Worum geht's?
Die Impressumspflicht bei Facebook wirft aktuell viele Fragen auf: Benötigt jede Facebook Seite ein Impressum? Wie muss ein Impressum bei Facebook aussehen? Wie kann man bei Facebook überhaupt eine Seite "Impressum" erstellen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie ein abmahnsicheres Impressum für Ihre Facebook-Profil oder Ihre Fanpage erstellen. Zudem können Sie unseren Facebook Impressum Generator nutzen, welcher auch für Webauftritte geeignet ist.
Das Impressum bei Facebook: Die rechtliche Seite
Die Mehrzahl der Webseiten und Blogs benötigen ein Impressum. Das hat sich bei vielen Seitenbetreibern nicht zuletzt aufgrund unzähliger Abmahnungen rumgesprochen. Aufgrund eines aktuellen Urteils stellt sich jetzt die Frage, ob auch Facebook Seiten und Facebook Profile ein Impressum benötigen und ob Facebook-Nutzer für ein fehlendes Impressum im Privatprofil abgemahnt werden können.
Im Zusammenhang mit der Impressumspflicht bei Facebook stellen sich 5 Fragen:
- Müssen Facebook-Seiten auch über ein Impressum verfügen?
- Benötigen private Facebook-Profile ein Impressum?
- Was muss in einem Impressum stehen?
- Muss das Impressum „Impressum“ heißen?
- Wie erstellt man eine Impressums-Seite auf Facebook?
1. Müssen Facebook-Seiten auch ein Impressum haben?
Durch zahlreiche Abmahnungen in den letzten Jahren ist die Impressumspflicht jedem Seitenbetreiber ein Begriff. Für viele Webseiten und Blogs sowie für jeden Onlineshop und jede Unternehmenswebsite besteht eine Impressumspflicht.
Auch Facebook Profile und Fanseiten müssen über ein Impressum verfügen, wenn Sie nicht rein privat sind. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied, ob es sich um eine Website, einen Blog oder eben ein Profil auf Facebook handelt.
2. Benötigen private Seiten ebenfalls ein Impressum?
Es besteht oft der Irrglaube, dass nur Webseiten von Unternehmen oder Onlineshops ein Impressum benötigen. Das ist aber falsch.
Das Gegenteil von „privat“ im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist nämlich „geschäftsmäßig“ und nicht „gewerblich“ oder „geschäftlich“. Und geschäftsmäßig ist „jede nachhaltige Tätigkeit, egal ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht“. Es kommt also nicht darauf an, ob die Seite von einem Unternehmen betrieben wird oder ob damit Gewinne erzielt werden. Viele Blogs unterliegen der Impressumspflicht, ebenso wie viele Webseiten, von denen der Betreiber denkt, sie sei „privat“. Genaue Kriterien für eine Abgrenzung fehlen aber leider.
Die Gerichte sind bei der Frage „Privat ja oder nein“ oft sehr streng. Schon ein Werbebanner auf der Seite genügt nach Ansicht vieler Richter, und die Seite gilt nicht mehr als private Seite. Da auf Facebook aber auf jeder Profilseite Werbung eingebunden wird, stellt sich die Frage, ob jedes Facebook-Profil und jede Fan-Seite damit automatisch „geschäftsmäßig“ ist.
Auch wenn die Werbung hier von Facebook und nicht vom jeweiligen Nutzer geschaltet wird, gibt es leider keine eindeutige Antwort. Als Vergleich kann man die Fälle des Domainparkings heranziehen. Dabei werden nicht genutzte Domains bei einem Anbieter zwischengeparkt, der Plattformbetreiber schaltet dann auf diesen Domains Werbung. Hier haben die Gerichte schon entschieden, dass diese Bannerschaltung dem Domaininhaber zugerechnet werden kann. Auch wenn es dabei meist um Markenrechtsverletzungen ging, ist nicht ausgeschlossen, dass einige Gerichte diese Argumentation auch auf Facebook übertragen.
3. Was genau muss in einem Impressum stehen?
Die Angaben die bei Facebook ins Impressum gehören sind inhaltlich die gleichen Angaben, die auch in das Impressum einer Webseite gehören. Das sind:
- Name und Vorname des Betreibers
- ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Fax, wenn vorhanden)
- Bei Unternehmen: Rechtsform und Vertretungsbefugnis
- wenn vorhanden USt-ID, Registergericht und Registernummer
- besondere Angaben für bestimmte Berufe
Zu der Frage, welche Angaben genau in ein Impressum gehören, können Sie sich in unserem ausführlichen Beitrag „Impressum für Webseiten“ informieren.
Tipp: Aufgrund der Beschränkung von 2000 Zeichen auf der Impressums-Seite bei Facebook ist es oft schwierig, alle notwendigen Angaben vollständig einzubinden. Wir haben deshalb einen speziellen Impressums-Generator für Facebook entwickelt:
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4. Muss das Impressum „Impressum“ heißen?
Bisher haben die Gerichte entschieden, dass nicht unbedingt die Bezeichnung "Impressum" verwendet werden muss. Auch "Anbieter", "Kontakt" oder "Über uns" wurden akzeptiert. Nach dem aktuellen Urteil des LG Aschaffenburg ist für ein Impressum auf Facebook die standardmäßige Bezeichnung „Info“ aber gerade NICHT ausreichend. Allerdings kann der Reiter „Info“ bei Facebook nicht umbenannt werden. Auch einen neuen Reiter bzw. eine neue Facebookseite anzulegen, ist technisch sehr komplex.
Praxis-Tipp: Sie möchten Ihre Facebook-Seiten und Kampagnen schnell, einfach & ohne teuren Anwalt rechtlich absichern: Testen Sie jetzt eRecht24 Premium.
5. Wie kann man bei Facebook eine Seite „Impressum“ anlegen?
Legen Sie im Info-Bereich auf der Fanpage einen Punkt Impressum an und fügen Sie das Facebook Impressum, dass Sie mit unserem Impressum Generator erzeugt haben dort ein. Legen Sie dann einen Link "Impressum" an und verlinken Sie auf die Info-Seite mit den Impressums-Angaben.
Was ist mit der mobilen Facebook-Ansicht?
Die Impressumspflicht gilt unabhängig davon, mit welchen Endgeräten ein Dienst aufgerufen wird. Beim Aufrufen der mobilen Facebook-Version https://m.facebook.com oder einer Facebook-App werden allerdings keine Tabs angezeigt. Dies betrifft die originalen Facebook-Reiter ebenso wie nachträglich hinzugefügte Tabs.
Leider ist es hier so, dass im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen jeder Betreiber einer Facebook-Seite selbst für die rechtssichere Gestaltung verantwortlich ist. Das Argument, dass es schließlich an Facebook liegt, wenn die Reiter in der mobilen Version nicht angezeigt werden, wird kein Gericht überzeugen.
Eine Möglichkeit ist es, zusätzlich zu der Facebook Impressum Seite einen Link "Impressum" in die Infobox der Fanpage einzufügen. Diese kann dann auf die eigentliche Impressums-Seite Ihres Facebook-Auftritts verlinken.
So können Sie die Verlinkung auf Ihrer Facebookseite umsetzen:
- Öffnen Sie die Verwaltungsübersicht Ihrer Seite und klicken Sie auf den "Einstellungen" Button
- Wählen Sie anschließend den Reiter "Seiteninfo" aus
- Danach können Sie in der Seiteninfo Übersicht unter dem Punkt "kurze Beschreibung" den Hinweis und die Verlinkung zum Impressum hinterlegen
- Wenn Sie diese Änderungen gespeichert haben, erscheinen die Hinweise im Infobereich Ihrer Seite
Update:
Aktuell werden Impressumsverstöße auf Facebook massenhaft abgemahnt. Jeder Betreiber einer Fanpage bzw. Social-Media Seite sollte die hier genannten Hinweise zum Erstellen eines Impressums auf Facebook also ernst nehmen.
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