Worum geht's?
Facebook, Instagram, Twitter – Social Media ist aus dem Alltag kaum wegzudenken. Aber nicht nur privat, sondern auch geschäftlich werden immer mehr Inhalte gepostet. Gerade zu Werbezwecken bietet sich das Bloggen und Twittern für Unternehmen auf jeden Fall an. Aber was müssen Sie als Unternehmer rechtlich beim Twittern beachten? Wann gilt eine Impressumspflicht auf Twitter und was passiert, wenn Sie diese nicht einhalten? Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Impressum auf Twitter richtig einbauen und rechtlich sicher drauflos zwitschern können.
1. Impressumspflicht nur bei geschäftsmäßiger Twitter-Nutzung
Grundsätzlich vorweg: Wer einen "digitalen Dienst" (also zum Beispiel einen eigenen Twitter Account) geschäftsmäßig und nicht nur zu rein privaten Zwecken für eigene Inhalte nutzt, muss laut § 5 Abs. 1 Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz/TMG) zwingend ein Impressum vorhalten. „Geschäftsmäßigkeit“ kann bereits dann bejaht werden, wenn die Internetseite kommerziell ausgestaltet ist und der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen dient.
Aufgepasst
Twitter heißt seit Juli 2023 X. Das Unternehmen X Corp. hat den Microblogging-Dienst im Rahmen einer Markenerneuerung umbenannt. Aufgrund des Bekanntheitsgrades bleiben wir in diesem Artikel allerdings bei der Bezeichnung "Twitter".
Die Impressumspflicht für Social-Media-Profile, die geschäftsmäßig und nicht nur rein privat oder familiär betrieben werden ist mittlerweile durch die Rechtsprechung bestätigt worden (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.8.2013, 1 20 U 75/13). Nutzen Sie Ihren Twitter-Account also geschäftsmäßig, beispielsweise um durch regelmäßige Posts Ihren zu promoten, müssen Sie auch ein rechtssicheres Impressum vorweisen. Online-Shop zu promoten, müssen Sie auch ein rechtssicheres Impressum vorweisen.
LESE-EMPFEHLUNG
Mehr Informationen zum Impressum und Datenschutz laut Datenschutz-Grundverordnung auf Social Media finden Sie in unserem Artikel „Anleitung: So fügen Sie Impressum und Datenschutzerklärung bei sozialen Netzwerken ein“.
2. Was muss in einem Impressum auf Twitter stehen?
Einfach gesagt: Alle Pflichtangaben die in das Impressum einer Website gehören, müssen beim Impressum auf Twitter vorhanden sein.
- Vorname, Nachname
- Straße, Nummer
- PLZ, Stadt
- E-Mail-Adresse, Telefon
- Gesellschaftsform, Vertretung
- ggf. USt-ID und weitere Angaben
- ggf. Hinweis auf die Möglichkeit der europäischen Online-Streitbeilegung
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3. Wie baue ich das Impressum bei Twitter rechtlich richtig ein?
5 Abs. 1 DDG (ehemals TMG) ordnet an, dass Sie das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereithalten müssen. Es bestehen zwei Möglichkeiten, das Impressum in Twitter-Accounts einzubauen, von denen jedoch eine vor dem Hintergrund des § 5 Abs. 1 DDG aus rechtlicher Perspektive vorzuziehen ist.
Einbau des Impressums als Webseiten-URL bei den Profilinformationen?
Theoretisch können Sie das Impressum als Webseiten-URL auf Ihrem Profil einfügen. Das Problem daran ist allerdings, dass das Impressum unmittelbar als solches „erkennbar“ sein muss (vgl. § 5 Abs. 1 DDG). Aus der URL muss daher das Wort „Impressum“ hervorgehen (z.B. www.e-recht24.de/impressum.htm). Sonst ist den Anforderungen des § 5 Abs. 1 DDG (ehemals TMG) nicht genüge getan.
Aber auch wenn Sie sich als Twitter-User bei der Formulierung der URL an diese Vorgabe halten, ist von der Option rechtlich abzuraten. Denn die richtige URL-Anzeige ist auch immer vom Endgerät abgängig. Tablets und Smartphones schneiden möglicherweise einen Teil der URL ab, sodass die Anforderungen des § 5 Abs. 1 DDG trotz aller Vorsicht nicht erfüllt sind. In dem Fall könnte eine Abmahnung für ein fehlerhaftes Impressum oder ein Bußgeld drohen.
Einbau des Impressums auf der Profil-Informationsseite unter „Bio“?
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das Impressum auf der Profil-Informationsseite einbauen. Klicken Sie dafür auf „Profil bearbeiten“.
Es öffnet sich eine Seite, auf der Sie zusätzliche Informationen zu Ihrem Profil angeben können. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Biografie“.
An dieser Stelle ist es Ihnen möglich eine Webseiten-URL mit vorangestellter Bezeichnung anzugeben. Geben Sie also das Wort „Impressum“ und dann die Webseiten-URL an. Hier ist allerdings Vorsicht geboten! Wenn die URL zu Ihrem Impressum zu lang ist und nicht mehr korrekt auf mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet etc.) angezeigt werden kann, können Sie abgemahnt werden. Es bietet sich daher an, die URL über eine Website (z. B. www.bitly.com) zu verkürzen.
Anschließend klicken Sie auf „speichern“.
Sie landen dann wieder auf Ihrem Dashboard und können jetzt – sofern alles funktioniert hat - links Ihre neue Biografie mit dem Link zum Impressum einsehen.
4. Welche Strafe droht bei fehlendem Impressum auf Twitter?
Haben Sie trotz rechtlicher Verpflichtung auf Ihrem Twitter-Kanal keinen Link zu Ihrem Impressum eingefügt, drohen Abmahnungen von Wettbewerbern. Hierbei kann der Streitwert auf bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden. Die Anwaltskosten betragen bis zu 500 Euro. Meistens ist eine Abmahnung auch an eine Unterlassungserklärung geknüpft, die Sie besser von einem Anwalt überprüfen lassen sollten.
Außerdem kann bei einem Verstoß gegen das DDG ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro laut § 33 Digitale-Dienste-Gesetz drohen.
Zusammenfassend sollten Sie das Impressum bestenfalls in der Biografie Ihres Twitter-Profils mit dem Zusatz „Impressum:“ integrieren und die URL verkürzen, falls sie zu lang ist.
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