Digitale Barrierefreiheit

Barrierefreiheit im Web: Ihr Weg zu einer inklusiven Online-Präsenz

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzliche Vorgaben verlangen, dass Webseiten, Apps und Online-Shops für alle Menschen zugänglich sind.
  • Online-Shops, Webseitenbetreiber und Webdesigner sollten jetzt aktiv werden, denn das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
  • Ab dem Stichtag drohen Bußgelder sowie Abmahnungen durch Mitbewerber. Eine Umsetzungsfrist gibt es nicht.

Worum geht's?

Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass Webseiten, Online-Shops und digitale Angebote für alle Menschen unabhängig von möglichen Einschränkungen zugänglich sind. Doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen, Ihre Webdesign-Agentur oder Ihren Online-Shop? In diesem Übersichtsartikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte der digitalen Barrierefreiheit und verweisen auf weiterführende Artikel zu speziellen Themen wie barrierefreies Webdesign, inklusives E-Commerce und gesetzliche Anforderungen. So finden Sie gezielt die Informationen, die für Ihre Branche und Ihren digitalen Auftritt relevant sind.

 

1. Was ist digitale Barrierefreiheit und warum ist sie wichtig?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und sorgt bereits jetzt für viel Aufregung. Denn zahlreiche Webseitenbetreiber, Online-Shops und Webdesigner sind betroffen und müssen digitale Barrieren beseitigen.

Denn das Gesetz stellt die Zugänglichkeit von Webinhalten für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen in den Vordergrund. Leiden Nutzer oder Nutzerinnen unter Lernschwierigkeiten, Sehbeeinträchtigungen oder Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit, können alltägliche Erledigungen zu großen Herausforderungen werden. Aber auch für eine alternde Bevölkerung kann die inklusive Digitalisierung zahlreiche Vorteile mit sich bringen.

Online-Shops und Unternehmen im E-Commerce können diesen Nutzergruppen durch die digitale Inklusion die Möglichkeit zur Teilhabe am digitalen Leben bieten und den Alltag erleichtern. Das Ziel des BFSG ist, dass Hindernisse beseitigt werden und Angebote und Dienste im Internet für alle Personen zugänglich sind.

Sie möchten mehr über das Thema digitale Inklusion lesen und fragen sich, welche Folgen bei Nichtumsetzung der Vorgaben drohen?

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LESE-TIPP

In unserem Artikel "Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen: Webseitenbetreiber und Online-Shops erneut in der Pflicht" haben wir Ihnen alles Wissenswerte zu den Vorgaben und Auswirkungen des BFSG zusammengestellt.

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2. Wer ist betroffen und muss die Vorgaben umsetzen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bestimmt nicht nur, wer die Vorgaben umsetzen muss, sondern hält auch Ausnahmen für Sie bereit. Sie wollen wissen, ob Ihre Anwendungen künftig barrierefrei sein müssen? Mit unserem eRecht24 Barrierefreiheits-Check bleiben Sie nicht länger im Ungewissen, sondern können schnell und kostenfrei testen, ob Sie das BFSG umsetzen müssen oder sich entspannt zurücklehnen können.

 

In unserem Artikel zum Thema erklären wir alles Wissenswerte zum Barrierefreiheits-Check, sodass Sie im Anschluss direkt mit dem Test starten können.

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In unserem Artikel "Müssen Sie die Vorgaben zur Barrierefreiheit zum 28. Juni 2025 umsetzen?" finden Sie alle Informationen zu unserem kostenfreien eRecht24 Barrierefreiheits-Check. 

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3. Gesetzliche Vorgaben und Maßnahmen für digitale Barrierefreiheit im Internet

Sind Sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen, müssen Sie den Zugang zu Ihren Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen so gestalten, dass Sie unabhängig von Ihren Fähigkeiten auf Ihre Inhalte zugreifen können.

Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit finden sich im BFSG sowie in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Ihre Webseite oder Ihr Online-Shop sollten beispielsweise rein per Tastatur und ohne Maus bedienbar sein. Versehen Sie Bilder mit einem Alt-Text und achten Sie auf eine klare HTML-Struktur, damit der Screenreader fehlerfrei arbeiten kann. Damit auch Menschen mit Hörbeeinträchtigungen teilhaben können, sollten Sie Medien wie Videos mit Untertiteln versehen. Erklären Sie dem Nutzer die Funktionen Ihrer Website und leiten Sie ihn anhand einer guten Struktur (Inhaltsverzeichnis, Überschriften, Absätze) durch Ihre Webseite. Bei der Umsetzung helfen Ihnen Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines.

Wir haben Ihnen in unseren Artikeln Maßnahmen und Tipps zur Umsetzung für Webseiten- und Online-Shop-Betreiber zusammengestellt. In einem weiteren Artikel erfahren Webdesigner und Agenturen, wie Sie Kundenwebsites barrierefrei gestalten und was Sie bei der Vertragsgestaltung beachten müssen.

Sie sind als Agentur oder Webdesigner tätig und wollen wissen, ob eine Kundenwebsite vom BFSG betroffen ist? Nutzen Sie auch hierfür unseren eRecht24 Barrierefreiheits-Check.

4. Barrierefreie Medien: So gestalten Sie Videos barrierefrei

Sie nutzen in Ihrem Online-Shop Produktvideos oder bieten auf Ihrer Website kostenpflichtige Online-Kurse an? Dann müssen die Videos auch barrierefrei gestaltet werden.

Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn Ihre Videos vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden und keine spätere Aktualisierung oder Neuveröffentlichung stattgefunden hat.

Sie möchten mehr zum Thema lesen und erfahren, welche Kriterien ein Video barrierefrei machen?

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In unserem Artikel “Digitale Inklusion: Wann Videos barrierefrei sein müssen” erklären wir Ihnen die gesetzliche Ausnahmeregelung und stellen Ihnen eine Checkliste zur barrierefreien Videoproduktion zur Verfügung.

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5. Barrierefreie Apps im Fokus: Wichtige Aspekte für Entwickler und Unternehmen

Die Vorgaben des BFSG gelten nicht nur für die Desktop-Ansicht, sondern auch für mobile Ansichten sowie für Apps. Vorgaben hierzu sollten unbedingt vertraglich festgehalten werden, wenn Sie als Webseiten- oder Online-Shop-Betreiber die Entwicklung oder den Einsatz einer App planen.

Die Anforderungen an die Gestaltung einer App überschneiden sich in einigen Punkten mit den Vorgaben für eine Website. Achten Sie beispielsweise auf gute Kontraste, eine einfache Sprache sowie die Kompatibilität mit assistiven Technologien. Die europäische Norm EN 301 549, die auch auf die Web Content Accessibility Guidelines verweist, hält insbesondere für Software und Apps spezielle Anforderungen bereit, die über die Vorgaben der WCAG hinausgehen.

Sie möchten wissen, auf welche Punkte Sie bei der Entwicklung Ihrer App achten müssen und welche Besonderheiten gelten?

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In unserem Artikel "Barrierefreie Apps: Was Sie als Entwickler jetzt wissen müssen" erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema.

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6. Wer kann Ihnen bei der Umsetzung helfen?

In den vorangegangenen Kapiteln haben wir Ihnen zahlreiche Tipps zur barrierefreien Gestaltung Ihres Webauftritts oder den Ihrer Kunden zusammengestellt.

Neben dem eRecht24 Barrierefreiheits-Check haben wir für Sie noch ein weiteres Tool entwickelt, das Ihre Website analysiert und detailliert feststellt, wie Sie in puncto Barrierefreiheit aufgestellt sind. Um die Analyse Ihrer Website zu starten, geben Sie zunächst Ihre URL ein. Im Detailreport listet der Barrierefreiheitsscanner Probleme, Hinweise und Features für Ihre Webseite aus. Probleme sollten zeitnah behoben werden und die Hinweise helfen, wenn Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website steigern wollen. Die Nutzung des Scanners ist kostenfrei, lediglich die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist notwendig.

 

Als eRecht24 Premium Mitglied können Sie von weiteren Premium Inhalten wie Guides, Tools und Generatoren profitieren. Denn mit der Beseitigung von Hindernissen und Barrieren auf Ihrer Online-Präsenz ist es noch nicht getan.

Zusätzlich müssen Sie die Nutzer der Website mit einer Barrierefreiheitserklärung über den Stand der Umsetzung des BFSG informieren. Diese ist verpflichtend zur Verfügung zu stellen und bei Verstößen können empfindliche Bußgelder durch die Behörden verhängt werden.

Unser eRecht24 Premium Barrierefreiheiterklärungs-Generator erstellt Ihnen schnell und einfach die erforderlichen Pflichtinformationen nach Anlage 3 BFSG.

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7. FAQ

Welches Ziel verfolgt das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheits­anforderungen für Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht um. Ziel ist die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit des Internets für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen.

Was bedeutet Barrierefreiheit im digitalen Bereich?

Eine Website oder ein Online-Shop sind dann barrierefrei, wenn sie von Menschen unabhängig von ihren geistigen oder körperlichen Fähigkeiten genutzt werden können. Denn die digitalen Medien und das Internet sind heutzutage ein wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Es können u.a. sprachliche, akustische und physische Barrieren auftreten. Beispiele sind ein gebrochener Arm, Rot-Grün-Sehschwächen sowie Lernschwierigkeiten.

Was umfasst digitale Barrierefreiheit?

Die digitale Barrierefreiheit umfasst technische Maßnahmen wie Screenreader-Kompatibilität und Tastaturbedienbarkeit, visuelle Anpassungen wie hohe Kontraste und skalierbare Schriftgrößen sowie inhaltliche Aspekte wie einfache Sprache und klare Navigation. Als wichtige Standards gelten die WCAG und die EN 301 549. Die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 ist die wichtigste Sammlung von Barrierefreiheitsanforderungen an die Informationstechnik.

Was sind Barrierefreiheitsdienste?

Barrierefreiheitsdienste sind technische Hilfsmittel und Funktionen, die Menschen mit Einschränkungen die Nutzung digitaler Inhalte und Geräte erleichtern. Dazu gehören Screenreader, Sprach- und Tastatursteuerung sowie Untertitel und Kontrasterhöhungen. Die Dienste können in Betriebssysteme, Software und Webseiten integriert werden.

Bis wann muss die digitale Barrierefreiheit umgesetzt werden?

Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Da es keine weitere Umsetzungsfrist gibt, müssen Sie die Vorgaben des Gesetzes bis zu diesem Datum umgesetzt haben. Ab diesem Stichtag muss mit Kontrollen durch die Marktüberwachungsbehörde gerechnet werden.

 

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und seit 2023 als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Während Ihres Studiums hat sie sich vertieft mit strafrechtlichen Themen auseinandergesetzt. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht. Zusätzlich zu Ihrer Tätigkeit als Legal Writerin arbeitet sie als nebenamtliche Dozentin im öffentlichen Recht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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