KI-Absicherung für Einzelunternehmen

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Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) verändert bereits heute die Art und Weise, wie Einzelunternehmen arbeiten – von der Datenanalyse über die Kundenkommunikation bis hin zur Prozessautomatisierung. KI im Einzelunternehmen kann dabei helfen, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten, Ressourcen gezielter einzusetzen und neue digitale Services im Einzelunternehmen zu entwickeln.

Für die Branche der Einzelunternehmen entsteht dadurch ein echter Wettbewerbsvorteil. Doch mit dem zunehmenden Einsatz von KI-Systemen im Einzelunternehmen steigt auch der rechtliche und ethische Klärungsbedarf. Die Regulierung der KI-Nutzung befindet sich derzeit in einem dynamischen Wandel.

Ein zentrales Vorhaben auf europäischer Ebene ist der EU AI Act, der erstmals klare gesetzliche Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz im Bereich der Einzelunternehmen schafft und schrittweise wirksam wird. Auch bestehende Rechtsgebiete wie Datenschutz, Urheberrecht oder Produkthaftung für Einzelunternehmen können bereits heute relevant sein – je nach Art und Zweck der eingesetzten KI-Technologien.

 

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Warum ist KI-Absicherung für Einzelunternehmen relevant?

Viele Unternehmen und Organisationen im Bereich der Einzelunternehmen fragen sich, ob sie jetzt schon tätig werden müssen. Die Antwort lautet: Ja. Auch wenn die Regulierung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, gibt es bereits heute rechtliche Risiken, die mit dem Einsatz von KI im Einzelunternehmen verbunden sind. Dazu zählen etwa intransparente Entscheidungsprozesse, fehlende Datenbasis oder unklare Verantwortlichkeiten.

 

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Wer sich heute mit diesen Fragen beschäftigt, kann nicht nur rechtliche Stolpersteine vermeiden, sondern zeigt auch Verantwortungsbewusstsein gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitenden im Bereich der Einzelunternehmen. Eine bewusste Auseinandersetzung mit KI und ihrer rechtssicheren Anwendung als Einzelunternehmer stärkt das Vertrauen und sorgt für klare interne Abläufe.

Welche Risiken ergeben sich beim Einsatz von KI für Einzelunternehmen?

KI-Systeme für Einzelunternehmen funktionieren datenbasiert, lernen eigenständig hinzu und liefern automatisierte Ergebnisse – doch genau das macht sie auch anfällig für rechtliche Unsicherheiten im Einzelunternehmen. Für Einzelunternehmer kann das konkret bedeuten:

  • Fehlentscheidungen oder Verzerrungen, etwa durch unvollständige oder voreingenommene Daten
  • Haftungsfragen, wenn durch KI-Empfehlungen falsche oder sogar schädliche Entscheidungen getroffen werden
  • Verstöße gegen Datenschutzrecht, insbesondere bei der Verarbeitung sensibler oder personenbezogener Daten
  • Mangelnde Transparenz, wenn KI-Modelle nicht nachvollziehbar oder erklärbar sind
  • Reputationsrisiken, wenn durch KI verursachte Fehler öffentlich werden

Diese Risiken betreffen nicht nur Großunternehmen. Auch kleinere Organisationen und Einzelunternehmer sollten sich rechtzeitig damit auseinandersetzen, wie KI im eigenen Umfeld eingesetzt wird – und welche Vorkehrungen Sie als Einzelunternehmer treffen können.

 

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Mögliche Folgen einer fehlenden KI-Absicherung für Einzelunternehmen

Die Folgen einer fehlenden rechtlichen Absicherung können für Einzelunternehmen erheblich sein – auch ohne vorsätzliches Fehlverhalten. Schon heute greifen gesetzliche Vorgaben für Einzelunternehmen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Produkthaftung oder das Urheberrecht, wenn KI-Systeme im Einzelunternehmen personenbezogene Daten verarbeiten, fremde Inhalte nutzen oder eigenständige Entscheidungen treffen, die zu Schäden führen.

Ohne klare Regeln und interne Richtlinien für Einzelunternehmen kann es passieren, dass nicht nachvollziehbare KI-Entscheidungen getroffen werden oder Verantwortlichkeiten unklar bleiben. Das kann zu:

  • Bußgeldern bei Datenschutzverstößen,
  • Haftungsklagen durch betroffene Dritte,
  • Verlust von Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern
  • und Imageschäden bei medialer Berichterstattung führen.

Je früher Sie als Einzelunternehmer hier Klarheit schaffen, desto besser lassen sich solche Szenarien vorbeugen.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

So kann rechtliche KI-Absicherung in der Praxis für Einzelunternehmen aussehen:

Auch wenn es derzeit noch keine umfassende gesetzliche Pflicht zur KI-Absicherung gibt, können Sie als Einzelunternehmer bereits heute aktiv werden. Die folgenden Maßnahmen für Einzelunternehmen sind sinnvoll und lassen sich individuell anpassen:

1. Einsatzbereiche für Einzelunternehmen definieren und dokumentieren

Schaffen Sie als Einzelunternehmer Klarheit, in welchen Prozessen und Bereichen KI bei Ihnen eingesetzt wird. Welche Aufgaben übernimmt das System? Welche Entscheidungen im Einzelunternehmen werden beeinflusst? Und auf welcher Datengrundlage basieren diese Prozesse?

Im Einzelunternehmen können Sie KI nutzen, um den Kundenservice zu verbessern bzw. rund um die Uhr anzubieten. So können Chatbots bereits häufige Kundenfragen beantworten und den Support entlasten. Auch E-Mail-Antworten und Kommentare auf Social-Media-Plattformen lassen sich durch künstliche Intelligenz teilweise automatisiert beantworten. Das spart Zeit.

Verschiedene KI-Tools können Kundendaten wie Kaufverhalten, Interessen oder Klickverhalten analysieren und so gezielte Werbekampagnen ausspielen. Sie können als Einzelunternehmer mit Hilfe von KI personalisierte Newsletter erstellen, Produktempfehlungen ausspielen oder Ihre ideale Zielgruppe für SEA-Kampagnen identifizieren.

Routinearbeiten wie die Buchhaltung, Terminvereinbarungen, Rechnungserstellung oder die Lagerverwaltung lassen sich durch künstliche Intelligenz vereinfachen oder sogar vollständig automatisieren. Sobald Sie allerdings mit KI im Einzelunternehmen arbeiten, sollten Sie einige rechtliche Pflichten beachten.

2. Datenschutzkonformität im Bereich des Einzelunternehmens sicherstellen

Sobald personenbezogene Daten im Einzelunternehmen verarbeitet werden, gelten die Vorgaben der DSGVO für Einzelunternehmer. Prüfen Sie, ob Einwilligungen notwendig sind, welche Rechtsgrundlagen für Einzelunternehmen greifen und ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.

Sie tragen als Einzelunternehmer die volle Verantwortung, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beim Einsatz von KI eingehalten wird. Verarbeitet die KI personenbezogene Daten Ihrer Kunden oder Nutzer, müssen Sie sicherstellen, dass die Daten rechtskonform erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. So ist beispielsweise eine Einwilligung des Nutzers für die Datenverarbeitung obligatorisch. Beim Einsatz externer KI-Tools müssen Einzelunternehmer prüfen, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag notwendig ist.

PRAXIS-TIPP

Sie sollten datenschutzfreundliche Voreinstellungen wählen und prüfen, ob der KI-Anbieter DSGVO-konform arbeitet. Unter bestimmten Umständen sind Standardvertragsklauseln nötig oder es muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemacht werden.

3. Transparenz im Einzelunternehmen schaffen

Erklären Sie, wie die eingesetzte KI im Einzelunternehmen funktioniert, insbesondere wenn sie Auswirkungen auf Dritte hat. Dokumentieren Sie als Einzelunternehmer die Systemlogik, Trainingsdaten und Entscheidungsgrundlagen – auch zur internen Nachvollziehbarkeit.

Achten Sie auf Transparenz Ihren Kunden und Geschäftspartnern gegenüber. Das können Sie gewährleisten, indem Sie in Ihrer Datenschutzerklärung ausführen, welche KI Sie verwenden, welche Daten diese verarbeitet und zu welchem Zweck die Datenverarbeitung stattfindet. Eine rechtssichere und kostenlose Datenschutzerklärung können Sie auf eRecht24 mit dem Datenschutz-Generator erstellen.

4. Verträge und Haftung im Einzelunternehmen regeln

Nutzen Sie als Einzelunternehmer externe Dienstleister oder Softwareanbieter mit KI-Funktionen? Dann sollten Verträge klare Regelungen zur Haftung, zum Datenumgang und zur Verantwortung enthalten – insbesondere bei automatisierten Entscheidungen.

Wie bereits erwähnt, können bei der Verwendung von externen KI-Tools bestimmte Verträge notwendig sein. Verarbeiten Sie in der KI personenbezogene Daten, ist ein AV-Vertrag nötig. Im Vertrag sollten Sie als Einzelunternehmer zudem die KI-Haftung regeln. Wer haftet bei Fehlentscheidungen oder fehlerhaften Ausgaben der KI? Grundsätzlich stehen Sie als Anwender der KI aber in der Pflicht, die Antworten der KI auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

AUFGEPASST!

Einzelunternehmer haften persönlich und unbeschränkt. Daher ist es besonders wichtig, dass sie die Kontrolle über KI-gestützte Entscheidungen behalten. Ein Beispiel: Die KI erstellt eine fehlerhafte Rechnung für den Kunden. In diesem Fall liegt die rechtliche Verantwortung bei Ihnen als Einzelunternehmer. Im schlimmsten Fall werden Sie schadenersatzpflichtig.

Kontrollieren Sie die KI-Ausgaben regelmäßig und schaffen Sie technische und organisatorische Maßnahmen zur Fehlervermeidung. Auf eRecht24 Premium bieten wir unseren Kunden ein Datenschutzmanagementsystem zur Dokumentation sämtlicher Datenschutzprozesse im Unternehmen an.

5. Einzelunternehmen-Mitarbeitende sensibilisieren

Führen Sie regelmäßige Schulungen durch, um Ihr Team für die Chancen und Risiken der KI-Nutzung im Einzelunternehmen zu sensibilisieren. Nur wer die Funktionsweise und mögliche Konsequenzen versteht, kann im Alltag als Einzelunternehmer verantwortungsvoll handeln.

Beschäftigen Sie in Ihrem Einzelunternehmen Mitarbeiter und diese arbeiten mit KI-Tools, müssen Sie diese regelmäßig - bestenfalls einmal im Jahr - zum Umgang mit der KI schulen. Ein besonderer Fokus liegt in einer KI-Schulung auf der Sensibilisierung für rechtliche Themen wie den Datenschutz, Transparenzpflichten sowie den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten.

 

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Welche KI-Tools nutzen Einzelunternehmer typischerweise?

Je nach Branche und Arbeitsfeld sind unterschiedliche Formen der Künstlichen Intelligenz im Einsatz. Häufig verwendete Technologien bei Einzelunternehmern sind unter anderem:

  • Texterstellung, E-Mail-Antworten, Social-Media-Posts, z. B. ChatGPT
  • Marketingtexte und Werbetexte, z. B. Jasper
  • Sprachliche Optimierung und Korrektur von Texten, z. B. DeepL Write
  • Bildbearbeitung und Designerstellungen, z. B. Canva
  • Kundenkommunikation über Chatbots, z. B. ManyChat
  • Prozessautomatiserungen, z. B. Zapier

Unabhängig vom konkreten Einsatzbereich gilt: Die rechtliche Absicherung für Einzelunternehmen sollte individuell geprüft werden – mit Blick auf die jeweiligen Anforderungen, Datenquellen und Zielgruppen.

 

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KI-Absicherung für weitere Branchen

Wir unterstützen nicht nur Einzelunternehmer, sondern bieten rechtliche KI-Beratung und -Absicherung auch für viele andere Berufsgruppen und Branchen:

 

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Häufig gestellte Fragen zur KI-Absicherung für Einzelunternehmen

1. Wie sicher ist die KI?

Die Sicherheit von Künstlicher Intelligenz hängt maßgeblich von der gewählten Technologie und ihrer konkreten Umsetzung ab. Zwar bieten moderne KI-Systeme beeindruckende Möglichkeiten – von der Texterstellung bis zur Datenanalyse – doch sind sie nicht unfehlbar. Fehlerhafte Ergebnisse, unpassende Inhalte oder unerwartete Reaktionen können auftreten. Umso wichtiger ist es, Sicherheitsvorkehrungen wie Zugangskontrollen, Datenverschlüsselung oder begrenzte Berechtigungen zu etablieren. Letztlich bleibt die Verantwortung für den KI-Einsatz jedoch immer beim Nutzer selbst – sowohl im rechtlichen als auch im ethischen Sinne. Wer KI nutzt, sollte sich daher stets der Chancen und Risiken bewusst sein.

2. Wie trägt KI zur Sicherheit bei?

Künstliche Intelligenz kann einen echten Mehrwert in puncto Sicherheit bieten – sei es durch die frühzeitige Erkennung verdächtiger Aktivitäten in IT-Systemen, das zuverlässige Filtern von Spam-Nachrichten oder die Analyse auffälliger Verhaltensmuster. Auch in digitalen Geschäftsprozessen, etwa im E-Commerce, hilft KI, typische Fehlerquellen zu vermeiden und Abläufe effizienter zu gestalten. Doch so hilfreich automatisierte Systeme auch sind: Eine verantwortungsvolle Aufsicht durch den Menschen ist unersetzlich. Nur wer regelmäßig kontrolliert und eingreift, wo nötig, stellt sicher, dass die Technologie im Sinne des Unternehmens und der Nutzer agiert.

3. Gibt es schon gesetzliche Vorschriften zur KI-Nutzung?

Rechtlich ist die KI-Nutzung keineswegs ein unregulierter Raum. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, greift bereits heute die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit ihren umfassenden Anforderungen an Transparenz, Zweckbindung und Datensicherheit. Darüber hinaus hat die Europäische Union den sogenannten AI Act verabschiedet – eine Verordnung, die KI-Systeme je nach Risikostufe unterschiedlich streng reguliert. Besonders kritisch werden dabei Anwendungen wie automatisierte Entscheidungen, biometrische Identifikation oder algorithmische Bewertungssysteme betrachtet. Einzelunternehmer sollten sich also frühzeitig mit diesen Vorgaben vertraut machen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

4. Was ist, wenn meine KI diskriminierende Entscheidungen trifft?

Sollte eine KI zu diskriminierenden Ergebnissen führen – etwa durch Benachteiligung bestimmter Nutzergruppen – trifft die Verantwortung den Betreiber bzw. denjenigen, der die KI einsetzt. Die DSGVO erlaubt automatisierte Entscheidungen mit weitreichenden Folgen nur unter engen Voraussetzungen und setzt dabei stets eine menschliche Kontrolle voraus. Kommt es dennoch zu diskriminierendem Verhalten, drohen nicht nur rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder, sondern auch ein erheblicher Vertrauensverlust bei Kunden oder Partnern. Deshalb sind Transparenz, Nachvollziehbarkeit und regelmäßige Prüfungen der eingesetzten Systeme essenziell für einen verantwortungsvollen KI-Einsatz.

5. Muss ich einen Datenschutzbeauftragten bei KI-Nutzung einbinden?

Wenn in deinem Unternehmen bereits ein Datenschutzbeauftragter benannt wurde, sollte dieser zwingend in die Planung und Nutzung von KI-Systemen eingebunden werden – vor allem dann, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Datenschutzbeauftragte unterstützt bei der Identifikation potenzieller Risiken, prüft die Einhaltung rechtlicher Anforderungen und sorgt für eine korrekte Dokumentation aller relevanten Prozesse. Auch bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung kann seine Expertise entscheidend sein. So stellst du sicher, dass dein KI-Einsatz nicht nur technisch, sondern auch datenschutzrechtlich auf sicheren Füßen steht.

 

Unsere Expertise für Einzelunternehmen

Wir wissen, dass jedes Einzelunternehmen seine eigenen rechtlichen Herausforderungen hat. Unsere individuellen Impressumslösungen berücksichtigen genau diese unternehmensspezifischen Besonderheiten. Entdecken Sie, in welchen Bereichen wir Einzelunternehmer besonders umfassend unterstützen.

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

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