Digitale Barrierefreiheit für Agenturen

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Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur ein gesellschaftliches Ziel, sondern in vielen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere für Agenturen. Eine barrierefreie Website ermöglicht es allen Menschen, Ihre Inhalte zu nutzen – unabhängig von Alter, Einschränkungen oder technischen Hilfsmitteln. Gleichzeitig stärken Sie mit barrierefreier Gestaltung der Website die Nutzerfreundlichkeit und verbessern Ihre Sichtbarkeit bei Google & Co.

 

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Digitale Barrierefreiheit: Was bedeutet das für Agenturen?

Digitale Barrierefreiheit für Agenturen beschreibt das Ziel, Websites, Apps und andere digitale Angebote so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen genutzt werden können – unabhängig davon, ob diese körperlicher, sensorischer, kognitiver oder technischer Natur sind. Für Agenturen bedeutet das nicht nur, bestimmte gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Gestaltung der Online-Präsenz zu erfüllen, sondern auch ein Zeichen für Inklusion, Nutzerfreundlichkeit und soziale Verantwortung zu setzen.

 

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Eine digitale barrierefreie Gestaltung für Kundenwebsiten betrifft dabei nicht nur den visuellen Aufbau einer Internetseite, sondern auch ihre Navigation, Struktur, die Verständlichkeit von Texten sowie die Kompatibilität mit technischen Hilfsmitteln wie Screenreadern. Wer diese Anforderungen im Bereich der Agenturen ernst nimmt, verbessert die Reichweite seines Angebots und vermeidet gleichzeitig rechtliche Risiken.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten bei der digitalen Barrierefreiheit für Agenturen

Die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit für Agenturen sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Für Agenturen sind insbesondere folgende Rechtsquellen von Bedeutung:

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab Juni 2025 zur barrierefreien Gestaltung digitaler Produkte und Dienstleistungen, darunter auch Websites und E-Commerce-Angebote.
  • Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) konkretisiert die Anforderungen für öffentliche Stellen in Deutschland, etwa hinsichtlich Gestaltung, Navigation und technischer Zugänglichkeit.
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) schreibt vor, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf – auch nicht im digitalen Raum.
  • Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes stellt klar, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden dürfen – eine Vorgabe, die zunehmend auch auf digitale Teilhabe angewendet wird.
  • Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten.

Diese Regelungen für Agenturen greifen ineinander und schaffen so einen verbindlichen Rahmen für eine barrierefreie Webgestaltung.

Bin ich als Agentur von den digitalen Barrierefreiheitspflichten betroffen?

Sie sind ab dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet, wenn Sie bestimmte Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind von den Vorgaben des BFSG ausgenommen.

Normen und Standards für Agenturen

Neben den gesetzlichen Grundlagen für Agenturen spielen technische Normen eine zentrale Rolle bei der konkreten Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit. Allen voran stehen die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die Mindeststandards für Inhalte im Web definieren. Sie unterscheiden drei Konformitätsstufen – A, AA und AAA –, wobei die Stufe AA heute als verpflichtend anzusehen ist, wenn gesetzliche Barrierefreiheit gefordert ist.

Darüber hinaus gelten:

  • die EN 301 549 als europäische Norm für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT),
  • die DIN SPEC 33429, welche die Anforderungen an „Leichte Sprache“ beschreibt und insbesondere für Behörden, Gesundheitswesen und soziale Träger relevant ist.

Diese Standards für Agenturen sind keine bloßen Empfehlungen, sondern konkretisieren, wie Websites technisch und inhaltlich gestaltet werden müssen, um als barrierefrei zu gelten.

Risiken bei Nichteinhaltung der digitalen Barrierefreiheit für den Agenturen-Sektor

Wer gegen geltende Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit in Agenturen verstößt, geht ein erhebliches Risiko ein – insbesondere, wenn die rechtliche Pflicht zur Umsetzung gegeben ist. Die möglichen direkten Konsequenzen für Agenturen reichen von hohen Bußgeldern, wie sie das BFSG vorsieht (bis zu 100.000 Euro), über öffentlichkeitswirksame Abmahnungen durch Verbraucherschützer bis hin zu Beschwerdeverfahren Betroffener.

Im Regelfall sind Agenturen allerdings indirekt von den Konsequenzen des BFSG betroffen. Haben Sie sich beispielsweise vertraglich dazu verpflichtet, die Website des Kunden barrierefrei zu gestalten, und tun dies nicht, verstoßen Sie gegen Ihre Vertragspflichten. Hier kann es zu Schadensersatzzahlungen kommen.

AUFGEPASST

Auch wenn keine unmittelbare Sanktion für Agenturen erfolgt, können Unternehmen durch negative Presse, Empörung in sozialen Medien oder Rückgang der Nutzungszahlen erheblichen Reputationsschaden erleiden. Denn digitale Barrierefreiheit für Agenturen ist heute auch ein Wettbewerbsfaktor – sowohl im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit als auch auf Suchmaschinenoptimierung.

Wer kontrolliert die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit für Agenturen?

Die Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit für Agenturen unterliegen je nach Zielgruppe verschiedenen Überwachungsmechanismen. Agenturen, die für öffentliche Auftraggeber wie Behörden oder öffentliche Einrichtungen arbeiten, erfolgt die Kontrolle der digitalen Barrierefreiheit durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder Bundes- oder Landesbehörden.

Als Agentur müssen Sie nachweisen, dass Ihre Leistungen barrierefrei sind und Sie barrierefreie Standards umsetzen. Arbeiten Sie als Agentur für private Unternehmen, müssen Sie ebenfalls sicherstellen, dass die Websites oder digitalen Produkte, die Sie für Ihren Auftraggeber entwickeln, barrierefrei sind. Für die Kontrolle sind die Marktüberwachungsbehörden des jeweiligen Bundeslandes zuständig.

Zusätzlich können auch Antidiskriminierungsstellen oder Datenschutzbehörden in Fällen eingeschränkter Zugänglichkeit aktiv werden – insbesondere dann, wenn Betroffene Beschwerde einreichen. Eine Website, die nicht zugänglich ist, kann im Zweifel auch als Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung oder gegen Datenschutzvorgaben gewertet werden, etwa wenn Cookie-Einwilligungen oder Formulare nicht bedienbar sind.

Welche Anforderungen gelten für den Agenturen-Sektor?

Bei der barrierefreien Gestaltung sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Visuelle Zugänglichkeit (z. B. Kontrast, Textskalierung)
  • Struktur & Navigation (z. B. per Tastatur bedienbar)
  • Multimedia-Zugänglichkeit (z. B. Untertitel, Audiodeskription)
  • Leichte Sprache & einfache Struktur
  • Technische Dokumentation & Barrierefreiheits-Erklärung
  • Feedback-Mechanismus für Nutzer

 

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So setzen Sie die digitale Barrierefreiheit im Agenturbereich erfolgreich um – Schritt für Schritt

Digitale Barrierefreiheit im Bereich der Agenturen ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Um als Agentur gesetzeskonform und benutzerfreundlich aufgestellt zu sein, empfehlen sich folgende Schritte:

1. Bestandsaufnahme: Wo bestehen im Bereich der Agenturen digitale Barrieren?

Führen Sie eine technische und inhaltliche Analyse von bereits bestehenden Kundenwebseiten durch. Nutzen Sie dafür unseren kostenlosen eRecht24 Barrierefreiheitsscanner. Sobald Sie die URL Ihrer Website im Scanner eingegeben haben, prüft das Tool, welche Schwachstellen die Homepage im Rahmen der Barrierefreiheit hat. So können Sie Probleme einfach identifizieren und anschließend entsprechende Maßnahmen ergreifen. Wurden Sie vom Kunden für eine neue Website beauftragt, können Sie über unseren kostenlosen Barrierefreiheits-Check prüfen, ob die Website des Kunden von den Anforderungen des BFSG betroffen ist.

Für Agenturen bestehen Probleme in der Regel vor allem bei nicht barrierefreien Websites. Es fehlen dann Alternativtexte, Kontraste sind zu schwach oder es gibt keine Screenreader-Kompatibilität oder Tastatur-Navigation. Weitere Barrieren auf Webseiten für Agenturen, die Sie beseitigen sollten, sofern eine Verpflichtung besteht, sind beispielsweise folgende:

  • unzugängliche Formulare
  • fehlende Video-Untertitel
  • unzureichende Farbwahrnehmung
  • nicht barrierefreie Software oder Apps

Ihr Team innerhalb der Agentur sollte sich der Verantwortung zur digitalen Barrierefreiheit bewusst sein. Außerdem bietet es sich an, einen Ansprechpartner zum Thema digitale Barrierefreiheit zu benennen, der ein Auge auf alle durchgeführten Projekte wirft und die Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit final überprüft.

2. Digitale Barrierefreiheit für Agenturen planen und priorisieren

Klären Sie intern, wer für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit für Ihre Agentur verantwortlich ist, und definieren Sie konkrete Ziele. Besonders wichtig: Prüfen Sie als Agentur, ob die Anforderungen des BFSG auch für die eigene Website und selbst entwickelte Dienste (Apps oder SaaS) gelten. Für Kundenprojekte sollten Sie dies einzeln prüfen.

Planen Sie die digitale Barrierefreiheit von Anfang an für jedes Projekt ein. Hierzu gehören neben Briefings auch das Design und die Entwicklung von Kundenwebseiten. Je nachdem, ob Sie einen öffentlichen Auftraggeber haben oder für ein privates Unternehmen arbeiten, ergeben sich unterschiedliche rechtliche Pflichten. Behalten Sie das im Auge.

Priorisieren Sie die Projekte nach Risiko und Reichweite. Vor allem die Startseite sollte dabei an oberster Stelle stehen. Gleiches gilt auch für viel genutzte Formulare und Verkaufsprozesse. Digitale Barrieren sollten Sie jederzeit identifizieren können und schnellstmöglich beheben. Regelmäßige Tests, beispielsweise mit unserem eRecht24 Premium Barrierefreiheitsscanner, helfen dabei.

3. Umsetzung nach Standards im Bereich der Agenturen

Nutzen Sie im Bereich Agenturen die WCAG 2.1 als Leitfaden. Achten Sie bei Ihrer Website und Projekten Ihrer Kunden auf sauberes HTML, ausreichende Farbkontraste, alternative Texte für Bilder, verständliche Formulare, barrierefreie Navigation und mobile Optimierung.

Neben den WCAG 2.1 Level AA als Grundstandard sollten Sie außerdem je nach Auftraggeber besondere gesetzliche Vorgaben beachten. Hierzu zählen:

  • BITV
  • BFSG
  • DIN EN 301 549

4. Schulung und Sensibilisierung für Agenturen

Digitale Barrierefreiheit für Agenturen betrifft nicht nur die Technik, sondern auch das Design, die Redaktion und den Kundenservice. Schulen Sie daher alle Beteiligten aus dem Agenturen-Sektor im Umgang mit barrierefreier Gestaltung und Sprache.

Hier bieten sich je nach Aufgabenbereich gesonderte Schulungen mit spezifischen Inhalten an. Benennen Sie Ansprechpartner und Verantwortliche, sodass alle Standards zur digitalen Barrierefreiheit noch einmal final durch einen Mitarbeiter geprüft werden können. Auffrischende Schulungen sollten regelmäßig stattfinden. Dabei sollten auch gesetzliche Änderungen berücksichtigt werden.

5. Erklärung und Feedbackmechanismus für Agenturen

Arbeiten Sie beispielsweise an Websites oder Apps von Behörden oder anderen öffentlichen Einrichtungen, ist eine Barrierefreiheitserklärung Pflicht. Die Erklärung zur Barrierefreiheit für Agenturen enthält eine Bewertung Ihrer Website sowie einen Mechanismus zur Rückmeldung durch Nutzer:innen.

Wichtig ist, dass die Barrierefreiheitserklärung gut sichtbar verlinkt und leicht erreichbar ist. Zudem sollte sie bestenfalls maschinell lesbar sein. Nutzer:innen müssen die Möglichkeit haben z. B. per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon digitale Barrieren zu melden oder Hilfe anzufordern. Öffentliche Stellen unterliegen einer Rückmeldungspflicht meistens innerhalb von vier Wochen.

Auch Ihre privaten Auftraggeber müssen eine ähnliche Barrierefreiheitserklärung auf ihrer Webseite bereitstellen, wenn sie unter die digitale Barrierefreiheitspflicht fallen. Denken Sie als Agentur daran, die Erklärung inklusive der Feedbackfunktion auf der Website einzubinden. Arbeiten Sie dabei inhaltlich, technisch und rechtlich sauber.

PRAXIS-TIPP

Auf eRecht24 bieten wir einen Generator für eine kostenlose Barrierefreiheitserklärung für öffentliche Stellen an. Mit wenigen Klicks erhalten Sie eine rechtssichere Barrierefreiheitserklärung für Behörden und öffentliche Stellen.

Digitale Barrierefreiheit als Chance für Agenturen

Auch wenn viele Anforderungen für Agenturen zunächst technisch oder rechtlich komplex erscheinen: Digitale Barrierefreiheit bietet für Agenturen große Chancen. Sie verbessern nicht nur den Zugang für Millionen Menschen mit Einschränkungen, sondern erhöhen auch die Benutzerfreundlichkeit für alle. Außerdem erfüllen barrierefreie Websites für Agenturen oft ganz nebenbei viele Anforderungen von Suchmaschinen und tragen so zur besseren Sichtbarkeit bei.

Wer sich frühzeitig mit dem Thema digitale Barrierefreiheit für Agenturen beschäftigt, sichert sich einen nachhaltigen Vorsprung – rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich.

 

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Digitale Barrierefreiheit für weitere Zielgruppen

Unsere individuellen Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit richten sich gezielt nach den Besonderheiten der jeweiligen Branche und den spezifischen Anforderungen, die sich daraus ergeben. Wir unterstützen Sie zum Thema digitale Barrierefreiheit vor allem in folgenden Bereichen:

 

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Häufig gestellte Fragen zur digitalen Barrierefreiheit für Agenturen

Neben der eigenen Website müssen Agenturen vor allem dafür sorgen, dass die Webseiten ihrer Kunden barrierefrei gestaltet werden, sofern diese vom BFSG betroffen sind. Hier sind Sie vor allem in der Pflicht, Ihre Kundschaft über die neuen gesetzlichen Vorgaben aufzuklären und diese auf Wunsch entsprechend umzusetzen. Hierfür sollten Sie genau im Blick haben, inwieweit und bis wann die Anforderungen umzusetzen sind. Aus diesem Grund haben wir hier noch einmal die wichtigsten Fragen zum Thema digitale Barrierefreiheit für Agenturen aufgeschlüsselt:


1. Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps, Software und andere digitale Inhalte so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen – unabhängig von Behinderungen – uneingeschränkt nutzbar sind, z. B. mit Screenreadern, Tastatursteuerung oder angepassten Kontrasten.

2. Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?

Barrierefreiheit trägt einen großen Beitrag zur digitalen Teilhabe bei. Sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle und wird durch gesetzliche Regelungen zunehmend zur rechtlichen Pflicht. Die Barrierefreiheit stärkt außerdem Ihr Image und die Reichweite Ihres Unternehmens.

3. Für wen ist digitale Barrierefreiheit verpflichtend?

Öffentliche Stellen sind bereits jetzt zur Barrierefreiheit verpflichtet. Ab dem 28. Juni 2025 trifft diese Pflicht auch viele Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Haben Sie beispielsweise ein Formular zur Terminvereinbarung auf Ihrer Website, müssen Sie die Anforderungen des BFSG erfüllen.

4. Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und verpflichtet private Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören vor allem Websites und Online-Shops, aber auch mobile Apps, Software, Terminals zum Bestellen oder zur Information und E-Books.

5. Was bedeutet BITV 2.0?

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) konkretisiert das Behindertengleichstellungsgesetz für die digitale Welt und verpflichtet öffentliche Stellen in Deutschland, ihre Websites und Apps barrierefrei nach WCAG 2.1 zu gestalten.

6. Was sind die WCAG-Richtlinien?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Standards für barrierefreie Webinhalte. Sie definieren technische und gestalterische Anforderungen, um Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust zu machen.

7. Welche Rolle spielt das Grundgesetz bei digitaler Barrierefreiheit?

Artikel 3 des Grundgesetzes schützt vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Daraus leitet sich das Prinzip der gleichberechtigten Teilhabe ab, das durch spezielle Gesetze wie das BGG und BFSG konkretisiert wird.

8. Was ist eine Barrierefreiheits-Erklärung?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gehört wie die Datenschutzerklärung und das Impressum auf Websites von öffentlichen Stellen und Unternehmen, die von der Barrierefreiheitspflicht betroffen sind. Die Barrierefreiheitserklärung informiert den Nutzer über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit und bietet einen Feedbackmechanismus für den Nutzer. Außerdem muss die Erklärung auf die Durchsetzungsstelle verweisen.

9. Was bedeutet Konformitätsstufe AA bei WCAG?

Die Stufe WCAG 2.1 Level AA ist der international anerkannte Mindeststandard für Barrierefreiheit. Sie umfasst alle grundlegenden Anforderungen, damit Inhalte für die meisten Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

10. Welche Tools helfen bei der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit?

Unser kostenloser eRecht24 Barrierefreiheitsscanner hilft Ihnen bei der Identifizierung von Problemen im Hinblick auf die Barrierefreiheit der gecrawlten Website. Die Ergebnisse des Scanners helfen Ihnen durch unterstützende Hinweise bei der Behebung der Probleme. Weitere hilfreiche Tools sind u. a. WAVE, axe DevTools, Lighthouse, Contrast Checker oder Screenreader wie NVDA bzw. JAWS oder der BITV-Test.

11. Wie kann eine Agentur digitale Barrierefreiheit für Kundenprojekte umsetzen?

Das A und O bei Barrierefreiheit von Kundenprojekten ist die frühzeitige Planung. Priorisieren Sie Designelemente, die Entwicklung der Website sowie die entsprechenden Inhalte nach Risiko und Reichweite. Setzen Sie den Mindeststandard WCAG 2.1, Level AA um und führen Sie Tests und Audits durch. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in der Agentur und dokumentieren Sie Barrierefreiheitsstandards. Integrieren Sie eine Barrierefreiheitserklärung und einen Feedbackmechanismus auf den Webseiten der Kunden.

12. Wer haftet bei nicht barrierefreien Kundenprojekten?

Sind Kundenprojekte nicht barrierefrei, obwohl dies vertraglich vereinbart und zugesichert wurde, haften Sie als Agentur mit. Auch wenn die Barrierefreiheit vertraglich nicht vereinbart wurde, können Sie als Agentur haften. Nämlich dann, wenn Sie von der Barrierefreiheitspflicht wissen, aber den Kunden nicht ausreichend darauf hingewiesen haben. Hierbei kann es sich dann um eine Pflichtverletzung handeln. Dokumentieren Sie, wenn ein Kunde die Barrierefreiheit ablehnt oder das Projekt diesbezüglich verzögert.

Generell haftet allerdings der Auftraggeber, also der Kunde, für die Barrierefreiheit auf seiner Website. Der Kunde muss sicherstellen, dass sein Angebot den gesetzlichen Anforderungen entspricht.


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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

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