Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur ein gesellschaftliches Ziel, sondern in vielen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere auch für Einzelunternehmen. Eine barrierefreie Website oder ein barrierefreier Online-Shop ermöglichen es allen Menschen, Ihre Inhalte zu nutzen – unabhängig von Alter, Einschränkungen oder technischen Hilfsmitteln. Gleichzeitig stärken Sie mit barrierefreier Gestaltung der Website die Nutzerfreundlichkeit und verbessern Ihre Sichtbarkeit bei Google & Co.
Digitale Barrierefreiheit: Was bedeutet das für Einzelunternehmen?
Digitale Barrierefreiheit für Einzelunternehmen beschreibt das Ziel, Websites, Apps und andere digitale Angebote so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen genutzt werden können – unabhängig davon, ob diese körperlicher, sensorischer, kognitiver oder technischer Natur sind. Für Einzelunternehmen bedeutet das nicht nur, bestimmte gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Gestaltung der Online-Präsenz zu erfüllen, sondern auch ein Zeichen für Inklusion, Nutzerfreundlichkeit und soziale Verantwortung zu setzen.
Eine digitale barrierefreie Gestaltung für Einzelunternehmen betrifft dabei nicht nur den visuellen Aufbau einer Internetseite, sondern auch ihre Navigation, Struktur, die Verständlichkeit von Texten sowie die Kompatibilität mit technischen Hilfsmitteln wie Screenreadern. Wer diese Anforderungen im Bereich der Einzelunternehmen ernst nimmt, verbessert die Reichweite seines Angebots und vermeidet gleichzeitig rechtliche Risiken.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten bei der digitalen Barrierefreiheit für Einzelunternehmen
Die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit für Einzelunternehmen sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Für Einzelunternehmen sind insbesondere folgende Rechtsquellen von Bedeutung:
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab Juni 2025 zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen, darunter auch Websites und E-Commerce-Angebote.
- Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) konkretisiert die Anforderungen für öffentliche Stellen in Deutschland, etwa hinsichtlich Gestaltung, Navigation und technischer Zugänglichkeit.
- Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) schreibt vor, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf – auch nicht im digitalen Raum.
- Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes stellt klar, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden dürfen – eine Vorgabe, die zunehmend auch auf digitale Teilhabe angewendet wird.
- Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten.
Diese Regelungen für Einzelunternehmen greifen ineinander und schaffen so einen verbindlichen Rahmen für eine barrierefreie Webgestaltung.
Bin ich als Einzelunternehmen von den digitalen Barrierefreiheitspflichten betroffen?
Sie sind ab dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet, wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind nicht vom BFSG erfasst.
Ob Sie von den Anforderungen des BFSG zur Barrierefreiheit betroffen sind, können Sie mit unserem kostenlosen eRecht24 Barrierefreiheits-Check überprüfen.
Normen und Standards für Einzelunternehmen
Neben den gesetzlichen Grundlagen für Einzelunternehmen spielen technische Normen eine zentrale Rolle bei der konkreten Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit. Allen voran stehen die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die Mindeststandards für Inhalte im Web definieren. Sie unterscheiden drei Konformitätsstufen – A, AA und AAA –, wobei die Stufe AA heute als verpflichtend anzusehen ist, wenn gesetzliche Barrierefreiheit gefordert ist.
Darüber hinaus gelten:
- die EN 301 549 als europäische Norm für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT),
- die DIN SPEC 33429, welche die Anforderungen an „Leichte Sprache“ beschreibt und insbesondere für Behörden, Gesundheitswesen und soziale Träger relevant ist.
Diese Standards für Einzelunternehmen sind keine bloßen Empfehlungen, sondern konkretisieren, wie Websites und Online-Shops technisch und inhaltlich gestaltet werden müssen, um als barrierefrei zu gelten.
Risiken bei Nichteinhaltung der digitalen Barrierefreiheit für Einzelunternehmen
Wer gegen geltende Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit im Einzelunternehmen verstößt, geht ein erhebliches Risiko ein – insbesondere, wenn die rechtliche Pflicht zur Umsetzung gegeben ist. Die möglichen Konsequenzen für Einzelunternehmen reichen von hohen Bußgeldern, wie sie das BFSG vorsieht (bis zu 100.000 Euro), über öffentlichkeitswirksame Abmahnungen durch Verbraucherschützer bis hin zu Klagen einzelner Betroffener.
AUFGEPASST
Auch wenn keine unmittelbare Sanktion für Einzelunternehmen erfolgt, können Unternehmen durch negative Presse, Empörung in sozialen Medien oder Rückgang der Nutzungszahlen erheblichen Reputationsschaden erleiden. Denn digitale Barrierefreiheit für Einzelunternehmen ist heute auch ein Wettbewerbsfaktor – sowohl im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit als auch auf Suchmaschinenoptimierung.
Wer kontrolliert die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit für Einzelunternehmen?
Die Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit für Einzelunternehmen unterliegen je nach Zielgruppe verschiedenen Überwachungsmechanismen. Für Einzelunternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbieten, gilt ab 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für die Prüfung und Kontrolle der gesetzlichen Anforderungen sind die Marktüberwachungsbehörden des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Wichtig ist, dass Sie als Einzelunternehmen selbst nachweisen müssen, dass Sie die digitale Barrierefreiheit einhalten. Eine Selbstkontrolle ist also obligatorisch.
Zusätzlich können auch Antidiskriminierungsstellen oder Datenschutzbehörden in Fällen eingeschränkter Zugänglichkeit aktiv werden – insbesondere dann, wenn Betroffene Beschwerde einreichen. Eine Website, die nicht zugänglich ist, kann im Zweifel auch als Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung oder gegen Datenschutzvorgaben gewertet werden, etwa wenn Cookie-Einwilligungen oder Formulare nicht bedienbar sind.
Welche Anforderungen gelten für Einzelunternehmen?
Bei der barrierefreien Gestaltung sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Visuelle Zugänglichkeit (z. B. Kontrast, Textskalierung)
- Struktur & Navigation (z. B. per Tastatur bedienbar)
- Multimedia-Zugänglichkeit (z. B. Untertitel, Audiodeskription)
- Leichte Sprache & einfache Struktur
- Technische Dokumentation & Barrierefreiheits-Erklärung
- Feedback-Mechanismus für Nutzer
So setzen Sie die digitale Barrierefreiheit im Einzelunternehmen erfolgreich um – Schritt für Schritt
Digitale Barrierefreiheit im Bereich der Einzelunternehmen ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Um als Einzelunternehmen gesetzeskonform und benutzerfreundlich aufgestellt zu sein, empfehlen sich folgende Schritte:
1. Bestandsaufnahme: Wo bestehen im Bereich der Einzelunternehmen digitale Barrieren?
Führen Sie eine technische und inhaltliche Analyse Ihrer bestehenden Website durch. Verwenden Sie unseren kostenlosen eRecht24 Barrierefreiheitsscanner, um Ihre Website auf Barrieren zu überprüfen. Geben Sie einfach die URL Ihrer Seite ein – das Tool analysiert automatisch mögliche Schwachstellen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit. So erkennen Sie Optimierungspotenziale auf einen Blick und können gezielt Verbesserungen vornehmen.
Häufige digitale Barrieren auf Webseiten oder in Online-Shops von Einzelunternehmen sind:
- unstrukturierte Inhalte
- fehlende Mobiloptimierung
- nicht barrierefreie PDFs und Formulare
- keine Untertitel oder Audiobeschreibungen
- unzureichende technische Umsetzung
- komplizierte Sprache mit vielen Fremdwörtern und Fachbegriffen
- kein durchgängiger HTML-Code
- Browser und Screenreader sind nicht kompatibel
- kein Feedbackmechanismus zur Barrierefreiheit
2. Digitale Barrierefreiheit für Einzelunternehmen planen und priorisieren
Klären Sie intern, wer für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit für Ihr Einzelunternehmen verantwortlich ist, und definieren Sie konkrete Ziele. Besonders wichtig: Prüfen Sie, ob gesetzliche Pflichten für Einzelunternehmen bestehen und bis wann diese erfüllt sein müssen.
Sind Sie als Einzelunternehmen von der digitalen Barrierefreiheitspflicht betroffen, sollten Sie ein Ziel festlegen. Streben Sie den Standard WCAG 2.1, Level AA an. Analysieren Sie anschließend Ihre Website. Dazu können Sie beispielsweise ebenfalls den kostenlosen eRecht24 Barrierefreiheitsscanner verwenden. So können Sie Schwachstellen auf Ihrer Website identifizieren.
PRAXIS-TIPP
Setzen Sie die Priorität vor allem auf die Startseite und Ihren Kontaktbereich. Sofern Sie einen Online-Shop als Einzelunternehmen betreiben, sollten Sie auch die Verkaufsprozesse und Formulare als erstes barrierefrei machen. Auch Inhalte auf Ihrer Website, die eine hohe Reichweite haben, sowie Ihre Rechtstexte (Datenschutzerklärung, Impressum, AGB etc.) sollten Sie priorisieren.
Planen Sie, welche Maßnahmen Sie wie und wann umsetzen wollen und machen Sie sich einen genauen Plan. Denken Sie auch daran, dass Sie eine Barrierefreiheitserklärung mit Feedbackfunktion für den Nutzer auf Ihrer Website bereitstellen müssen. Um die Barrierefreiheit auf Ihrer Website stetig zu verbessern und aktuellen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen, sollten Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen und immer up to date bleiben.
3. Umsetzung nach Standards im Bereich Einzelunternehmen
Nutzen Sie im Bereich der Einzelunternehmen die WCAG 2.1 als Leitfaden. Achten Sie bei Ihrer Website oder Ihrem Online-Shop für Ihre Kunden auf sauberes HTML, ausreichende Farbkontraste, alternative Texte für Bilder, verständliche Formulare, barrierefreie Navigation und mobile Optimierung.
Für Einzelunternehmen gelten bei der Umsetzung der Standards zur digitalen Barrierefreiheit die gleichen technischen Anforderungen wie für große Unternehmen. Ein eigenes Team zur digitalen Barrierefreiheit ist durch die Ressourcen im Einzelunternehmen meistens nicht möglich. Benennen Sie allerdings eine Person, die für die Umsetzung zuständig ist und setzen Sie Prioritäten. Planen Sie ggf. externe Unterstützung ein.
4. Schulung und Sensibilisierung für Einzelunternehmen
Digitale Barrierefreiheit für Einzelunternehmen betrifft nicht nur die Technik, sondern auch das Design, die Redaktion und den Kundenservice. Schulen Sie daher alle Beteiligten aus dem Einzelunternehmen im Umgang mit barrierefreier Gestaltung und Sprache.
Als Einzelunternehmen trifft Sie keine gesetzliche Schulungspflicht zur digitalen Barrierefreiheit. Faktisch ist diese aber notwendig, denn Sie sind als Einzelunternehmen für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit verantwortlich. Mitarbeitende müssen also über das nötige Know-How verfügen. Arbeiten Sie allein in Ihrem Einzelunternehmen oder mit wenigen Mitarbeitern, sollte eine Person auf die digitale Barrierefreiheit spezialisiert sein. Um alle Aspekte im Bereich Redaktion, Design, IT und Kundenservice umzusetzen, ist oftmals allerdings externe Hilfe vonnöten. Frischen Sie Ihr Wissen regelmäßig auf, um so auf dem aktuellen rechtlichen Stand zu sein und Ihre Website anpassen zu können.
5. Erklärung und Feedbackmechanismus für Einzelunternehmen
Wenn Sie als Einzelunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sind, müssen Sie eine sogenannte Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Diese Erklärung für Einzelunternehmen enthält eine Bewertung Ihrer Website sowie einen Mechanismus zur Rückmeldung durch Nutzer:innen.
Bieten Sie als Einzelunternehmen Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher an, müssen Sie eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website bereitstellen. Ausgenommen davon sind Einzelunternehmen, die zu den sogenannten Kleinstunternehmen zählen und weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen oder unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz erwirtschaften. In der Barrierefreiheitserklärung sollte folgendes enthalten sein:
- Stand der digitalen Barrierefreiheit (vollständig, teilweise oder nicht konform)
- verwendete Standards (im Idealfall WCAG 2.1, Level AA)
- letzte Prüfung oder Bewertung
- Kontaktmöglichkeiten für Feedback
- Hinweis auf die Durchsetzungsstelle
Digitale Barrierefreiheit als Chance für Einzelunternehmen
Auch wenn viele Anforderungen für Einzelunternehmen zunächst technisch oder rechtlich komplex erscheinen: Digitale Barrierefreiheit bietet für Einzelunternehmen große Chancen. Sie verbessern nicht nur den Zugang für Millionen Menschen mit Einschränkungen, sondern erhöhen auch die Benutzerfreundlichkeit für alle. Außerdem erfüllen barrierefreie Websites für Einzelunternehmen oft ganz nebenbei viele Anforderungen von Suchmaschinen und tragen so zur besseren Sichtbarkeit bei.
Wer sich frühzeitig mit dem Thema digitale Barrierefreiheit für Einzelunternehmen beschäftigt, sichert sich einen nachhaltigen Vorsprung – rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich.
Digitale Barrierefreiheit für weitere Zielgruppen
Unsere individuellen Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit richten sich gezielt nach den Besonderheiten der jeweiligen Branche und den spezifischen Anforderungen, die sich daraus ergeben. Wir unterstützen Sie zum Thema digitale Barrierefreiheit vor allem in folgenden Bereichen:
- Digitale Barrierefreiheit für Agenturen
- Digitale Barrierefreiheit für Vereine
- Digitale Barrierefreiheit für Online-Shops
- Digitale Barrierefreiheit für Webseitenbetreiber
- Digitale Barrierefreiheit für Handwerker
Häufig gestellte Fragen zur digitalen Barrierefreiheit für Einzelunternehmen
Mit einer barrierefreien Website im Einzelunternehmen sichern Sie sich nicht nur rechtlich ab – Sie zeigen auch, dass Ihnen alle Menschen wichtig sind. Gerade für Einzelunternehmen wird Inklusion zunehmend zu einem Qualitätsmerkmal im digitalen Auftritt. Aus diesem Grund haben wir hier noch einmal die wichtigsten Fragen zum Thema digitale Barrierefreiheit für Einzelunternehmen aufgeschlüsselt:
Unsere Expertise für Einzelunternehmen
Wir wissen, dass jedes Einzelunternehmen seine eigenen rechtlichen Herausforderungen hat. Unsere individuellen Impressumslösungen berücksichtigen genau diese unternehmensspezifischen Besonderheiten. Entdecken Sie, in welchen Bereichen wir Einzelunternehmer besonders umfassend unterstützen.
- Rechtssichere Webseite für Einzelunternehmen
- KI-Absicherung für Einzelnunternehmen
- Impressum für Einzelnunternehmen
- Jahresabschluss für Einzelunternehmen
- Gründung von Einzelunternehmen
- Datenschutz für Einzelunternehmen
- Digitale Barrierefreiheit für Einzelunternehmen





