Digitale Barrierefreiheit für Einzelunternehmen

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Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur ein gesellschaftliches Ziel, sondern in vielen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere auch für Einzelunternehmen. Eine barrierefreie Website oder ein barrierefreier Online-Shop ermöglichen es allen Menschen, Ihre Inhalte zu nutzen – unabhängig von Alter, Einschränkungen oder technischen Hilfsmitteln. Gleichzeitig stärken Sie mit barrierefreier Gestaltung der Website die Nutzerfreundlichkeit und verbessern Ihre Sichtbarkeit bei Google & Co.

 

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Digitale Barrierefreiheit: Was bedeutet das für Einzelunternehmen?

Digitale Barrierefreiheit für Einzelunternehmen beschreibt das Ziel, Websites, Apps und andere digitale Angebote so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen genutzt werden können – unabhängig davon, ob diese körperlicher, sensorischer, kognitiver oder technischer Natur sind. Für Einzelunternehmen bedeutet das nicht nur, bestimmte gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Gestaltung der Online-Präsenz zu erfüllen, sondern auch ein Zeichen für Inklusion, Nutzerfreundlichkeit und soziale Verantwortung zu setzen.

 

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Eine digitale barrierefreie Gestaltung für Einzelunternehmen betrifft dabei nicht nur den visuellen Aufbau einer Internetseite, sondern auch ihre Navigation, Struktur, die Verständlichkeit von Texten sowie die Kompatibilität mit technischen Hilfsmitteln wie Screenreadern. Wer diese Anforderungen im Bereich der Einzelunternehmen ernst nimmt, verbessert die Reichweite seines Angebots und vermeidet gleichzeitig rechtliche Risiken.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten bei der digitalen Barrierefreiheit für Einzelunternehmen

Die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit für Einzelunternehmen sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Für Einzelunternehmen sind insbesondere folgende Rechtsquellen von Bedeutung:

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab Juni 2025 zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen, darunter auch Websites und E-Commerce-Angebote.
  • Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) konkretisiert die Anforderungen für öffentliche Stellen in Deutschland, etwa hinsichtlich Gestaltung, Navigation und technischer Zugänglichkeit.
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) schreibt vor, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf – auch nicht im digitalen Raum.
  • Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes stellt klar, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden dürfen – eine Vorgabe, die zunehmend auch auf digitale Teilhabe angewendet wird.
  • Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten.

Diese Regelungen für Einzelunternehmen greifen ineinander und schaffen so einen verbindlichen Rahmen für eine barrierefreie Webgestaltung.

Bin ich als Einzelunternehmen von den digitalen Barrierefreiheitspflichten betroffen?

Sie sind ab dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet, wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind nicht vom BFSG erfasst.

Ob Sie von den Anforderungen des BFSG zur Barrierefreiheit betroffen sind, können Sie mit unserem kostenlosen eRecht24 Barrierefreiheits-Check überprüfen.

Normen und Standards für Einzelunternehmen

Neben den gesetzlichen Grundlagen für Einzelunternehmen spielen technische Normen eine zentrale Rolle bei der konkreten Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit. Allen voran stehen die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die Mindeststandards für Inhalte im Web definieren. Sie unterscheiden drei Konformitätsstufen – A, AA und AAA –, wobei die Stufe AA heute als verpflichtend anzusehen ist, wenn gesetzliche Barrierefreiheit gefordert ist.

Darüber hinaus gelten:

  • die EN 301 549 als europäische Norm für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT),
  • die DIN SPEC 33429, welche die Anforderungen an „Leichte Sprache“ beschreibt und insbesondere für Behörden, Gesundheitswesen und soziale Träger relevant ist.

Diese Standards für Einzelunternehmen sind keine bloßen Empfehlungen, sondern konkretisieren, wie Websites und Online-Shops technisch und inhaltlich gestaltet werden müssen, um als barrierefrei zu gelten.

Risiken bei Nichteinhaltung der digitalen Barrierefreiheit für Einzelunternehmen

Wer gegen geltende Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit im Einzelunternehmen verstößt, geht ein erhebliches Risiko ein – insbesondere, wenn die rechtliche Pflicht zur Umsetzung gegeben ist. Die möglichen Konsequenzen für Einzelunternehmen reichen von hohen Bußgeldern, wie sie das BFSG vorsieht (bis zu 100.000 Euro), über öffentlichkeitswirksame Abmahnungen durch Verbraucherschützer bis hin zu Klagen einzelner Betroffener.

AUFGEPASST

Auch wenn keine unmittelbare Sanktion für Einzelunternehmen erfolgt, können Unternehmen durch negative Presse, Empörung in sozialen Medien oder Rückgang der Nutzungszahlen erheblichen Reputationsschaden erleiden. Denn digitale Barrierefreiheit für Einzelunternehmen ist heute auch ein Wettbewerbsfaktor – sowohl im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit als auch auf Suchmaschinenoptimierung.

Wer kontrolliert die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit für Einzelunternehmen?

Die Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit für Einzelunternehmen unterliegen je nach Zielgruppe verschiedenen Überwachungsmechanismen. Für Einzelunternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbieten, gilt ab 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für die Prüfung und Kontrolle der gesetzlichen Anforderungen sind die Marktüberwachungsbehörden des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Wichtig ist, dass Sie als Einzelunternehmen selbst nachweisen müssen, dass Sie die digitale Barrierefreiheit einhalten. Eine Selbstkontrolle ist also obligatorisch.

Zusätzlich können auch Antidiskriminierungsstellen oder Datenschutzbehörden in Fällen eingeschränkter Zugänglichkeit aktiv werden – insbesondere dann, wenn Betroffene Beschwerde einreichen. Eine Website, die nicht zugänglich ist, kann im Zweifel auch als Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung oder gegen Datenschutzvorgaben gewertet werden, etwa wenn Cookie-Einwilligungen oder Formulare nicht bedienbar sind.

Welche Anforderungen gelten für Einzelunternehmen?

Bei der barrierefreien Gestaltung sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Visuelle Zugänglichkeit (z. B. Kontrast, Textskalierung)
  • Struktur & Navigation (z. B. per Tastatur bedienbar)
  • Multimedia-Zugänglichkeit (z. B. Untertitel, Audiodeskription)
  • Leichte Sprache & einfache Struktur
  • Technische Dokumentation & Barrierefreiheits-Erklärung
  • Feedback-Mechanismus für Nutzer

 

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So setzen Sie die digitale Barrierefreiheit im Einzelunternehmen erfolgreich um – Schritt für Schritt

Digitale Barrierefreiheit im Bereich der Einzelunternehmen ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Um als Einzelunternehmen gesetzeskonform und benutzerfreundlich aufgestellt zu sein, empfehlen sich folgende Schritte:

1. Bestandsaufnahme: Wo bestehen im Bereich der Einzelunternehmen digitale Barrieren?

Führen Sie eine technische und inhaltliche Analyse Ihrer bestehenden Website durch. Verwenden Sie unseren kostenlosen eRecht24 Barrierefreiheitsscanner, um Ihre Website auf Barrieren zu überprüfen. Geben Sie einfach die URL Ihrer Seite ein – das Tool analysiert automatisch mögliche Schwachstellen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit. So erkennen Sie Optimierungspotenziale auf einen Blick und können gezielt Verbesserungen vornehmen.

Häufige digitale Barrieren auf Webseiten oder in Online-Shops von Einzelunternehmen sind:

  • unstrukturierte Inhalte
  • fehlende Mobiloptimierung
  • nicht barrierefreie PDFs und Formulare
  • keine Untertitel oder Audiobeschreibungen
  • unzureichende technische Umsetzung
  • komplizierte Sprache mit vielen Fremdwörtern und Fachbegriffen
  • kein durchgängiger HTML-Code
  • Browser und Screenreader sind nicht kompatibel
  • kein Feedbackmechanismus zur Barrierefreiheit

2. Digitale Barrierefreiheit für Einzelunternehmen planen und priorisieren

Klären Sie intern, wer für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit für Ihr Einzelunternehmen verantwortlich ist, und definieren Sie konkrete Ziele. Besonders wichtig: Prüfen Sie, ob gesetzliche Pflichten für Einzelunternehmen bestehen und bis wann diese erfüllt sein müssen.

Sind Sie als Einzelunternehmen von der digitalen Barrierefreiheitspflicht betroffen, sollten Sie ein Ziel festlegen. Streben Sie den Standard WCAG 2.1, Level AA an. Analysieren Sie anschließend Ihre Website. Dazu können Sie beispielsweise ebenfalls den kostenlosen eRecht24 Barrierefreiheitsscanner verwenden. So können Sie Schwachstellen auf Ihrer Website identifizieren.

PRAXIS-TIPP

Setzen Sie die Priorität vor allem auf die Startseite und Ihren Kontaktbereich. Sofern Sie einen Online-Shop als Einzelunternehmen betreiben, sollten Sie auch die Verkaufsprozesse und Formulare als erstes barrierefrei machen. Auch Inhalte auf Ihrer Website, die eine hohe Reichweite haben, sowie Ihre Rechtstexte (Datenschutzerklärung, Impressum, AGB etc.) sollten Sie priorisieren.

Planen Sie, welche Maßnahmen Sie wie und wann umsetzen wollen und machen Sie sich einen genauen Plan. Denken Sie auch daran, dass Sie eine Barrierefreiheitserklärung mit Feedbackfunktion für den Nutzer auf Ihrer Website bereitstellen müssen. Um die Barrierefreiheit auf Ihrer Website stetig zu verbessern und aktuellen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen, sollten Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen und immer up to date bleiben.

3. Umsetzung nach Standards im Bereich Einzelunternehmen

Nutzen Sie im Bereich der Einzelunternehmen die WCAG 2.1 als Leitfaden. Achten Sie bei Ihrer Website oder Ihrem Online-Shop für Ihre Kunden auf sauberes HTML, ausreichende Farbkontraste, alternative Texte für Bilder, verständliche Formulare, barrierefreie Navigation und mobile Optimierung.

Für Einzelunternehmen gelten bei der Umsetzung der Standards zur digitalen Barrierefreiheit die gleichen technischen Anforderungen wie für große Unternehmen. Ein eigenes Team zur digitalen Barrierefreiheit ist durch die Ressourcen im Einzelunternehmen meistens nicht möglich. Benennen Sie allerdings eine Person, die für die Umsetzung zuständig ist und setzen Sie Prioritäten. Planen Sie ggf. externe Unterstützung ein.

4. Schulung und Sensibilisierung für Einzelunternehmen

Digitale Barrierefreiheit für Einzelunternehmen betrifft nicht nur die Technik, sondern auch das Design, die Redaktion und den Kundenservice. Schulen Sie daher alle Beteiligten aus dem Einzelunternehmen im Umgang mit barrierefreier Gestaltung und Sprache.

Als Einzelunternehmen trifft Sie keine gesetzliche Schulungspflicht zur digitalen Barrierefreiheit. Faktisch ist diese aber notwendig, denn Sie sind als Einzelunternehmen für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit verantwortlich. Mitarbeitende müssen also über das nötige Know-How verfügen. Arbeiten Sie allein in Ihrem Einzelunternehmen oder mit wenigen Mitarbeitern, sollte eine Person auf die digitale Barrierefreiheit spezialisiert sein. Um alle Aspekte im Bereich Redaktion, Design, IT und Kundenservice umzusetzen, ist oftmals allerdings externe Hilfe vonnöten. Frischen Sie Ihr Wissen regelmäßig auf, um so auf dem aktuellen rechtlichen Stand zu sein und Ihre Website anpassen zu können.

5. Erklärung und Feedbackmechanismus für Einzelunternehmen

Wenn Sie als Einzelunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sind, müssen Sie eine sogenannte Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Diese Erklärung für Einzelunternehmen enthält eine Bewertung Ihrer Website sowie einen Mechanismus zur Rückmeldung durch Nutzer:innen.

Bieten Sie als Einzelunternehmen Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher an, müssen Sie eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website bereitstellen. Ausgenommen davon sind Einzelunternehmen, die zu den sogenannten Kleinstunternehmen zählen und weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen oder unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz erwirtschaften. In der Barrierefreiheitserklärung sollte folgendes enthalten sein:

  • Stand der digitalen Barrierefreiheit (vollständig, teilweise oder nicht konform)
  • verwendete Standards (im Idealfall WCAG 2.1, Level AA)
  • letzte Prüfung oder Bewertung
  • Kontaktmöglichkeiten für Feedback
  • Hinweis auf die Durchsetzungsstelle

Digitale Barrierefreiheit als Chance für Einzelunternehmen

Auch wenn viele Anforderungen für Einzelunternehmen zunächst technisch oder rechtlich komplex erscheinen: Digitale Barrierefreiheit bietet für Einzelunternehmen große Chancen. Sie verbessern nicht nur den Zugang für Millionen Menschen mit Einschränkungen, sondern erhöhen auch die Benutzerfreundlichkeit für alle. Außerdem erfüllen barrierefreie Websites für Einzelunternehmen oft ganz nebenbei viele Anforderungen von Suchmaschinen und tragen so zur besseren Sichtbarkeit bei.

Wer sich frühzeitig mit dem Thema digitale Barrierefreiheit für Einzelunternehmen beschäftigt, sichert sich einen nachhaltigen Vorsprung – rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich.

 

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Digitale Barrierefreiheit für weitere Zielgruppen

Unsere individuellen Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit richten sich gezielt nach den Besonderheiten der jeweiligen Branche und den spezifischen Anforderungen, die sich daraus ergeben. Wir unterstützen Sie zum Thema digitale Barrierefreiheit vor allem in folgenden Bereichen:

 

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Häufig gestellte Fragen zur digitalen Barrierefreiheit für Einzelunternehmen

Mit einer barrierefreien Website im Einzelunternehmen sichern Sie sich nicht nur rechtlich ab – Sie zeigen auch, dass Ihnen alle Menschen wichtig sind. Gerade für Einzelunternehmen wird Inklusion zunehmend zu einem Qualitätsmerkmal im digitalen Auftritt. Aus diesem Grund haben wir hier noch einmal die wichtigsten Fragen zum Thema digitale Barrierefreiheit für Einzelunternehmen aufgeschlüsselt:


1. Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und andere digitale Angebote so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen gleichermaßen nutzbar sind – auch für Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu gehören technische Maßnahmen wie Tastaturbedienbarkeit, gut lesbare Kontraste oder Screenreader-Kompatibilität, aber auch verständliche Sprache und eine klare Struktur.

2. Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?

Barrierefreiheit ist ein zentraler Baustein für digitale Teilhabe und sorgt dafür, dass niemand ausgeschlossen wird – ganz gleich, welche Fähigkeiten jemand mitbringt. Darüber hinaus steigert sie die Benutzerfreundlichkeit für alle, verbessert die Reichweite, stärkt das Vertrauen in das Unternehmen und wird durch Gesetze wie das BFSG zunehmend zu einer rechtlichen Pflicht.

3. Für wen ist digitale Barrierefreiheit verpflichtend?

Barrierefreiheit ist bereits heute verbindlich für öffentliche Stellen, etwa für Behörden, Bildungseinrichtungen oder Verwaltungen. Ab dem 28. Juni 2025 gilt sie laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für viele private Unternehmen, wenn diese bestimmte Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen, z. B. über Websites, Online-Shops oder Apps.

4. Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um und verpflichtet Anbieter dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen u. a. Webshops, mobile Anwendungen, Selbstbedienungsterminals und E-Books. Das Ziel: eine inklusive digitale Welt, in der niemand durch technische Hürden ausgeschlossen wird.

5. Was bedeutet BITV 2.0?

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) konkretisiert die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) für den digitalen Raum. Sie verpflichtet öffentliche Stellen in Deutschland, ihre digitalen Angebote – wie Websites und Apps – nach den WCAG 2.1-Richtlinien barrierefrei umzusetzen und regelmäßig auf ihre Zugänglichkeit zu prüfen.

6. Was sind die WCAG-Richtlinien?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind weltweit anerkannte Standards, die genau beschreiben, wie digitale Inhalte barrierefrei gestaltet werden sollen. Sie orientieren sich an den vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust, und definieren konkrete technische und gestalterische Anforderungen für barrierefreie Webangebote.

7. Welche Rolle spielt das Grundgesetz bei digitaler Barrierefreiheit?

Das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3 Satz 2) garantiert, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Diese verfassungsrechtliche Grundlage ist die Basis für eine gleichberechtigte digitale Teilhabe und wurde durch Gesetze wie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das BFSG im digitalen Raum konkretisiert.

8. Was ist eine Barrierefreiheits-Erklärung?

Die Barrierefreiheitserklärung ist ein verpflichtender, öffentlich zugänglicher Text auf Websites und in Apps. Sie informiert Nutzer darüber, wie barrierefrei das digitale Angebot ist, welche Standards angewendet wurden, wie Barrieren gemeldet werden können und verweist auf die zuständige Durchsetzungs- oder Schlichtungsstelle, falls Probleme nicht gelöst werden.

9. Was bedeutet Konformitätsstufe AA bei WCAG?

Die WCAG-Konformitätsstufe AA ist der empfohlene Mindeststandard für digitale Barrierefreiheit. Sie deckt die wichtigsten Anforderungen ab, damit Inhalte für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglich sind – von der Farbwahrnehmung bis hin zur Navigation ohne Maus. Diese Stufe ist in der Praxis international üblich und rechtlich oft verbindlich.

10. Welche Tools helfen bei der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit?

Mit dem kostenlosen eRecht24 Barrierefreiheitsscanner erkennen Sie schnell und unkompliziert, welche Barrieren auf Ihrer Website bestehen. Das Tool analysiert Ihre Seite und liefert konkrete Hinweise zur Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit. Zusätzlich unterstützen Sie Tools wie WAVE, axe DevTools, Lighthouse, der Contrast Checker sowie Screenreader wie NVDA oder JAWS – auch der BITV-Test bietet eine fundierte Prüfung nach deutschen Standards.

11. Sind Einzelselbstständige zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet?

Sie sind ab dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet, wenn Sie digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten und nicht als Kleinstunternehmen (weniger als zehn Mitarbeiter und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) gelten.

12. Was bedeutet wirtschaftliche Zumutbarkeit?

Ein Aufwand zur Barrierefreiheit gilt dann als wirtschaftlich zumutbar, wenn er das Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet. Hier spielen die Kosten, Betriebsgröße oder technische Möglichkeiten eine entscheidende Rolle. Kleinere Unternehmen können dadurch ggf. Ausnahmen geltend machen, müssen diese aber nachvollziehbar begründen und dokumentieren.


 

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

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