Worum geht's?
Sie haben eine Website und möchten sich DSGVO-konform verhalten, um vor Abmahnungen geschützt zu sein? Dann ist das Thema "Cookies und Einwilligung" einer der wichtigsten Punkte auf Ihrer To-Do-Liste. Denn wenn Sie nicht für eine ordentliche Einwilligung sorgen, bevor Sie Cookies oder Tracking Tools wie Google Analytics verwenden, kann es sehr teuer werden. Um für eine rechtskonforme und gleichzeitig effiziente Umsetzung der Vorgaben zu sorgen, gibt es Cookie Consent Tools. Wir haben die 6 gängigsten Cookie Consent Tools verglichen und helfen Ihnen herauszufinden, welche Lösung für Sie die beste ist.
1. Was sind Cookies und welche Arten von Cookies gibt es?
Wenn Sie auf Ihrer Webseite oder auf den Seiten Ihrer Kunden Cookies setzen oder Tools wie Google Analytics & Co verwenden benötigen Sie für diese Webseiten die Einwilligung der Nutzer. Egal, was Ihre Anforderungen sind - ob das Cookie Consent Tool kostenlos sein soll, ob es nur für Wordpress funktionieren muss oder ob Sie den Cookie Consent im Google Tag Manager integrieren wollen: Sie sollten zunächst wissen, wofür ein Cookie Consent Tool überhaupt wichtig ist. Aber alles der Reihe nach.
Laut einer Entscheidung des BGH sind Cookies „Textdateien, die der Anbieter einer Internetseite auf dem Computer des Benutzers speichert und beim erneuten Aufrufen der Webseite wieder abrufen kann, um die Navigation im Internet oder Transaktionen zu erleichtern oder Informationen über das Nutzerverhalten abzurufen“ (BGH, „Cookie-Einwilligung 1“, Urteil vom 5. Oktober 2017, Az. I ZR 7/16).
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Alles über First- und Third-Party-Cookies, Session-Cookies, Warenkorb-Cookies, funktionale Cookies und Marketing Cookies lesen Sie in unserem Artikel zum Thema "Cookie Arten".
2. Was sagt die DSGVO dazu?
Zu Cookies sagt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) leider gar nichts. Das ist auch der Grund, warum Sie und viele andere Websitebetreiber seit Jahren verunsichert sind, was Sie nun genau tun müssen. Für weitere Verwirrung sorgt die Entwicklung der letzten Jahre: Denn eigentlich sollte die ePrivacy-Verordnung im Jahr 2018 für Klarheit sorgen, für welche Cookies welche Art der Einwilligung erforderlich ist und für welche nicht. Leider ist diese bis heute nicht in Kraft getreten.
Die ePrivacy-Richtlinie bringt aber Licht ins Dunkle. Sie ist eine europäische Richtlinie, die bisher in Deutschland nicht umgesetzt wurde. Schade eigentlich, denn hier steht klar: Eine ausdrückliche Einwilligung ist beim Setzen von Cookies erforderlich. Begründung der EU-Kommission, warum Deutschland nicht die Richtlinie nicht umsetzen musste, war: Das deutsche Recht sehe bereits einen entsprechenden Schutz vor. Wenn weder DSGVO noch nicht geltende oder umgesetzte Rechtsakte helfen, muss also das „alte“ Recht angewendet werden. Und das ehemalige Telemediengesetz besagte sinngemäß: Nicht-notwendige Cookies dürfen Sie als Websitebetreiber setzen, wenn der Nutzer nicht widerspricht. Von einer echten Einwilligung ist dies allerdings weit entfernt.
Glücklicherweise können Sie sich an ein höchstrichterliches Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) halten, das ein wenig mehr Klarheit und Rechtssicherheit bringt: Hiernach besagt das Zusammenspiel zwischen dem ehemaligen Telemediengesetz und der ePrivacy-Richtlinie, dass Diensteanbieter Cookies zum Zweck der Werbung und Marktforschung nur mit Einwilligung setzen dürfen. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen reicht dafür nicht aus.
Aber 2021 hat der Gesetzgeber diese Rechtslage auch in Gesetzesform gegossen: Das TDDDG (ehemals TTDSG) ist im Dezember 2021 in Kraft getreten und im Mai 2024 in TDDDG umbenannt worden. Es soll mit dem Nebeneinander von DSGVO, Cookie-Richtlinie, DDG (ehemals TMG) und TKG aufräumen. Im TDDDG (ehemals TTDSG) steht klar festgeschrieben: Für Cookies und vergleichbare Dienste brauchen Sie eine Einwilligung.
AUSNAHMEN
- technisch zwingend notwendige Cookies und Informationen
- Cookies und Informationen, die ausschließlich der Übertragung von Nachrichten über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dienen.
Das heißt zusammengefasst:
- Für notwendige Cookies ist keine Einwilligung erforderlich
- Für nicht-notwendige Cookies und Tracking Tools wie Google Analytics ist eine echte Einwilligung erforderlich. Das bedeutet:
- Ein bloßes Nicht-Widersprechen reicht nicht aus.
- Der Nutzer muss aktiv das Häkchen setzen.
- Ein bereits gesetztes Häkchen reicht nicht aus.
3. Wie kann ich die Anforderungen umsetzen? Wann reicht ein Cookie Banner aus?
Sie möchten wissen, ob es nicht auch ausreicht, einen Cookie Banner auf Ihrer Seite zu integrieren? Nun, das kommt darauf an, wie dieser aussieht. Meinen Sie damit einen Informationstext am oberen oder unteren Ende der Website? Sie möchten einen Banner mit einem Hinweis auf Ihre Seite stellen, dass Ihr Nutzer mit Weitersurfen zustimmt und ihn darüber informiert, dass er der Nutzung widersprechen kann? Dann ist das nach dem oben Gesagten nicht ausreichend. Das gilt selbst dann, wenn Sie auf „OK“ oder „Einverstanden“ klicken können. Denn technisch sind diese Banner nicht in der Lage, Dienste zu blockieren. Und damit haben sie auch rechtlich keinen Wert.
Eine aktive Einwilligung ist erforderlich, sobald Sie nicht-erforderliche Cookies und Tracking-Tools wie Google Analytics verwenden möchten. Das bedeutet auch: Damit das Setzen von Cookies DSGVO-konform ist, müssen Sie aktiv einen Haken setzen. Wenn Sie das nicht tun, dürfen diese Cookies auch nicht gesetzt werden. Ein bloßer Hinweistext auf einem Cookie Banner reicht nicht aus.
Auf der sicheren Seite sind Sie vielmehr, wenn Sie ein Tool haben, das genau das ermöglicht: Ein Cookie Consent Tool oder auch Cookie Tool.
4. Wie muss ein Cookie Consent Banner konkret aussehen?
Klar ist: Sie brauchen aktive Cookie-Einwilligungen. Doch auch hier gibt es zahlreiche Varianten für Unternehmen, wie Sie einen Cookie Banner gestalten können. Und leider ist die Rechtslage hier noch immer sehr unklar und viele Gerichte und Behörden vertreten unterschiedliche Ansichten darüber, was bei Cookie Bannern zulässig ist und was nicht. Wollen Sie mehr zu dem Thema erfahren, können wir Ihnen unseren Artikel "So muss ein Cookie Consent Banner aussehen, um nicht abgemahnt zu werden" ans Herz legen.
- Kein Ablehnbutton auf der ersten Ebene des Cookie Banners
- Bereits vorangekreuzte Kästchen, statt einer aktiven Zustimmungsmöglichkeit für den Nutzer
- irreführendes “Nudging” durch Farben und Kontraste bei den Schaltflächen, sodass der Text der Ablehnen-Schaltfläche praktisch unlesbar ist
- Komplizierte Links für die Ablehnung von Cookies, statt einer “Ablehnen” Schaltfläche
- Kein Widerrufsbutton - Das Cookie Banner bietet keine Schaltfläche, um die Cookie-Einwilligung zu widerrufen
Diese Punkte sind vom Europäischen Datenschutzausschuss als Leitfaden gedacht. Es ist wahrscheinlich, dass die deutschen Datenschutzbehörden diese Anforderungen übernehmen. Dann könnten Abmahnungen von den Verbraucherzentralen bei Cookie Bannern mit irreführenden Einstellungen folgen.
PRAXIS-TIPP
Achten Sie darauf, dass Sie die oben genannten Punkte bei der Gestaltung Ihres eigenen Cookie Banners berücksichtigen. Sollten Sie bemerken, dass Ihre Banner Lösung einen oder mehrere der irreführenden Einstellungen benutzt, ändern Sie Ihre Konfiguration oder steigen auf ein rechtssicher einstellbares Cookie Tool um.
5. Was genau ist ein Consent Tool?
Ein Cookie Consent Tool funktioniert wie eine Art Maske, die Sie über Ihre Webseite legen. Besucht ein Nutzer Ihre Seite, erscheint ein Pop-Up-Fenster, auf dem er per Häkchen seine Einwilligung aufgeschlüsselt nach Cookie-Arten setzen kann. Setzt der Nutzer bei einem Tool keinen Haken, werden diese Cookies auch tatsächlich blockiert.
Sobald Sie Tools einsetzen, die nicht schlicht den technischen Betrieb Ihrer Homepage ermöglichen, brauchen Sie ein solches Cookie Consent Tool oder Cookie Tool, wenn Sie rechtlich sicher sein wollen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Google Analytics
- Facebook Pixel
- Marketingtools
Wichtig: Universal Analytics wird zum 01.06.2023 vollständig eingestellt! Das bedeutet, sollten Sie bis dato Universal Analytics nutzen, empfehlen wir Ihnen jetzt bereits die Umstellung auf Google Analytics 4.
Nun gibt es verschiedene Begriffe rund um Cookie Consent Tools, die zu dem Thema herumgeistern. Beispiele:
- Kostenlos / free
- für Shopware
- Open Source
- für Wordpress
- für den Google Tag Manager
Damit Sie sich in dem Dschungel der verfügbaren Cookie Tools zurechtfinden und genau das Tool finden, das für Ihre Zwecke am besten passt, haben wir die 6 gängigsten Consent Tools für Sie verglichen. Sehen Sie sich dazu unsere Tabelle an.
Die gängigsten Cookie Consent Tools im Vergleich
Usercentrics (unsere Empfehlung) | Consent Management Provider |
Borlabs Cookie | Cookiebot | Onetrust | ccm19 | |
---|---|---|---|---|---|---|
Allgemein | ||||||
Sitz | Deutschland | Schweden | Deutschland | Dänemark | UK, Büro in Deutschland vorhanden | Deutschland |
Hosting in | EU, eigener Server | Server in Europa | nicht relevant, da in Wordpress | bleibt unklar | wohl EU | EU, eigener Server |
Implementierung über | JavaScript, Codeschnipsel | Code einfügen in Script | Plugin, keine Programmierung notwendig | verschiedene Möglichkeiten über Script, automatische Cookie-Blockierfunktion oder manuell per Setzsckript | Tag Manager, CMS oder Code | JavaScript |
Verfügbar für | jedes Content Management System | jedes Content Management System | nur Wordpress | jedes Content Management System | jedes Content Management System |
Self Service / Download Version: Auf Servern mit mind. PHP 7.2 inkl. Modul mod_rewrite oder NGINX Cloud-Version: jedes Content-Management-System |
Preis | 0-50,00 pro Monat, abhängig von Domains, Sessions, Sprachen und mehr | kostenlose Basisversion verfügbar, 49-195 Euro pro Monat, abhängig von Seitenansichten pro Monat | kostenlose Version verfügbar (nur Personal); 39-299 Euro pro Jahr, abhängig von Zahl der Websites |
kostenlose Version für 1 Domain (bis 100 Unterseiten) 12-49 Euro pro Monat und Domain, abhängig von Zahl der Unterseiten; kostenlose Basisversion verfügbar |
Free-Version für eine Domain, Premium ab 30 $ pro Monat | 0-19,90 Euro, abhängig von Domains und Page Impressions und Domains |
Vorteil als eRecht24 Premium Nutzer | gratis inklusive (bis zu 20.000 Sessions/ Monat) |
20 % Rabatt | bis zu 45 % Rabatt | nein | nein | nein |
Funktionen | ||||||
Design / auf CI anpassbar | ja: große Auswahl an Layouts und Farbschemata | ja; Consent Optimizer: ermittelt, welche Designvarianten am besten funktionieren; Firmenlogo | Banner-Individualisierung, eigenes Logo, verschiedene Layouts | Banner-Indiviualisierung | ja, Vorlagen | ja |
Cookie Crawler (zeigt,welche Cookies auf der Seite ausgegeben werden) | ab Advanced-Tarif | ja, umfangreich | in Planung für Version 3 | ja, automatischer Scan der kompletten Website einmal pro Monat | Ja | |
Sprachen | Deutsch und Englisch | Anzeige in über 30 Sprachen | Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch und Spanisch | 40 Sprachen, automatische Spracherkennung | mehr als 250 | Deutsch und Englisch, Übersetzung in weitere Sprachen möglich |
Verwaltung in Cookie Gruppen/Kategorien | ja | ja | Verwaltung in Cookie Gruppen möglich | Datenbank mit 15 Mio. vorkategorisierten Cookies für Gruppierung nach Zweck | ja | |
Eingruppierung in Kategorien lässt sich ändern | ja | ja | ja | ja | offen | offen |
Whitelabel möglich | ja | ja | ja | für Agenturen und Hostingprovider | ||
Texte auf Banner (z.B. Hinweis auf Widerspruchsrecht) lassen sich anpassen | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
Weitere Features | Umfassende Textdatenbank für die Cookiebeschreibung, IAB TCF compliant; A/B Testing | A/B-Tests und Optimierung | Speichern des Consents in der WordPress-Datenbank, | Masseneinwilligung für unterschiedliche (Sub-)Domains; Echtzeit-Geo-Targeting zur Anzeige des Banners nur in ausgewählten Ländern; Barrierefreiheit | Geo-Targeting, A/B-Testing; automatisches Einfügen der aktualisierten Cookie-Liste in "Cookies-Richtline" | Installationsservice mit Garantie (sonst Geld zurück); rechtliche Updates inklusive; API zum Verbindung mit Buchungssystem, updatefähig; als Donwload- und Cloudversion verfügbar |
Einwilligungen protokolliert | können beim Anbieter abgefragt werden | im Admin-Bereich abrufbar | ja, in Cookie-Gruppen | ja | ja | ja |
weitere Statistiken und Reportings | Messung der Abzeptanz-Rate und Bounce-Rate, Exportfunktion | Consent Statistiken in den jeweiligen Cookie Gruppen, Einwilligungs-Historie | Speicherung der Auswahl für 12 Monate, danach erneute Einwilligung erforderlich; Scanbericht über Wahl der Websitebesucher |
Standard: Statistiken zum Consent und Consentkategorien Über zusätzliches kostenfreies Plugin: erweiterte Statistik zum Zeitpunkt des Consents in einer Grafik |
||
Support | Ticket Support, Live Implementierungs-Webinar | Terminvereinbarung über Homepage möglich | Umfangreiche Wissensdatenbank, E-Mail-Support | per E-Mail, in Englisch | E-Mail, Telefon, Portal, Demo | E-Mail, Chat und Telefon |
Kostenlose Demo/Test | ja | ja | ja | ja | ja |
6. Setzen die Cookie Consent Tools die Datenschutzvorgaben korrekt um?
Wie Sie oben gelesen haben: Es gibt zwei Punkte, die Ihr Cookie Consent Tool umsetzen sollte, wenn Sie datenschutzrechtlich sicher sein wollen: Der Besucher Ihrer Website muss immer frei wählen können, das heißt das Tool braucht
- zwei gleichwertige Buttons, z.B. „Alles akzeptieren“ und „Ablehnen“
- eine Opt-Out-Möglichkeit, über die der Besucher die Einwilligung widerrufen bzw. ändern kann
Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie Sie die 6 gängigsten Cookie Consent Tools einstellen müssen, um diese Vorgaben umzusetzen.
6.1. Usercentrics
Usercentrics bietet standardmäßig zwei Buttons („Ablehnen“ und „Alles akzeptieren“) an. Diese können Sie auch in den Einstellungen nicht verändern. Sobald Sie Usercentrics via Script in Ihre Website eingebunden haben, wird die Consent-Box - wie oben zu sehen - ausgegeben.
Lediglich die Beschriftung innerhalb der Buttons können Sie über die Content-Einstellungen anpassen.
Genauso einfach wie das Einbinden der Cookie-Box ist auch die Opt-Out-Lösung. Hat der Nutzer einmal abgelehnt oder alle Cookies akzeptiert, kann er jederzeit über das “Fingerabdruck-Symbol” seine Einwilligung ändern bzw. widerrufen. Dieses Symbol sehen Sie hier auf der linken Seite.
Mit einem Klick auf das “Fingerabdruck-Symbol” öffnet sich ein Cookie-Auswahl-Fenster, in dem Nutzer die Einwilligung widerrufen oder die Auswahl ändern können.
6.2. Borlabs Cookies
Im Borlabs Cookie-Plugin sind zwei Buttons innerhalb der Cookie-Box standardmäßig bereits vorgegeben ("Alles akzeptieren" und "Speichern"). Der "Speichern"-Button lässt sich nicht ausblenden. Sie können (und sollten) zusätzlich den Button "Nur essenzielle Cookies akzeptieren" einblenden.
Empfehlung: Damit die beiden Buttons "Alles akzeptieren" und "Nur essenzielle Cookies akzeptieren" gleichwertig sind, passen Sie über die Button Einstellungen die Farbe der beiden Buttons an.
Um mit Borlabs Cookie eine Opt-Out-Lösung anbieten zu können, hält das Plugin verschiedene Shortcodes bereit. Diese können Sie an einer beliebigen Stelle platzieren zum Beispiel. innerhalb der Datenschutzerklärung oder auch im Footer.
Das Ganze könnte dann beispielsweise wie folgt aussehen (Opt-Out-Button in der Datenschutzerklärung).
Mit einem Klick auf den Button öffnet sich dann die Cookie-Auswahl von Borlabs Cookie mit den bisherigen Einwilligungen, welche ganz einfach über die Schieberegler widerrufen bzw. geändert werden können.
Die Shortcodes für solch eine Opt-Out-Lösung werden im WordPress-Editor hinzugefügt. Auf der Website von Borlabs Cookie finden Sie verschiedene Möglichkeiten sowie Shortcodes: https://de.borlabs.io/kb/opt-out-einrichten-borlabs-cookie/.
6.3. Consent Management Provider
Auch beim Consent Management Provider Tool sind standardmäßig zwei Buttons integriert („Alles ablehnen“, „Alles akzeptieren“). Sie haben hier lediglich die Möglichkeit, die Beschriftung der Buttons innerhalb der Text-Einstellungen zu ändern.
Für das Opt-Out bietet der Consent Management Provider - ähnlich wie auch Usercentrics - ein entsprechendes Symbol links unten im Bildschirmrand. In diesem Fall ist es das Logo des Anbieters.
Mit einem Klick auf das Logo öffnet sich die Cookie-Auswahl, wo der Besucher Änderungen zu seiner bisherigen Cookie-Auswahl vornehmen bzw. die Einwilligung widerrufen kann.
6.4. Cookiebot
Das Cookiebot Consent-Tool bieten Ihnen verschiedene Einstellungen zur Anzeige der Buttons innerhalb der Cookie-Box.
1) Sie können in den Einstellungen unter "Dialogfeld" den Typ "Mehrere Ebenen" auswählen sowie die Buttons "Alle ablehnen, Auswahl, Alle erlauben" wählen.
2) Empfehlung: Um nur die Buttons „Alle erlauben“ und „Alle ablehnen“ einzublenden, wählen Sie in den Einstellungen unter Dialogfeld den Typ „Akzeptieren/Ablehnen“ aus.
Sie können die Cookie-Box auch problemlos ins Deutsche übersetzen.
Für die Opt-Out-Lösung können Sie mit Cookiebot ein entsprechendes Script an einer Stelle Ihrer Website einfügen. Empfehlenswert ist hier die Datenschutzerklärung. Das Skript finden Sie in den Einstellungen unter “Ihre Skripte”.
Nachdem Cookiebot Ihre Seite gescannt hat und weiß, welche Cookies Sie auf Ihrer Seite nutzen, wird folgender Text automatisch über dieses Skript ausgegeben (Deutsch muss vorab noch in Cookiebot eingerichtet werden):
Mit einem Klick auf den Link “Change your Consent” (Einwilligung ändern) kann die bisherige Cookie-Auswahl geändert werden. Hierzu öffnet sich dann erneut die Cookie-Box.
Mit einem Klick auf den Link “Withdraw your Consent” (Einwilligung widerrufen) können Sie Ihre Einwilligung mit einem Klick widerrufen.
6.5. OneTrust
Auch beim Consent Management Tool OneTrust ist die Anzeige der wichtigsten zwei Buttons („Akzeptieren“ und „Alles ablehnen“) Standard. Das bedeutet: Sie haben keine Möglichkeit, diese Buttons zu ändern, da sie fest vorgegeben werden.
Nach der Einwilligung oder dem Ablehnen innerhalb der angezeigten Cookie-Box finden Sie auch hier wieder links unten ein entsprechendes Symbol, über welches Sie Ihre bisherige Einwilligung bzw. die Cookies ändern können (Opt-Out-Lösung).
Mit einem Klick hierauf öffnet sich ein entsprechendes Cookie-Auswahl-Fenster.
Außerdem erhalten Sie in OneTrust auch ein Skript, welches Sie an einer beliebigen Stelle Ihrer Seite einbinden können. Dieses finden Sie unter “Skripts”.
Mit dem Skript wird anschließend ein Button ausgegeben, über welchen Ihre Besucher ihre Einstellungen verwalten können.
Mit einem Klick auf diesen Button öffnet sich ebenfalls das oben zu sehenden Cookie-Auswahl-Fenster.
6.6. Cookies Consent Tool "ccm19"
Auch im Cookie Consent Tool ccm19 werden die beiden Buttons ("Alles akzeptieren" und "Ablehnen") sowie der Button "Einstellungen" standardmäßig vorgegeben. Sie haben beim Cookie Consent Manager in den Einstellungen nur die Möglichkeit, den Button "Ablehnen" auszublenden. Der Button "Einstellungen" lässt sich nicht ausblenden.
Empfehlung: Blenden Sie den "Ablehnen"-Button auf keinen Fall aus. Um zwei gleichwertige Buttons zu haben, passen Sie die Farben der Buttons "Alles akzeptieren“ und "Ablehnen" entsprechend an.
Zudem haben Sie in den Texteinstellungen die Möglichkeit, die Übersetzung und somit die Beschreibung der Buttons anzupassen.
Für die Opt-Out-Lösung bietet ccm19 zwei unterschiedliche Lösungen an. Zum einen findet der Besucher Ihrer Website nach der Einwilligung oder Ablehnung über die Cookie-Box links unten ein Cookie-Symbol.
Mit einem Klick auf das Cookie-Symbol öffnet sich das Cookie-Auswahl-Fenster, in dem der Besucher seine Einwilligung ändern oder widerrufen kann.
Zum anderen können Sie ein entsprechendes Skript innerhalb Ihrer Datenschutzerklärung platzieren, worüber der Besucher ebenfalls Zugriff auf die Cookie-Auswahl sowie den Widerruf hat. Dieses finden Sie in CCM19 unter "Cookie-Erklärungs-Tabelle".
Die Skript-Ausgabe sieht wie folgt aus:
Mit einem Klick auf den Link können Ihre Besucher ebenfalls die bestehende Cookie-Einwilligung ändern bzw. widerrufen.
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Spannend wäre ein Aktualisierung nach dem Urteil des Verwaltungsgeri cht Wiesbaden gegen die staatliche Hochschule RheinMain
vgl. z.B. https://www.heise.de/news/Gericht-Deutsche-Webseiten-duerfen-keine-US-Cookies-setzen-6288818.html
S. aktuelles Urteil: https://www.heise.de/news/Gericht-Deutsche-Webseiten-duerfen-keine-US-Cookies-setzen-6288818.html
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