Datenschutzerklärung für YouTube

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Was macht YouTube?

YouTube ist eine Online-Video-Plattform, auf der Nutzer Videos hochladen und anschauen können. Sie können Videos bewerten, in Playlisten speichern und kommentieren. Unternehmen können auf YouTube im Rahmen ihres Content Marketings Inhalte veröffentlichen. Zudem können sie YouTube-Videos auf ihrer Webseite einbetten. Das Portal hat über eine Milliarde User. Wie können Unternehmen YouTube datenschutzkonform verwenden?

Der Punkt "YouTube" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutz­erklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.

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Darum ist YouTube datenschutzrechtlich bedenklich

Wollen sich Nutzer bei YouTube registrieren, müssen sie ihren Namen und ihre E-Mail-Adresse angeben sowie ein Passwort für den Login festlegen. Nutzen User den Single Sign On über Facebook oder Google, erhält YouTube zudem weitere Daten der User. Abhängig vom jeweiligen Netzwerk und den dort vorgenommenen Privatsphäre-Einstellungen können das zum Beispiel Fotos, Interessen und Freunde des Nutzers sein.

Werden User nach Registrierung bei YouTube aktiv, zeichnet die Plattform alle vorgenommenen Aktionen auf. Damit speichert YouTube beispielsweise Daten zu angeklickten Videos, erstellten Playlisten sowie abgegebenen Bewertungen und Kommentaren. Darüber hinaus erhebt die Plattform Angaben zum verwendeten Endgerät, zur IP-Adresse und zum Browser des Users.

YouTube nutzt die Daten, um Usern ein personalisiertes Erlebnis bieten zu können. Dazu verwendet es die Daten zum Beispiel, um Nutzern relevante und interessante Inhalte anzuzeigen. Dazu zählt auch das Einspielen personalisierter Werbeclips und Anzeigen.

Unternehmen, die YouTube-Clips auf ihrer Webseite einbinden, erheben automatisch personenbezogene Daten wie die IP-Adresse von Nutzern und geben diese an den Anbieter weiter. Dafür müssen sie Pflichten aus dem Telemediengesetz (DDG (ehemals TMG)), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) erfüllen.

Ist die Nutzung von YouTube zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss.

Der Diensteanbieter von YouTube ist Google Ireland Limited. Es können jedoch auch personenbezogene Daten an das Mutterunternehmen Google LLC übertragen werden.

Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in den USA. Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA. Zusätzlich ist die Datenübertragung in die USA rechtlich aber erst dann zulässig, wenn der Datenempfänger außerdem nach dem Datenschutzabkommen EU-USA (Data Privacy Framework) zertifiziert ist.

Google LLC ist DPF-zertifiziert. Die Nutzung des Tools YouTube ist zulässig. 

[Stand: 05.01.2024]

Wichtig:
Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen.

Mehr zum Thema Datenübertragung in die USA finden Sie in unserem Artikel "Privacy Shield 2.0: Datentransfer in die USA".

So nutzen Sie YouTube datenschutzkonform 

Unternehmen müssen für YouTube diese datenschutzrechtlichen Vorgaben beachten:

Link zu Datenschutzhinweis und Impressum auf YouTube-Profil einfügen

Unternehmen, die Videos bei YouTube veröffentlichen, benötigen einen Link zu entsprechenden Datenschutzhinweisen sowie zu ihrem Impressum. Sie sollten den Link direkt in ihrem YouTube-Profil zur Verfügung stellen. Beachten Sie, dass Sie keinesfalls die Datenschutzerklärung von Ihrer Website für Ihr Youtube Profil übernehmen sollten, da sich die Datenverarbeitungen unterscheiden. 

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Datenerhebung verhindern oder Einwilligung für Datenerhebung einholen

Binden Seitenbetreiber YouTube-Content auf ihrer Webseite ein, erfasst das Video-Portal automatisch Daten zu den Webseitenbesuchern. Das ist möglich, da YouTube durch das Einbetten der URL automatisch einen Cookie im Browser der Nutzer setzt. Dieser speichert personenbezogene Daten wie die IP-Adresse und das Verhalten auf der Seite und gibt diese an YouTube weiter.

Webseitenbetreiber sollten daher auf Plugins setzen, die verhindern, dass YouTube Daten von Usern sammelt, noch bevor diese ein Video auf einer Webseite anklicken. Plugins lassen Nutzer zunächst zustimmen, dass YouTube bei Abspielen eines Videos ihre personenbezogenen Daten erfasst. Dies geschieht über einen Hinweis, dem sie aktiv per Klick zustimmen müssen.

Alternativ können Unternehmen die Einwilligung der User in die automatische Datenerhebung einholen, indem sie einen entsprechenden Passus in ihrem Cookie Banner ergänzen. Ein Cookie Consent Tool kann dabei zuverlässig die Datenpräferenzen zu YouTube von Nutzern abfragen.

Datenschutzerklärung aktualisieren

Seitenbetreiber müssen in ihrer Datenschutzerklärung angeben, dass sie YouTube-Videos auf ihrer Seite eingebunden haben.

Checkliste
Dabei sollten sie Usern erklären,
  • welche Daten sie dabei sammeln,
  • wie sie die Daten verarbeiten,
  • warum sie die Daten an YouTube weitergeben
  • und was YouTube mit den Daten macht.

Standardvertragsklauseln abschließen

Auch wenn eine Datenübertragung an das Mutterunternehmen durch DPF-Zertifizierung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit den Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie eine Datentransfer-Folgenabschätzung vorzunehmen.

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