Rechtssichere Newsletter im Verein verschicken

Mitgliederinfos und Werbung: So verschicken Sie DSGVO-konforme Newsletter im Verein

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Newsletter können Sie Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Termine, Projekte und Spendenaufrufe an Mitglieder und Förderer kommunizieren.
  • Rechtlich zählen Newsletter als Direktwerbung: Ohne Einwilligung der Nutzer stellt der Versand eine unzumutbare Belästigung gemäß § 7 UWG dar.
  • Dokumentieren Sie die Nutzereinwilligungen, ermöglichen Sie eine einfache Abmeldung vom Newsletter und halten Sie die Vorgaben der DSGVO ein.

Worum geht's?

Ob News, Veranstaltungen, Entscheidungen der Vereinsverwaltung oder Einblicke in die tägliche Arbeit: Mit einem Newsletter können Sie die Mitglieder und Förderer Ihres Vereins direkt erreichen. Wichtig ist, dass Sie dabei die gesetzlichen Vorgaben beachten – denn Newsletter gelten als Direktwerbung. Eine vorherige Einwilligung der Nutzer in den Empfang ist in den meisten Fällen Pflicht. Worauf Sie für einen rechtssicheren Newsletterversand außerdem achten sollten, lesen Sie in diesem Artikel.

 

1. Werbung für den Verein: Sind Newsletter noch zeitgemäß?

Richtig eingesetzt sind Newsletter auch heute noch ein wirkungsvoller Kommunikationskanal. Egal ob Sie über neue Aktionen, bevorstehende Veranstaltungen oder die allgemeine Vereinsarbeit informieren möchten, Mitglieder vorstellen oder Entscheidungen der Vereinsführung kommunizieren: Ein Newsletter landet direkt und zuverlässig im Postfach der Empfänger – unabhängig von den Algorithmen und Nutzungsregeln der Social Media Plattformen.

Der Aufwand für die Erstellung und den Versand hält sich in Grenzen und auch professionelle Newsletter-Tools sind kostengünstig. Gleichzeitig profitieren Vereine von einer besonders engagierten Leserschaft: Da sich Vereinsnewsletter meist an Personen mit echtem Interesse richten, sind Öffnungs- und Klickraten häufig überdurchschnittlich hoch. Regelmäßige Informationen über das Vereinsleben stärken die Bindung zu Vereinsmitgliedern und Förderern und können auch zur Gewinnung neuer Sponsoren beitragen.

Tipps für die Gestaltung Ihres Newsletters

  1. Zielgruppe definieren

An wen soll sich der Newsletter richten – z. B. ausschließlich an Mitglieder oder auch an Sponsoren und die allgemeine Öffentlichkeit?

  1. Ziele festlegen

Was möchten Sie mit dem Newsletter erreichen? Soll er Mitglieder informieren, neue Sponsoren anwerben oder die Vereinsgemeinschaft stärken?

  1. Nicht überladen

Konzentrieren Sie sich auf eine klare Botschaft pro Ausgabe. Kurze Texte lassen sich leichter lesen (auch auf dem Smartphone).

  1. Ansprechend gestalten

Passen Sie Farben, Logos und Layout an das Vereins-CI an und lockern Sie Ihre Texte mit Bildern auf. Sponsoren können Sie mit dem Unternehmenslogo einbinden.

  1. Realen Absender nennen

Geben Sie eine reale Person als Absender an (z. B. den Pressewart) anstatt nur den Verein. Das schafft Nähe und Vertrauen.

  1. Abmeldeoption nicht vergessen

Ihr Newsletter muss einen klaren und leicht erreichbaren Link enthalten, über den die Empfänger diesen jederzeit abbestellen können.

2. Was sollte ich rechtlich beachten, wenn ich Newsletter versenden möchte?

Für einen erfolgreichen Vereinsnewsletter kommt es nicht nur auf dessen inhaltliche Gestaltung an, sondern auch auf eine rechtssichere Umsetzung. Beim Newsletterversand müssen Sie als Verein die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten: Sobald personenbezogene Daten wie E-Mail-Adressen verarbeitet werden, gelten die gleichen Regeln wie für Unternehmen.

In allererster Linie heißt das: Sie benötigen vor dem Versand die ausdrückliche und freiwillige Einwilligung der Empfänger, dass diese den Newsletter auch wirklich erhalten möchten.

WICHTIG

Newsletter zählen als Direktwerbung und sind daher nur mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage zulässig. In der Regel braucht es die Einwilligung der betroffenen Personen. Ohne diese gilt ein ungefragter Newsletterversand gemäß § 7 UWG als unzumutbare Belästigung und verstößt zudem gegen die DSGVO.

Bei der Anmeldung zum Newsletter – z. B. über ein Kontaktformular auf der Vereinswebsite – dürfen Sie nur notwendige personenbezogene Daten abfragen. In der Regel ist das lediglich die E-Mail-Adresse. Name oder Geburtsdatum sind für den Empfang nicht erforderlich. Meldet sich eine Person wieder vom Newsletter ab, müssen Sie deren Daten vollständig löschen.

Ist das Anmeldeformular auf Ihrer Vereinswebsite eingebunden, sollte es zudem einen Hinweis auf die verpflichtende (!) Datenschutzerklärung Ihres Vereins enthalten. Informieren Sie in dieser, welche Daten Sie zu welchem Zweck erheben, wie lange Sie diese speichern, ob Sie für den Newsletterversand externe Tools einsetzen und wenn ja, welche. Vergessen Sie auch nicht, das Impressum Ihres Vereins in den Newsletter aufzunehmen.

Halten Sie sich beim Versand Ihres Vereinsnewsletters an den angekündigten Rhythmus. Sonderausgaben zu wichtigen Themen sind erlaubt, doch ein ungefragtes häufigeres Versenden kann laut eines Urteils des Kammergerichts Berlin als unzumutbare Belästigung eingestuft werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (Az.: 5 U 1043/20).

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

3. Wann ist eine Einwilligung zum Newsletterversand erforderlich?

In der Regel brauchen Sie immer eine Einwilligung, um Ihren Vereinsnewsletter an Mitglieder, Spender, Sponsoren oder Interessenten zu verschicken. Es gibt zwar die Ausnahme der “Bestandskundenregelung” in § 7 Abs. 3 UWG, doch diese greift bei Vereinen eher selten – denn dafür müsste die E-Mail-Adresse des Empfängers u. a. im Zusammenhang mit mit dem Verkauf einer Ware oder einer Dienstleistung erhalten worden sein und es dürfen ausschließlich eigene, ähnliche Informationen versendet werden.

Halten Sie sich daher besser direkt an die Einwilligung und holen Sie diese per Double-Opt-In-Verfahren ein. Das heißt:

  • Ihre Empfänger melden sich aktiv und eigenständig für Ihren Newsletter an (z. B. über ein Kontaktformular auf der Website).
  • Sie versenden in einer anschließenden E-Mail einen Link, über den die Anmeldung noch einmal gesondert bestätigt werden muss.

PRAXIS-TIPP

Mit dem Double-Opt-In-Verfahren sind Sie auf der sicheren Seite und stellen sicher, dass der Nutzer den Newsletter auch wirklich erhalten möchte. Allein eine Mitgliedschaft im Verein reicht nicht aus, um Newsletter rechtssicher zu versenden – und auch Vereinszwecke oder Ziele in der Vereinssatzung ersetzen keine DSGVO-konforme Einwilligung.

Auch als Verein sind Sie verpflichtet, nachzuweisen, dass und wann ein Nutzer seine Einwilligung erteilt hat. Speichern Sie daher den Zeitpunkt und den Inhalt der Einwilligung, ordnen Sie diese der jeweiligen Person zu und dokumentieren Sie Widerrufe. Professionelle Newsletter-Tools enthalten diese Funktionen.

4. Was passiert, wenn ich den Vereins-Newsletter ohne Einwilligung versende?

Der Versand eines Newsletters ohne gültige Rechtsgrundlage (meist Einwilligung) ist rechtswidrig und kann auch für Vereine und NGOs ernsthafte Folgen haben. Es drohen:

  • Abmahnungen für Vereine nach dem UWG
  • Bußgelder nach der DSGVO
  • Unterlassungsansprüche
  • Vertrauensverlust bei Mitgliedern und Unterstützern

WICHTIG

Für Vereinsnewsletter gelten die gleichen rechtlichen Vorgaben wie für Newsletter von Unternehmen. Es spielt keine Rolle, ob ein Newsletter der kommerziellen Kommunikation dient oder nur über die Aktivitäten Ihres Vereins informiert.

5. Welche Newsletter-Tools eignen sich für Vereine?

Sie dürfen den Newsletter grundsätzlich über ein privates E-Mail-Programm versenden – wirklich sinnvoll ist das aber nicht. Professionelle Newsletter-Tools bieten Ihnen wichtige Datenschutzfunktionen, mit denen Sie u. a. den Erhalt der Einwilligung dokumentieren können, und eignen sich daher besser für Ihren Verein.

Achten Sie bei der Wahl des Tools darauf, dass der Anbieter DSGVO-konform arbeitet. Das ist der Fall, wenn sich die Serverstandorte in Deutschland oder der EU befinden – denn hier muss das Tool die Vorgaben der DSGVO erfüllen. Da der Anbieter in Ihrem Auftrag die personenbezogenen Daten der Nutzer verarbeitet, müssen Sie mit ihm zudem einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen.

Folgende Aspekte sollten bei der Tool-Auswahl eine Rolle spielen:

  • Double-Opt-in
  • Abmeldemanagement
  • Protokollierung von Einwilligungen
  • Serverstandorte in der EU
  • Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)

PRAXIS-TIPP

Zu den Tools mit EU-Serverstandorten, die sich für Vereine eignen, gehören z. B. CleverReach (intuitives Tool mit Drag-&-Drop-Editor), rapidmail (deutscher Anbieter mit hohem Datenschutzstandard) und NGO.Tools (speziell für gemeinnützige Organisationen mit automatisierten Abmeldungen).

6. Checkliste: So versenden Sie rechtssichere Newsletter im Verein

Checkliste
Newsletter Verein
  • Kontaktformular: Erheben Sie nur personenbezogene Daten, die für den Newsletterversand notwendig sind. In der Regel ist das allein die E-Mail-Adresse.
  • Einwilligung einholen: Versenden Sie den Newsletter nur an Menschen, die dem Erhalt ausdrücklich zugestimmt haben.
  • Double-Opt-in: Lassen Sie Nutzer die Anmeldung über einen Bestätigungslink bestätigen, um Einwilligungen nachweisen zu können.
  • Dokumentation: Dokumentieren Sie jede Einwilligung und ordnen Sie diese der jeweiligen Person zu.
  • Inhalte: Informieren Sie die Nutzer über Inhalte und Häufigkeit der Mailings.
  • Abmeldemöglichkeit: Integrieren Sie einen leicht erreichbaren Abmeldelink in Ihren Newsletter.
  • Newsletter-Tool: Nutzen Sie ein DSGVO-konformes Versandtool und schließen Sie mit dem Anbieter einen AV-Vertrag ab.
  • Zugriffsrechte: Beschränken Sie den internen Zugriff auf die Verteilerlisten auf wenige Verantwortliche.
  • Rechtstexte: Vergessen Sie nicht, Ihr Impressum und die Datenschutzerklärung sichtbar und leicht erreichbar zu platzieren.

7. Fazit

Ein Newsletter ist ein effektives Kommunikationsmittel für Ihren Verein – aber nur dann, wenn er auch rechtssicher gestaltet und versendet wird. Holen Sie sich in jedem Fall die Einwilligung der Nutzer in den Empfang ein und dokumentieren Sie diese am besten über ein professionelles Newsletter-Tool.

Gestalten Sie die Inhalte ansprechend und nutzen Sie Bilder und Grafiken, um Textblöcke aufzulockern. Achten Sie dabei auf fremde Rechte: Für urheberrechtlich geschütztes Material benötigen Sie entsprechende Nutzungsrechte – sind Personen auf den Fotos zu sehen, müssen Sie sich vor der Veröffentlichung deren Einverständnis einholen.

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Weiterlesen:

8. FAQ: Häufig gestellte Fragen zum rechtssicheren Newsletterversand

Wie kann man Werbung für einen Verein machen?

Werbung für Ihren Verein machen Sie am besten mit einem durchdachten Marketing-Mix aus Online- und Offline-Maßnahmen wie Newslettern, Social Media, Vereinswebsite, Flyern, Plakaten und Veranstaltungen. Mit klaren Botschaften und einer regelmäßigen Sichtbarkeit stärken Sie die Bindung zu Mitgliedern und Unterstützern.

Wie schreibe ich einen guten Newsletter?

Ein guter Newsletter ist klar strukturiert, relevant und interessant. Halten Sie sich kurz und lockern Sie Textblöcke mit Grafiken, Bildern und Fotos auf. Die Inhalte sollten informativ sein und Ihre Leser z. B. über Termine, Neuigkeiten oder Vereinsentscheidungen in Kenntnis setzen oder Einblicke in das Vereinsleben geben. Jede Ausgabe muss einen Link enthalten, über den sich Nutzer wieder vom Newsletter abmelden können.

Sind Newsletter noch zeitgemäß?

Ja, Newsletter haben für Vereine immer noch eine große Bedeutung als Kommunikationskanal. Die Gründe dafür liegen u. a. darin, dass Sie Mitglieder und Interessenten direkt erreichen können, Informationen zuverlässig ankommen und keine Abhängigkeit von den Algorithmen der Social Media Plattformen besteht.

Welches ist das beste Newsletter-Programm?

Welches Newsletter-Programm sich am besten für Ihren Verein eignet, hängt von mehreren Faktoren ab. Am wichtigsten ist der Datenschutz, da das Tool in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Achten Sie auf Serverstandorte in der EU, Funktionen wie Double-Opt-In und Einwilligungsdokumentation und schließen Sie mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab.

 

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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