Impressum auf Instagram

"Link in Bio": Alles, was Sie zur Impressumspflicht auf Instagram wissen müssen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihren Instagram Account beruflich oder geschäftsmäßig nutzen, benötigen Sie ein Impressum für Ihren Social-Media Account.
  • Ihr Instagram Impressum muss von Ihrem Social-Media Account innerhalb von zwei Klicks erreichbar sein.
  • Dies kann auch durch Link-Tools von Drittanbietern über den Link in der Bio eingebunden werden.

Worum geht's?

Es ist kein Geheimnis mehr, dass die Pflicht zu Datenschutzerklärung und Impressum nicht nur Websites, sondern insbesondere auch die Social-Media-Kanäle wie z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn oder auch XING umfasst. Impressum, Datenschutz und Social-Media-Accounts gehören zusammen - so will es die Rechtsprechung. Da Social-Media-Plattformen etwas anderes sind als eine Webseite, benötigen geschäftsmäßige Profile auf Instagram auch ein gesondertes Impressum.
Aber wo genau binden Sie Informationen zum Datenschutz und zum Impressum auf der Social-Media-Plattform ein? Welche Angaben Pflicht sind und auf welchen Inhalt Sie achten müssen, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

 

1. Wer braucht ein Instagram-Impressum?

Wer im Internet unternehmerisch sowie beruflich tätig ist, sollte einen Blick ins Telemediengesetz werfen (TMG). Denn laut § 5 Telemediengesetz (TMG) ist ein Impressum für "geschäftsmäßige Online-Dienste" immer vorgeschrieben. Das heißt: Sobald Sie Ihren Instagram Account beruflich oder geschäftlich nutzen, brauchen Sie ein Impressum.

AUFGEPASST

Die Schwelle zur "geschäftlichen" Nutzung ist niedrig: Ein Verweis auf eine andere Website, eine Verlinkung auf ein eigenes oder fremdes Unternehmen oder Dienstleistungen Dritter reichen aus. Dann sind Sie als Instagram-Nutzer impressumspflichtig.

Auch wenn Sie selbst Werbung betreiben oder durch Werbung Einkünfte erzielen, nutzen Sie Instagram eindeutig gewerbsmäßig. Die Folge: In solchen Fällen müssen Sie ein Impressum auf Instagram angeben. Sonst können teure Abmahnungen die Folge sein.

2. Was muss in ein Instagram-Impressum?

Je nachdem, wie Sie Instagram gewerblich nutzen, müssen unterschiedliche Dinge in Ihr Impressum. Die rechtlich notwendigen Informationen finden Sie in § 5 Abs 1 TMG. Dazu gehört immer:

  • Name und Anschrift des Unternehmenssitzes
  • Angaben über die juristische Person (sofern eine vorliegt) wie Gesellschaftsform und Vertretungsberechtigter
  • Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Fax)
  • Registerangaben
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (sofern vorhanden)

All diese Inhalte dienen dem Verbraucherschutz und sind zwingend anzugeben. Zusätzlich zu diesen Angaben, können je nach Art Ihrer gewerblichen Nutzung von Instagram noch weitere Informationen nötig sein. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Details genau in Ihr Impressum auf Instagram rein müssen, lesen Sie in unserem Beitrag "Was gehört in ein Impressum?" weiter und lassen sich Schritt für Schritt durch die Pflichtangaben Ihres Impressums führen.

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Weitere Impressumsvorlagen finden Sie in unserem Artikel zum Thema Impressumsvorlage.

3. Wie binde ich mein Impressum richtig auf Instagram ein?

Jeder der impressumspflichtig ist, muss die "Zwei-Klick-Regel" befolgen. Heißt: Rechtlich ist festgelegt, dass Ihr Impressum für den Nutzer innerhalb von zwei Mausklicks aufrufbar sein muss. Auf Instagram ist der einzige Weg einen klickbaren Link zum Impressum dauerhaft für den jeweiligen Nutzer erreichbar zu machen in der Profil-Biografie (kurz: Bio). So nennt sich der freie Platz unter dem Profilbild, wo alle Nutzer die Möglichkeit haben Ihren Namen und sonstige Informationen oder Messages im Steckbrief für ihre Follower zu hinterlegen. Dort können Sie zwei Links einfügen. Einer davon muss allerdings ein Facebook-Link sein und ist deshalb für das Impressum ungeeignet.

Sie haben hier grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten, Ihr Impressum zu hinterlegen, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen möchten.

GUT ZU WISSEN

Die sicherste Methode um die Zwei-Klick-Regel einzuhalten: Den Link einfügen, der direkt zu Ihrem Impressum Ihrer Webseite oder einer extra dafür erstellten Seite mit dem Impressumstext für Ihr Social Media Profil führt. 

Variante 1:

Sie fügen in Ihren Profileinstellungen des Social-Media-Kanals unter dem Punkt "Website" direkt einen Link zu Ihrem Impressum Ihrer Webseite oder einer extra dafür erstellten Seite ein.

Dieser Link wird dann ebenfalls direkt auf Ihrem Social-Media-Profil ausgegeben und ist für Ihre Nutzer anklickbar.

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Der Nachteil dieser Variante ist jedoch, dass Sie hier nur einen anklickbaren Link hinterlegen können. Somit fehlt Ihnen hier in jedem Fall die Möglichkeit, einen zusätzlichen Link zu Ihrer Datenschutzerklärung zu hinterlegen.

Variante 2:

Bei dieser Variante machen Sie in den sozialen Netzwerken von der sogenannten Zwei-Klick-Rechtssprechung Gebrauch. Diese besagt, dass das Impressum innerhalb von zwei Klicks erreichbar sein muss. Zudem muss hierbei ganz klar erkennbar sein, dass es sich bei dem Link um das Impressum handelt.

So möchten gerade Unternehmen auf Social-Media-Kanälen wie Instagram natürlich nicht nur direkt auf das Impressum verlinken, sondern vielleicht auch auf Ihre Webseite oder Ihren Online-Shop. Hierfür gibt es entsprechende Drittanbieter-Tools, mit welchen Sie eine Art Inhaltsverzeichnis / Landingpage erstellen können, welche über einen Link in Ihrem Profil erreichbar ist.

Dafür gibt es Linkbaum-Tools, um auf einer Landingpage alle Ihre gewünschten Links per klickbarem Button nacheinander aufzulisten. Hier sollten Sie allerdings vorsichtig sein, da nicht alle Anbieter solcher Lösungen datenschutzkonform nutzbar sind.

Ein rechtlich sicher nutzbares Tool ist zum Beispiel der alternative Service von Wonderlink. Dieser wird in Deutschland betrieben und gehostet und verzichtet vollständig auf die Datenerhebung durch Cookies, wodurch die Anonymität der Benutzer gewährleistet ist. Die Basisversion von Wonderlink ist ebenfalls kostenlos und bietet den Vorteil, dass es eine gesonderte Rubrik „Rechtlich absichern“ anbietet. Dadurch wird ermöglicht, in kurzer Zeit relevante Datenschutzerklärungen oder das Impressum für jede Art von Social-Media-Kanälen einzufügen.CleanShot_2023-07-24_at_12.13.54_1.png

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So erreichen Nutzer Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung oder weitere wichtige Links für Ihr Business mit nur zwei Klicks direkt von Ihrem Instagram-Profil.

Checkliste
In vier Schritten zum Link in der Bio
  • Öffnen Sie Instagram in der App, loggen Sie sich in Ihren Account ein und wechseln Sie auf Ihr Profil. Dies befindet sich in der App unten rechts als rundes Personen-Icon. Wichtig: Wenn Sie Instagram im Browser auf Ihrem PC öffnen, können Sie zwar verlinkte Websites einsehen, den Link aber nicht bearbeiten. Dies geht nur über ein Mobilgerät und die Instagram App.
  • Gehen Sie dann auf das Feld "Profil bearbeiten" unter Ihrem Profilbild.
  • Wählen Sie in der App die Schaltfläche "Links" und klicken Sie auf das Plus mit der Beschriftung "Externen Link hinzufügen".
  • Fügen Sie hier die URL zu der Website Ihres Impressums-Texts ein.

 

Den eingefügten Link können Sie zusätzlich mit einem Titel versehen. Rechtlich vorausgesetzt ist, dass auf einer Website das Impressum mit “Impressum”, “Anbieterkennzeichnung” oder “Kontakt” beschriftet sein muss. Bei Social-Media-Kanälen gilt dies auch, es sei denn eine Beschriftung ist nicht möglich. Instagram bietet eine solche Beschriftungsfunktion. Nutzen Sie diese. Leiten Sie direkt auf Ihre Unternehmenswebsite, bietet es sich an die Beschriftung zum Beispiel folgendermaßen zu gestalten: Online-Shop-Seite / Impressum / Datenschutzerklärung. Auf diese Weise sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und Ihre Nutzer wissen direkt, wo sie welche Information finden.

4. Was für Folgen drohen bei Nichtbeachtung der Impressumspflicht?

Missachten Sie die Impressumspflicht oder setzen diese falsch um, kann dies kostspielige Folgen haben. Fällt zum Beispiel einem Konkurrenten das fehlende oder fehlerhaft Impressum auf, kann er eine Abmahnung gegen Sie in die Wege leiten. Abmahnungen enthalten in der Regel eine Strafgebühr. Teilweise sind diese auch mit einer Unterlassungserklärung verbunden, die beim Unterschreiben einen erneuten Verstoß mit einer noch höheren Vertragsstrafe belegt.

Zum Beitrag

LESE-TIPP

Weitere Fragen und Antworten zu den Themen Abmahnung und Impressum finden Sie in unserem Beitrag "Alles rund um Abmahnungen wegen fehlendem oder fehlerhaftem Impressum".

Zum Beitrag

 

 

Maxie Schneider
Maxie Schneider, , Dipl.-Jur.
Head of Content & Legal Writerin

Maxie Schneider hat Rechtswissenschaften studiert und ist Diplomjuristin. Im Rahmen Ihres Studiums hat sie sich auf interdisziplinäre Rechtsthemen und die Wechselwirkung zwischen Rechtsentwicklung und fortschreitender Digitalisierung spezialisiert. Darüber hinaus ist sie zertifizierte Online-Texterin und studiert berufsbegleitend den Masterstudiengang „Digital Media Law & Management“. Seit 2022 ist Maxie Schneider Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Dana
Danke für diesen Artikel, der hat mir schon mehr weitergeholfen als jede andere Seite die ich dazu aufrief im Internet. Aufgrund einer Frage hatte ich bei Google gesucht und bin hier gelandet, das ist die gleiche wie EF schrieb: reicht es auch aus, wenn ich auf Instagram die Website angebe, z.B. "www.meineseite.de" (wäre 1.Klick) und sobald man dort landet, dann auf Impressum klickt (wäre ja der 2.Klick), natürlich würde ich auf der Website dann das Impressum gut auffindbar machen, wo man es auch gewöhnt ist, es vorzufinden. Das mit dem Datenschutz würde man ja dann auf der Website genauso vorfinden (durch 2.Klick). Ich hoffe, Sie können mir (und vielleicht einigen anderen, die nach dieser Antwort suchen) weiterhelfen... Herzlichen Dank!
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EF
Wenn ich in der Bio direkt auf meine Website (Home) verlinke und dort im Footer die Links zum Impressum & zur Datenschutzerkl ärung aufgeführt sind, ist damit auch die Zwei-Klick-Regelung umgesetzt? Oder darf der User dafür auch nicht 1x scrollen müssen?
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AK
LinkTree - ist das nicht ein US-Anbieter... ist das nicht zu gewagt, gerade darüber dann die Besucher zu schicken?
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eRecht24 Content Team
Danke für Ihren Hinweis. Wir haben den Artikel dahingehend aktualisiert.
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