Digitale Barrierefreiheit für Vereine

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Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur ein gesellschaftliches Ziel, sondern in vielen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere für Vereine. Eine barrierefreie Website ermöglicht es allen Menschen, Ihre Inhalte zu nutzen – unabhängig von Alter, Einschränkungen oder technischen Hilfsmitteln. Gleichzeitig stärken Sie mit barrierefreier Gestaltung der Website die Nutzerfreundlichkeit und verbessern Ihre Sichtbarkeit bei Google & Co.

 

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Digitale Barrierefreiheit: Was bedeutet das für Vereine?

Digitale Barrierefreiheit für Vereine beschreibt das Ziel, Websites, Apps und andere digitale Angebote so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen genutzt werden können – unabhängig davon, ob diese körperlicher, sensorischer, kognitiver oder technischer Natur sind. Für Vereine bedeutet das nicht nur, bestimmte gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Gestaltung der Online-Präsenz zu erfüllen, sondern auch ein Zeichen für Inklusion, Nutzerfreundlichkeit und soziale Verantwortung zu setzen.

 

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Eine digitale barrierefreie Gestaltung für Vereine betrifft dabei nicht nur den visuellen Aufbau einer Internetseite, sondern auch ihre Navigation, Struktur, die Verständlichkeit von Texten sowie die Kompatibilität mit technischen Hilfsmitteln wie Screenreadern. Wer diese Anforderungen für Vereine ernst nimmt, verbessert die Reichweite seines Angebots und vermeidet gleichzeitig rechtliche Risiken.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten bei der digitalen Barrierefreiheit für Vereine

Die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit für Vereine sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Für Vereine sind insbesondere folgende Rechtsquellen von Bedeutung:

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab Juni 2025 zur barrierefreien Gestaltung digitaler Produkte und Dienstleistungen, darunter auch Websites und E-Commerce-Angebote.
  • Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) konkretisiert die Anforderungen für öffentliche Stellen in Deutschland, etwa hinsichtlich Gestaltung, Navigation und technischer Zugänglichkeit.
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) schreibt vor, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf – auch nicht im digitalen Raum.
  • Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes stellt klar, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden dürfen – eine Vorgabe, die zunehmend auch auf digitale Teilhabe angewendet wird.
  • Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten.

Diese Regelungen für Vereine greifen ineinander und schaffen so einen verbindlichen Rahmen für barrierefreie Webgestaltung.

Bin ich als Verein von den digitalen Barrierefreiheitspflichten betroffen?

Sie sind ab dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet, wenn Sie bestimmte Produkte in Verkehr bringen oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind vom BFSG nicht erfasst.

Normen und Standards für Vereine

Neben den gesetzlichen Grundlagen für Vereine spielen technische Normen eine zentrale Rolle bei der konkreten Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit. Allen voran stehen die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die Mindeststandards für Inhalte im Web definieren. Sie unterscheiden drei Konformitätsstufen – A, AA und AAA –, wobei die Stufe AA heute als verpflichtend anzusehen ist, wenn gesetzliche Barrierefreiheit gefordert ist.

Darüber hinaus gelten:

  • die EN 301 549 als europäische Norm für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT),
  • die DIN SPEC 33429, welche die Anforderungen an „Leichte Sprache“ beschreibt und insbesondere für Behörden, Gesundheitswesen und soziale Träger relevant ist.

Diese Standards für Vereine sind keine bloßen Empfehlungen, sondern konkretisieren, wie Websites technisch und inhaltlich gestaltet werden müssen, um als barrierefrei zu gelten.

Risiken bei Nichteinhaltung der digitalen Barrierefreiheit für den Vereinssektor

Wer gegen geltende Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit im Verein verstößt, geht ein erhebliches Risiko ein – insbesondere, wenn die rechtliche Pflicht zur Umsetzung gegeben ist. Die möglichen Konsequenzen für Vereine reichen von hohen Bußgeldern, wie sie das BFSG vorsieht (bis zu 100.000 Euro), über öffentlichkeitswirksame Abmahnungen durch Verbraucherschützer bis hin zu Klagen einzelner Betroffener.

ACHTUNG

Auch wenn keine unmittelbare Sanktion für Vereine erfolgt, können sie durch negative Presse, Empörung in sozialen Medien oder Rückgang der Nutzungszahlen erheblichen Reputationsschaden erleiden. Denn digitale Barrierefreiheit für Vereine ist heute auch ein Wettbewerbsfaktor – sowohl im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit als auch auf Suchmaschinenoptimierung.

Wer kontrolliert die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit für Vereine?

Die Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit für Vereine unterliegen je nach Zielgruppe verschiedenen Überwachungsmechanismen. Für Vereine, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sind die Bundes- oder Landesbehörden zuständig. Die Kontrolle kann aber auch durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit erfolgen. Ist die Barrierefreiheit auf der Vereinswebsite nicht ausreichend, können diese Stellen Nachbesserungen einfordern.

Bieten Sie Dienstleistungen für Verbraucher an und haben ein Buchungssystem auf Ihrer Website, sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder für die Kontrolle zuständig.

Wann unterliegt mein Verein keinen digitalen Barrierefreiheitspflichten?

Ihr Verein hat keinen Verbraucherbezug oder betreibt keine Website? Kleine, private oder rein ehrenamtliche Vereine, die keine kommerziellen digitalen Angebote bereitstellen, unterliegen keinen Barrierefreiheitspflichten. Mit einer freiwilligen Anwendung der Anforderungen an die Barrierefreiheit können Sie allerdings aktiv Inklusion fördern.

Zusätzlich können auch Antidiskriminierungsstellen oder Datenschutzbehörden in Fällen eingeschränkter Zugänglichkeit aktiv werden – insbesondere dann, wenn Betroffene Beschwerde einreichen. Eine Website, die nicht zugänglich ist, kann im Zweifel auch als Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung oder gegen Datenschutzvorgaben gewertet werden, etwa wenn Cookie-Einwilligungen oder Formulare nicht bedienbar sind.

Welche Anforderungen gelten für den Vereinssektor?

Je nach Größe des Vereins ergibt sich die Pflicht, die Anforderungen des BFSG zu erfüllen oder nicht. Sofern Pflichten bestehen, sind diese für große und kleine Vereine allerdings gleich und betreffen beispielsweise:

  • Visuelle Zugänglichkeit (z. B. Kontrast, Textskalierung)
  • Struktur & Navigation (z. B. per Tastatur bedienbar)
  • Multimedia-Zugänglichkeit (z. B. Untertitel, Audiodeskription)
  • Leichte Sprache & einfache Struktur
  • Technische Dokumentation & Barrierefreiheits-Erklärung
  • Feedback-Mechanismus für Nutzer

 

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So setzen Sie die digitale Barrierefreiheit im Vereinsbereich erfolgreich um – Schritt für Schritt

Digitale Barrierefreiheit im Bereich der Vereine ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Um als Verein gesetzeskonform und benutzerfreundlich aufgestellt zu sein, empfehlen sich folgende Schritte:

1. Bestandsaufnahme: Wo bestehen im Bereich der Vereine digitale Barrieren?

Führen Sie eine technische und inhaltliche Analyse Ihrer bestehenden Website durch. Mit dem kostenlosen eRecht24 Barrierefreiheitsscanner können Sie Ihre Vereinswebsite schnell und unkompliziert auf mögliche Barrieren überprüfen. Geben Sie einfach die URL ein – das Tool erkennt automatisch Schwachstellen bei der digitalen Zugänglichkeit. So erhalten Sie einen klaren Überblick über Optimierungsmöglichkeiten und können gezielt Maßnahmen zur Verbesserung umsetzen.

Die häufigsten digitalen Barrieren im Vereinsbereich sind folgende:

  • nicht barrierefreie Websites
    • keine Alternativtexte für Bilder
    • unzureichende Farbkontraste oder Schriftgrößen
    • unstrukturierte Navigation
    • fehlende Überschriftenhierarchie
    • Inhalte sind nicht per Tastatur bedienbar
    • keine Kompatibilität mit Screenreadern
  • PDFs und Formulare
    • eingescannte oder nicht getaggte PDF-Dokumente (Vereinssatzungen, Mitgliedsanträge etc.)
    • fehlende Beschriftungen bei Formularfeldern
    • keine barrierefreie Lesereihenfolge
  • Veranstaltungen und Online-Angebote
    • Online-Anmeldungen sind nicht barrierefrei
    • keine Untertitel bei Videos
    • Veranstaltungsinformationen, die nur als Bild oder PDF verfügbar sind
  • fehlende Feedbackmöglichkeiten
    • Kontaktoption für Barriere-Meldungen fehlt
    • fehlende Barrierefreiheitserklärung (trotz Pflicht)
  • keine klaren Verantwortlichkeiten
    • kein Verantwortlicher für Barrierefreiheit im Verein benannt
    • keine Schulungen oder Sensibilisierungen zur Barrierefreiheit im Vorstand oder unter Ehrenamtlichen
    • fehlendes Bewusstsein für rechtliche Pflichten

2. Digitale Barrierefreiheit für Vereinssektor planen und priorisieren

Klären Sie intern, wer für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit für Vereine verantwortlich ist, und definieren Sie konkrete Ziele. Besonders wichtig: Prüfen Sie, ob gesetzliche Pflichten für Vereine bestehen und bis wann diese erfüllt sein müssen.

Mit unserem kostenlosen eRecht24 Barrierefreiheits-Check können Sie überprüfen, ob Sie von der digitalen Barrierefreiheitspflicht betroffen sind. Klicken Sie sich durch den Fragenkatalog und erhalten Sie in wenigen Sekunden eine Antwort. Sind Sie betroffen, hilft Ihnen im Anschluss unser kostenloser eRecht24 Barrierefreiheits-Scanner bei der Analyse Ihrer Probleme auf der Website. Sie erfahren, welche Probleme aktuell auf Ihrer Website bestehen und können diese nach und nach lösen.

PRAXIS-TIPP

Aber in welcher Reihenfolge gehen Sie dabei vor? Bestenfalls machen Sie zunächst Ihre Rechtstexte wie Datenschutzerklärung, Impressum & Co. barrierefrei. Anschließend sollten Sie die Startseite sowie Formulare und Mitgliedsanträge in barrierefreier Form anbieten. Häufig genutzte Unterseiten Ihrer Website, wie beispielsweise ein Veranstaltungskalender, die Kontaktseite oder der Newsletter sind als nächstes dran. Vergessen Sie nicht, digitale Barrieren mit großem Einfluss zu priorisieren. Dazu gehören u. a. eine fehlende Struktur oder schlecht lesbare Texte.

Benennen Sie eine Ansprechperson für digitale Barrierefreiheit im Verein. Diese soll vor allem für eine Sensibilisierung bei den zuständigen Vereinsmitgliedern sorgen, die sich um die Website oder Inhalte kümmern. Hilfreich sind regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen zu diesem Thema.

3. Umsetzung nach Standards im Bereich der Vereine

Nutzen Sie im Bereich der Vereine die WCAG 2.1 als Leitfaden. Achten Sie bei Ihrer Vereinswebsite auf sauberes HTML, ausreichende Farbkontraste, alternative Texte für Bilder, verständliche Formulare, barrierefreie Navigation und mobile Optimierung.

Wie die digitale Barrierefreiheit in Ihrem Verein umgesetzt werden muss, hängt davon ab, wie Ihr Verein organisiert ist. Übernimmt er öffentliche Aufgaben, gelten die Anforderungen der BITV 2.0. Stellen Sie digitale Angebote für Verbraucher bereit, dann gilt ab dem 28.06.2025 das BFSG. Wichtig: Ehrenamtliche, nicht-kommerzielle Vereine ohne öffentliche Förderung sind von der digitalen Barrierefreiheitspflicht nicht automatisch ausgenommen. Verkaufen Sie Tickets oder sind Kursbuchungen über Ihre Homepage möglich, sind Sie auch vom BFSG betroffen.

Sind Sie als Verein von den gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit betroffen und haben wenig technisches Know-How, sollten Sie sich externe Unterstützung holen. Passen Sie nicht nur die Technik an, sondern auch den Inhalt. Einfache Sprache, eine gute Gliederung des Textes, Beschriftungen von Bildern und Formularen sowie Untertitel bei Videos sind obligatorisch.

4. Schulung und Sensibilisierung für Vereine

Digitale Barrierefreiheit für Vereine betrifft nicht nur die Technik, sondern auch das Design, die Redaktion und den Kundenservice. Schulen Sie daher alle Vereinsmitglieder im Umgang mit barrierefreier Gestaltung und Sprache.

Für Vereine besteht keine gesetzliche Schulungspflicht zur digitalen Barrierefreiheit. In der Praxis sind diese allerdings oftmals notwendig oder rechtlich erforderlich. Sind Sie als Verein zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet, müssen Sie auch sicherstellen, dass sie korrekt umgesetzt wurde. Schulungen sind daher nötig, um Fehler und Haftung zu vermeiden.

Sinnvoll sind entsprechende regelmäßige Schulungen zur digitalen Barrierefreiheit für den Vereinsvorstand zu rechtlichen Grundlagen und zur Verantwortung. Vereinsmitglieder, die im redaktionellen Bereich tätig sind, sollten Schulungen zu barrierefreien Inhalten und Medien erhalten. Haben Sie Vereinsmitglieder, die sich um die technischen Aspekte der Website und die IT kümmern, sollten Sie diese entsprechend schulen. Beim Veranstaltungsteam lohnt sich eine Schulung zur barrierefreien Kommunikation.

5. Erklärung und Feedbackmechanismus für Vereine

Wenn Sie als Verein gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, müssen Sie eine sogenannte Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Diese Erklärung für Vereine enthält eine Bewertung Ihrer Website sowie einen Mechanismus zur Rückmeldung durch Nutzer:innen.

Sind Sie im B2C-Bereich tätig, müssen Sie ab dem 28. Juni 2025 ebenfalls eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Vereinswebsite bereitstellen. Inhaltlich sollte der Stand der digitalen Barrierefreiheit, verwendete Standards, Datum der letzten Prüfung, Kontakt für Feedback sowie der Hinweis auf eine Durchsetzungsstelle enthalten sein. Halten Sie die Barrierefreiheitserklärung auf der Website leicht zugänglich, beispielsweise im Footer. Achten Sie darauf, dass auch kleine Vereine eine verantwortliche Person benennen müssen.

Digitale Barrierefreiheit als Chance für Vereine

Auch wenn viele Anforderungen für Vereine zunächst technisch oder rechtlich komplex erscheinen: Digitale Barrierefreiheit bietet für Vereine große Chancen. Sie verbessern nicht nur den Zugang für Millionen Menschen mit Einschränkungen, sondern erhöhen auch die Benutzerfreundlichkeit für alle. Außerdem erfüllen barrierefreie Websites für Vereine oft ganz nebenbei viele Anforderungen von Suchmaschinen und tragen so zur besseren Sichtbarkeit bei.

Wer sich frühzeitig mit dem Thema Barrierefreiheit für Vereine beschäftigt, sichert sich einen nachhaltigen Vorsprung – rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich.

 

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Digitale Barrierefreiheit für weitere Zielgruppen

Unsere individuellen Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit richten sich gezielt nach den Besonderheiten der jeweiligen Branche und den spezifischen Anforderungen, die sich daraus ergeben. Wir unterstützen Sie zum Thema digitale Barrierefreiheit vor allem in folgenden Bereichen:

 

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Häufig gestellte Fragen zur digitalen Barrierefreiheit für Vereine

Mit einer barrierefreien Website im Vereinsbereich sichern Sie sich nicht nur rechtlich ab – Sie zeigen auch, dass Ihnen alle Menschen wichtig sind. Gerade für Vereine wird Inklusion zunehmend zu einem Qualitätsmerkmal im digitalen Auftritt. Aus diesem Grund haben wir hier noch einmal die wichtigsten Fragen zum Thema digitale Barrierefreiheit für Vereine aufgeschlüsselt:


1. Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Anwendungen und andere Online-Angebote so aufgebaut sind, dass sie für alle Menschen zugänglich und bedienbar sind – auch für Personen mit körperlichen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen. Dazu zählen nicht nur technische Aspekte wie Screenreader-Kompatibilität oder Kontrastoptimierung, sondern auch eine klare Struktur und verständliche Sprache.

2. Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?

Die digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass alle Menschen gleichberechtigt an digitalen Angeboten teilhaben können – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten. Sie verbessert nicht nur die Nutzbarkeit für alle, sondern ist auch ein wichtiger Imagefaktor, erhöht die Reichweite digitaler Inhalte und wird zunehmend durch gesetzliche Regelungen wie das BFSG zur verbindlichen Anforderung.

3. Für wen ist digitale Barrierefreiheit verpflichtend?

Aktuell müssen insbesondere öffentliche Einrichtungen und Behörden ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Ab dem 28. Juni 2025 gilt diese Pflicht auch für viele private Unternehmen, sofern sie digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher anbieten – etwa über Webseiten, Online-Shops oder mobile Anwendungen.

4. Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Leistungen, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie barrierefrei zugänglich sind. Es basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 und gilt ab 2025 unter anderem für Webshops, Apps, E-Books und Selbstbedienungsterminals. Ziel ist es, digitale Gleichstellung sicherzustellen und niemanden durch technische Hindernisse auszuschließen.

5. Was bedeutet BITV 2.0?

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist die nationale Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes für den digitalen Bereich. Sie verpflichtet öffentliche Stellen in Deutschland dazu, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen gemäß den Vorgaben der WCAG 2.1 barrierefrei zu gestalten und die Zugänglichkeit regelmäßig zu überprüfen.

6. Was sind die WCAG-Richtlinien?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Richtlinien zur Gestaltung barrierefreier digitaler Inhalte. Sie basieren auf den Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit und enthalten detaillierte Anforderungen, um Webseiten und Apps für möglichst viele Nutzergruppen zugänglich zu machen.

7. Welche Rolle spielt das Grundgesetz bei digitaler Barrierefreiheit?

Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes besagt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Dieser Grundsatz bildet die verfassungsrechtliche Grundlage für Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen – auch im digitalen Raum – und findet konkrete Ausgestaltung in Gesetzen wie dem BGG und dem BFSG.

8. Was ist eine Barrierefreiheits-Erklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein verpflichtender Hinweis auf Webseiten oder in Apps, der offenlegt, in welchem Umfang ein digitales Angebot barrierefrei ist. Sie informiert über angewandte Standards, bietet Kontaktmöglichkeiten für Feedback und verweist auf die zuständigen Schlichtungsstellen, falls Nutzer mit Einschränkungen auf Barrieren stoßen.

9. Was bedeutet Konformitätsstufe AA bei WCAG?

Die WCAG-Stufe AA gilt als der weltweit anerkannte Mindeststandard für digitale Barrierefreiheit. Sie umfasst Anforderungen, die sicherstellen, dass Inhalte für die meisten Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind – etwa durch ausreichend Kontrast, skalierbare Schriftgrößen oder eine logische Navigationsstruktur. Diese Stufe ist in vielen Ländern, auch in Deutschland, rechtlich verbindlich.

10. Welche Tools helfen bei der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit?

Der kostenlose eRecht24 Barrierefreiheitsscanner hilft Ihnen dabei, mögliche Barrieren auf Ihrer Website schnell und einfach aufzudecken. Nach der Analyse erhalten Sie klare Empfehlungen, wie Sie die digitale Zugänglichkeit Ihrer Seite gezielt verbessern können. Ergänzend dazu bieten Tools wie WAVE, axe DevTools, Lighthouse, der Contrast Checker sowie Screenreader wie NVDA oder JAWS wertvolle Unterstützung. Auch der BITV-Test ermöglicht eine ausführliche Bewertung nach deutschen Anforderungen.

11. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für barrierefreie Vereinsseiten?

Je nach Bundesland und Ausrichtung des Vereins können öffentliche Förderprogramme, Inklusionsfonds, Stiftungen oder Kommunen Barrierefreiheit unterstützen. Dies ist beispielsweise über Digitallotsen-Programme, Aktionen Mensch, Bundesmittel für Teilhabe oder ehrenamtliche Digitalisierungsförderung möglich.

12. Muss ein kleiner Verein alle Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit erfüllen?

Nicht zwingend. Ein kleiner, rein ehrenamtlicher Verein ohne öffentliche Aufgaben oder digitale Verbraucherangebote ist aktuell nicht gesetzlich verpflichtet – sollte Barrierefreiheit aber freiwillig anstreben, um Teilhabe zu fördern und zukunftssicher zu handeln.


 

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Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

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