Das Wichtigste zum Facebook-Impressum

Auch bei Facebook ist ein Impressum Pflicht: Kostenloser Generator für Ihr Impressum auf Facebook

Fachlich geprüft von: Rechtsanwältin Annika Haucke Rechtsanwältin Annika Haucke
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für einen Facebookaccount brauchen Sie ein Impressum, sofern Sie diesen nicht ausschließlich privat nutzen.
  • Um das Impressum einzufügen, müssen Sie im Info-Bereich einen Punkt Impressum anlegen, den Text einfügen und auf die Info-Seite mit den Impressums-Angaben verlinken.
  • Mit dem eRecht24 Impressum Generator können Sie ein Facebook Impressum erstellen.

Worum geht's?

Die Impressumspflicht bei Facebook wirft aktuell viele Fragen auf: Benötigt jede Facebookseite – Unternehmensseiten sowie private Profile – ein Impressum? Wie muss ein Impressum bei Facebook aussehen? Wie erstellen Sie bei Facebook überhaupt ein "Impressum" und welche Richtlinien müssen Sie beachten? Wir zeigen Ihnen, wie Sie ein abmahnsicheres Impressum für Ihre Facebookprofil oder Ihre Fanseite erstellen. Zudem können Sie unseren Facebook Impressum Generator nutzen, welcher nicht nur für Social-Media-Auftritte, sondern auch für Webauftritte geeignet ist.

 

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Online-Marketing und private Seiten auf Facebook: Pflicht für die Anbieterkennzeichnung?

Das Impressum bei Facebook: Der rechtliche Überblick

Die Mehrzahl der Inhalte im Internet wie Websites und Blogs benötigen ein Impressum. Dabei handelt es sich um die Anbieterkennzeichnung, die u. a. die Herkunftsangaben des Webseitenbetreibers beinhaltet - dazu gehören Name der Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse usw.

Die Pflicht, ein Impressum zu führen, hat sich bei vielen Seitenbetreibern nicht zuletzt aufgrund unzähliger Abmahnungen rumgesprochen. Aufgrund eines aktuellen Urteils stellt sich jetzt die Frage, ob auch Facebookseiten und Facebookprofile ein Impressum benötigen und ob Facebooknutzer für ein fehlendes Impressum im Privatprofil abgemahnt werden können.

Im Zusammenhang mit der Impressumspflicht bei Facebook stellen sich 5 Fragen:

  1. Müssen Facebook-Seiten auch über ein Impressum verfügen?
  2. Benötigen private Facebookprofile ein Impressum?
  3. Was muss in einem Impressum stehen?
  4. Muss das Impressum „Impressum“ heißen?
  5. Wie erstellt man eine Impressums-Seite auf Facebook?

1. Müssen Facebookseiten auch ein Impressum haben?

Durch zahlreiche Abmahnungen in den letzten Jahren ist die Impressumspflicht jedem Seitenbetreiber ein Begriff. Für viele Websites und Blogs sowie im Online-Marketing für jeden Online-Shop und Unternehmensseiten besteht eine Pflicht für die Anbieterkennzeichnung.

Auch Facebookprofile und Facebook-Fanseiten müssen über ein Impressum verfügen, wenn sie nicht rein privat sind. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied, ob es sich um eine Website, einen Blog oder eben ein Facebookprofil handelt. Sicherheit ist hier also besser als Nachsicht.

2. Benötigen private Websites ebenfalls ein Impressum?

Es besteht oft im Internet der Irrglaube, dass nur Websites von Firmen oder Onlineshops ein Impressum benötigen. Das ist aber falsch.

Das Gegenteil von „privat“ im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist nämlich „geschäftsmäßig“ und nicht „gewerblich“ oder „geschäftlich“. Und geschäftsmäßig ist „jede nachhaltige Tätigkeit, egal ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht“. Es kommt also nicht darauf an, ob die Seite z. B. als Online-Shop von einem Unternehmen betrieben wird oder ob damit Gewinne erzielt werden. Viele Blogs unterliegen der Impressumspflicht, ebenso wie viele Websites, von denen der Betreiber denkt, sie seien „privat“. Genaue Kriterien für eine Abgrenzung fehlen aber leider.

Weitere Informationen zum Thema Impressum auf Social Media lesen Sie in unserem Artikel zum Thema "Anleitung: So fügen Sie Impressum und Datenschutzerklärung bei sozialen Netzwerken ein".

Gesetzliche Vorgaben nicht ganz eindeutig

Die Gerichte sind bei der Frage „Privat ja oder nein“ oft sehr streng. Schon ein Werbebanner auf der Seite genügt nach Ansicht vieler Richter, und die Seite gilt nicht mehr als private Seite. Da auf Facebook aber auf jeder Profilseite Werbung eingebunden wird, stellt sich die Frage, ob jedes Facebookprofil und jede -fanseite damit automatisch „geschäftsmäßig“ ist.

Auch wenn die Werbung hier von der Social-Media-Seite selbst und nicht vom jeweiligen Nutzer geschaltet wird, gibt es leider keine eindeutige Antwort. Als Vergleich kann man die Fälle des Domainparkings heranziehen. Dabei werden nicht genutzte Domains bei einem Anbieter zwischengeparkt, der Plattformbetreiber schaltet dann auf diesen Domains Werbung. Hier haben die Gerichte schon entschieden, dass diese Bannerschaltung dem Domaininhaber zugerechnet werden kann. Auch wenn es dabei meist um Markenrechtsverletzungen ging, ist nicht ausgeschlossen, dass einige Gerichte diese Argumentation auch auf Facebook übertragen. Hier gilt für Fanpages Obacht, um keine Abmahnung zu kassieren.

3. Was genau muss in einem Impressum stehen?

Die Informationen, die bei Facebook ins Impressum gehören, sind inhaltlich die gleichen Angaben, die auch in die Anbieterkennzeichnung einer Webseite gehören. Das sind gemäß Telemediengesetz (TMG): 

  • Name und Vorname des Betreibers 
  • ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Fax, wenn vorhanden)
  • Bei Unternehmen: Rechtsform und Vertretungsbefugnis
  • wenn vorhanden Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID), Registergericht und Registernummer
  • besondere Angaben für bestimmte Berufe

Weiterführende Informationen zu den Angaben in einem Impressum lesen Sie unter "Warum Sie eine Telefonnummer im Impressum Ihrer Website haben sollten".

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Praxis Tipp:

Aufgrund der Beschränkung von 2000 Zeichen im Impressums-Feld bei Facebook ist es oft schwierig, alle notwendigen Angaben vollständig einzubinden. Wir haben deshalb einen speziellen Impressums-Generator für Facebook entwickelt:

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4. Muss das Impressum für Facebook „Impressum“ heißen?

Bisher haben die Gerichte entschieden, dass nicht unbedingt die Bezeichnung "Impressum" auf Webseiten wie z. B. Facebook verwendet werden muss. Auch "Anbieter", "Kontakt" oder "Über uns" wurden akzeptiert. Nach verschiedenen Urteilen - u.a. des LG Aschaffenburg von 2011 und des OLG Düsseldorf von 2013 - ist für ein Impressum auf Facebook die standardmäßige Bezeichnung „Info“ für eine Unternehmensseite aber NICHT ausreichend. Durch das neue Facebook-Design findet sich auf der Seiteninfo nun ein extra Punkt "Impressum" unter der Anschrift und den Öffnungszeiten. Dort können Sie bequem Ihr Impressum hinterlegen oder verlinken. Wie das geht, erklären wir Ihnen etwas weiter unten im Artikel.

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Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

5. Wie kann man bei Facebook ein „Impressum“ anlegen?

Legen Sie im Info-Bereich auf der Fanpage einen Punkt Impressum an und fügen Sie das Facebook Impressum, dass Sie mit unserem Impressum Generator erzeugt haben, dort ein. Legen Sie dann einen Link zum "Impressum" an und verlinken Sie auf die Info-Seite mit den Impressums-Angaben. 

Was ist mit der mobilen Facebook-Ansicht?

Die Impressumspflicht gilt unabhängig davon, mit welchen Endgeräten ein Dienst aufgerufen wird. Beim Aufrufen der mobilen Facebook-Version https://m.facebook.com oder einer Facebook-App wurden lange Zeit allerdings keine Tabs angezeigt. Dies betraf die originalen Facebookreiter ebenso wie nachträglich hinzugefügte Tabs.

Leider ist es hier so, dass im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen jeder Seitenbetreiber selbst für die rechtssichere Gestaltung verantwortlich ist. Das Argument, dass es schließlich an der Social-Media-Seite selbst liegt, wenn die Reiter mit dem Link zum Impressum oder zur Datenschutzerklärung in der mobilen Version nicht angezeigt werden, wird kein Gericht überzeugen.

Eine Möglichkeit ist es, zusätzlich zu der Facebook Impressum Seite einen Link "Impressum" in die Infobox der Fanseite für Ihre Nutzer/Kunden einzufügen. Diese kann dann auf die eigentliche Impressums-Seite Ihres Facebookauftritts verlinken. Bei den neueren App-Versionen von Facebook sowie der mobilen Ansicht können Nutzer das Impressum allerdings auch auf dem Smartphone oder Tablet aufrufen.

So können Sie die Verlinkung auf Ihrer Facebook-Seite umsetzen:

Haben Sie eine Facebook-Fanpage erstellt, um beispielsweise Ihr Unternehmen auf Facebook zu repräsentieren oder bieten Sie eine Dienstleistung an, auf die Sie über die Fanpage aufmerksam machen wollen, dann brauchen Sie hier selbstverständlich auch ein Impressum.

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Wichtig für das Impressum ist, dass es unmittelbar erreichbar, leicht erkennbar und ständig verfügbar sein muss. Innerhalb der Facebook-Fanpage funktioniert das Ganze tatsächlich relativ einfach. Wenn Sie sich als Administrator auf Ihrer Fanpage befinden, klicke Sie in der Menüleiste auf "Mehr" und anschließend auf "Info".

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Auf der sogenannten Info-Seite finden Sie unter dem Punkt "Weitere Infos" das Feld, in welches Sie Ihr Impressum direkt eintragen können.

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Über das Stift-Symbol haben Sie jetzt die Möglichkeit, dass zuvor generierte Impressum zu hinterlegen.

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Im Anschluss ist das Impressum auf der Startseite der Fanpage, innerhalb der Info-Bar sichtbar.

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Rechtsanwältin Annika Haucke
Annika Haucke
Rechtsanwältin

Annika Haucke ist Rechtsanwältin und Journalistin (Freie Journalistenschule). Als Fachredakteurin von eRecht24 bereitet sie Beiträge verständlich auf und gibt praxisnahe Handlungsempfehlungen. Rechtsanwältin Haucke ist auf Medienrecht spezialisiert und hat darüber hinaus mehrjährige redaktionelle Erfahrung in weiteren Rechtsgebieten, z.B. Steuer-und Medizinrecht. Seit 2013 veröffentlichte sie eine Vielzahl von Artikeln und Ratgebern, u. a. bei Stiftung Warentest, Tagesspiegel Background und Computerwoche.

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