Impressum für Ihren Online-Shop

Online-Shop-Betreiber aufgepasst: Diese Pflichtangaben müssen Sie für Ihr Impressum berücksichtigen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Jede Online-Shop Webseite braucht ein Impressum nach § 5 Telemediengesetz.
  • Je nach Art des Online-Shops müssen auch andere Pflichtangaben ins Impressum.
  • Das Online-Shop Impressum muss innerhalb von zwei Klicks aufrufbar sein.

Worum geht's?

Jeder Inhaber eines Online-Shops, der heutzutage eine Webseite betreibt, hat sicherlich schon einmal vom Impressum gehört. Was rechtlich in ein Website-Impressum rein muss, ist aber häufig unklar. Denn: Je nach Unternehmen muss das Impressum unterschiedliche Informationen enthalten. Wir erklären Ihnen, worauf Sie als Onlineshop-Betreiber achten müssen und wie Sie Ihr Impressum rechtssicher einbinden.

 

1. Wieso ist ein Impressum notwendig?

In Deutschland gibt es ein Gesetz für fast alles - auch für den Inhalt von kommerziellen Websites. Und zwar das Telemediengesetz (TMG). Das schreibt vor, welche Normen und Standards bei kommerziellen Webseiten eingehalten werden. Nach § 1 TMG gehören Onlineshops zu den “Telemedien” und § 5 TMG schreibt vor, dass alle Anbieter solcher Internetseiten eine Anbieterkennzeichnung - oder einfach - ein Impressum bereitstellen müssen. Es gilt für die Webseiten von Online-Shops im Internet also die Impressumspflicht. Das soll dem Verbraucher helfen, direkt zu erkennen, mit wem er es zu tun hat. Halten Sie diese rechtlichen Anbieterkennzeichnung nicht ein oder setzen Sie diese falsch um, kann das zu Abmahnungen und Bußgeldzahlungen von bis zu 50.000,00 € führen. Auch eine Wettbewerbsverletzung kann Ihnen angelastet werden.

2. Was muss in ein Onlineshop-Impressum rein?

Checkliste Impressum Onlineshop
Es gibt viele verschiedene Arten von Onlineshops. Manche Verkaufen Kleidung, Schuhe oder Kosmetik. Andere Werkzeuge, Medikamente oder medizinische Produkte. Je nachdem, welche Inhalte oder Dienstleistungen Ihr Webshop hat, müssen auch andere Angaben in das Website-Impressum:
  • Name und Anschrift der Niederlassung des Online-Shops: handelt es sich bei Ihrem Online-Shop um ein Einzelunternehmen (Sie besitzen nur eine Gewerbeanmeldung), müssen Sie Ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihre Meldeadresse angeben. Anderenfalls geben Sie den Namen der juristischen Person und den Unternehmenssitz (Adresse) an – ein Postfach genügt nicht.
  • Angaben über die juristische Person: Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um eine juristische Person, muss die Rechtsform (GbR, OHG, GmbH etc.) und Vor- und Zuname des gesetzlichen Vertreters angegeben werden. Gesetzlicher Vertreter ist, wer für den Online-Shop rechtlich verbindlich handelt (zum Beispiel der Geschäftsführer).
  • Kontaktdaten: Sie müssen eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme bereitstellen.
  • Registerangaben und USt-ID-Nr.: Ist ihr Unternehmen in einem Register eingetragen (Genossenschaftsregister, Handelsregister, Vereinsregister etc.) müssen Sie das Registergericht, die Abteilung und die Registernummer angeben. Wenn Ihr Onlineshop eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, müssen Sie diese ebenfalls angeben.
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer: Diese müssen Sie nur aufführen, wenn Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (auch ID) von den Finanzbehörden zugewiesen wurde
  • Journalistische Tätigkeit: Wenn In Ihrem Online-Shop zusätzlich regelmäßig aktuelle Informationen veröffentlicht werden, wie ein Newsbereich oder ein Blog zu tagesaktuellen Themen, müssen Sie den Vor- und Nachnamen jeder Person angeben, die für den Inhalt verantwortlich ist.
  • Berufsbezeichnung: Üben Sie einen reglementierten Beruf aus – wie zum Beispiel Arzt, Physiotherapeut, Rechtsanwalt – müssen Sie Ihre gesetzliche Berufsbezeichnung, Name und Anschrift der zuständigen Kammer und das dazugehörige Land angeben. Unterliegen Sie zusätzlich berufsrechtlichen Regelungen, müssen Sie diese ebenfalls anführen. Genauso wie den Link zu der Homepage, auf der die Regeln stehen.
  • Aufsichtsbehörde: Sofern Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit eine behördliche Zulassung brauchen, müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde angeben.
  • Streitschlichtung: Als Onlineshop-Inhaber müssen Sie einen Hinweis und einen Link auf die EU-Streitschlichtungsplattform, sowie die eigene E-Mail-Adresse einbinden. Wenn Sie an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilnehmen, sind Sie verpflichtet dies ebenso anzugeben.

 

Sind Sie sich nicht sicher, wie diese Punkte in der Umsetzung aussehen müssen? Schauen Sie in unserem Beitrag “So kann das Impressum für Ihre Webseite aussehen” vorbei und gehen Sie Schritt für Schritt – anhand von Beispielen – unsere Impressum-Vorlage für ein rechtssicheres Impressum und eine abmahnsichere Unternehmenshomepage durch.

Wenn Sie sich die Schreibarbeit ersparen wollen, greifen Sie auf eines unserer kostenlosen Tools zurück. 

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3. Impressums-Position auf der Website

Haben Sie ihr rechtssicheres Impressum erstellt, müssen Sie es auch richtig auf Ihrer Shop-Seite einbinden. § 5 TMG gibt vor, dass das Impressum “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein muss. Für die Praxis heißt das: Das Impressum muss innerhalb von zwei Klicks aufrufbar sein. Am besten platzieren Sie es in der Menüleiste oder in der Fußzeile Ihrer Shop-Webseite. Achten Sie darauf, die Beschriftung erkenntlich zu gestalten, sodass es keine Möglichkeit gibt sie zu übersehen. Außerdem gilt: bei der Bezeichnung dürfen Sie nicht kreativ werden. Nennen Sie die Dinge beim Namen und benutzen Sie entweder die Beschriftung “Impressum” oder den juristischen Begriff “Anbieterkennzeichnung”.

 

 

 

Maxie Schneider
Maxie Schneider
Diplom-Juristin und Legal Writerin

Maxie Schneider ist Diplomjuristin und arbeitet als Content Teamlead und Redakteurin mit Schwerpunkt Legal/Recht bei eRecht24. Ihr Studienschwerpunkt lag auf interdisziplinären Rechtsthemen und der Wechselwirkung zwischen Rechtsentwicklung und fortschreitender Digitalisierung. Ihr Interesse fokussiert sich auf die Schnittstelle und Konfliktzone von digitaler Innovation und juristischen Grenzen.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


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