Barrierefreie Apps

Barrierefreie Apps: Was Sie als Entwickler jetzt wissen müssen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Apps müssen ab Juni 2025 barrierefrei gestaltet werden.
  • Als App-Entwickler sollten Sie die Barrierefreiheit nicht nur auf Code-Ebene, sondern auch im Design berücksichtigen.
  • Setzen Sie die Anforderungen nicht rechtzeitig um, drohen hohe Bußgelder sowie Abmahnungen durch Wettbewerber.

Worum geht's?

Barrierefreiheit war lange Zeit bloß ein “Nice-to-have”- nun wird sie mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) zur gesetzlichen Pflicht. Neben Webseiten und Online-Shops müssen Apps, die sich an Verbraucher richten, künftig barrierefrei sein. Was dies für Sie als App-Entwickler bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag. Wir klären, wann Apps barrierefrei sein müssen und was eine barrierefreie App ausmacht.

 

1. Barrierefreiheit wird Pflicht: Warum Sie als App-Entwickler betroffen sind

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und hat die digitale Inklusion zum Ziel. Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen stehen im Alltag vor zahlreichen Herausforderungen. Durch eine barrierefreie Gestaltung digitaler Inhalte soll der Zugang zu Anwendungen und Angeboten im Netz gewährleistet werden.

Das Gesetz gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die gegenüber Verbrauchern nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden. Können Verbraucher über digitale Dienste Produkte kaufen, Dienste buchen oder Verträge abschließen, muss die Dienstleistung barrierefrei gestaltet sein.

Ein Beispiel ist an dieser Stelle der klassische Online-Shop.

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WEITERLESEN?

In unserem Artikel “Inklusion im E-Commerce: So gestalten Sie Ihren Online-Shop barrierefrei” lesen Sie mehr zu den rechtlichen Vorgaben für Onlineshop-Betreiber.

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Bei Webseiten von Unternehmen fällt die Abgrenzung deutlich schwerer. Denn es handelt sich nur dann um elektronischen Geschäftsverkehr, wenn ein Verbrauchervertrag abgeschlossen wird oder wesentliche Zwischenschritte auf dem Weg zum Abschluss eines Vertrages erfüllt werden. In unserem Beitrag “Digitale Inklusion: So erstellen Sie Ihre Website barrierefrei” unterstützen wir Sie bei der Gestaltung einer barrierefreien Website.

Neben Online-Shops und Webseiten können Apps zu den betroffenen digitalen Dienstleistungen zählen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Denn nach § 2 Nr. 26 BFSG liegt eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr vor, wenn es sich um eine Dienstleistung der Telemedien handelt, die über Webseiten oder Anwendungen auf Mobilgeräten angeboten wird und elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht wird.

SCHON GEWUSST?

Eine App kann als Zubehör oder Bestandteil eines Produkts eingestuft werden, wenn die App direkt an ein physisches Produkt gebunden ist und dessen Funktionalität steuert.

Beispiel: Smart-Home-App zur Steuerung von Geräten

Richtet sich Ihre App an Verbraucher und handelt es sich um eine Form des elektronischen Geschäftsverkehrs (Vornahme von Buchungen, Abwicklung von Zahlungen, Abschluss von Verträgen etc.), sollten Sie nun unbedingt weiterlesen.

ACHTUNG

Eine Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen. Zählen Sie als Kleinstunternehmer, müssen Sie die Vorgaben des BFSG nicht umsetzen.

Sie sind Kleinstunternehmer, wenn Sie

  • unter 10 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder
  • unter 10 Personen beschäftigen und sich die Jahresbilanzsumme Ihres Unternehmens auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.

Sie möchten schnell und einfach herausfinden, ob Sie als App-Entwickler vom BFSG erfasst sind oder nicht? Wir von eRecht24 haben für Sie den Barrierefreiheits-Check entwickelt, den Sie unkompliziert und kostenfrei nutzen können.

 

Unabhängig vom Testergebnis bringt eine barrierefreie App-Gestaltung auch zahlreiche Vorteile mit sich. Zum einen schließen Sie keine Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen von Ihrer Entwicklung aus.

Zum anderen ermöglichen Sie auch Menschen mit temporären körperlichen Einschränkungen, wie einer gebrochenen Hand, die Nutzung Ihrer App und auch Nutzer ohne technisches Know-how können mit ihren Smartphones an der digitalen Welt teilhaben.

Zudem erhalten Sie mehr Reichweite infolge verbesserter Accessibility und die Nutzerzufriedenheit steigt. Denn nicht nur Menschen mit einer Sehbehinderung profitieren von Audiodeskriptionen, sondern auch Nutzer mit schlechten Lichtverhältnissen.

Beispiel: Während einer Zugfahrt kann ein Nutzer aufgrund starker Sonneneinstrahlung oder Dunkelheit in einem Tunnel die visuellen Inhalte eines Videos nicht erkennen – eine barrierefreie Gestaltung mittels Audiodeskription sorgt in solchen Situationen für uneingeschränkten Zugang.

Bis wann muss meine App barrierefrei sein?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde bereits 2021 erlassen, tritt aber erst am 28. Juni 2025 in Kraft. Das BFSG setzt den European Accessibility Act, die europäische Richtlinie (EU) 2019/882, in deutsches Recht um.

Dienstleistungen für Verbraucher müssen ab diesem Stichtag barrierefrei erbracht werden.

Eine weitere Umsetzungsfrist gibt es nicht, weshalb Sie spätestens jetzt aktiv werden und die Vorgaben umsetzen sollten. Denn ab diesem Zeitpunkt kann die Marktüberwachungsbehörde die Kontrollen starten und Produkte sowie Dienstleistungen in formaler und materieller Hinsicht prüfen.

Das BFSG sieht auch Übergangsbestimmungen (§ 38 BFSG) vor, allerdings gelten diese nur für die Erbringung von Dienstleistungen unter dem Einsatz von Produkten, die bereits vor dem 28. Juni 2025 eingesetzt wurden, sowie für vor dem 28. Juni 2025 abgeschlossene Verträge über Dienstleistungen.

Dies bedeutet, dass Altverträge weitergeführt werden dürfen, auch wenn das Angebot nicht barrierefrei ist. Allerdings gilt die Ausnahme nur für die vertraglich vereinbarte Dauer und spätestens bis zum 27. Juni 2030.

FALLBEISPIEL

Ein Nutzer hat im Januar 2024 ein Girokonto bei einer Bank eröffnet. In dem Vertrag ist die Nutzung einer Online-Banking-App enthalten. Da der Vertragsschluss vor dem 28. Juni 2025 erfolgt ist und der Vertrag unbefristet läuft, darf die App bis zum 27. Juni 2030 in der nicht barrierefreien Form bestehen bleiben. Für Neukunden, die ihren Vertrag nach dem 28. Juni 2025 abschließen, muss eine barrierefreie App zur Verfügung stehen.

Gibt es Unterschiede zwischen nativen und progressiven Apps?

Native Apps und progressive Web Apps unterscheiden sich zwar technisch, allerdings gelten für beide die Vorgaben des BFSG, wenn sie sich an Verbraucher richten und zum elektronischen Geschäftsverkehr zählen.

Native Apps werden für ein bestimmtes Betriebssystem (Android, iOS) entwickelt und können über App Stores installiert werden. Native Apps laufen direkt auf Geräten wie Smartphones oder iPad und greifen oftmals auf Geräteschnittstellen wie Kamera oder Kontakte zu. Die Betriebssysteme wie iOS, Android, Linux und Windows stellen die technischen Grundlagen und Schnittstellen bereit und schaffen Funktionen wie Screenreader, Kontrasteinstellungen und Bedienungshilfen. Hinzukommen eigene Richtlinien der Stores, die auf den Betriebssystemfunktionen aufbauen und die Sie bei der App-Entwicklung beachten sollten.

Anders als die native App läuft eine progressive Web App über den Browser und gleicht in Funktionen und Aussehen der nativen App. Sie läuft systemübergreifend und muss nicht für jedes Betriebssystem separat entwickelt werden.

2. Leitfaden: So entwickeln Sie eine barrierefreie App

Bereits zu Beginn der App-Entwicklung sollten Sie die Barrierefreiheit berücksichtigen und nicht erst in der finalen Phase versuchen, etwaige Barrieren zu beseitigen. Denn die Barrierefreiheit betrifft alle Aspekte einer App, wie Design, Inhalte und Funktionen.

Wir haben Ihnen anhand der WCAG 2.1 Level AA sowie der harmonisierten Norm EN 301 549 eine Checkliste erstellt, mit der Sie Barrieren in Apps beseitigen können.

Checkliste
So designen Sie Apps barrierefrei:
  • Screenreader-Kompatibilität,
  • Tastaturbedienbarkeit ohne Maus oder Touch möglich, alternative Steuerung ohne Gesten oder Touch möglich,
  • verwenden Sie fokusfähig programmierte UI-Elemente, damit Switch Control (iOS) oder Accessibility Switches (Android) fehlerfrei arbeiten können,
  • Tastaturfokus gut sichtbar,
  • Zoom- und Farbfilteroptionen möglich,
  • Bedienelemente gut sichtbar, Mindestgröße eingehalten,
  • Touch-Ziele sind groß genug (mind. 44x44pt bei iOS, 48dp bei Android),
  • assistive Technologien werden unterstützt,
  • gutes Kontrastverhältnis,
  • gut lesbare Schriftart, ausreichende Schriftgröße,
  • logische Struktur, Gliederung, einheitliche, verständliche Beschriftung, einheitliche Benennung von Menüpunkten,
  • Alttexte bei Bildern,
  • barrierefreie Videos,
  • verständliche, einfache Sprache ohne Fremdwörter und Fachbegriffe.

 

Neben den technischen und inhaltlichen Aspekten dürfen die formalen Barrierefreiheitsanforderungen nicht vergessen werden.

Denn als Dienstleistungserbringer müssen Sie nicht nur Ihre Dienstleistung- also Ihre App-barrierefrei gestalten, sondern auch Informationen nach Anlage 3 Nummer 1 BFSG für die Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich machen. Die sogenannte Barrierefreiheitserklärung informiert den Nutzer über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit in Ihrer App.

Wir von eRecht24 haben für Sie einen Barrierefreiheitserklärungs-Generator entwickelt, der Ihnen schnell und einfach die Erklärung in einem barrierefreien Format erstellt. Der Generator steht Ihnen im Premium-Bereich zur Verfügung.

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3. Die 7 häufigsten Barrieren in Apps

Im vorangegangenen Kapitel haben wir Ihnen eine Checkliste erstellt, um Barrieren in Apps bereits in der Entwicklung zu beseitigen und Ihre Inhalte für alle Menschen unabhängig von Fähigkeiten und geistigen oder körperlichen Einschränkungen zugänglich zu machen. Um zu verdeutlichen, an welchen Stellen Nutzer vor Herausforderungen stehen und die Accessibility gefährdet ist, haben wir Ihnen die 7 häufigsten Barrieren anhand von konkreten Beispielen zusammengestellt.

7 Beispiele für Barrieren in Apps:

  1. mangelnde Screenreader Unterstützung
    Der Warenkorb-Button ist nicht beschriftet, sondern nur mit einem Symbol versehen.
    Der Screenreader kann dem Nutzer die Funktion des Button nicht vorlesen.
  2. zu kleine Symbole oder interaktive Elemente
    In einer Buchungsapp sind auswählbare Daten als kleine Kreise gekennzeichnet. Nutzer mit zitternden Händen oder eingeschränkter Motorik können das gewünschte Datum nur schwer antippen.
  3. schlechter Farbkontrast
    Die Produktbeschreibung in einer Shopping-App ist in hellgrauer Farbe auf weißem Hintergrund geschrieben. Nutzer mit Sehschwäche können den Text kaum lesen.
  4. fehlende Untertitel und Transkripte
    In einem Video erklären Sie die wichtigsten Funktionen Ihrer App. Mangels Untertitel oder Transkription ist die Nutzung für Menschen mit Hörschwäche nicht möglich.
  5. Pop-Ups und interaktive Elemente nicht barrierefrei
    Sie haben ein Cookie-Consent-Banner in Ihre App eingebunden. Dieser lässt sich jedoch nicht per Sprachsteuerung bedienen, da Sie nicht wussten, dass der Banner ebenfalls barrierefrei sein muss.
  6. komplizierte Sprache
    In Ihrer App werden Nutzer aufgefordert, Ihre Daten einzugeben. Anschließend zeigt die App den Button “Datenpersistenz konfigurieren” an. Viele Nutzer wissen nicht, dass es hier um die Speicherung Ihrer Daten geht.
  7. Autoplay
    Beim Öffnen Ihrer App startet automatisch ein Musikvideo mit Rockmusik und starken Lichteffekten. Eine Stop-Funktion ist nicht vorhanden. Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen kann dies verwirrend sein. Flackernde oder blinkende Effekte können bei Nutzern epileptische Anfälle hervorrufen.

4. Wie prüfe ich die Barrierefreiheit meiner App?

Die Überprüfung Ihrer App auf Barrieren ist ein wesentlicher Schritt bei der App-Entwicklung. Neben automatisierten Tests mit Hilfe von Tools können Sie manuelle Überprüfungen durchführen oder Nutzerfeedback einholen.

Die automatisierten Tests erkennen Standardprobleme, einige Barrieren lassen sich jedoch oft nur durch Ausprobieren erkennen. Google hat für Android den Accessibility Scanner entwickelt, für iOS gibt es den Xcode Accessibility Inspector.

Prüfen Sie Ihre App manuell, sollten Sie zunächst den Screenreader einsetzen und schauen, ob dieser fehlerfrei arbeitet. Ausschlaggebend sind ein durchgängiger HTML-Code sowie der ergänzende Einsatz von ARIA-Attributen. Testen Sie, ob Ihre App ohne Touch bedienbar ist und probieren Sie die App mittels externer Geräte wie einer Tastatur zu nutzen. Bei den manuellen Tests ergeben sich Unterschiede, je nachdem ob es sich um native oder progressive Web Apps handelt.

AUFGEPASST

Um weitere Barrieren aufzudecken, sollten Sie Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen in die Testungen einbeziehen. Zudem können Sie aktiv Rückmeldungen durch den Support oder Feedbackformulare einholen.

Erst im Anschluss können Sie die Barrierefreiheitserklärung erstellen und diese korrekt in Ihrer App, idealerweise im Footer oder als eigenen Menüpunkt, einbinden. Danach können Sie in die finale Phase, auch “Release-Phase” genannt, einsteigen.

Insbesondere im Compliance- und App Store Check sollten Sie neben Themen wie Datenschutz und Impressum die Barrierefreiheit beachten. Auch bei den App Store Vorgaben finden sich, wie bereits in den vorangegangenen Kapiteln erläutert, spezielle Vorgaben für barrierefreie Apps.

5. BFSG-Verstoß? Diese Konsequenzen drohen bei nicht barrierefreien Apps

Mit Inkrafttreten des BFSG ist Barrierefreiheit kein “Nice-to-have” mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht.

Wird Ihre App vom BFSG erfasst, sind Sie und Ihr Unternehmen verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen. Die Marktüberwachungsbehörde prüft Apps in formaler und materieller Hinsicht und fordert bei Verstößen gegen Bestimmungen den Verantwortlichen zum Tätigwerden auf. Zudem kann sie verfügen, dass Dienstleistungen nicht mehr angeboten werden dürfen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Auch drohen Abmahnungen durch Wettbewerber. Diese fordern die Unterzeichnung einer vorformulierten Unterlassungserklärung, wodurch Sie sich verpflichten, bei einem erneuten Verstoß eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen.

Zusätzlich drohen Ihnen finanzielle Einbußen, wenn der Ruf Ihres Unternehmens durch mangelhafte Inklusion Schaden nimmt.

6. Fazit

Nicht nur klassische Shopbetreiber müssen Ihre Webseiten barrierefrei gestalten, sondern auch Apps sind als Anwendungen auf Mobilgeräten erfasst. Aber nicht nur Apps im klassischen Sinne, sondern auch progressive Web Apps müssen barrierefrei gestaltet werden, wenn sie vom BFSG erfasst werden.

Richtet sich Ihre App an Verbraucher und geht es um den Abschluss eines Vertrages oder um wesentliche Zwischenschritte wie Terminbuchungen oder Reservierungen, wird die Barrierefreiheit zur gesetzlichen Pflicht. Setzen Sie unsere Tipps am besten nicht erst in der finalen Phase der App-Entwicklung um, sondern berücksichtigen Sie das Thema bereits in der Planungsphase.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung und weitere Tipps zur barrierefreien Gestaltung, finden Sie in unserem eRecht24 Premium Bereich Generatoren, Checklisten und Know-how.

Aufgepasst: Gestalten Sie Ihre App rechtssicher und binden Sie ein Impressum und eine Datenschutzerklärung ein. Entsprechende Generatoren sowie eine Checkliste zur rechtssicheren App-Gestaltung finden Sie ebenfalls im eRecht24 Premium Bereich.

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7. FAQ

Was bedeutet in einer App Barrierefreiheit?

Eine App ist dann barrierefrei, wenn sie für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen ohne fremde Hilfe nutzbar ist. Dies ist u.a. der Fall, wenn Inhalte gut verständlich und lesbar sind, Untertitel, Audiodeskriptionen sowie Transkriptionen verwendet werden und die App mit assistiven Technologien kompatibel ist. 

Wie aktiviere ich die Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit ergibt sich aus einem Zusammenspiel unterschiedlicher Elemente, wie einem barrierefreien Code, durch barrierefreies Design und unterstützende Technologien. Wurde die Barrierefreiheit in der Konzeption und Entwicklung nicht berücksichtigt, kann sie nur mit großem Aufwand und Kosten nachgebessert werden.

Was ist eine barrierefreie Version einer App?

Ziel des BFSG ist nicht das Angebot einer zusätzlichen App, sondern eine App, die von allen Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten und der körperlichen Konstitution verwendet werden kann. Es geht darum, keine Menschen von Ihrem Angebot auszuschließen und digitale Inklusion zu fördern. Eine separate App-Version ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und darf nicht diskriminierend sein. 

Wann muss meine App barrierefrei sein?

Da es keine weitere Umsetzungsfrist gibt, muss Ihre App mit Inkrafttreten des BFSG barrierefrei sein. Übergangsbestimmungen für den Einsatz von Produkten bei Erbringung einer Dienstleistung sowie für Verträge über Dienstleistungen finden sich in § 38 BFSG.

Wie finde ich heraus, ob meine App barrierefrei sein muss?

Um herauszufinden, ob Ihre App barrierefrei sein muss, können Sie den eRecht24 Barrierefreiheits-Check nutzen. Dieser steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

 

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und seit 2023 als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Während Ihres Studiums hat sie sich vertieft mit strafrechtlichen Themen auseinandergesetzt. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht. Zusätzlich zu Ihrer Tätigkeit als Legal Writerin arbeitet sie als nebenamtliche Dozentin im öffentlichen Recht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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