Werbung und Wettbewerbsrecht. Die rechtliche Absicherung für Online-Shops ist essentiell, um Abmahnungen oder Bußgelder zu vermeiden.

 

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Rechtliche Grundlagen für Social Media im E-Commerce

Für Online-Shops ist es wichtig, sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein. Dazu gehören:

  • Urheberrecht: Bei der Nutzung von Bildern, Videos oder Musik in sozialen Netzwerken müssen Online-Shops die Urheberrechte beachten. Insbesondere die Verwendung von fremdem Material ohne Lizenz kann zu kostspieligen Abmahnungen führen.
  • Datenschutzrecht: Die DSGVO und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten auf Social-Media-Plattformen, auch für Online-Shops. Dies betrifft vor allem die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Nutzerdaten im E-Commerce.
  • Wettbewerbsrecht: Wenn Sie als Online-Shop-Betreiber in sozialen Netzwerken werben oder Influencer-Kooperationen eingehen, müssen die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine klare Kennzeichnung von Werbung und bezahlten Partnerschaften im E-Commerce ist zwingend erforderlich.
  • Impressumspflicht: Auch auf Social-Media-Profilen von Online-Shops muss ein vollständiges Impressum vorhanden sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

 

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Haftung & Risiken bei Social Media für Online-Shops

Ein falscher Klick, ein nicht gekennzeichneter Post oder ein Bild ohne Lizenz – und schon droht eine Abmahnung. Für Online-Shops kann die rechtlich unsaubere Nutzung von Social Media teuer werden.

ACHTUNG

Besonders problematisch wird es, wenn externe Inhalte geteilt oder Kommentare auf den eigenen Kanälen der Online-Shops nicht moderiert werden. Auch wenn Fehler oft unbeabsichtigt geschehen, haften Online-Shop-Betreiber in der Regel für den veröffentlichten Content – unabhängig davon, ob dieser durch Mitarbeiter, Dienstleister oder automatisch generierte Tools erstellt wurde.

Eine klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten sowie geschulte Mitarbeitende im E-Commerce sind daher essentiell, um rechtliche Risiken zu minimieren. Besonders häufige Risiken sind:

  • Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Impressen: Bereits ein fehlendes Impressum des Online-Shops auf Facebook, Instagram oder TikTok kann hohe Abmahnkosten verursachen. Zusätzlich drohen Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafen.
  • Urheberrechtsverletzungen: Die ungeprüfte Nutzung von Bildern, Videos oder Musik kann für Online-Shops Lizenzforderungen und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Die Kosten liegen häufig im Bereich von 1.000 bis 5.000 Euro – je nach Werk, Umfang der Nutzung und Rechteinhaber.
  • Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht: Werbung ohne korrekte Kennzeichnung (z. B. bei Influencer-Kooperationen oder Produktplatzierungen) kann als unlautere Werbung eingestuft werden. Auch hier sind Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände gängige Praxis – mit Streitwerten von bis zu 10.000 Euro.
  • Haftung für Nutzerkommentare: Wenn auf Ihren Online-Shop-Kanälen beleidigende, rechtswidrige oder diskriminierende Inhalte durch Dritte veröffentlicht werden, sind Sie als Seitenbetreiber zur Moderation verpflichtet. Reagieren Sie als Online-Shop-Betreiber nicht rechtzeitig, kann das gerichtliche Unterlassungsverfahren oder Bußgelder nach sich ziehen.
  • Hinzu kommen Image-Schäden, die sich aus rechtlichen Fehlern ergeben – etwa durch öffentliche Kritik, negative Presse oder verlorenes Vertrauen der Zielgruppe. Gerade kleinere Online-Shops, die keine eigene Rechtsabteilung haben, unterschätzen oft, wie schnell ein Fehler zum teuren Problem wird.

 

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Social Media Richtlinien für Online-Shops

Um rechtliche Risiken zu minimieren und einen professionellen Auftritt als Online-Shop in sozialen Netzwerken zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, spezifische Social-Media-Richtlinien zu entwickeln. Diese Richtlinien für Online-Shops sollten unter anderem folgende Punkte abdecken:

  • Erlaubte Inhalte: Definieren Sie klar, welche Inhalte im E-Commerce geteilt werden dürfen und welche nicht. Berücksichtigen Sie dabei Urheberrechte sowie die Einhaltung der Unternehmenswerte für Online-Shops.
  • Datenschutzrichtlinien: Weisen Sie darauf hin, wie und welche Daten über Nutzer gesammelt und verwendet werden, insbesondere wenn Sie Tracking-Tools oder Analyse-Software für Ihren Online-Shop einsetzen.
  • Verhaltenskodex für Mitarbeiter: Geben Sie Ihren Mitarbeitern im E-Commerce klare Anweisungen, wie sie Social Media im Unternehmenskontext nutzen dürfen. Achten Sie darauf, dass Sie als Online-Shop-Betreiber keine vertraulichen oder rechtlich problematischen Informationen veröffentlichen.

Die DSGVO für Social Media im E-Commerce

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt auch für Online-Shops besondere Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken. Wenn Sie als Online-Shop-Betreiber auf Social-Media-Plattformen Daten von Nutzern erheben oder verarbeiten, müssen Sie sicherstellen, dass Sie diese transparent und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben behandeln. Nutzer müssen darüber informiert werden, welche Daten von Ihnen als Online-Shop-Betreiber gesammelt werden, zu welchem Zweck dies geschieht und auf welcher rechtlichen Grundlage.

Besonders wichtig ist es im E-Commerce, dass für die Verarbeitung bestimmter Daten, wie etwa durch Cookies oder Tracking-Tools, die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer eingeholt wird. Darüber hinaus müssen Sie den Nutzern das Recht einräumen, ihre Daten jederzeit einzusehen, zu korrigieren oder löschen zu lassen. Ein Missachten dieser Vorgaben kann nicht nur rechtliche Konsequenzen für Ihren Online-Shop nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Zielgruppe nachhaltig schädigen.

Mit diesen Schritten stellen Sie sicher, dass Ihre Social-Media-Präsenz für Online-Shops rechtlich abgesichert ist:

1. Erstellen Sie eine Datenschutzerklärung für Social Media

Eine angepasste Datenschutzerklärung für Online-Shops auf Ihrer Social-Media-Seite informiert die Nutzer transparent über die Erhebung, Verarbeitung und Verwendung ihrer Daten.

Die Datenschutzerklärung für Ihren Social Media Kanal sollte sich unbedingt von der Datenschutzerklärung auf Ihrer Website unterscheiden. In der Datenschutzerklärung für den Social Media Kanal Ihres Online-Shops müssen folgende Punkte auftauchen:

  • Hinweise auf die Datenverarbeitung durch die Plattform (innerhalb oder außerhalb der EU, Datenschutzhinweise der Plattform usw.)
  • Tracking und Insights: Inwiefern werden Daten durch Tracking erhoben? Welche Daten werden erhoben? Wofür nutzt Ihre Agentur diese Daten?
  • Rechtsgrundlagen zum berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und zur Einwilligung ( Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
  • Kommunikation über Social Media: Welche Daten werden verarbeitet? Welchem Zweck dienen die Daten? Informationen zur Speicherdauer und Löschung
  • Pflichtangaben: Kontakt- und Verantwortlichkeitsdaten, Betroffenenrechte und Hinweis auf die Möglichkeit, Einstellungen auf der Plattform vorzunehmen.

Nutzen Sie die Social-Media-Kanäle für Ihren Online-Shop ausschließlich, um Ihre Waren zu bewerben oder nutzen Sie auch die Shop-Funktion, die Plattformen wie Instagram, Facebook oder TikTok mittlerweile anbieten? Können Kunden in Ihrem Social-Media-Kanal Produkte kaufen, sollten Sie die Besonderheiten des Kaufprozesses sowie zur Datenverarbeitung ebenfalls in der Datenschutzerklärung für Ihren Social-Media-Kanal aufführen.

Mit dem eRecht24 Premium Datenschutz-Generator für Social Media erstellen Sie im Handumdrehen eine rechtssichere Datenschutzerklärung für Ihr Social Media Profil.

 

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2. Verträge mit Influencern und Partnern abschließen

Wenn Sie als Online-Shop-Betreiber Influencer oder Partner im Rahmen Ihrer Social-Media-Aktivitäten einbinden, sollten klare Verträge über die Zusammenarbeit bestehen, die rechtliche Vorgaben wie Kennzeichnungspflichten und Urheberrechte berücksichtigen.

Als Online-Shop-Betreiber sollten Sie im Rahmen eines Kooperationsvertrags die Vertragsgestaltung mit dem Content Creator regeln. Wichtig sind hierbei vor allem Transparenz und Kennzeichnungspflichten für Werbung. Achten Sie als Betreiber eines Online-Shops darauf, dass Urheber- und Nutzungsrechte von Bild- und Tonaufnahmen und von Texten im Kooperationsvertrag geregelt sind. Falls nötig, können Sie vertraglich auch einen Freigabeprozess für die erstellten Inhalte anfordern. So muss der Influencer Ihnen Posts, Reels oder Stories im Vorfeld zuschicken und erst nach Ihrer Freigabe dürfen die Inhalte veröffentlicht werden.

Außerdem können im Kooperationsvertrag zwischen Online-Shops und Influencern folgende Inhalte geregelt werden:

  • Werberechtliche Besonderheiten: Vermeidung von Schleichwerbung, Vereinbarung zu Markenrechten
  • Datenschutz: Verarbeitung von personenbezogenen Daten, beispielsweise in Gewinnspielen inkl. Datenschutzhinweisen für Teilnehmer sowie generell die Speicherung von Kontakt- und Abrechnungsdaten
  • Steuer- und Abrechnungspflichten: Vergütung vertraglich festlegen, Umsatzsteuerpflicht
  • Haftungsklauseln bei Gesetzesverstößen
  • Verhaltensregeln/Code of Conduct
  • Besondere rechtliche Regelungen bei internationaler Zusammenarbeit, sofern Influencer außerhalb der EU sitzen

PRAXIS-TIPP

Auf eRecht24 Premium bieten wir für unsere Mitglieder einen Muster-Kooperationsvertrag für Online-Shops und Content Creator an. So können Sie sich rechtlich absichern und alle Rahmenbedingungen verschriftlichen.

3. Richtlinien für die Social-Media-Nutzung erstellen

Definieren Sie als Online-Shop klare Regeln für Ihre Mitarbeiter hinsichtlich der Nutzung von Social Media im beruflichen Kontext. Vermeiden Sie im E-Commerce unzulässige Werbung oder Inhalte und sensibilisieren Sie für rechtliche Risiken.

Klären Sie als Online-Shop-Betreiber, welche Mitarbeiter für das Posten von Bildern, Texten und Videos auf Social Media zuständig sind. Klare Absprachen und Regeln sorgen für Strukturen und feste Aufgabenbereiche im Unternehmen. Legen Sie eine einheitliche Sprache und Stilvorgaben fest, um Reputationsschäden zu vermeiden. Es erspart Ihnen viel Arbeit, wenn Sie bereits im Vorfeld klären, wie Mitarbeiter mit kritischen Kommentaren oder rechtlichen Anfragen umgehen sollen.

Regeln Sie als Online-Shop-Betreiber unbedingt auch folgende rechtlichen Rahmenbedingungen:

  • Urheber- und Nutzungsrechte
  • Wettbewerbsrechtliche Anforderungen
  • Datenschutz und Vertraulichkeit
  • Arbeitsrechtliche Aspekte
  • Reputations- und Krisenmanagement

Egal ob Facebook, TikTok, Instagram oder LinkedIn, wir bieten auf eRecht24 Premium für unsere Nutzer ein Muster für Social Media Guidelines an, das Sie speziell nach den Anforderungen Ihres Businesses ausfüllen und für Ihren Online-Shop nutzen können.

4. Social-Media-Tracking und Cookies korrekt handhaben

Achten Sie darauf, dass die Social-Media-Kanäle Ihres Online-Shops in Bezug auf Tracking-Tools und Cookies DSGVO-konform sind. Nutzer müssen ausdrücklich zustimmen, bevor ihre Daten für Analyse- oder Marketingzwecke im E-Commerce verarbeitet werden.

Sie sind als Online-Shop-Betreiber selbst für Ihre Social Media Kanäle verantwortlich und müssen alle DSGVO-konformen Prozesse bezüglich Tracking und Cookies einhalten. Für nicht essentielle Cookies und Pixel ist die aktive Zustimmung der Nutzer mittels Double-Opt-In-Verfahren nötig. Achten Sie hier auch auf ein DSGVO-konformes Cookie-Consent-Tool. Auf eRecht24 Premium bieten wir für unsere Nutzer entsprechende Möglichkeiten an.

Das A und O im Rahmen von Cookies und Tracking - auch auf Social Media Kanälen von Online-Shops - ist die Dokumentation der DSGVO-konformen Prozesse zur Datenverarbeitung. Mit unserem Datenschutzmanagementsystem DatenschutzPro auf eRecht24 Premium können Sie Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) rechtskonform dokumentieren.

 

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Individuelle Social Media Leitlinien für Online-Shops

Die Anforderungen an Social Media unterscheiden sich je nach Branche, Betriebsgröße und Zielsetzung – deshalb brauchen auch Sie als Online-Shop maßgeschneiderte Leitlinien für einen rechtssicheren Einsatz. Ob für interne Kommunikation, Marketing oder Kundenkontakt: Eine klare Regelung sorgt dafür, dass alle Beteiligten im E-Commerce wissen, was erlaubt ist – und wo rechtliche Grenzen verlaufen.

Social-Media-Leitlinien helfen dabei, einheitliche Standards zu schaffen, die nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch den professionellen Auftritt des Online-Shops stärken. Sie definieren unter anderem, welche Inhalte veröffentlicht werden dürfen, wie mit Kommentaren umzugehen ist und wer für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben im E-Commerce verantwortlich ist.

Wir haben auf eRecht24 Premium ein Muster für Social-Media-Guidelines entwickelt, welches Sie dabei unterstützt, eigene Leitlinien zu entwickeln, die genau auf die Anforderungen und Arbeitsrealität Ihres Online-Shops abgestimmt sind – praxisnah, verständlich und rechtlich fundiert.

 

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Social Media für weitere Zielgruppen

Unsere Social Media Vorgaben richten sich gezielt nach den Besonderheiten der jeweiligen Branche und den spezifischen Anforderungen, die sich daraus ergeben. Wir unterstützen Sie vor allem in folgenden Bereichen:

 

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Häufig gestellte Fragen zu Social Media für Online-Shops

Die Nutzung von verschiedenen Social Media Plattformen wirft oft viele Fragen auf – speziell, wenn es um die besonderen Anforderungen von Online-Shops geht. Wir haben die relevantesten Antworten kompakt und verständlich für Sie und Ihre Branche zusammengestellt.

1. Welche Gesetze gelten für soziale Medien?

Für soziale Medien sind insbesondere die DSGVO, das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG), das Urheber- und Markenrecht, das Wettbewerbsrecht (UWG) sowie der Medienstaatsvertrag (MStV) maßgeblich. Diese Gesetze betreffen Datenschutz, Werbung, Urheberrechte und Haftungsfragen – sowohl für Nutzer als auch für Betreiber.

2. Welche Regeln gelten in sozialen Netzwerken?

Die Vorgaben in sozialen Netzwerken ergeben sich einerseits aus den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Plattformen und andererseits aus gesetzlichen Bestimmungen. Dazu zählen u. a. Netiquette, die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung, das Verbot diskriminierender Inhalte sowie die Beachtung fremder Rechte. Bei Verstößen drohen rechtliche Konsequenzen oder die Sperrung des Accounts.

3. Was muss man bei Social Media beachten?

Zentrale Aspekte sind der Schutz personenbezogener Daten, die Einhaltung von Urheber- und Markenrechten sowie die korrekte Kennzeichnung von Werbung. Inhalte sollten rechtlich zulässig, respektvoll und transparent sein. Vertrauliche Informationen dürfen nicht veröffentlicht werden. Wer Social Media geschäftlich nutzt, muss zudem die Impressumspflicht und die Pflicht eine Datenschutzerklärung zu führen beachten, um Abmahnungen oder rechtliche Risiken zu vermeiden.

4. Welche Richtlinien gelten für die ordnungsgemäße Nutzung sozialer Medien?

Für eine rechtskonforme Nutzung gelten neben Gesetzen wie DSGVO, UWG oder Urheberrecht auch die Community-Richtlinien der Plattformen. Nutzer sind verpflichtet, Inhalte korrekt zu kennzeichnen, keine Rechte Dritter zu verletzen und respektvoll zu kommunizieren. Unternehmen sollten darüber hinaus interne Social-Media-Guidelines einführen, um Mitarbeiter für rechtliche Vorgaben und angemessenes Verhalten im Netz zu sensibilisieren.

5. Welche gesetzlichen Vorgaben müssen in den sozialen Medien immer eingehalten werden?

Verbindlich sind stets die Datenschutzvorschriften (DSGVO, TDDDG), die Werbekennzeichnungspflichten, das Urheber- und Markenrecht sowie ggf. die Impressumspflicht nach § 5 DDG. Darüber hinaus gilt das Strafrecht, z. B. bei Beleidigung oder Hassrede. Jede Veröffentlichung – privat wie geschäftlich – muss sich an diese Vorgaben halten.

 

Unsere Expertise für Online-Shops

Wir wissen, dass jeder Online-Shop seine eigenen rechtlichen Herausforderungen mit sich bringt. Unsere individuellen Impressumslösungen berücksichtigen genau diese branchenspezifischen Besonderheiten – von Plattformanforderungen über Datenschutz bis hin zu E-Commerce-Richtlinien. Entdecken Sie, in welchen Bereichen wir Online-Händler besonders umfassend unterstützen.

 

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

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