Rechtssichere Website für Agenturen

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Eine professionelle Website ist für Agenturen unverzichtbar – ob zur Kundenakquise, Information, Online-Kommunikation oder als digitale Visitenkarte. Doch neben Design, Technik und Inhalten müssen auch rechtliche Anforderungen der Webseite berücksichtigt werden. Wer als Agentur eine Website betreibt, unterliegt verschiedenen gesetzlichen Pflichten – vom Impressum über die Datenschutzerklärung bis hin zur Einbindung von Drittanbietertools.

Was muss eine rechtssichere Website für Agenturen enthalten?

Eine Website von Agenturen muss mehrere Pflichtangaben und rechtliche Vorgaben erfüllen, die durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), die DSGVO und weitere Normen geregelt werden. Dazu gehören unter anderem:

  1. Ein vollständiges Impressum, das klar erkennbar und mit zwei Klicks erreichbar ist
  2. Eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, die transparent über die Datenverarbeitung aufklärt
  3. Cookie-Banner und Einwilligungsmanagement, wenn Tracking- oder Analyse-Tools verwendet werden
  4. Nutzerfreundliche Gestaltung und Barrierefreiheit, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen
  5. Sichere Datenübertragung über SSL-Verschlüsselung, insbesondere bei Kontaktformularen oder Logins

 

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Für Agenturen ist eine rechtssichere Website weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein zentrales Element für Professionalität, Vertrauen und Glaubwürdigkeit im digitalen Raum. Wer online als Agentur sichtbar ist, kommuniziert automatisch mit Kunden, Nutzern oder Partnern und verarbeitet dabei oft personenbezogene Daten. Umso wichtiger ist es, dass alle rechtlichen Anforderungen – vom Impressum über die Datenschutzerklärung bis hin zum Einsatz von Analyse- und Tracking-Tools – transparent und korrekt von der Agentur erfüllt werden.

Typische rechtliche Risiken für Websites von Agenturen

In der Praxis zeigt sich, dass viele Websites von Agenturen unnötige rechtliche Risiken bergen – oft aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit. So ist die Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung der Nutzer einer der häufigsten Abmahngründe für Agenturen der letzten Jahre. Auch das automatische Laden von Kartenmaterial, YouTube-Videos oder Social-Media-Plugins kann gegen die DSGVO verstoßen, wenn keine vorherige Zustimmung von Ihrer Agentur eingeholt wurde. Hinzu kommen veraltete Rechtstexte, fehlerhafte Cookie-Banner oder unverschlüsselte Formulare, die zu einer Datenschutzverletzung durch Agenturen führen können.

Besonders kritisch wird es, wenn auf der Website von Agenturen personenbezogene Daten erhoben, aber nicht ausreichend geschützt werden. In solchen Fällen drohen nicht nur Abmahnungen für die Agentur, sondern auch Bußgelder durch die Datenschutzaufsichtsbehörden – und bei schwerwiegenden Verstößen auch Schadensersatzansprüche von Betroffenen.

 

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Drittanbieter-Tools & Plugins – ein Fallstrick für Agenturen

Viele Websites von Agenturen nutzen heute externe Dienste, um ihre Angebote technisch oder funktional zu erweitern. Dazu gehören Newsletter-Tools wie Mailchimp, Analysetools wie Google Analytics oder Facebook-Pixel, Buchungssysteme oder eingebettete Kalender. Die Nutzung solcher Tools als Agentur ist grundsätzlich erlaubt, setzt aber eine sorgfältige rechtliche Prüfung voraus. Denn oft werden dabei personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt – mit der Folge, dass Einwilligungen von Agenturen eingeholt, Datenschutzerklärungen angepasst und sogenannte Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen werden müssen.

Besonders bei Agenturen ist die Gestaltung von AV-Verträgen oft komplex. Das liegt an den verschiedenen Rollen, in denen sie agieren: teilweise als Verantwortliche und teilweise als Auftragsverarbeiter. Häufig müssen auch Unterauftragsverhältnisse, beispielsweise bei der Nutzung externer Tools, geregelt werden. Um Transparenz, Kontrollrechte und die Datenweitergaben vertraglich sauber und rechtssicher abzubilden, ist besondere Sorgfalt nötig. Achten Sie als Agentur darauf, dass Sie AV-Verträge mit Ihren Kunden schließen, wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten.

ACHTUNG!

Ein häufiger Fehler ist die Nutzung von Tracking-Tools auf der Website von Agenturen, ohne aktives Cookie-Consent-Banner. Nutzer müssen ihre Einwilligung geben, bevor entsprechende Dienste aktiv werden – das sogenannte „Opt-in“. Ohne ein korrekt implementiertes Consent-Tool auf der Website der Agentur handelt es sich in der Regel um einen klaren Datenschutzverstoß.

Wichtig ist für Agenturen: Prüfen Sie AV-Verträge mit Toolanbietern und dokumentieren Sie die Datenverarbeitung lückenlos.

Was Agenturen beim Website-Relaunch oder Redesign beachten sollten

Ein Relaunch oder ein neues Design bringen nicht nur technische und gestalterische Veränderungen mit sich – auch die rechtliche Struktur der Website für Agenturen muss überprüft werden. Neue Tools oder Inhalte können zusätzliche Informationspflichten für Agenturen auslösen, beispielsweise durch eingebundene Videos, interaktive Elemente oder Social-Media-Komponenten. Auch das Layout kann Einfluss darauf haben, ob Pflichtangaben gut auffindbar sind – ein Impressum für Agenturen, das in einem versteckten Menü verschwindet, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.

Besonders Agenturen, die ihre Website professionell nutzen oder geschäftlich darauf angewiesen sind, sollten im Zuge eines Relaunchs einen rechtlichen Website-Check durchführen lassen. Dabei können auch individuelle Besonderheiten der Agentur berücksichtigt werden, wie etwa Anforderungen an Barrierefreiheit, branchenspezifische Informationspflichten oder berufsrechtliche Vorgaben.

Risiken durch veraltete oder technisch unsichere Website von Agenturen

Eine veraltete oder unsichere Website von Agenturen kann erhebliche rechtliche und sicherheitstechnische Probleme verursachen. Viele Websites von Agenturen arbeiten noch mit veralteten Content-Management-Systemen, nutzen unsichere Plugins oder übertragen Daten unverschlüsselt. Besonders dann, wenn über Kontaktformulare von Agenturen oder Kundenbereiche personenbezogene Daten wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder sogar Gesundheitsinformationen übermittelt werden, stellt das ein erhebliches Risiko dar.

WUSSTEN SIE'S SCHON?

Ohne eine gültige SSL-Verschlüsselung (erkennbar am „https“) kann der Datenverkehr leicht abgefangen werden – ein klarer Verstoß von Agenturen gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

Neben der Gefahr für die Datensicherheit droht bei veralteten Webseiten von Agenturen auch ein massiver Reputationsschaden. Kunden der Agenturen vertrauen weniger auf Anbieter, deren Website Sicherheitswarnungen auslöst oder technisch nicht mehr dem Stand der Zeit entspricht. Im Falle einer Datenschutzverletzung müssen Website-Betreiber aus dem Agenturen-Sektor innerhalb von 72 Stunden eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde machen – inklusive detaillierter Informationen zu Art und Umfang des Vorfalls.

Wird dies von Agenturen versäumt oder zu spät gemeldet, drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für Agenturen ist es daher unerlässlich, regelmäßig Sicherheits-Updates durchzuführen, Plugins zu prüfen und sowohl technische als auch rechtliche Elemente der Website aktuell zu halten.

Als Agentur repräsentieren Sie oftmals technisches Know-How und Datenschutzbewusstsein nach außen hin. Sie haben eine Vorbildfunktion gegenüber Ihren Kunden inne. Ein DSGVO-konformer Auftritt Ihrer Website ist daher nicht nur rechtlich erforderlich, sondern auch reputationsrelevant.

 

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Schritt für Schritt zur rechtssicheren Website für Agenturen

Wer als Agentur eine neue Website erstellt oder eine bestehende überarbeitet, sollte strukturiert vorgehen, um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden. Mit diesen Schritten kann es klappen:

  1. Domain für Agentur registrieren und SSL-Zertifikat einrichten
  2. Content im Bereich Agenturenplanung und gesetzliche Pflichtseiten einbauen
  3. Cookie-Banner und Consent-Tool einrichten
  4. Tracking- und Marketingtools DSGVO-konform integrieren
  5. Formulare mit Datenschutzhinweisen versehen
  6. Rechtstexte regelmäßig aktualisieren lassen
  7. Barrierefreiheit und Sicherheitsaspekte prüfen
  8. AV-Veträge mit relevanten Dienstleistern abschließen

Im ersten Schritt sollte die Domain über ein SSL-Zertifikat abgesichert und die Grundstruktur der Website für Agenturen definiert werden. Danach empfiehlt es sich, Inhalte und Funktionen so zu planen, dass gesetzlich geforderte Pflichtseiten – also Impressum und Datenschutzerklärung der Agentur – frühzeitig integriert werden können. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob ein Cookie-Consent-Banner notwendig ist, etwa wenn Analyse- oder Werbe-Tools zum Einsatz kommen.

Kontaktformulare auf der Website der Agenturen müssen mit einem Hinweis auf die Datenverarbeitung versehen werden, und bei der Integration externer Tools sind entsprechende AV-Verträge erforderlich. Auch eine barrierefreie Gestaltung kann in manchen Fällen rechtlich relevant sein, zum Beispiel bei öffentlichen Stellen.

Seit Juni 2025 sind Unternehmen, darunter auch Agenturen, zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet, wenn sie digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten und nicht als Kleinstunternehmen gelten. Aber auch wenn Sie nicht vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen sind, kann es vorteilhaft sein, Ihre Website barrierefrei zu gestalten.

Sie positionieren sich als Agentur mit barrierefreier Website als zukunftsfähiger, inklusiver und kundenorientierter Dienstleister. Mit einer barrierefreien Website zeigen Sie als Agentur technisches Know-How und übernehmen soziale Verantwortung. Dies kann ein wichtiger Faktor bei der Kundenakquise sein. Außerdem profitieren Sie mit einer barrierefreien Website von Nutzerfreundlichkeit sowie möglicherweise von besseren Suchergebnissen und einer höheren Conversion-Rate.

Die Rechtstexte auf der Website von Agenturen sollten nicht nur einmalig erstellt, sondern regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Gesetzesänderungen angepasst werden. Nur so können Agenturen sicherstellen, dass ihre Website dauerhaft rechtssicher bleibt.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

 

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Website für Agenturen rechtssicher machen

Jede Branche bringt spezifische Anforderungen an die eigene Website mit sich – sei es in Bezug auf rechtliche Pflichten, technische Umsetzung oder Inhalte. Genau deshalb bieten wir individuelle Lösungen für verschiedene Zielgruppen an, die passgenau auf die Besonderheiten Ihres Tätigkeitsfeldes zugeschnitten sind.

Ob es um rechtssichere Pflichtangaben, den datenschutzkonformen Einsatz von Tools oder branchenspezifische Hinweise geht: Wir haben für Agenturen alle rechtlich relevanten Informationen rund um den Betrieb einer Website zusammengestellt – damit Sie auch in Zukunft professionell, gesetzeskonform und ohne rechtliche Risiken online auftreten können.

Rechtssichere Websites für weitere Zielgruppen

Unsere individuellen Website-Lösungen orientieren sich gezielt an den branchenspezifischen Besonderheiten und rechtlichen Anforderungen, die sich aus dem jeweiligen Tätigkeitsfeld ergeben. Wir unterstützen Agenturen insbesondere dabei, die eigene Website rechtssicher, benutzerfreundlich und datenschutzkonform zu gestalten – abgestimmt auf die speziellen Herausforderungen und Rahmenbedingungen Ihrer Branche.

 

Unsere Expertise für Agenturen

Wir wissen, dass jede Agentur ihre eigenen rechtlichen Herausforderungen hat. Unsere individuellen Impressumslösungen berücksichtigen genau diese branchenspezifischen Besonderheiten. Entdecken Sie, in welchen Bereichen wir Agenturen besonders umfassend unterstützen.

 

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Häufig gestellte Fragen zur Website für Agenturen

Der rechtssichere Betrieb einer Website für Agenturen wirft oft viele Fragen auf – besonders dann, wenn es um die speziellen Anforderungen von Agenturen geht. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Antworten rund um Impressum, Datenschutz, Cookies und Co. kompakt und verständlich für Sie zusammengestellt.

1. Was muss rechtlich auf einer Website stehen?

Rechtlich vorgeschrieben sind bei gewerbsmäßigen Webseiten in der Regel ein vollständiges Impressum, eine Datenschutzerklärung sowie ggf. Hinweise zu Cookies und Tracking, inklusive Consent-Banner. Bei Shops oder Dienstleistungsseiten können zusätzlich AGB, Widerrufsbelehrungen, Pflichtinformationen oder Preisangaben erforderlich sein.

2. Private Homepage rechtssicher?

Eine private Homepage ist rechtlich unbedenklich, solange sie rein persönlichen oder familiären Zwecken dient und keine kommerziellen Inhalte oder Werbung enthält. In diesem Fall sind Impressum und Datenschutzerklärung nicht erforderlich. Werden jedoch geschäftliche Interessen verfolgt, gelten gesetzliche Informationspflichten.

3. Was muss auf einer privaten Website stehen?

Rein private Websites ohne kommerzielle Absicht benötigen kein Impressum, wenn sie ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Wird jedoch Werbung geschaltet oder redaktionelle Inhalte veröffentlicht, können Impressum und Datenschutzerklärung auch bei privaten Seiten rechtlich notwendig werden.

4. Was ist der Unterschied zwischen einer Homepage und einer Website?

Die Homepage ist die Startseite einer Website – also der erste sichtbare Einstiegspunkt. Die Website hingegen bezeichnet die Gesamtheit aller Seiten und Inhalte unter einer Domain. Jede Homepage ist Teil einer Website, aber nicht jede Website besteht nur aus einer Homepage.

 

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

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