Rechtssichere Website für Online-Shops

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Eine professionelle Website ist für Online-Shops unverzichtbar – ob zur Kundenakquise, Information, Online-Kommunikation oder als digitale Visitenkarte. Doch neben Design, Technik und Inhalten müssen auch rechtliche Anforderungen der Webseite berücksichtigt werden. Wer als Online-Shop eine Website betreibt, unterliegt verschiedenen gesetzlichen Pflichten – vom Impressum über die Datenschutzerklärung bis hin zur Einbindung von Drittanbietertools.

Was muss eine rechtssichere Website für Online-Shops enthalten?

Eine Website von Online-Shops muss mehrere Pflichtangaben und rechtliche Vorgaben erfüllen, die durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), die DSGVO und weitere Normen geregelt werden. Dazu gehören unter anderem:

  1. Ein vollständiges Impressum, das klar erkennbar und mit zwei Klicks erreichbar ist
  2. Eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, die transparent über die Datenverarbeitung aufklärt
  3. Cookie-Banner und Einwilligungsmanagement, wenn Tracking- oder Analyse-Tools verwendet werden
  4. Nutzerfreundliche Gestaltung und Barrierefreiheit, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen
  5. Sichere Datenübertragung über SSL-Verschlüsselung, insbesondere bei Kontaktformularen oder Logins

 

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Für Online-Shops ist eine rechtssichere Website weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein zentrales Element für Professionalität, Vertrauen und Glaubwürdigkeit im digitalen Raum. Wer im Internet als Online-Shops sichtbar ist, kommuniziert automatisch mit Kunden, Nutzern oder Partnern und verarbeitet dabei oft personenbezogene Daten. Umso wichtiger ist es, dass alle rechtlichen Anforderungen – vom Impressum über die Datenschutzerklärung bis hin zum Einsatz von Analyse- und Tracking-Tools – transparent und korrekt vom Online-Shop erfüllt werden.

Typische rechtliche Risiken für Websites von Online-Shops

In der Praxis zeigt sich, dass viele Websites von Online-Shops unnötige rechtliche Risiken bergen – oft aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit. So ist die Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung der Nutzer einer der häufigsten Abmahngründe für Online-Shops der letzten Jahre. Auch das automatische Laden von Kartenmaterial, YouTube-Videos oder Social-Media-Plugins kann gegen die DSGVO verstoßen, wenn keine vorherige Zustimmung von Ihnen als Online-Shop-Betreiber eingeholt wurde. Hinzu kommen veraltete Rechtstexte, fehlerhafte Cookie-Banner oder unverschlüsselte Formulare, die zu einer Datenschutzverletzung durch Online-Shops führen können.

Besonders kritisch wird es, wenn auf der Website des Online-Shops personenbezogene Daten erhoben, aber nicht ausreichend geschützt werden. In solchen Fällen drohen nicht nur Abmahnungen für die Online-Shops, sondern auch Bußgelder durch die Datenschutzaufsichtsbehörden – und bei schwerwiegenden Verstößen auch Schadensersatzansprüche von Betroffenen.

 

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Drittanbieter-Tools & Plugins – ein Fallstrick für Online-Shops

Viele Websites von Online-Shops nutzen heute externe Dienste, um ihre Angebote technisch oder funktional zu erweitern. Dazu gehören Newsletter-Tools wie Mailchimp, Analysetools wie Google Analytics oder Facebook-Pixel, Buchungssysteme oder eingebettete Kalender. Die Nutzung solcher Tools als Online-Shop ist grundsätzlich erlaubt, setzt aber eine sorgfältige rechtliche Prüfung voraus. Denn oft werden dabei personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt – mit der Folge, dass Einwilligungen von Online-Shops eingeholt, Datenschutzerklärungen angepasst und sogenannte Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen werden müssen.

Neben einem AV-Vertrag kann auch eine zusätzliche rechtliche Prüfung des jeweiligen externen Tools erforderlich sein. Die Tools müssen außerdem in die Datenschutzerklärung des Online-Shops aufgenommen und transparent dokumentiert werden. Übrigens: Bei US-Dienstleistern wie Google Analytics, Meta Plugins etc. muss das Data Privacy Framework beachtet werden. Die Tools benötigen eine DPF-Zertifizierung. Mit zusätzlichen Standardvertragsklauseln gehen Sie auf Nummer sicher.

ACHTUNG!

Ein häufiger Fehler ist die Nutzung von Tracking-Tools auf der Website von Online-Shops, ohne aktives Cookie-Consent-Banner. Nutzer müssen ihre Einwilligung geben, bevor entsprechende Dienste aktiv werden – das sogenannte „Opt-in“. Ohne ein korrekt implementiertes Consent-Tool auf der Website der Online-Shops handelt es sich in der Regel um einen klaren Datenschutzverstoß.

Nicht selten verwenden Online-Shops einen Cookie-Banner, der technisch oder inhaltlich unzureichend umgesetzt ist und nicht den aktuellen rechtlichen Erfordernissen entspricht. Auch das Setzen von nicht essentiellen Cookies beim Aufrufen der Seite kann rechtliche Probleme nach sich ziehen. Ein manipulierter Cookie Banner (“Dark Patterns”) mit fehlender Ablehnungsoption kann beispielsweise zu teuren Abmahnungen und hohen DSGVO-Bußgeldern führen. Wichtig ist, dass Sie die Einwilligung Ihrer Kunden über ein rechtssicheres Cookie-Consent-Tool einholen. Ein solches erhalten Sie auf eRecht24 Premium.

Was Online-Shops beim Website-Relaunch oder Redesign beachten sollten

Ein Relaunch oder ein neues Design bringt nicht nur technische und gestalterische Veränderungen mit sich – auch die rechtliche Struktur der Website für Online-Shops muss überprüft werden. Neue Tools oder Inhalte können zusätzliche Informationspflichten für Online-Shops auslösen, beispielsweise durch eingebundene Videos, interaktive Elemente oder Social-Media-Komponenten. Auch das Layout kann Einfluss darauf haben, ob Pflichtangaben gut auffindbar sind – ein Impressum für Online-Shops, das in einem versteckten Menü verschwindet, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.

Besonders Online-Shops, die ihre Website professionell nutzen oder geschäftlich darauf angewiesen sind, sollten im Zuge eines Relaunchs einen rechtlichen Website-Check durchführen lassen. Dabei können auch individuelle Besonderheiten der Online-Shops berücksichtigt werden, wie etwa Anforderungen an Barrierefreiheit, branchenspezifische Informationspflichten oder berufsrechtliche Vorgaben.

Online-Shops, die im B2C-Bereich unterwegs sind, unterliegen umfangreichen Informationspflichten. Hierzu gehören besondere Angaben gemäß der Preisangabenverordnung, sowie zum Widerrufsrecht. Preise im Online-Shop müssen inkl. Steuern und Versandkosten angegeben werden. Außerdem sind Sie als Online-Shop-Betreiber dazu verpflichtet, eine Widerrufsbelehrung inkl. Widerrufsformular bereitzustellen.

Achten Sie darauf, dass Sie den Bestellprozess rechtssicher gestalten. Pflicht ist beispielsweise eine eindeutig beschriftete Schaltfläche zum Vertragsabschluss. “Jetzt kaufen” oder “Zahlungspflichtig bestellen” sind als Kaufbutton beispielsweise erlaubt, während “bestellen”, “weiter” oder “anmelden” verboten sind.

Risiken durch veraltete oder technisch unsichere Website von Online-Shops

Eine veraltete oder unsichere Website von Online-Shops kann erhebliche rechtliche und sicherheitstechnische Probleme verursachen. Viele Websites von Online-Shops arbeiten noch mit veralteten Content-Management-Systemen, nutzen unsichere Plugins oder übertragen Daten unverschlüsselt. Besonders dann, wenn über Kontaktformulare von Online-Shops oder Kundenbereiche personenbezogene Daten wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder sogar Gesundheitsinformationen übermittelt werden, stellt das ein erhebliches Risiko dar.

WUSSTEN SIE'S SCHON?

Ohne eine gültige SSL-Verschlüsselung (erkennbar am „https“) kann der Datenverkehr leicht abgefangen werden – ein klarer Verstoß von Online-Shops gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

Neben der Gefahr für die Datensicherheit droht bei veralteten Webseiten von Online-Shops auch ein massiver Reputationsschaden. Kunden von Online-Shops vertrauen weniger auf Anbieter, deren Website Sicherheitswarnungen auslöst oder technisch nicht mehr dem Stand der Zeit entspricht. Im Falle einer Datenschutzverletzung müssen Website-Betreiber aus dem Online-Shop-Sektor innerhalb von 72 Stunden eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde machen – inklusive detaillierter Informationen zu Art und Umfang des Vorfalls.

Wird dies von Online-Shops versäumt oder zu spät gemeldet, drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für Online-Shops ist es daher unerlässlich, regelmäßig Sicherheits-Updates durchzuführen, Plugins zu prüfen und sowohl technische als auch rechtliche Elemente der Website aktuell zu halten.

Besonders durch die Verarbeitung sensibler Kundendaten sind Online-Shops anfällig für Datenschutzvorfälle und Hackerangriffe. Ein Angriff kann dabei nicht nur zu Datenverlust führen, sondern auch Zahlungsprozesse lahmlegen oder Manipulationen im Checkout auslösen. Externe Systeme wie Zahlungsanbieter sowie Versandlogistik stellen ein zusätzliches Sicherheitsrisiko dar und benötigen ein hohes Maß an IT-Sicherheit sowie eine Dokumentation sämtlicher Datenschutzprozesse. Dies kann durch unser Datenschutzmanagementsystem DatenschutzPro auf eRecht24 Premium gewährleistet werden.

 

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Schritt für Schritt zur rechtssicheren Website für Online-Shops

Wer als Online-Shop eine neue Website erstellt oder eine bestehende überarbeitet, sollte strukturiert vorgehen, um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden. Mit diesen Schritten kann es klappen:

  1. Domain für Online-Shops registrieren und SSL-Zertifikat einrichten
  2. Content im Bereich Online-Shop-Planung und gesetzliche Pflichtseiten einbauen
  3. Cookie-Banner und Consent-Tool einrichten
  4. Tracking- und Marketingtools DSGVO-konform integrieren
  5. Formulare mit Datenschutzhinweisen versehen
  6. Rechtstexte regelmäßig aktualisieren lassen
  7. Barrierefreiheit und Sicherheitsaspekte prüfen
  8. AV-Veträge mit relevanten Dienstleistern abschließen

Im ersten Schritt sollte die Domain über ein SSL-Zertifikat abgesichert und die Grundstruktur der Website für Online-Shops definiert werden. Danach empfiehlt es sich, Inhalte und Funktionen so zu planen, dass gesetzlich geforderte Pflichtseiten – also Impressum und Datenschutzerklärung der Online-Shops – frühzeitig integriert werden können. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob ein Cookie-Consent-Banner notwendig ist, etwa wenn Analyse- oder Werbe-Tools zum Einsatz kommen.

Kontaktformulare auf der Website der Online-Shops müssen mit einem Hinweis auf die Datenverarbeitung versehen werden, und bei der Integration externer Tools sind entsprechende AV-Verträge erforderlich. Auch eine barrierefreie Gestaltung kann in manchen Fällen rechtlich relevant sein, zum Beispiel bei öffentlichen Stellen.

Online-Shops im B2C-Bereich, die Produkte oder Dienstleistungen auf Ihrer Website anbieten, müssen Ihre Website barrierefrei gestalten, sofern sie nicht zu den Kleinstunternehmen zählen. Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wichtig ist hier beispielsweise die Bedienbarkeit der Website durch die Tastatur sowie eine ausreichende Schriftgröße und eine gut lesbare Schrift. Auch ausreichende Kontraste und eine Vergrößerung der Schrift per Zoom sorgen ebenfalls für Inklusion im Online-Shop.

Die Rechtstexte auf der Website von Online-Shops sollten nicht nur einmalig erstellt, sondern regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Gesetzesänderungen angepasst werden. Nur so können Online-Shops sicherstellen, dass ihre Website dauerhaft rechtssicher bleibt.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

 

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Website für Online-Shops rechtssicher machen

Jede Branche bringt spezifische Anforderungen an die eigene Website mit sich – sei es in Bezug auf rechtliche Pflichten, technische Umsetzung oder Inhalte. Genau deshalb bieten wir individuelle Lösungen für verschiedene Zielgruppen an, die passgenau auf die Besonderheiten Ihres Tätigkeitsfeldes zugeschnitten sind.

Ob es um rechtssichere Pflichtangaben, den datenschutzkonformen Einsatz von Tools oder branchenspezifische Hinweise geht: Wir haben für Online-Shops alle rechtlich relevanten Informationen rund um den Betrieb einer Website zusammengestellt – damit Sie auch in Zukunft professionell, gesetzeskonform und ohne rechtliche Risiken online auftreten können.

Rechtssichere Websites für weitere Zielgruppen

Unsere individuellen Website-Lösungen orientieren sich gezielt an den branchenspezifischen Besonderheiten und rechtlichen Anforderungen, die sich aus dem jeweiligen Tätigkeitsfeld ergeben. Wir unterstützen Online-Shops insbesondere dabei, die eigene Website rechtssicher, benutzerfreundlich und datenschutzkonform zu gestalten – abgestimmt auf die speziellen Herausforderungen und Rahmenbedingungen Ihrer Branche.

 

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Häufig gestellte Fragen zur Website für Online-Shops

Der rechtssichere Betrieb einer Website für Online-Shops wirft oft viele Fragen auf – besonders dann, wenn es um die speziellen Anforderungen von Online-Shops geht. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Antworten rund um Impressum, Datenschutz, Cookies und Co. kompakt und verständlich für Sie zusammengestellt.

1. Was muss rechtlich auf einer Website stehen?

Grundsätzlich müssen gewerbsmäßige Websites ein vollständiges Impressum sowie eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung enthalten. Darüber hinaus sind – insbesondere bei Online-Shops oder Dienstleistungsangeboten – zusätzliche Informationen wie Hinweise zu Cookies und Tracking-Technologien (einschließlich eines funktionierenden Consent-Banners), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsbelehrungen, Preisangaben und sonstige Pflichtinformationen erforderlich.

2. Private Homepage rechtssicher?

Eine private Homepage gilt als rechtssicher, wenn sie ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke genutzt wird – ohne Werbung, kommerzielle Inhalte oder öffentliche Meinungsäußerungen. In solchen Fällen sind weder Impressum noch Datenschutzerklärung vorgeschrieben. Sobald jedoch geschäftliche Absichten erkennbar sind, greifen rechtliche Vorgaben.

3. Was muss auf einer privaten Website stehen?

Privat betriebene Webseiten, die ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen, benötigen in der Regel weder ein Impressum noch eine Datenschutzerklärung. Sobald jedoch Inhalte mit journalistischem Charakter veröffentlicht oder Werbeanzeigen geschaltet werden, gelten auch für solche Seiten unter Umständen rechtliche Pflichten – insbesondere zur Anbieterkennzeichnung und zum Datenschutz.

4. Was ist der Unterschied zwischen einer Homepage und einer Website?

Die Homepage ist die Startseite einer Website und dient als zentraler Einstiegspunkt für Besucher. Eine Website hingegen umfasst alle Seiten und Inhalte, die unter einer gemeinsamen Domain abrufbar sind. Während also jede Homepage Teil einer Website ist, besteht eine Website regelmäßig aus mehreren Unterseiten, die über die Homepage erreichbar sind.

 

 

Unsere Expertise für Online-Shops

Wir wissen, dass jeder Online-Shop seine eigenen rechtlichen Herausforderungen mit sich bringt. Unsere individuellen Impressumslösungen berücksichtigen genau diese branchenspezifischen Besonderheiten – von Plattformanforderungen über Datenschutz bis hin zu E-Commerce-Richtlinien. Entdecken Sie, in welchen Bereichen wir Online-Händler besonders umfassend unterstützen.

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

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