Worum geht's?
Gewinnspiele auf Plattformen wie YouTube bieten eine hervorragende Möglichkeit, Ihre Sichtbarkeit als Marke zu steigern. Bevor Sie starten, sollten Sie aber die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen – denn als Veranstalter sind Sie dafür verantwortlich, dass das Gewinnspiel auf YouTube sauber abläuft. Das betrifft nicht nur die vorgeschriebenen Teilnahmebedingungen, sondern auch Punkte wie Datenschutz und den fairen Auswahlprozess des Gewinners. Wir klären, worauf es rechtlich ankommt.
1. Darf ich auf YouTube ein Gewinnspiel veranstalten?
Ja, Sie dürfen auf YouTube Gewinnspiele veranstalten, müssen sich aber an die geltenden Rahmenbedingungen halten. Diese werden zum einen von YouTube selbst festgelegt und zum anderen durch allgemeine gesetzliche Vorgaben für Gewinnspiele definiert.
Als Veranstalter tragen Sie die volle Verantwortung für die rechtssichere Umsetzung. In erster Linie bedeutet das: Sie brauchen auf YouTube zugeschnittene Teilnahmebedingungen, müssen den Schutz der erhobenen Teilnehmerdaten sicherstellen, benötigen ein Impressum und eine Datenschutzerklärung und sollten die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (v. a. Wettbewerbsrecht und DSGVO) gewährleisten.
WICHTIG ZU WISSEN
Sobald Sie ein Gewinnspiel starten, gehen Sie eine verbindliche rechtliche Verbindung mit den Teilnehmenden ein. Verstoßen Sie gegen gesetzliche Vorgaben oder die YouTube-Richtlinien, können Abmahnungen, Bußgelder, Beschwerden und auch eine Sperrung Ihres YouTube-Kontos die Folge sein.
Außerdem ist es wichtig, dass es sich bei dem Gewinnspiel auch wirklich um ein solches handelt und nicht um ein Glücksspiel. Diese sind in Deutschland genehmigungspflichtig und unterliegen strengen gesetzlichen Regeln. Für die Praxis bedeutet das: Knüpfen Sie das YouTube-Gewinnspiel nicht an eine Gebühr – die Teilnahme muss kostenlos sein.
2. Welche Richtlinien von YouTube muss ich bei einem Gewinnspiel beachten?
YouTube erlaubt Gewinnspiele (sogenannte “Wettbewerbe”) in seinen Wettbewerbsrichtlinien, stellt aber klare Anforderungen an diese:
- Als Veranstalter sind Sie allein für den Wettbewerb verantwortlich. Sie müssen den Nutzern im Video bzw. in der Videobeschreibung klar machen, dass YouTube kein Mitveranstalter ist.
- Das Gewinnspiel darf nicht gegen die Rechte Dritter verstoßen und auch nicht zu Rechtsverletzungen oder anderen unzulässigen Handlungen wie z. B. Mehrfachteilnahmen auffordern.
- Sie müssen Teilnahmebedingungen zur Verfügung stellen, in denen Sie klar und verständlich über die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs informieren.
- Sie müssen auf die Nutzungsbedingungen und Community-Richtlinien von YouTube verlinken.
- Sie dürfen kein Entgelt für die Teilnahme verlangen.
- Es dürfen durch das Gewinnspiel keine Werte von YouTube verzerrt werden.
Möchten Sie ein Gewinnspiel auf YouTube veranstalten, ist es also zum einen wichtig, dass Sie klarstellen, dass die Plattform selbst nichts mit dem Gewinnspiel zu tun hat. Das machen Sie am besten über eine Freistellungserklärung. Diese können Sie wie folgt formulieren:
Freistellungserklärung für YouTube
„Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu YouTube und wird in keiner Weise von YouTube gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Veranstalter des Gewinnspiels ist [Ihr Name/Ihr Unternehmen].“
Die Freistellungserklärung ist ein wichtiger Bestandteil der rechtlichen Rahmenbedingungen und sollte gut sichtbar eingebunden werden. Platzieren Sie sie am besten direkt in der Videobeschreibung und nehmen Sie sie zusätzlich in die Teilnahmebedingungen auf.
Zum anderen dürfen Sie von den Teilnehmern keine unzulässigen Handlungen fordern. Was als unzulässige Handlung bei Gewinnspielen definiert wird, unterscheidet sich je nach Plattform – so sind etwa die Anforderungen an Gewinnspiele auf Instagram nicht ganz so streng wie die an Facebook-Gewinnspiele.
Für Gewinnspiele auf YouTube gilt:
- Okay: Sie dürfen verlangen, dass Nutzer einen (bestimmten) Kommentar schreiben sollen, um teilzunehmen.
- Nicht okay: Sie dürfen jedoch nicht verlangen, dass Nutzer Ihren Kanal abonnieren oder einen Daumen hoch oder runter geben müssen, um teilzunehmen.
VORSICHT
Es ist möglich, unter allen Kommentaren unter Ihrem Video etwas zu verlosen. Die Kopplung an ein Abonnement Ihres Kanals oder an Gefällt mir-Angaben ist im Sinne der YouTube-Richtlinien allerdings nicht erlaubt.
Halten Sie sich nicht an die Plattformrichtlinien, riskieren Sie einen Strike (Verwarnung aufgrund einer Communityrechtsverletzung), die vorübergehende Sperrung Ihres Kontos bis hin zur kompletten Löschung des Kanals.
3. Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für YouTube-Gewinnspiele?
Neben den YouTube-Richtlinien müssen Sie gesetzliche Regeln beachten, die in Deutschland für Gewinnspiele – egal auf welcher Plattform – gelten. Diese finden sich unter anderem in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Klare Teilnahmebedingungen sind Pflicht
Kernstück eines jeden Gewinnspiels sind die Teilnahmebedingungen. Diese müssen klar und verständlich formuliert sein und gut sichtbar platziert werden, damit Ihre Nutzer wissen, worauf sie sich bei dem Gewinnspiel einlassen. Integrieren Sie die Teilnahmebedingungen am besten in die Videobeschreibung. Folgende Angaben sind Pflicht:
- Wer ist der Veranstalter?
- Wer darf teilnehmen (z. B. Mindestalter, Wohnsitzland)?
- Wie funktioniert die Teilnahme?
- Wann beginnt und endet der Zeitraum des Gewinnspiels?
- Welche Preise gibt es zu gewinnen?
- Wie erfolgt die Auswahl der Gewinner?
- Wie werden die Gewinner benachrichtigt?
- Wie wird der Gewinn übermittelt und wer trägt dafür die Kosten?
Den Gewinn müssen Sie nicht zwingend in den Teilnahmebedingungen beschreiben, aus Marketingsicht ist das aber natürlich sinnvoll.
Beliebig Einzelpersonen von der Teilnahme auszuschließen, ist nicht erlaubt – bestimmte Personengruppen wie Angestellte, Kooperationspartner oder Minderjährige aber schon. Weisen Sie darauf klar in den Teilnahmebedingungen hin. Wichtig ist: Die Teilnehmer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Kein Gewinnspiel ohne Datenschutzhinweise
Sobald Sie personenbezogene Daten erheben – z. B. Namen, E-Mail-Adressen oder Anschriften der Gewinner – greift die DSGVO. Diese sieht nicht nur vor, dass Sie die Daten der Teilnehmer besonders schützen, sondern sie auch in Ihrer Datenschutzerklärung über die Datenerhebung und -verarbeitung informieren müssen.
In die Datenschutzerklärung für YouTube gehören folgende Angaben:
- Welche Daten werden zu welchem Zweck erhoben?
- Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
- Wie lange werden die Daten gespeichert?
- Welche Rechte haben die Nutzer (z. B. Recht auf Berichtigung und Löschung)?
Ohne gültige Rechtsgrundlage dürfen Sie übrigens überhaupt keine personenbezogenen Daten erheben. Bei Gewinnspielen können Sie sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. Erfüllung eines Vertrags) berufen – solange Sie die Daten lediglich zur Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners und zur Übergabe des Gewinns verwenden.
PRAXIS-TIPP
Platzieren Sie Ihre Datenschutzerklärung gut sichtbar im Gewinnspiel-Video, z. B. über einen externen Link in der Videobeschreibung. Da es aus Platzgründen oft nicht möglich ist, die Erklärung direkt auf dem Kanal zu integrieren, können Sie alternativ auf eine separate Landingpage verlinken, die auch Ihr Impressum enthält.
Unser Tipp: Datenschutzerklärung und Impressum für Instagram können Sie ebenfalls mit wenigen Klicks über Ihren eRecht24 Premium-Account erstellen.
Keine Irreführung oder Täuschung
Täuschen Sie die Teilnehmer nicht durch unwahre oder irreführende Aussagen über Preise, Teilnahmefristen, Gewinnchancen oder andere Bedingungen – das verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und kann eine teure Abmahnung nach sich ziehen. Außerdem verlieren Sie das Vertrauen Ihrer Zuschauer und bewirken genau das Gegenteil von dem, was Sie eigentlich erreichen wollten: Sie verlieren Reichweite.
Seien Sie transparent: Informieren Sie Ihre Nutzer, wann und wie die Gewinner ermittelt und benachrichtigt werden. Sollten Sie die Preise von einem anderen Unternehmen sponsern lassen, machen Sie dies kenntlich. Und: Schütten Sie nach dem Gewinnspiel die verlosten Produkte bzw. Gewinne auch wirklich aus.
Klar sollte außerdem sein, dass Sie Ihre Nutzer nicht zu unzulässigen Handlungen auffordern dürfen, wie z. B. dem Teilen von Inhalten, die gegen Urheberrechte oder fremde Persönlichkeitsrechte verstoßen.
Vorsicht bei Kopplung an Newsletter
Die Kopplung eines Gewinnspiels an das Abonnieren eines Newsletters kann heikel sein – das Kopplungsverbot gemäß DSGVO untersagt dies jedoch nicht. Folgende Bedingungen sollten Sie jedoch beachten:
- Sie brauchen die vorherige Einwilligung der betroffenen Nutzer.
- Sie sollten per Double-Opt-In-Verfahren sicherstellen, dass die korrekte E-Mail-Adresse eingetragen wurde.
- Sie müssen die Nutzer darauf hinweisen, dass sie sich jederzeit wieder vom Newsletter abmelden können.
AUFGEPASST
Versenden Sie Ihren Newsletter ohne Einwilligung, kann das einen Wettbewerbsverstoß darstellen und eine Abmahnung nach sich ziehen.
Wie Sie Newsletter rechtssicher verschicken, lesen Sie in unserem Artikel “E-Mail-Marketing: So erstellen Sie erfolgreiche und rechtssichere Mailkampagnen”.
Weitere Pflichten bei der Zusammenarbeit mit Influencern
Möchten Sie als Marke mit einem Influencer/Content Creator zusammenarbeiten, gelten für das Gewinnspiel auf YouTube weitere Pflichten. Am wichtigsten sind im Rahmen des Influencer Marketings die Kennzeichnungspflichten für werbende Inhalte.
Achten Sie darauf, dass der Creator die Kooperation korrekt kennzeichnet und stimmen Sie die rechtlichen Vorgaben am besten gemeinsam ab. Worauf es dabei ankommt, haben wir Ihnen im Artikel “Instagram, Facebook & TikTok: Werbung kennzeichnen leicht gemacht” zusammengefasst.
4. Das sollten Sie bei der Gewinnspielauslosung auf YouTube beachten
Auch bei der Auswahl des Gewinners sind Fairness und Transparenz die obersten Prinzipien. Um den Gewinner zu ermitteln, ist ein Verfahren nach dem Zufallsprinzip – z. B. ein Zufallsgenerator mit allen berechtigten Kommentaren – sinnvoll. Dokumentieren Sie die Auslosung, um Beschwerden vorzubeugen.
Seien Sie fair und bevorzugen Sie keine Freunde oder Familienmitglieder, wenn Sie das YouTube-Gewinnspiel auslosen. Möchten Sie externe Tools oder Plattformen einsetzen, müssen auch diese datenschutzkonform sein und in den Informationen zum Gewinnspiel genannt werden.
Die Bekanntgabe des Gewinners mit Klarnamen darf nicht öffentlich erfolgen, wenn Ihnen dafür keine Einwilligung vorliegt. Da es auf YouTube nicht möglich ist, den Gewinner wie auf anderen Social Media Netzwerken via Direktnachricht zu kontaktieren, können Sie auf den Gewinnerkommentar mit einem eigenen Kommentar antworten und den Gewinner auffordern, sich bei Ihnen zu melden (entweder per E-Mail oder über ein Kontaktformular auf Ihrer Website).
Um zu verifizieren, dass es sich bei der E-Mail dann wirklich um den Gewinner handelt, können Sie ihm einen Code zukommen lassen, den er dann im Kommentarbereich bestätigen muss. Nur wenn der Code im richtigen YouTube-Kommentar steht, gilt die Person als verifiziert. Diese Vorgehensweise ist zwar aufwändiger als z. B. bei Gewinnspielen auf TikTok, lässt sich aufgrund der fehlenden Möglichkeit für Direktnachrichten kaum vermeiden – und ist rechtssicher, denn:
- Sie fragen aktiv nach einer freiwilligen Einwilligung zur Kontaktaufnahme.
- Sie geben keine sensiblen, personenbezogenen Daten öffentlich bekannt.
- Sie stellen sicher, dass der tatsächliche Gewinner den Preis erhält.
PRAXIS-TIPP
Achten Sie auch bei der Übermittlung des Gewinns auf Datensparsamkeit und erheben Sie nur so viele Daten, wie unbedingt nötig. Für digitale Preise, die Sie per E-Mail versenden, brauchen Sie zum Beispiel nicht die Anschrift des Gewinners.
5. Fazit: Rechtssichere Gewinnspiele auf YouTube
Ein Gewinnspiel auf YouTube kann Ihnen Reichweite und neue Abonnenten bringen, ist aber auch mit rechtlichen Pflichten verbunden. Als Veranstalter liegt die Verantwortung für die rechtssichere Durchführung in Ihren Händen: Sie müssen die Einhaltung der Gewinnspiel-Richtlinien von YouTube und die gesetzlichen Vorschriften erfüllen, insbesondere im Bereich Datenschutz und Wettbewerbsrecht.
Achten Sie auf klare Teilnahmebedingungen, Datenschutzerklärung und Impressum, fordern Sie die Nutzer nicht dazu auf, für die Teilnahme das Video zu liken oder Ihren Kanal zu abonnieren, wählen Sie den Gewinner fair aus und kontaktieren Sie ihn DSGVO-konform. So schaffen Sie Rechtssicherheit, schützen Ihren Kanal vor Strikes, Abmahnungen oder gar der vollständigen Löschung und sorgen für ein faires Erlebnis für alle Teilnehmenden.
6. FAQ: Häufige Fragen zu YouTube-Gewinnspielen




