XING Impressum erstellen und einfügen

Impressumspflicht bei Xing

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Impressumspflicht gilt auch auf Xing für geschäftlich genutzte Profile
  • Was in Ihr Impressum rein muss, steht in § 5 DDG und ist davon abhängig, für welchen Online-Dienst Sie das Impressum benötigen
  • Das Impressum muss unter dem Punkt “Rechtliche Hinweise von...” auf Ihrem Xing Profil hinterlegt werden

Worum geht's?

Xing gehört wie Facebook, Instagram, LinkedIn und Co. zu den bekannteren Social Media Netzwerken und wird von den Usern vor allem zur Verwaltung beruflicher Kontakte benutzt. Dass man bei Facebook und Instagram unter bestimmten Bedingungen ein Impressum braucht, wissen inzwischen viele. Aber wie sieht es bei der Plattform Xing aus? Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag alles rund ums Impressum auf Xing und worauf Sie achten müssen.

 

1. Wer braucht ein Impressum?

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Impressumspflicht auch für Social-Media-Profile. Das verdanken wir dem Digitale-Dienste-Gesetz und ist in § 5 DDG (ehemals Telemediengesetz/TMG) geregelt. Dieser Paragraf schreibt vor, dass Sie für "geschäftsmäßige Online-Dienste" immer ein Impressum benötigen. Sobald Sie also beruflich und unternehmerisch im Internet tätig werden brauchen Sie ein Impressum - oder auch "Anbieterkennzeichnung". Das dient dem Nutzer dazu auf einen Blick alle notwendigen Informationen über den Webseiten-Inhaber zu finden und bei Bedarf mühelos Kontakt herzustellen.

2. Wann brauche ich auf Xing ein Impressum?

Eigentlich immer. Die Impressumspflicht gilt auch auf Xing nur für geschäftlich genutzte Profile. Allerdings gibt es auf Xing per Definition keine “privaten” Profile.

In Xing-Profilen geht es fast ausschließlich um Jobs, Auftritt Ihres Unternehmens oder sonstige unternehmerische oder gewerbliche Darstellungen. Dann benötigen Sie auch ein Impressum. Dies gilt für alle Unternehmen und Freiberufler, deren Profile nicht rein privater oder familiärer Natur sind.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

3. Was muss in einem Xing Impressum stehen?

Was genau in ein Impressum rein muss, steht in § 5 DDG (ehemals TMG) und ist davon abhängig, für welchen Online-Dienst Sie das Impressum benötigen. Es gibt allgemeine Pflichtangaben, die in JEDES Impressum rein müssen. Und es gibt besondere Pflichtangaben, die Sie nur angeben brauchen, wenn diese auf Ihr Unternehmen oder ihre freiberufliche Tätigkeit zutreffen.

Checkliste Impressum
Zu den allgemeinen Pflichtangaben gehören:
  • der Name Ihres Unternehmens

  • der Name des Webseitenbetreibers / der verantwortlichen Person(en)

  • die Anschrift Ihrer Niederlassung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

  • die Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse, Tel.-Nummer, Fax wenn vorhanden)

Darüber hinaus gibt es noch besondere Angaben, die Sie nur angeben müssen wenn:
  • es sich bei Ihrem Online-Dienst um ein Unternehmen handelt,

  • Sie ein zulassungspflichtiges Gewerbe betreiben

  • oder Sie journalistisch-redaktionell gestaltete Print- und Telemedien veröffentlichen.

 

Wollen Sie noch mehr zu den allgemeinen und besonderen Pflichtangaben für Ihr Xing-Impressum erfahren? Dann lesen Sie in unserem Beitrag "Pflichtangaben im Impressum" weiter.

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4. In 3 Schritten zum Xing Impressum

Haben Sie ihr persönliches Impressum erstellt, müssen Sie es nur noch rechtskonform in Ihrem Xing-Profil einbinden. Das geht in 3 einfachen Schritten:

  1. Loggen Sie sich bei Xing ein, gehen Sie auf Ihr Profil und scrollen Sie bis ans Ende der Seite. Hier finden Sie den Punkt "Rechtliche Hinweise von...".

Xing_Impressum_1.png

  1. Mit einem Klick auf die Schaltfläche öffnet sich ein neues Fenster, in das Sie Ihr Impressum eintragen oder hinein kopieren können.

Xing_Impressum_2.png

  1. Im Anschluss klicken Sie auf den "Speichern"-Button.

Alternativ zu dem ausgeschriebenen Impressum können Sie aber auch von der Zwei-Klick-Lösung Gebrauch machen und in dem Fenster lediglich den Linkpfad zu Ihrem Impressum hinterlegen.

Bsp.:

https://xxxxxxx.de/impressum/
(Über diesen Link erreichen Sie unser Impressum)

Handelt es sich bei Ihrem Profil um ein Unternehmens- beziehungsweise Arbeitgeberprofil auf Xing, ist es außerdem notwendig, dass Sie einen entsprechenden Link zum Impressum unter der Schaltfläche "Über uns" hinterlegen.Xing_Impressum_3.pngXing_Impressum_4.png

Im Steckbrief des Unternehmensprofils können Sie bei Xing nun ebenfalls Ihren Link zum Impressum hinterlegen. Den finden Nutzer dann rechts unter dem Gründungsdatum der Firma, der Anzahl der Mitarbeiter und dem Link zur Website.

xing steckbrief

Wenn Sie Ihren Link zum Impressum bei Xing im Steckbrief einfügen wollen, klicken Sie einfach auf das Stiftsymbol neben dem Steckbrief. Dort können Sie den Link unter "Impressum" hinterlegen und unten rechts auf "Speichern" klicken.

xing steckbrief impressum

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Sind noch Fragen rund ums Impressum offen? Stöbern Sie sich durch unsere Impressums-Beiträge und finden Sie im Handumdrehen Ihre Antwort.

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Maxie Schneider
Maxie Schneider, , Dipl.-Jur.
Head of Content & Legal Writerin

Maxie Schneider hat Rechtswissenschaften studiert und ist Diplomjuristin. Im Rahmen Ihres Studiums hat sie sich auf interdisziplinäre Rechtsthemen und die Wechselwirkung zwischen Rechtsentwicklung und fortschreitender Digitalisierung spezialisiert. Darüber hinaus ist sie zertifizierte Online-Texterin und studiert berufsbegleitend den Masterstudiengang „Digital Media Law & Management“. Seit 2022 ist Maxie Schneider Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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