Rechtssichere Website für Einzelunternehmen

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Eine professionelle Website ist für Einzelunternehmen unverzichtbar – ob zur Kundenakquise, Information, Online-Kommunikation oder als digitale Visitenkarte. Doch neben Design, Technik und Inhalten müssen auch rechtliche Anforderungen der Webseite berücksichtigt werden. Wer als Einzelunternehmen eine Website betreibt, unterliegt verschiedenen gesetzlichen Pflichten – vom Impressum über die Datenschutzerklärung bis hin zur Einbindung von Drittanbietertools.

Was muss eine rechtssichere Website für Einzelunternehmen enthalten?

Eine Website von Einzelunternehmen muss mehrere Pflichtangaben und rechtliche Vorgaben erfüllen, die durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), die DSGVO und weitere Normen geregelt werden. Dazu gehören unter anderem:

  1. Ein vollständiges Impressum, das klar erkennbar und mit zwei Klicks erreichbar ist
  2. Eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, die transparent über die Datenverarbeitung aufklärt
  3. Cookie-Banner und Einwilligungsmanagement, wenn Tracking- oder Analyse-Tools verwendet werden
  4. Nutzerfreundliche Gestaltung und Barrierefreiheit, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen
  5. Sichere Datenübertragung über SSL-Verschlüsselung, insbesondere bei Kontaktformularen oder Logins

 

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Für Einzelunternehmen ist eine rechtssichere Website weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein zentrales Element für Professionalität, Vertrauen und Glaubwürdigkeit im digitalen Raum. Wer online als Einzelunternehmen sichtbar ist, kommuniziert automatisch mit Kunden, Nutzern oder Partnern und verarbeitet dabei oft personenbezogene Daten. Umso wichtiger ist es, dass alle rechtlichen Anforderungen – vom Impressum über die Datenschutzerklärung bis hin zum Einsatz von Analyse- und Tracking-Tools – transparent und korrekt vom Einzelunternehmen erfüllt werden.

Typische rechtliche Risiken für Websites von Einzelunternehmen

In der Praxis zeigt sich, dass viele Websites von Einzelunternehmen unnötige rechtliche Risiken bergen – oft aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit. So ist die Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung der Nutzer einer der häufigsten Abmahngründe für Einzelunternehmen der letzten Jahre. Auch das automatische Laden von Kartenmaterial, YouTube-Videos oder Social-Media-Plugins kann gegen die DSGVO verstoßen, wenn keine vorherige Zustimmung von Ihnen als Einzelunternehmen eingeholt wurde. Hinzu kommen veraltete Rechtstexte, fehlerhafte Cookie-Banner oder unverschlüsselte Formulare, die zu einer Datenschutzverletzung durch Einzelunternehmen führen können.

Besonders kritisch wird es, wenn auf der Website von Einzelunternehmen personenbezogene Daten erhoben, aber nicht ausreichend geschützt werden. In solchen Fällen drohen nicht nur Abmahnungen für die Einzelunternehmen, sondern auch Bußgelder durch die Datenschutzaufsichtsbehörden – und bei schwerwiegenden Verstößen auch Schadensersatzansprüche von Betroffenen.

 

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Drittanbieter-Tools & Plugins – ein Fallstrick für Einzelunternehmen

Viele Websites von Einzelunternehmen nutzen heute externe Dienste, um ihre Angebote technisch oder funktional zu erweitern. Dazu gehören Newsletter-Tools wie Mailchimp, Analysetools wie Google Analytics oder Facebook-Pixel, Buchungssysteme oder eingebettete Kalender. Die Nutzung solcher Tools als Einzelunternehmen ist grundsätzlich erlaubt, setzt aber eine sorgfältige rechtliche Prüfung voraus. Denn oft werden dabei personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt – mit der Folge, dass Einwilligungen von Einzelunternehmen eingeholt, Datenschutzerklärungen angepasst und sogenannte Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen werden müssen.

Anders als große Unternehmen verfügen Einzelunternehmen meistens über keine eigene Rechtsabteilung oder eine technische Sicherheitsstruktur. Dadurch ist die rechtssichere Integration von technischen Diensten erschwert. Als Einzelunternehmer haften Sie persönlich für Datenschutzverstöße. Fehlerhafte Einwilligungen, unvollständige Datenschutzerklärungen und nicht abgeschlossene AV-Verträge führen schnell zu Abmahnungen und teuren DSGVO-Bußgeldern. Mit eRecht24 Premium können Sie sich rechtlich absichern und Ihr Einzelunternehmen vor teuren Abmahnungen schützen.

ACHTUNG!

Ein häufiger Fehler ist die Nutzung von Tracking-Tools auf der Website von Einzelunternehmen, ohne aktives Cookie-Consent-Banner. Nutzer müssen ihre Einwilligung geben, bevor entsprechende Dienste aktiv werden – das sogenannte „Opt-in“. Ohne ein korrekt implementiertes Consent-Tool auf der Website der Einzelunternehmen handelt es sich in der Regel um einen klaren Datenschutzverstoß.

Kostengünstige und kostenlose Tools, die vor allem bei Einzelunternehmen beliebt sind, haben ihren Sitz außerhalb der EU und sind damit vom Data-Privacy-Framework betroffen. Sie unterliegen besonderen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und müssen DPF-zertifiziert sein, um genutzt werden zu dürfen. Um sich zusätzlich abzusichern, sollten Sie außerdem Standardvertragsklauseln mit dem Drittanbieter abschließen. Auch hierbei kann Ihnen eRecht24 Premium behilflich sein.

Was Einzelunternehmen beim Website-Relaunch oder Redesign beachten sollten

Ein Relaunch oder ein neues Design bringt nicht nur technische und gestalterische Veränderungen mit sich – auch die rechtliche Struktur der Website für Einzelunternehmen muss überprüft werden. Neue Tools oder Inhalte können zusätzliche Informationspflichten für Einzelunternehmen auslösen, beispielsweise durch eingebundene Videos, interaktive Elemente oder Social-Media-Komponenten. Auch das Layout kann Einfluss darauf haben, ob Pflichtangaben gut auffindbar sind – ein Impressum für Einzelunternehmen, das in einem versteckten Menü verschwindet, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.

Besonders Einzelunternehmen, die ihre Website professionell nutzen oder geschäftlich darauf angewiesen sind, sollten im Zuge eines Relaunchs einen rechtlichen Website-Check durchführen lassen. Dabei können auch individuelle Besonderheiten der Einzelunternehmen berücksichtigt werden, wie etwa Anforderungen an Barrierefreiheit, branchenspezifische Informationspflichten oder berufsrechtliche Vorgaben.

Gelten Sie als Einzelunternehmen nicht als Kleinstunternehmen, sind Sie zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet, sofern Sie digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen. Ihr Website muss inklusiv gestaltet sein. Das bedeutet beispielsweise einen ausreichenden Kontrast von Schriftfarbe und Hintergrundfarbe, eine ausreichende Schriftgröße sowie eine leserliche Schriftart. Auch eine Bedienbarkeit der Website über die Tastatur ist notwendig, um die Website digital barrierefrei zu gestalten. Ob Sie unter die Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fallen, können Sie mit unserem kostenlosen Barrierefreiheits-Check überprüfen.

Risiken durch veraltete oder technisch unsichere Website von Einzelunternehmen

Eine veraltete oder unsichere Website von Einzelunternehmen kann erhebliche rechtliche und sicherheitstechnische Probleme verursachen. Viele Websites von Einzelunternehmen arbeiten noch mit veralteten Content-Management-Systemen, nutzen unsichere Plugins oder übertragen Daten unverschlüsselt. Besonders dann, wenn über Kontaktformulare von Einzelunternehmen oder Kundenbereiche personenbezogene Daten wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder sogar Gesundheitsinformationen übermittelt werden, stellt das ein erhebliches Risiko dar.

WUSSTEN SIE'S SCHON?

Ohne eine gültige SSL-Verschlüsselung (erkennbar am „https“) kann der Datenverkehr leicht abgefangen werden – ein klarer Verstoß von Einzelunternehmen gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

Neben der Gefahr für die Datensicherheit droht bei veralteten Webseiten von Einzelunternehmen auch ein massiver Reputationsschaden. Kunden, Mandanten oder Mitglieder der Einzelunternehmen vertrauen weniger auf Anbieter, deren Website Sicherheitswarnungen auslöst oder technisch nicht mehr dem Stand der Zeit entspricht. Im Falle einer Datenschutzverletzung müssen Website-Betreiber aus dem Einzelunternehmen innerhalb von 72 Stunden eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde machen – inklusive detaillierter Informationen zu Art und Umfang des Vorfalls.

Wird dies von Einzelunternehmen versäumt oder zu spät gemeldet, drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für Einzelunternehmen ist es daher unerlässlich, regelmäßig Sicherheits-Updates durchzuführen, Plugins zu prüfen und sowohl technische als auch rechtliche Elemente der Website aktuell zu halten.

Gerade für Einzelunternehmen können Datenschutzverstöße existenzbedrohende Konsequenzen haben, denn sie haften persönlich und unbeschränkt. Auch kleine Webseiten müssen technische Sicherheitsstandards erfüllen und sich an die Vorschriften der DSGVO halten. Prüfen Sie daher die Website Ihres Einzelunternehmens regelmäßig auf Datenschutzkonformität und Sicherheit. Mit dem Website-Scanner auf eRecht24 Premium können Sie Ihre Website selbst innerhalb von wenigen Minuten überprüfen.

 

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Schritt für Schritt zur rechtssicheren Website für Einzelunternehmen

Wer als Einzelunternehmen eine neue Website erstellt oder eine bestehende überarbeitet, sollte strukturiert vorgehen, um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden. Mit diesen Schritten kann es klappen:

  1. Domain für Einzelunternehmen registrieren und SSL-Zertifikat einrichten
  2. Content im Bereich Einzelunternehmen-Planung und gesetzliche Pflichtseiten einbauen
  3. Cookie-Banner und Consent-Tool einrichten
  4. Tracking- und Marketingtools DSGVO-konform integrieren
  5. Formulare mit Datenschutzhinweisen versehen
  6. Rechtstexte regelmäßig aktualisieren lassen
  7. Barrierefreiheit und Sicherheitsaspekte prüfen
  8. AV-Veträge mit relevanten Dienstleistern abschließen

Im ersten Schritt sollte die Domain über ein SSL-Zertifikat abgesichert und die Grundstruktur der Website für Einzelunternehmen definiert werden. Danach empfiehlt es sich, Inhalte und Funktionen so zu planen, dass gesetzlich geforderte Pflichtseiten – also Impressum und Datenschutzerklärung der Einzelunternehmen – frühzeitig integriert werden können. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob ein Cookie-Consent-Banner notwendig ist, etwa wenn Analyse- oder Werbe-Tools zum Einsatz kommen.

Kontaktformulare auf der Website der Einzelunternehmen müssen mit einem Hinweis auf die Datenverarbeitung versehen werden, und bei der Integration externer Tools sind entsprechende AV-Verträge erforderlich. Auch eine barrierefreie Gestaltung kann in manchen Fällen rechtlich relevant sein, zum Beispiel bei öffentlichen Stellen. Oder im Falle eines Einzelunternehmens beim Verkauf von digitalen Produkten und Dienstleistungen an Verbraucher, sofern Ihr Unternehmen nicht als Kleinstunternehmen zählt.

Die Rechtstexte auf der Website von Einzelunternehmen sollten nicht nur einmalig erstellt, sondern regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Gesetzesänderungen angepasst werden. Nur so können Einzelunternehmen sicherstellen, dass ihre Website dauerhaft rechtssicher bleibt.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

 

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Website für Einzelunternehmen rechtssicher machen

Jede Branche bringt spezifische Anforderungen an die eigene Website mit sich – sei es in Bezug auf rechtliche Pflichten, technische Umsetzung oder Inhalte. Genau deshalb bieten wir individuelle Lösungen für verschiedene Zielgruppen an, die passgenau auf die Besonderheiten Ihres Tätigkeitsfeldes zugeschnitten sind.

Ob es um rechtssichere Pflichtangaben, den datenschutzkonformen Einsatz von Tools oder branchenspezifische Hinweise geht: Wir haben für Einzelunternehmen alle rechtlich relevanten Informationen rund um den Betrieb einer Website zusammengestellt – damit Sie auch in Zukunft professionell, gesetzeskonform und ohne rechtliche Risiken online auftreten können.

Rechtssichere Websites für weitere Zielgruppen

Unsere individuellen Website-Lösungen orientieren sich gezielt an den branchenspezifischen Besonderheiten und rechtlichen Anforderungen, die sich aus dem jeweiligen Tätigkeitsfeld ergeben. Wir unterstützen Einzelunternehmen insbesondere dabei, die eigene Website rechtssicher, benutzerfreundlich und datenschutzkonform zu gestalten – abgestimmt auf die speziellen Herausforderungen und Rahmenbedingungen Ihrer Branche.

 

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Häufig gestellte Fragen zur Website für Einzelunternehmen

Der rechtssichere Betrieb einer Website für Einzelunternehmen wirft oft viele Fragen auf – besonders dann, wenn es um die speziellen Anforderungen von Einzelunternehmen geht. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Antworten rund um Impressum, Datenschutz, Cookies und Co. kompakt und verständlich für Sie zusammengestellt.

1. Was muss rechtlich auf einer Website stehen?

Jede Website benötigt ein Impressum mit den vollständigen Kontaktdaten des Anbieters sowie eine Datenschutzerklärung, die den Anforderungen der DSGVO entspricht. Besonders bei Online-Shops oder Dienstleistungsangeboten kommen weitere rechtliche Vorgaben hinzu: Dazu zählen Cookie- und Tracking-Hinweise inklusive eines aktiven Cookie-Banners, gegebenenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), eine Widerrufsbelehrung, Preisangaben und weitere gesetzlich vorgeschriebene Informationen, je nach Art der angebotenen Leistungen.

2. Private Homepage rechtssicher?

Eine private Homepage ist rechtssicher, wenn sie keine geschäftlichen Zwecke verfolgt, keine Werbung enthält und ausschließlich dem persönlichen Gebrauch dient. In diesem Fall sind weder Impressum noch Datenschutzerklärung erforderlich. Sobald jedoch Inhalte mit öffentlichem Interesse oder monetärer Absicht eingebunden werden, gelten rechtliche Pflichten.

3. Was muss auf einer privaten Website stehen?

Wer eine Website ausschließlich zu privaten oder familiären Zwecken betreibt, braucht in der Regel weder ein Impressum noch eine Datenschutzerklärung. Sobald die Seite jedoch öffentlich abrufbar ist und beispielsweise redaktionelle Inhalte enthält, Werbung schaltet oder in irgendeiner Form geschäftlich genutzt wird, können gesetzliche Pflichten greifen – insbesondere hinsichtlich der Anbieterkennzeichnung und der datenschutzrechtlichen Informationspflichten.

4. Was ist der Unterschied zwischen einer Homepage und einer Website?

Die Homepage ist die Start- oder Einstiegsseite einer Website – also die erste Seite, die Besucher sehen. Der Begriff „Website“ hingegen beschreibt die gesamte Internetpräsenz, also alle Seiten und Inhalte, die unter einer bestimmten Domain verfügbar sind. Jede Homepage ist ein Teil der Website, aber eine vollständige Website besteht in der Regel aus mehreren einzelnen Seiten, die über die Homepage aufgerufen werden können.

5. Welche Website für Kleinunternehmer?

Für Kleinunternehmer eignet sich eine einfache, rechtssichere Website mit klarer Struktur, responsivem Design und datenschutzkonformer Umsetzung. Content-Management-Systeme wie WordPress oder Baukastensysteme wie IONOS, Wix oder Jimdo bieten kostengünstige, benutzerfreundliche Lösungen – ideal für kleine Budgets und wenig technischen Aufwand.

 

Unsere Expertise für Einzelunternehmen

Wir wissen, dass jedes Einzelunternehmen seine eigenen rechtlichen Herausforderungen hat. Unsere individuellen Impressumslösungen berücksichtigen genau diese unternehmensspezifischen Besonderheiten. Entdecken Sie, in welchen Bereichen wir Einzelunternehmer besonders umfassend unterstützen.

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

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