E-Mail-Werbung: Spam in der Signatur kann abgemahnt werden!

(7 Bewertungen, 3.29 von 5)

Worum geht's?

Wer im Abspann einer E-Mail (sogenannte Signatur) werbende Elemente platziert, handelt im Falle einer nicht vorhandenen Einwilligung rechtswidrig. Unerlaubte Werbung in E-Mails kann demnach nicht nur durch unmittelbar produktbezogene Elemente erfolgen, sondern auch durch mittelbar wirkende Elemente, die mit dem Ziel platziert werden, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.

Rechtswidriger Eingriff durch Zusendung von Werbemails ohne Einwilligung

Werbemails waren schon häufiger Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Der Bundesgerichtshof hat dazu in einer vielbeachteten Entscheidung von 2015 (AZ VI ZR 134/15) explizit festgehalten, dass Werbung in sogenannten Autoreply-Mails (also in automatisch generierten Bestätigungsmails) ohne entsprechende Einwilligung des Empfängers als unzulässig zu erachten ist. 

Vorliegend enthielt die automatisch generierte Mail in der Signatur eine Feedbackanfrage sowie Hinweise auf aktuelle Handys, Tarife und persönliche Produktempfehlungen. Die Mail selbst war ohne werbende Elemente verfasst. Das Amtsgericht Bonn erachtete diese Hinweise bereits als ausreichend (AZ 111 C 136/17) – gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Mail als Reaktion auf eine Abmahnung wegen unzulässiger Werbung per E-Mail generiert wurde und eine Einwilligung des Empfängers deutlich nicht gegeben war.

Signatur in werbefreien E-Mails kann unerwünschten Spam enthalten

Die an sich werbefreie E-Mail steht nach Ansicht des Gerichts dem Spam in der Signatur nicht entgegen. Im vorliegenden Fall bestand zwischen den Parteien kein Vertragsverhältnis; ebenso war eine Einwilligung zum Empfang von Werbung per E-Mail nicht erteilt worden. Besondere Schärfe erhielt der Fall im Gegenteil dadurch, dass der Kläger bereits zwei Mails des Beklagten mit werbenden Inhalten (konkret: Produktumfrage) abgemahnt hatte.

Die Abmahnung des Klägers wurde mit einer an sich werbefreien Mail des Beklagten beantwortet, die aber in der Signatur erneut zur Teilnahme an der Produktumfrage aufrief. Hier war also nicht nur eine Einwilligung nicht gegeben: Der Kläger hatte sich bereits explizit gegen den Empfang von Werbemails verwehrt. Die Tatsache, dass die konkreten werbenden Elemente „nur“ in der Signatur auftauchten, stehen dem insgesamt werbenden Charakter der Kommunikation per Mail nach Ansicht des Gerichts nicht entgegen.

Praxis-Tipp

Wer für sein Unternehmen regelmäßig E-Mails verschickt, der sollte streng darauf achten, dass diese keine Werbung enthalten, für die nicht im Vorfeld eine Einwilligung eingeholt wurde. Dies gilt nicht nur für offenkundig werbende Elemente, sondern auch für indirekte Werbung in Form von Umfragen, Feedback-Abfragen oder Hinweise auf andere Dienstleistungen bzw. Angebote.

 

 
eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details