Datenschutz für Agenturen

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Der Schutz personenbezogener Daten für Agenturen ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Vertrauensfaktor für Ihre Kunden. Ob Website, Newsletter oder Kundenverwaltung – wir zeigen Ihnen, wie Sie die Anforderungen der DSGVO für Agenturen verständlich und rechtssicher umsetzen. Schützen Sie die sensiblen Daten Ihrer Kunden – mit klaren Lösungen und praxisnahen Tipps.

 

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Was bedeutet Datenschutz für Agenturen konkret für Sie?

Der Schutz personenbezogener Daten für Agenturen spiegelt auch die ethische Verantwortung wider, die wir gegenüber Kunden tragen. Datenschutz für Agenturen bedeutet, das Vertrauen der Menschen zu respektieren, ihre Privatsphäre zu wahren und transparent mit ihren Informationen umzugehen.

Wer das Thema Datenschutz für Agenturen ernst nimmt, schützt sich nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern stärkt auch seine Glaubwürdigkeit und Integrität. Zusätzlich zeigt es, dass der verantwortungsvolle Umgang mit sensiblen Daten ernst genommen wird. Ein transparenter Datenschutz schafft Glaubwürdigkeit und kann so auch ein wichtiger Wettbewerbsvorteil sein.

 

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Datenschutz für Agenturen umfasst dabei alle Maßnahmen, die darauf abzielen, personenbezogene Daten vor Missbrauch, unbefugtem Zugriff und Verlust zu schützen. Dazu gehören Informationen wie Namen, Adressen, E-Mail-Adressen oder IP-Adressen – also alles, was eine Person identifizierbar macht. Die rechtliche Grundlage dafür bildet vor allem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Agenturen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 in der gesamten EU verbindlich und regelt den Schutz personenbezogener Daten. Sie betrifft jede Organisation, die Daten von Kunden, Mitarbeitern oder Nutzern verarbeitet – egal ob Unternehmen, Vereine oder Arztpraxen. Ziel ist es, die Privatsphäre von Personen zu wahren und ihnen mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben.

Wichtige Anforderungen der DSGVO für Agenturen

Ein zentraler Punkt der DSGVO ist das Recht auf Auskunft und Löschung. Betroffene Personen im Bereich Agentur haben das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert wurden, und können deren Löschung verlangen, wenn diese für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden oder unrechtmäßig verarbeitet wurden.

Ein weiteres Prinzip ist die Datenminimierung. Das bedeutet, dass Agenturen nur die personenbezogenen Daten erheben und speichern dürfen, die wirklich notwendig sind – und auch nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.

Datenschutzbeauftragte im Agentursektor – Wer braucht einen?

Nicht jede Agentur ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Allerdings besteht diese Pflicht, wenn:

  • mindestens 20 Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind,
  • besonders sensible Daten, wie Gesundheitsdaten, verarbeitet werden, oder
  • die Kerntätigkeit der Organisation in der umfangreichen Überwachung oder Verarbeitung von Daten liegt.

Ein Datenschutzbeauftragter für Agenturen unterstützt dabei, die DSGVO korrekt umzusetzen und Verstöße zu vermeiden.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Welche Risiken entstehen bei Missachtung des Datenschutzes für Agenturen?

Die Nichtbeachtung der Datenschutzvorgaben birgt erhebliche Risiken für Agenturen. Neben hohen Bußgeldern können vor allem auch rechtliche Konsequenzen drohen. Ein Datenschutzverstoß wird oft öffentlich, was dem Ruf eines Unternehmens oder einer Organisation nachhaltig schaden kann.

Bußgelder für Agenturen bei Verstößen

Die DSGVO sieht empfindliche Geldbußen vor: Bei Verstößen können für Agenturen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens verhängt werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

 

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Schritte zur sicheren Datenverarbeitung im Bereich der Agenturen

Datenschutz ist ein essenzieller Bestandteil jedes Unternehmens oder jeder Organisation. Eine sichere und gesetzeskonforme Datenverarbeitung für Agenturen schützt nicht nur sensible Informationen, sondern stärkt auch das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner. Mit diesen 5 Schritten sorgen Sie für eine DSGVO-konforme Umsetzung.

1. Datenverarbeitungsverzeichnis für Agenturen anlegen

Jede Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet, muss ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen. Dieses Dokument listet auf, welche Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden, zu welchem Zweck und wer darauf zugreifen kann.

2. Datenschutzerklärung im Bereich der Agenturen erstellen

Eine transparente Datenschutzerklärung im Bereich der Agenturen informiert Betroffene über die Verarbeitung ihrer Daten. Sie sollte leicht verständlich sein und alle relevanten Informationen enthalten, z. B. zu Verantwortlichen, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechten. Besonders bei Websites, Online-Shops oder digitalen Kundenportalen für Agenturen ist eine aktuelle Datenschutzerklärung unverzichtbar.

Eine rechtssichere Datenschutzerklärung ist das A und O Ihrer Agentur. Achten Sie besonders auf die Vollständigkeit. Nutzen Sie Tracking auf Ihrer Website, muss dies in der Datenschutzerklärung hinterlegt werden. Gleiches gilt auch für Werbung und Social Media. Besonders beliebt ist nach wie vor das E-Mail-Marketing. Denken Sie daran, dass alle notwendigen Informationen - wie beispielsweise Hinweise zur Erhebung und Speicherung von E-Mail-Adressen sowie deren Zweck - in der Datenschutzerklärung enthalten sind. Sobald Sie Tools wechseln oder neue Tools verwenden, muss die Datenschutzerklärung angepasst werden.

3. Schulung der Mitarbeiter im Agenturensektor

Datenschutz für Agenturen beginnt bei den Menschen, die täglich mit Daten arbeiten. Eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter stellt sicher, dass alle im Unternehmen oder in der Organisation die Datenschutzrichtlinien für Agenturen kennen und umsetzen können. Sensibilisierung für Risiken wie Phishing, unsichere Passwörter oder unbefugte Datenweitergabe ist essenziell.

Da Agenturen häufig projektbasiert arbeiten und die Kundendaten vielfältig und ständig wechselnd sind, müssen Schulungen Ihre Mitarbeiter darauf vorbereiten, wie mit diesen Daten umgegangen werden muss. So braucht ein Webdesigner beispielsweise anderes datenschutzrechtliches Wissen als ein Social-Media-Manager, der im Kundenauftrag einen Instagram-Account betreut.

Da Agenturen oftmals als Auftragsverarbeiter agieren, müssen Ihre Mitarbeiter vor allem den Unterschied zwischen eigener Verantwortlichkeit und der Arbeit im Auftrag des Kunden verstehen. Denn sobald der Mitarbeiter Kundendaten für eigene Zwecke nutzt, liegt ein DSGVO-Verstoß vor.

PRAXIS-TIPP

Arbeiten Ihre Mitarbeiter ausschließlich oder teilweise im Homeoffice oder Remote sollte der Fokus außerdem auf die Verschlüsselung von Endgeräten, die Bedingungen zur Nutzung öffentlicher Netzwerke und eine sichere Speicherung der Daten gelegt werden.

4. Verträge mit Dienstleistern in Agenturen abschließen

Arbeiten Sie als Agentur mit externen Dienstleistern zusammen, die personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten (z. B. Cloud-Dienste, Buchhaltung, IT-Support)? Dann ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich. Dieser regelt, wie der Dienstleister mit den Daten umgeht und welche Sicherheitsmaßnahmen er einhalten muss.

Durch die projektbezogene Arbeit von Agenturen genügt ein standardisierter AV-Vertrag in der Regel nicht. Meistens muss der Vertrag je nach Kunde und Leistungen angepasst werden. Da Agenturen häufig Subunternehmer einsetzen, müssen oftmals auch für diese AV-Verträge abgeschlossen werden. Wichtig ist dabei, dass der Kunde vorher um Erlaubnis gebeten wird und der Unterauftragnehmer verpflichtet wird, die DSGVO einzuhalten. Vor allem in der Gestaltung, im Abschluss und in der Durchführung müssen Agenturen bei AV-Verträgen sehr sensibel und sorgfältig vorgehen.

5. Datenschutzfolgenabschätzung für Agenturen durchführen (falls notwendig)

Wenn eine Verarbeitungstätigkeit voraussichtlich mit hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen verbunden ist (z. B. Videoüberwachung, umfangreiche Gesundheitsdaten), muss eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) für Agenturen durchgeführt werden. Dabei werden Risiken bewertet und Maßnahmen zur Risikominimierung festgelegt.

Prüfen Sie als Agentur genauestens, ob eine DSFA für eine Form der Verarbeitung in Ihrer Agentur erforderlich ist oder nicht. Besonders bei umfangreichen Marketing-, Tracking- und Profiling-Aktivitäten ist eine Datenschutzfolgenabschätzung meistens unumgänglich.

Individuelle Datenschutzhinweise für Agenturen

Jede Branche hat ihre eigenen Herausforderungen – und genau deshalb bieten wir individuelle Datenschutzkonzepte für unterschiedliche Zielgruppen an, die perfekt auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branche abgestimmt sind. Ob es um rechtssicheren Datenschutz, optimierte Geschäftsprozesse oder branchenspezifische Lösungen geht: Wir haben für Sie alle rechtlich relevanten Informationen zum Thema Datenschutz für Agenturen zusammengestellt, damit Sie in Zukunft weiterhin datenschutzkonform Ihrem Tagesgeschäft nachgehen können.

 

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Datenschutzhinweise für weitere Zielgruppen

Unsere individuellen Datenschutzhinweise richten sich gezielt nach den Besonderheiten der jeweiligen Branche und den spezifischen Anforderungen, die sich daraus ergeben. Wir unterstützen Sie vor allem in folgenden Bereichen:

 

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Häufig gestellte Fragen zum Datenschutz für Agenturen

Datenschutz wirft oft viele Fragen auf – speziell, wenn es um die besonderen Anforderungen von Agenturen geht. Wir haben die wichtigsten Antworten kompakt und verständlich für Sie zusammengestellt.


1. Warum ist Datenschutz wichtig?

Datenschutz schützt die Privatsphäre und die persönliche Selbstbestimmung jedes Einzelnen. Er verhindert, dass personenbezogene Daten missbraucht, gestohlen oder ungewollt veröffentlicht werden. Für Unternehmen bringt ein konsequenter Datenschutz darüber hinaus einen wichtigen Vorteil: Er fördert das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern in die Seriosität und Zuverlässigkeit des Unternehmens.

2. Was versteht man unter Datenschutz genau?

Datenschutz dient dazu, die Rechte und Pflichten betroffener Personen zu stärken. Er soll insbesondere den Schutz personenbezogener Daten vor Diebstahl und Missbrauch sicherstellen. Im Mittelpunkt steht dabei die klare Regelung, wer welche Daten, wann, wie lange und zu welchem Zweck verarbeiten darf.

3. Welche Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden?

Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte unterliegt im Datenschutz strengen Vorgaben. Eine Übermittlung ist nur zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht oder die betroffene Person ausdrücklich eingewilligt hat. Liegt weder eine Einwilligung noch eine rechtliche Grundlage vor, ist die Weitergabe unzulässig. Verstöße gegen diese Vorgaben können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.

4. Wann ist der Datenschutz verletzt?

Werden personenbezogene Daten ohne gesetzliche Grundlage oder ohne Zustimmung der betroffenen Person an Dritte weitergegeben, liegt eine Datenschutzverletzung vor. Auch unbeabsichtigte Offenlegungen, Veränderungen oder Löschungen von Daten – etwa durch Sicherheitslücken, Hackerangriffe oder Fehler beim E-Mail-Versand – stellen eine Verletzung des Datenschutzes dar.

5. Was sind die vier Grundprinzipien des Datenschutzes?

Die vier Grundprinzipien des Datenschutzes umfassen:

  • Datenminimierung: Es werden nur so viele personenbezogene Daten erhoben, wie tatsächlich erforderlich sind.
  • Zweckbindung: Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zu dem klar festgelegten Zweck.
  • Transparenz: Betroffene Personen werden umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten informiert.
  • Sicherheit: Durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) wird der Schutz der Daten sichergestellt.

 

Unsere Expertise für Agenturen

Wir wissen, dass jede Agentur ihre eigenen rechtlichen Herausforderungen hat. Unsere individuellen Impressumslösungen berücksichtigen genau diese branchenspezifischen Besonderheiten. Entdecken Sie, in welchen Bereichen wir Agenturen besonders umfassend unterstützen.

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

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