Worum geht's?
Die Social-Media-Plattform YouTube ist eine der bekanntesten Videoportale im Web. Aber auch hier macht die Impressumspflicht nicht halt. Wann Sie auf YouTube ein Impressum benötigen und wie Sie es rechtssicher einbinden können verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.
1. Wann brauchen Sie ein Impressum auf YouTube und wann nicht?
Nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz/TMG) brauchen alle geschäftlichen Inhalte in digitalen Medien ein Impressum - auch "Anbieterkennzeichnung" genannt. Es gilt: Treten Sie mit Ihrem YouTube-Kanal gewerblich auf, benötigen Sie ein Impressum. Ihr Social-Media-Auftritt ist immer dann gewerblich oder geschäftsmäßig, wenn Sie ihn langfristig benutzen um Gewinn zu erzielen - also damit Geld verdienen wollen. Dabei reicht es schon aus, wenn Sie durch Affiliate-Links, Werbebanner oder Kooperationen Einnahmen erzielen. Auch ein Verweis auf die geschäftliche Webseite, führt dazu, dass Ihr YouTube-Kanal impressumspflichtig ist. Oder wenn Sie Videos erstellen, die journalistisch-redaktionelle Inhalte haben. Das ist der Fall, sobald Sie meinungsbildende Beiträge erstellen.
WICHTIG
Nur wenn Sie Ihren YouTube-Kanal zu rein privaten Zwecken nutzen, benötigen Sie kein Impressum.
Eine rein private Nutzung liegt zum Beispiel dann vor, wenn Sie Ihre hochgeladenen Videos nur für Freunde und Ihre Familie zugänglich machen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie in diesem Fall Ihr YouTube-Profil auf "privat" stellen.
2. Was muss Ihr YouTube-Impressum enthalten?
Was genau in ein Impressum hinein muss schreibt § 5 DDG (ehemals TMG) vor. Es gibt allgemeine Pflichtangaben, die in jedem Impressum angegeben werden müssen und besondere Pflichtangaben, die Sie nur angeben müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen auf Sie zutreffen.
LESE-TIPP
Eine abschließende Auflistung aller allgemeinen und besonderen Pflichtangaben finden sie in unserem Beitrag "Pflichtangaben im Impressum".
Besonders relevant beim Impressum für YouTube sind die Informationen, die Sie als Kanal-Betreiber angeben müssen, wenn sie auf Ihrem YouTube Account journalistisch-redaktionelle Inhalte anbieten. Dann müssen Sie als Kanal-Betreiber in Ihrem Impressum mit Vor- und Nachnamen angeben, wer für die Inhalte verantwortlich ist. Denn: Auch wenn es sich erstmal nicht so anhört - YouTube Videos können auch zu der Kategorie journalistisch-redaktioneller Beiträge gehören.
AUFGEPASST
Journalistisch-redaktionelle Inhalte müssen das Ziel verfolgen am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung teilzunehmen.
So lassen sich journalistisch-redaktionelle Beiträge von rein privaten oder geschäftlichen Kommunikationsformen abgrenzen. Weil es sich hier aber um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt der keine einheitliche Definition hat, ist nicht immer eindeutig, ob Inhalte eines YouTube-Kanals in diese Kategorie fallen.
Auf der sicheren Seite sind sie deshalb immer, wenn Sie vorsichtshalber einen "Inhaltlich Verantwortlichen" in Ihrem YouTube-Impressum angeben.
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3. In 6 Schritten zu Ihrem YouTube-Impressum
1. Melden Sie sich auf Ihrem YouTube Kanal an, klicken Sie oben rechts auf Ihr Profilbild und wählen Sie "Mein Kanal" aus.
2. Gehen Sie dann in dem neuen Fenster auf "Kanal anpassen".
3. Als nächstes klicken Sie bei der Kanalanpassung auf den Reiter "Allgemeine Informationen".
4. Klicken Sie dann im unteren Teil bei den benutzerdefinierten "Links" auf "Link hinzufügen" und fügen Sie in das leere Feld die URL der Seite ein, auf der Sie Ihr Impressum angeben.
5. Beschriften Sie nun den URL mit dem Linktitel "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung".
6. Klicken Sie zuletzt auf die Schaltfläche "Veröffentlichen".
Auf dem Titelbild sollte sich jetzt eine Schaltfläche mit der von Ihnen ausgewählten Beschriftung befinden.
Denken Sie daran, dass Ihr Impressum innerhalb von "zwei Klicks" erreichbar sein muss. Halten Sie diese Vorgabe nicht ein, ist Ihr Impressum nicht rechtssicher eingebunden und Ihr YoutTube Kanal ist abmahngefährdet.