Cookie Consent Tools im Vergleich

Die 6 (wahrscheinlich) besten Cookie Consent Tools

Fachlich geprüft von: Rechtsanwältin Annika Haucke Rechtsanwältin Annika Haucke
(82 Bewertungen, 4.05 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie brauchen eine Einwilligung Ihrer Nutzer, wenn Sie Tracking-Cookies oder andere technisch nicht-notwendige Cookies setzen.
  • Cookie Consent Banner müssen zwingend zwei gleichwertige Buttons ("Akzeptieren" und "Ablehnen") sowie eine Möglichkeit zu widersprechen enthalten.
  • Wenn Sie die richtigen Einstellungen vornehmen, sind die 6 gängigsten Cookie Consent Tools datenschutzkonform.

Worum geht's?

Sie haben eine Website und möchten sich DSGVO-konform verhalten, um vor Abmahnungen geschützt zu sein? Dann ist das Thema "Cookies und Einwilligung" einer der wichtigsten Punkte auf Ihrer To-Do-Liste. Denn wenn Sie nicht für eine ordentliche Einwilligung sorgen, bevor Sie Cookies oder Tracking Tools wie Google Analytics verwenden, kann es sehr teuer werden. Um für eine rechtskonforme und gleichzeitig effiziente Umsetzung der Vorgaben zu sorgen, gibt es Cookie Consent Tools. Wir haben die 6 gängigsten Cookie Consent Tools verglichen und helfen Ihnen herauszufinden, welche Lösung für Sie die beste ist.

 

1. Was sind Cookies und welche Arten von Cookies gibt es?

Wenn Sie auf Ihrer Webseite oder auf den Seiten Ihrer Kunden Cookies setzen oder Tools wie Google Analytics & Co verwenden benötigen Sie für diese Webseiten die Einwilligung der Nutzer.  Egal, was Ihre Anforderungen sind - ob das Cookie Consent Tool kostenlos sein soll, ob es nur für Wordpress funktionieren muss oder ob Sie den Cookie Consent im Google Tag Manager integrieren wollen: Sie sollten zunächst wissen, wofür ein Cookie Consent Tool überhaupt wichtig ist. Aber alles der Reihe nach.

Laut einer Entscheidung des BGH sind Cookies „Textdateien, die der Anbieter einer Internetseite auf dem Computer des Benutzers speichert und beim erneuten Aufrufen der Webseite wieder abrufen kann, um die Navigation im Internet oder Transaktionen zu erleichtern oder Informationen über das Nutzerverhalten abzurufen“ (BGH, „Cookie-Einwilligung 1“, Urteil vom 5. Oktober 2017, Az. I ZR 7/16).

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Alles über First- und Third-Party-Cookies, Session-Cookies, Warenkorb-Cookies, funktionale Cookies und Marketing Cookies lesen Sie in unserem Artikel zum Thema "Cookie Arten".

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2. Was sagt die DSGVO dazu?

Zu Cookies sagt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) leider gar nichts. Das ist auch der Grund, warum Sie und viele andere Websitebetreiber seit Jahren verunsichert sind, was Sie nun genau tun müssen. Für weitere Verwirrung sorgt die Entwicklung der letzten Jahre: Denn eigentlich sollte die ePrivacy-Verordnung im Jahr 2018 für Klarheit sorgen, für welche Cookies welche Art der Einwilligung erforderlich ist und für welche nicht. Leider ist diese bis heute nicht in Kraft getreten.

Die ePrivacy-Richtlinie bringt aber Licht ins Dunkle. Sie ist eine europäische Richtlinie, die bisher in Deutschland nicht umgesetzt wurde. Schade eigentlich, denn hier steht klar: Eine ausdrückliche Einwilligung ist beim Setzen von Cookies erforderlich. Begründung der EU-Kommission, warum Deutschland nicht die Richtlinie nicht umsetzen musste, war: Das deutsche Recht sehe bereits einen entsprechenden Schutz vor. Wenn weder DSGVO noch nicht geltende oder umgesetzte Rechtsakte helfen, muss also das „alte“ Recht angewendet werden. Und das ehemalige Telemediengesetz besagte sinngemäß: Nicht-notwendige Cookies dürfen Sie als Websitebetreiber setzen, wenn der Nutzer nicht widerspricht. Von einer echten Einwilligung ist dies allerdings weit entfernt.

Glücklicherweise können Sie sich an ein höchstrichterliches Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) halten, das ein wenig mehr Klarheit und Rechtssicherheit bringt: Hiernach besagt das Zusammenspiel zwischen dem ehemaligen Telemediengesetz und der ePrivacy-Richtlinie, dass Diensteanbieter Cookies zum Zweck der Werbung und Marktforschung nur mit Einwilligung setzen dürfen. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen reicht dafür nicht aus.

Aber 2021 hat der Gesetzgeber diese Rechtslage auch in Gesetzesform gegossen: Das TDDDG (ehemals TTDSG) ist im Dezember 2021 in Kraft getreten und im Mai 2024 in TDDDG umbenannt worden. Es soll mit dem Nebeneinander von DSGVO, Cookie-Richtlinie, DDG (ehemals TMG) und TKG aufräumen. Im TDDDG (ehemals TTDSG) steht klar festgeschrieben: Für Cookies und vergleichbare Dienste brauchen Sie eine Einwilligung.

AUSNAHMEN

  • technisch zwingend notwendige Cookies und Informationen
  • Cookies und Informationen, die ausschließlich der Übertragung von Nachrichten über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dienen.

Das heißt zusammengefasst:

  • Für notwendige Cookies ist keine Einwilligung erforderlich
  • Für nicht-notwendige Cookies und Tracking Tools wie Google Analytics ist eine echte Einwilligung erforderlich. Das bedeutet:
    • Ein bloßes Nicht-Widersprechen reicht nicht aus.
    • Der Nutzer muss aktiv das Häkchen setzen.
    • Ein bereits gesetztes Häkchen reicht nicht aus.

 3. Wie kann ich die Anforderungen umsetzen? Wann reicht ein Cookie Banner aus?

Sie möchten wissen, ob es nicht auch ausreicht, einen Cookie Banner auf Ihrer Seite zu integrieren? Nun, das kommt darauf an, wie dieser aussieht. Meinen Sie damit einen Informationstext am oberen oder unteren Ende der Website? Sie möchten einen Banner mit einem Hinweis auf Ihre Seite stellen, dass Ihr Nutzer mit Weitersurfen zustimmt und ihn darüber informiert, dass er der Nutzung widersprechen kann? Dann ist das nach dem oben Gesagten nicht ausreichend. Das gilt selbst dann, wenn Sie auf „OK“ oder „Einverstanden“ klicken können. Denn technisch sind diese Banner nicht in der Lage, Dienste zu blockieren. Und damit haben sie auch rechtlich keinen Wert.

Eine aktive Einwilligung ist erforderlich, sobald Sie nicht-erforderliche Cookies und Tracking-Tools wie Google Analytics verwenden möchten. Das bedeutet auch: Damit das Setzen von Cookies DSGVO-konform ist, müssen Sie aktiv einen Haken setzen. Wenn Sie das nicht tun, dürfen diese Cookies auch nicht gesetzt werden. Ein bloßer Hinweistext auf einem Cookie Banner reicht nicht aus.

Auf der sicheren Seite sind Sie vielmehr, wenn Sie ein Tool haben, das genau das ermöglicht: Ein Cookie Consent Tool oder auch Cookie Tool.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

4. Wie muss ein Cookie Consent Banner konkret aussehen?

Klar ist: Sie brauchen aktive Cookie-Einwilligungen. Doch auch hier gibt es zahlreiche Varianten für Unternehmen, wie Sie einen Cookie Banner gestalten können. Und leider ist die Rechtslage hier noch immer sehr unklar und viele Gerichte und Behörden vertreten unterschiedliche Ansichten darüber, was bei Cookie Bannern zulässig ist und was nicht. Wollen Sie mehr zu dem Thema erfahren, können wir Ihnen unseren Artikel "So muss ein Cookie Consent Banner aussehen, um nicht abgemahnt zu werden" ans Herz legen.

Das sagt der Europäische Datenschutzausschluss zur Gestaltung von Cookie Bannern
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in einem Berichtsentwurf klargestellt, wie ein Cookie Banner nicht aussehen sollte. Genauer: Welche Einstellungen die EDSA beim Cookie Banner als irreführend einstuft:
  • Kein Ablehnen-Button auf der ersten Ebene des Cookie Banners
  • Bereits vorangekreuzte Kästchen, statt einer aktiven Zustimmungsmöglichkeit für den Nutzer
  • irreführendes “Nudging” durch Farben und Kontraste bei den Schaltflächen, sodass der Text der Ablehnen-Schaltfläche praktisch unlesbar ist
  • Komplizierte Links für die Ablehnung von Cookies, statt einer “Ablehnen” Schaltfläche
  • Kein Widerrufs-Button - Das Cookie Banner bietet keine Schaltfläche, um die Cookie-Einwilligung zu widerrufen

 

Diese Punkte sind vom Europäischen Datenschutzausschuss als Leitfaden gedacht. Es ist wahrscheinlich, dass die deutschen Datenschutzbehörden diese Anforderungen übernehmen. Dann könnten Abmahnungen von den Verbraucherzentralen bei Cookie Bannern mit irreführenden Einstellungen folgen.

PRAXIS-TIPP

Achten Sie darauf, dass Sie die oben genannten Punkte bei der Gestaltung Ihres eigenen Cookie Banners berücksichtigen. Sollten Sie bemerken, dass Ihre Banner Lösung einen oder mehrere der irreführenden Einstellungen benutzt, ändern Sie Ihre Konfiguration oder steigen auf ein rechtssicher einstellbares Cookie Tool um.

 5. Was genau ist ein Consent Tool?

Ein Cookie Consent Tool funktioniert wie eine Art Maske, die Sie über Ihre Webseite legen. Besucht ein Nutzer Ihre Seite, erscheint ein Pop-Up-Fenster, auf dem er per Häkchen seine Einwilligung aufgeschlüsselt nach Cookie-Arten setzen kann. Setzt der Nutzer bei einem Tool keinen Haken, werden diese Cookies auch tatsächlich blockiert.

Sobald Sie Tools einsetzen, die nicht schlicht den technischen Betrieb Ihrer Homepage ermöglichen, brauchen Sie ein solches Cookie Consent Tool oder Cookie Tool, wenn Sie rechtlich sicher sein wollen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Google Analytics
  • Meta Pixel
  • Marketingtools

Nun gibt es verschiedene Begriffe rund um Cookie Consent Tools, die zu dem Thema herumgeistern. Beispiele:

  • Kostenlos / free
  • für Shopware
  • Open Source
  • für Wordpress
  • für den Google Tag Manager

Damit Sie sich in dem Dschungel der verfügbaren Cookie Tools zurechtfinden und genau das Tool finden, das für Ihre Zwecke am besten passt, haben wir die 6 gängigsten Consent Tools für Sie verglichen. Sehen Sie sich dazu unsere Tabelle an.

 Die gängigsten Cookie Consent Tools im Vergleich

  Usercentrics (unsere Empfehlung) Consent
Management
Provider
Borlabs Cookie Cookiebot Onetrust ccm19
Allgemein
Sitz Deutschland Schweden Deutschland Dänemark UK, Büro in Deutschland vorhanden Deutschland
Hosting in EU, eigener Server Server in Europa nicht relevant, da in Wordpress bleibt unklar wohl EU EU, eigener Server
Implementierung über JavaScript, Codeschnipsel JavaScript, Codeschnipsel Plugin, keine Programmierung notwendig verschiedene Möglichkeiten über Script, automatische Cookie-Blockierfunktion Tag Manager, CMS oder Code JavaScript
Verfügbar für jedes Content Management System jedes Content Management System nur Wordpress jedes Content Management System jedes Content Management System

jedes Content-Management-System

Preis 50-999 Euro pro Monat, abhängig von der Zusammenarbeit mit Partnern kostenlose Basisversion verfügbar, 19-195 Euro pro Monat, abhängig von Seitenansichten pro Monat 499 Euro pro Jahr, abhängig von Zahl der Websites

kostenlose Version für 1 Domain (bis 50 Unterseiten) 7-50 Euro pro Monat und Domain, abhängig von Zahl der Unterseiten; kostenlose Basisversion verfügbar

Free-Version für eine Domain, Premium ab 45 Euro pro Monat 0-19,90 Euro, abhängig von Domains und Page Impressions und Domains
Vorteil als eRecht24 Premium Nutzer gratis inklusive
(bis zu 125.000 Sessions/ Monat, je nach Tarif)
20 % Rabatt bis zu 45 % Rabatt nein nein nein
Funktionen
Design / auf CI anpassbar ja: große Auswahl an Layouts und Farbschemata ja; Consent Optimizer: ermittelt, welche Designvarianten am besten funktionieren; Firmenlogo Banner-Individualisierung, eigenes Logo, verschiedene Layouts Banner-Indiviualisierung ja, Vorlagen ja
Cookie Crawler (zeigt,welche Cookies auf der Seite ausgegeben werden) ab Advanced-Tarif ja, umfangreich ja ja, automatischer Scan der kompletten Website einmal pro Monat  ja ja
Sprachen Deutsch und Englisch Anzeige in über 30 Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch und Spanisch 40 Sprachen, automatische Spracherkennung mehr als 250 Deutsch und Englisch, Übersetzung in weitere Sprachen möglich
Verwaltung in Cookie Gruppen/Kategorien ja ja  Verwaltung in Cookie Gruppen möglich  ja Datenbank mit 15 Mio. vorkategorisierten Cookies für Gruppierung nach Zweck ja
Eingruppierung in Kategorien lässt sich ändern ja ja ja ja offen offen
Whitelabel möglich ja ja  ja ja   für Agenturen und Hostingprovider
Texte auf Banner (z.B. Hinweis auf Widerspruchsrecht) lassen sich anpassen ja ja ja ja ja ja
Weitere Features Umfassende Textdatenbank für die Cookiebeschreibung, IAB TCF compliant; A/B Testing A/B-Tests und Optimierung Speichern des Consents in der WordPress-Datenbank, Cookie-Scanner, Geo-Targeting Masseneinwilligung für unterschiedliche (Sub-)Domains; Echtzeit-Geo-Targeting zur Anzeige des Banners nur in ausgewählten Ländern; Barrierefreiheit Geo-Targeting, A/B-Testing; automatisches Einfügen der aktualisierten Cookie-Liste in "Cookies-Richtline" Installationsservice mit Garantie (sonst Geld zurück); rechtliche Updates inklusive; API zum Verbindung mit Buchungssystem, updatefähig; als Donwload- und Cloudversion verfügbar
Einwilligungen protokolliert können beim Anbieter abgefragt werden im Admin-Bereich abrufbar ja, in Cookie-Gruppen ja ja ja
weitere Statistiken und Reportings   Messung der Abzeptanz-Rate und Bounce-Rate, Exportfunktion Consent Statistiken in den jeweiligen Cookie Gruppen, Einwilligungs-Historie Speicherung der Auswahl für 12 Monate, danach erneute Einwilligung erforderlich; Scanbericht über Wahl der Websitebesucher  

Standard: Statistiken zum Consent und Consentkategorien

Über zusätzliches kostenfreies Plugin: erweiterte Statistik zum Zeitpunkt des Consents in einer Grafik

Support Ticket Support, Live Implementierungs-Webinar Terminvereinbarung über Homepage möglich Umfangreiche Wissensdatenbank, E-Mail-Support per E-Mail, in Englisch E-Mail, Telefon, Portal, Demo E-Mail, Chat und Telefon
Kostenlose Demo/Test ja ja  nein ja ja ja

6. Setzen die Cookie Consent Tools die Datenschutzvorgaben korrekt um?

Wie Sie oben gelesen haben: Es gibt zwei Punkte, die Ihr Cookie Consent Tool umsetzen sollte, wenn Sie datenschutzrechtlich sicher sein wollen: Der Besucher Ihrer Website muss immer frei wählen können, das heißt das Tool braucht

  1. zwei gleichwertige Buttons, z.B. „Alles akzeptieren“ und „Ablehnen“
  2. eine Opt-Out-Möglichkeit, über die der Besucher die Einwilligung widerrufen bzw. ändern kann

Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie Sie die 6 gängigsten Cookie Consent Tools einstellen müssen, um diese Vorgaben umzusetzen.

6.1. Usercentrics

5.png

Usercentrics bietet standardmäßig zwei Buttons („Ablehnen“ und „Alles akzeptieren“) an. Diese können Sie auch in den Einstellungen nicht verändern. Sobald Sie Usercentrics via Script in Ihre Website eingebunden haben, wird die Consent-Box - wie oben zu sehen - ausgegeben.

Lediglich die Beschriftung innerhalb der Buttons können Sie über die Content-Einstellungen anpassen.

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Genauso einfach wie das Einbinden der Cookie-Box ist auch die Opt-Out-Lösung. Hat der Nutzer einmal abgelehnt oder alle Cookies akzeptiert, kann er jederzeit über das “Fingerabdruck-Symbol” seine Einwilligung ändern bzw. widerrufen. Dieses Symbol sehen Sie hier auf der linken Seite.

usercentrics widget

Mit einem Klick auf das “Fingerabdruck-Symbol” öffnet sich ein Cookie-Auswahl-Fenster, in dem Nutzer die Einwilligung widerrufen oder die Auswahl ändern können.

usercentrics opt out

6.2. Borlabs Cookies

 borlabs cookie banner

Im Borlabs Cookie-Plugin sind vier Buttons innerhalb der Cookie-Box standardmäßig bereits vorgegeben ("Einwilligung speichern", “Ich akzeptiere alle”, “Nur essenzielle Cookies akzeptieren” und "Individuelle Datenschutz-Präferenzen").

Die Button-Anzeige kann jederzeit innerhalb der Dialog-Einstellungen angepasst werden.

borlabs cookie banner einstellungen

Um mit Borlabs Cookie eine Opt-Out-Lösung anbieten zu können, hält das Plugin verschiedene Shortcodes bereit. Diese können Sie an einer beliebigen Stelle platzieren, zum Beispiel innerhalb der Datenschutzerklärung oder auch im Footer.

Das Ganze könnte dann beispielsweise wie folgt aussehen (Opt-Out-Button in der Datenschutzerklärung).

3.png

Mit einem Klick auf den Button öffnet sich dann die Cookie-Auswahl von Borlabs Cookie mit den bisherigen Einwilligungen, welche ganz einfach über die Schieberegler widerrufen bzw. geändert werden können.

borlabs cookie opt out möglichkeiten

Alle notwendigen Shortcodes für das Widerrufen von Cookies finden Sie direkt im Backend unter Dialog & Widget.

borlabs cookie opt out

Auch bietet Borlabs Cookie für ein Opt-Out mittlerweile ein Widget an.

borlabs cookie widget

6.3. Consent Management Provider

consentmanager banner

Auch beim Consent Management Provider Tool sind standardmäßig zwei Buttons integriert („Alles ablehnen“, „Alles akzeptieren“).

Für das Opt-Out bietet der Consent Management Provider - ähnlich wie auch Usercentrics - ein entsprechendes Symbol links unten im Bildschirmrand. In diesem Fall ist es das Logo des Anbieters.

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Mit einem Klick auf das Logo öffnet sich die Cookie-Auswahl, wo der Besucher Änderungen zu seiner bisherigen Cookie-Auswahl vornehmen bzw. die Einwilligung widerrufen kann.

consentmanager opt out möglichkeiten

6.4. Cookiebot

cookiebot banner

Das Cookiebot Consent-Tool bieten Ihnen verschiedene Einstellungen zur Anzeige der Buttons innerhalb der Cookie-Box. 

Sie können in den Einstellungen unter "Dialogfeld" den Typ "Mehrere Ebenen" auswählen sowie die Buttons "Alle ablehnen, Auswahl, Alle erlauben" wählen.

In den Design-Einstellungen unter “Typ” können Sie zwischen verschiedenen Banner-Layouts auswählen.

cookiebot anpassung button

Auch können Sie im Menü “Content” die Texte des Banners sowie der Buttons ganz einfach anpassen.

cmp banner content

Um der Einwilligung zu widerrufen, bietet Cookiebot ein Widget an, welches unten links am Bildschirmrand eingeblendet wird.

cookiebot opt out möglichkeit

Hier haben Sie dann Möglichkeiten, ein Opt-Out vorzunehmen bzw. Einwilligungen anzupassen.

cookebot opt out

6.5. OneTrust

onetrust cookie banner

Auch beim Consent Management Tool OneTrust ist die Anzeige der wichtigsten zwei Buttons („Akzeptieren“ und „Alles ablehnen“) Standard. Das bedeutet: Sie haben keine Möglichkeit, diese Buttons zu ändern, da sie fest vorgegeben werden.

Nach der Einwilligung oder dem Ablehnen innerhalb der angezeigten Cookie-Box finden Sie auch hier wieder links unten ein entsprechendes Symbol, über welches Sie Ihre bisherige Einwilligung bzw. die Cookies ändern können (Opt-Out-Lösung).

onetrust widget

Mit einem Klick hierauf öffnet sich ein entsprechendes Cookie-Auswahl-Fenster. 

onetrust opt out möglichkeiten

6.6. Cookies Consent Tool "ccm19"

ccm19 cookie banner

Auch im Cookie Consent Tool ccm19 werden die beiden Buttons ("Alles akzeptieren" und "Ablehnen") sowie der Button "Einstellungen" standardmäßig vorgegeben. Sie haben beim Cookie Consent Manager in den Einstellungen nur die Möglichkeit, den Button "Ablehnen" auszublenden. Der Button "Einstellungen" lässt sich nicht ausblenden.

Empfehlung: Blenden Sie den "Ablehnen"-Button auf keinen Fall aus. Um zwei gleichwertige Buttons zu haben, passen Sie die Farben der Buttons "Alles akzeptieren“ und "Ablehnen" entsprechend an.

 ccm 2

ccm 1

Zudem haben Sie in den Texteinstellungen die Möglichkeit, die Übersetzung und somit die Beschreibung der Buttons anzupassen.

 ccm19 button anpassung

Für die Opt-Out-Lösung bietet ccm19 ebenfalls ein Widget an.

 ccm19

Mit einem Klick auf das Cookie-Symbol öffnet sich das Cookie-Auswahl-Fenster, in dem der Besucher seine Einwilligung ändern oder widerrufen kann.

 ccm19 opt out möglichkeiten

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 7. Checkliste: Das Wichtigste zusammengefasst

Darauf sollten Sie im Bezug auf Cookies und Datenschutz achten
Checkliste: Cookie Consent Tool
  • Nach der aktuellen Rechtsprechung brauchen Sie für Cookies, die nicht notwendig für den Betrieb der Seite sind, eine echte Einwilligung.
  • Diese Einwilligung Ihrer Nutzer können Sie bequem über ein Cookie Consent Tool einholen.
  • Es gibt verschiedene Tools mit unterschiedlichen Features. Welches für Sie am besten passt, müssen Sie je nach Bedürfnis selbst entscheiden.
  • Wir empfehlen Usercentrics oder – für Wordpress-Nutzer – Borlabs Cookie.
Sven Scheuerle
Sven Scheuerle
Copywriter, freiberuflich

Sven Scheuerle ist selbstständiger Copywriter. Er ist Experte im Onlinemarketing und kennt sich hervorragend mit dem Thema Selbstständigkeit im Online-Business aus. Das Redaktionsteam von eRecht24 unterstützt er seit 2018 mit praktischen Anleitungen zum rechtssicheren Einbinden von Tools und Plugins.

Rechtsanwältin Annika Haucke
Annika Haucke
Rechtsanwältin & Legal Writerin

Annika Haucke ist Rechtsanwältin und absolvierte darüber hinaus ein Journalismus-Studium. Seit mehr als 10 Jahren ist sie als Legal Writerin und Online-Redakteurin tätig. Sie hat bereits Texte für Steuerberatungsgesellschaften, Medienrechtsanwälte sowie für den Tagesspiegel und die Stiftung Warentest geschrieben. Seit 2020 ist Annika Haucke Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen im Internet-, Urheber-, Steuer- und Datenschutzrecht.

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